Wachstumsfinanzierung. Der Börsengang als alternative Finanzierung


Dossier / Travail, 2015

29 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Finanzierung
2.1 Finanzierungsarten im Überblick
2.1.1 Eigenfinanzierung im Fokus
2.1.2 Fremdfinanzierung im Fokus
2.1.3. Mezzanine-Finanzierung im Fokus

3. Der Gang an die Börse als alternative Finanzierung
3.1 Motive und Chancen durch den Gang an die Börse
3.2 Vorteile eines Börsengangs
3.2.1 Gewinnung neuer Mitarbeiter
3.2.2 Generationswechsel
3.2.3 Finanzierungseffekte
3.2.4 Image- & Bonitätssteigerung
3.3 Nachteile eines Börsengangs
3.3.1 Publizitätspflichten
3.3.2 Kosten eines Börsengangs
3.3.3 Überfremdungsgefahr

4. Kriterien der Börsenreife als Voraussetzung für den Börsengang
4.1 Formale Börsenreife
4.2 Wirtschaftliche Börsenreife
4.3 Innere Börsenreife

5. Ablauf des Börsengangs
5.1 Wichtige Daten und Wegbegleiter des Börsengangs
5.1.1 Der IPO-Berater
5.1.2 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer & Public-Relations-Berater
5.1.3 Die konsortialführende Emissionsbank
5.1.4 Das Emissionsvolumen
5.2 Weiterer Ablauf des Börsengangs
5.2.1 Due Diligence
5.2.2 Equity Story
5.2.3 Wertpapierverkaufsprospekt
5.2.4 Das perfekte Timing
5.3 Preisbildungsverfahren
5.3.1 Festpreisverfahren
5.3.2 Bookbuildingverfahren
5.4 Nachbetreuung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1 Durchschnittliche Eigenkapitalquoten der KMU und Großunternehmen für den Zeitraum 1997 bis 2012

Abb. 2 Checkliste zur wirtschaftlichen Börsenreife (Quelle: Bösl, 2004, S49, eigene Darstellung

Abb.3 Innere Börsenreife (Quelle: http://www.ipobox-online.de/voraussetzung-fur-einen-ipo/2-3-die-innere-boersenreife)

1. Einleitung

Als Inhaber und gleichzeitig Geschäftsführer des mittelständischen Unternehmens Automotive Sondermaschinen GmbH, welches im Bereich Spezialmaschinenbau für die Investitionsgüterindustrie tätig ist, jedoch vorwiegend für die Automobilbranche, überlege ich derzeit wie ich eine geplante Expansion bestmöglich finanzieren kann. Die Möglichkeit des Rechtsformwechsels von der GmbH zur Aktiengesellschaft steht derzeit zur Überlegung, da trotz aktuell relativ günstiger Zinssätze eine Kreditaufnehme eher fragwürdig ist. Bereits in den letzten Jahren lässt sich erkennen, dass die Emission von Aktien eine gute Alternative für die Finanzierung darstellt. Der Weg bis zur erfolgreichen börsennotierten Aktiengesellschaft wird im folgenden genauer beschrieben.

Der Leser soll erst einmal einen Einblick in die Finanzierung erhalten. Daran anschließend werden die verschiedenen Vor- & Nachteile thematisiert, sowie angefangen bei den Börsenreifekriterien über die einzelnen Maßnahmen bis hin zur Nachbetreuung, der Weg für ein erfolgreiches Projekt Going Public aufgezeichnet. Im Anschluss daran wird kurz die Nachbetreuung angesprochen.

2. Finanzierung

Als Finanzierung ist die Entscheidung über die Ausstattung bzw. Änderung des betrieblichen Kapitals zu verstehen.[1] Um die Finanzierung eines Unternehmens zu gewährleisten, müssen eben diese überlegen, womit die Lücken in der eigenen Finanzierung sinnvoll geschlossen werden können, da die eigenen Mittel oftmals nicht ausreichend genug sind. Es besteht daher die Möglichkeit, Mittel von außen dem Unternehmen zu zuführen oder aber durch Eigenfinanzierung.

2.1 Finanzierungsarten im Überblick

Grundlegend lässt sich die Herkunft des Kapitals in die sogenannte Innen- und Außenfinanzierung unterscheiden. Des weiteren ist eine Unterteilung in Eigen- und Fremdfinanzierung vorzunehmen.

Die Innen- und Außenfinanzierung durch die Herkunft des Kapitals bestimmt. Fließt das Kapital dem Unternehmen von außen zu, so handelt es sich um eine Außenfinanzierung welche in Form einer Beteiligungsfinanzierung beispielsweise durch die Aufnahme eines stillen Gesellschafters oder aber in Form einer Fremdkapitalaufnahme durch eine Kreditfinanzierung vorliegen kann. Gegensätzlich verhält es sich bei der Innenfinanzierung. Das Kapital wird von den Unternehmern selbst erwirtschaftet.[2] Innenfinanzierungen resultieren somit aus Vorgängen, die im Unternehmen selbst ihren Ursprung haben.[3] Hierzu zählen die Selbstfinanzierung durch z.B. einbehaltene Gewinne welches somit Eigenkapital ist, sowie Fremdkapital als sogenannte Rückstellungen, welche für eventuell anfallende Steuernachzahlungen gebildet werden. Ebenso wird auch die Kapitalfreisetzung durch jährliche Abschreibungen dazu gezählt.

Bei der Eigen- oder Fremdfinanzierung ist die Rechtsstellung des Kapitalgebers entscheidend. Bei der Eigenkapitalfinanzierung stellen die Eigentümer oder neue Beteiligte Kapital zur Verfügung und tragen somit das volle Risiko. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, durch die Aufnahme neuer Beteiligter hier neue Mitbestimmungsrechte entstehen. Im Falle einer, nicht mehr abwendbaren, Insolvenz wird den Eigentümern bzw. den Beteiligten als letztes ihr Geld zurückgezahlt.

Fremdfinanzierung erfolgt hingegen durch den Zufluss von finanziellen Mittel von außerhalb z.B. durch Kreditinstitute oder andere Geldgeber. Diese Mittel sind lediglich für eine zeitlich begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt und müssen inklusive Zinsen, zu vorher vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen, zurückgezahlt werden. Anders als bei der Eigenfinanzierung werden hier die Gläubiger im Falle einer Insolvenz bevorzugt behandelt.

2.1.1 Eigenfinanzierung im Fokus

Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen bestrebt sein, eine Unternehmenserweiterung durch selbstständig erwirtschaftete finanzielle Mittel bewältigen zu können. Bei der Eigenfinanzierung handelt es sich grundlegend um die reine Finanzierung aus eigenen Mitteln des Unternehmens, dem Eigenkapital. Aufgrund der Beteiligung am unternehmerischen Erfolg, stellt Eigenkapital aus bilanztechnischer Sicht, keinen Kostenfaktor dar.[4]

Eigenkapitalrücklagen sind generell eine gute Haftungsbasis. Zudem sind Unternehmen, die ihr Wachstum selbstständig finanzieren können, unabhängig von Gläubigern bzw. Zinssätzen für Kreditrückzahlungen.

Während bei der Außenfinanzierung ein so genanntes Rückgriffs- bzw. Haftungskapital durch Eigenkapital darstellt, welches durch Eigenfinanzierung gebildet worden ist, wird bei der Innenfinanzierung Eigenkapital durch Rücklagen bzw. durch nicht ausbezahlte Gewinne gebildet.

Anhand einer Statistik des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn, welche nach offiziellen Angaben der deutschen Bundesbank erstellt wurde, lässt sich erkennen, dass die Eigenkapitalquote bei den kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) ständig gestiegen ist jedoch immer noch deutlich unter der Quote der Großunternehmen liegt. Dennoch nimmt die Quote der KMU deutlich stärker zu. Hier lässt sich eine Steigerung von 18,1% innerhalb der letzten 15 Jahre erkennen. Dem gegenüber steht die Quote der Großunternehmen. Diese weist generell einen höheren Wert auf, dafür jedoch einen wesentlich geringeren Steigungsgrad. Hier handelt es sich prozentual gesehen um 4,7%. Dennoch ist die Eigenkapitalausstattung international gesehen noch sehr gering.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Durchschnittliche Eigenkapitalquoten der KMU und Großunternehmen für den Zeitraum 1997 bis 2012 (Quelle: www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-einzelnen)

2.1.2 Fremdfinanzierung im Fokus

Fremdkapital sind finanzielle Mittel, die dem Unternehmen zeitlich befristet überlassen werden.[5] Im Gegensatz zum Eigenkapital, wird das Fremdkapital von außen dem Unternehmen zugeführt. Gläubiger, in Form von Banken, Kreditinstituten oder ähnlichen, stellen dem Unternehmen zeitlich befristet Gelder zur Verfügung. Das Unternehmen geht ein Vertrag mit diesen Gläubiger ein, der beide Seiten schützen soll. Hier wird geregelt, zu welchem Zinssatz, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum der Unternehmer das Geld zurückzahlen muss. Der Gläubiger kann den Zinssatz und die Tilgungsrate nicht willkürlich verändern und das Unternehmen ist verpflichtet, den Betrag inklusive Zinsen zu erstatten.

Die Fremdkapitalgeber können in diesem Fall der Finanzierung weder an der Unternehmensführung teilhaben noch sind die im Falle eines Gewinnes berechtigt, eine sich hierdurch ergebende Zahlung zu erhalten. Das Unternehmen muss in jedem Fall den vertraglich vereinbarten Tilgungsbetrag fristgerecht zurückzahlen, egal ob die aktuelle finanzielle Situation dies zulässt oder nicht. Ist das Unternehmen dennoch nicht in der Lage die Tilgung zu leisten, so werden oftmals hohe zusätzliche Verzugszinsen veranschlagt oder gegebenenfalls sogar ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die entstehenden Zinsaufwendungen sind generell bilanztechnisch von den zu leistenden Steuern abziehbar. Sie verringern als Betriebsausgaben den Unternehmenserfolg wodurch folgerichtig die Steuerbelastung des Unternehmens geringer ausfällt.

2.1.3. Mezzanine-Finanzierung im Fokus

Bei dem Begriff Mezzanine handelt es sich um das italienische Wort für Zwischengeschoss.

Diese Art der Finanzierung ist somit eine Mischform zwischen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Diese Mischfinanzierung vereint verschiedene Eigenschaften der beiden anderen Finanzierungsarten in sich. Bilanztechnisch kann sie weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital völlig eindeutig zugeordnet werden. Auf Grund des erhöhten Risikos erhalten mezzanine Kapitalgeber neben der festen Verzinsung oftmals zusätzlich einen Anteil am Wertzuwachs des Unternehmens.[6] Das erhöhte Risiko lässt sich beispielsweise darauf schließen, dass die Gläubiger im Falle einer Insolvenz erst nach den „normalen“ Gläubiger bedient werden.[7]

Die Formen dieser Finanzierungsart sind extrem vielseitig. Von Genussscheine über Gewinnschuldverschreibung und stille Beteiligungen oder aber auch Wandelanleihen bis hin zu Hybridanleihen gibt es viele verschiedene Varianten.

3. Der Gang an die Börse als alternative Finanzierung

Unter dem Gang an die Börse ist der Entschluss eines Unternehmens, erstmals Aktien zu emittieren und damit der Gang an die Öffentlichkeit (Going Public) und eine Börsennotierung zu verstehen. Neue finanzielle Mittel fließen von außen, in Form von Eigenkapital, dem Unternehmen zu. Der Börsengang lässt sich somit sowohl in die Außen- als auch in die Eigenfinanzierung einsortieren.

3.1 Motive und Chancen durch den Gang an die Börse

Durch zusätzliche finanzielle Mittel ist dem Unternehmen die Chance geboten, das Wachstum zu optimieren. Einzuordnen ist diese Finanzierungsart, wie bereits erwähnt, sowohl der Eigen- als auch der Außenfinanzierung. Neues Kapital wird dem Unternehmen von außen, durch Anteilseigner, zugeführt. Jeder Börsengang bedeutet eine große Umstellung und bringt erhebliche finanzielle, steuerliche, rechtliche und organisatorische Folgewirkungen mit sich. Der Gang an die Börse sticht unter den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung als Königsweg heraus.[8]

3.2 Vorteile eines Börsengangs

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Gang an die Börse einige Vorteile mit sich bringt. Geht ein Unternehmen an die Börse, rückt es gleichzeitig in das Rampenlicht der Öffentlichkeit.[9] Dazu kommen die folgenden, weiteren Punkte.

3.2.1 Gewinnung neuer Mitarbeiter

Oftmals hat die Börsennotierung einen positiven Effekt auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Durch die gesteigerte Publizität und das verbesserte Image ist ein Arbeitgeber, der an der Börse notiert ist, deutlich interessanter als andere. Hinzu kommt, dass für Führungskräfte oft eine zusätzliche Vergütung in Form von leicht handelbaren Aktien besteht, wodurch die Identifizierung mit dem Unternehmen deutlich gestärkt werden kann. Aber auch für andere Mitarbeiter ist die bestehende Chance auf eine Beteiligung eine deutliche Motivationsspritze.

3.2.2 Generationswechsel

Wie schon im vorangegangenen Punkt erwähnt, werden durch das gesteigerte Image besonders hochqualifizierte Führungskräfte von einem börsennotierten Unternehmen angezogen. Da es für Unternehmer besonders von Bedeutung ist, Ihr Lebenswerk zu erhalten, stellt der Gang an die Börse eine gute Alternative dar, um kompetente externe Führungskräfte für das Unternehmen zu gewinnen. Die Gefahr, die viele Unternehmer sehen, wenn die Übernahme des Unternehmens nicht familienintern geregelt werden kann, kann durch den Gang an die Börse deutlich verringert werden. Durch Anteile am Unternehmen sind externe Führungskräfte ebenfalls sehr an der Fortsetzung der Unternehmung interessiert.

3.2.3 Finanzierungseffekte

Eigenkapital, das durch den Gang an die Börse neu hinzu gewonnen worden ist, verbleibt dauerhaft im Unternehmen und kann somit nicht mehr durch die Aktionäre entzogen werden. Bei einen erneuten Kapitalbedarf, kann die AG weitere Aktien platzieren und den Bedarf dadurch decken. Die Aufnahme von weiteren Fremdkapitalmitteln ist durch die deutlich breitere Eigenkapitalbasis ebenfalls wesentlich einfacher.

Oft ist auch zu beobachten, das die eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt wird, um Fremdfirmen zu übernehmen. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung werden hier nicht am Markt platziert sondern den ehemaligen Eigentümern der übernommenen Firma übergeben. Eine solche Unternehmensübernahme kann somit liquiditätsneutral gestaltet werden.

3.2.4 Image- & Bonitätssteigerung

Unternehmen, die an der Börse notiert sind, stehen generell im Rampenlicht und somit im Fokus der Öffentlichkeit sowie der Wirtschaftspresse. Ist das Unternehmen gewillt, eine aktive Investor-Relations-Politik gegenüber Aktionären und der Öffentlichkeit einzugehen, so kann es sämtliche Publizitätseffekte für sich nutzen. Das gesteigerte Image und die höhere Bekanntheit können außerdem einen positiven Effekt auf die Absatzzahlen des Unternehmens haben, diese können hierdurch deutlich gesteigert werden. Dies wird der Spill-over-Effekt genannt. Zudem werden künftige Investoren über das Unternehmen informiert, um durch öffentliche Veranstaltungen und Bekanntgaben potentielle Aktionäre zu gewinnen.[10]

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die positive Auswirkung auf die Bonität des Unternehmens sowohl bei Lieferanten als auch bei Banken. Durch die erhöhte Eigenkapitalquote können deutlich bessere Konditionen ausgehandelt werden.

3.3 Nachteile eines Börsengangs

Neben den Vorteilen gibt es auch bei einen Börsengang verschiedene Nachteile. Ein wesentlicher Nachteil sind zum einen die große Transparenz auf Grund umfangreicher Publizitätspflichten, als auch die mit dem Börsengang verbundenen hohen Kosten sowie die Folgekosten.

3.3.1 Publizitätspflichten

Neben den positiven Effekten der Publizität, gibt es eine ganze Menge Publizitätspflichten, welche generell miteinander verbunden sind. Grundsätzlich wird von den Eigentümern des Unternehmens verlangt, uneingeschränkt dazu bereit zu sein, der gesamten Öffentlichkeit der Finanzwelt Informationen, in einem weitrechendem Maß, über die wirtschaftliche Situation sowie die Perspektiven des Unternehmens, sowohl aktuell als auch künftig, preis zu geben. Ebenfalls erforderlich ist die Bekanntgabe der erwarteten sowie der vergangenen Umsatz- & Gewinnbeteiligung. Ebendies wird von institutionellen Anlegern besonders erwartet. Diese möchten quartalsweise von dem Unternehmen informiert werden. Außerdem erwarten vor allem Aktionäre, dass ein jährlicher Geschäftsbericht erstellt wird. Zusätzlich unterliegen börsennotierte Unternehmen weitrechenden Rechnungslegungsvorschriften, da sie laut § 267 Abs. 3 HGB grundsätzlich als „große Kapitalgesellschaft“ eingestuft werden, egal unter welche Größenmerkmale sie fallen.

Generell gilt, je nach Börsensegment sind die Transparenzanforderungen an die Unternehmen unterschiedlich. Unterschieden werden die Segmente: Entry Standard, General Standard und Prime Standard.

3.3.2 Kosten eines Börsengangs

Anhand des angestrebten Marktsegments lässt sich eine Abhängigkeit des Finanzierungskonzeptes bezüglich der Kosten und der Anzahl der Beteiligten erkennen. Ein Börsengang ist ein aufwendiger Vorgang, dessen Umsetzung sich immer schwieriger gestaltet und dessen Kosten umso höher sind, je internationaler der Platzierungsvorgang ist. Eine verallgemeinerte Angabe über die Höhe dieser Kosten lässt sich daher nicht tätigen. Die Kosten lassen sich auch für einen Börsengang in fixe und variable Kosten unterteilen. Die Fixkosten sind in diesem Fall einmalig zu entrichtende Kosten des Börsengangs. Darunter fallen die Gebühren für die Konsortialbanken, die Kosten der Erstellung des Emissionsprospekts, Kosten der Due Diligence und andere.[11] Die variablen Kosten stehen hier für die jährlich anfallenden Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen und börsenaufsichtsrechtlichen Verpflichtungen. Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten kommt bereits für die interne Umstrukturierung zustande. Ein weiterer ebenfalls großer Teil kann den Kosten für die Bank, welche die Konsortialführerschaft übernimmt, zugemessen werden. Ein hingegen wesentlich kleiner Teil kann der Börse selber, für die Zulassung der Aktien, die Notierungsaufnahme und für die Veröffentlich verschiedener Anträge, zugeschrieben werden. Grundsätzlich kann damit gerechnet werden, dass das Going Public einmalige Kosten in einer Höhe von ca. 5 – 10% des Emissionsvolumens ausmacht.

Neben den Kosten selber, fällt während der Planung und Betrachtung eben dieser Kosten ein beträchtlicher zeitlicher Aufwand an.

3.3.3 Überfremdungsgefahr

Die Tatsache, dass neunen Aktionären ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht zugestanden werden muss, ist für viele Unternehmer eine Abschreckung, den Gang an die Börse überhaupt zu wagen. Dies ist für die bisherigen Eigentümer ein schwieriger Schritt. Der Einfluss auf die Unternehmenspolitik der neuen Aktionäre steht dabei im Mittelpunkt. Eine Unternehmensübernahme durch Fremdeinfluss auf Grund der nicht kontrollierbaren Wertpapierströme, ist somit die größte Gefahr bei einem Börsengang.

Die Aktionäre als gleichberechtige Partner anzunehmen stellt eine große Hilfe dar, damit diese Partnerschaft konstruktiv und vor allem auch konfliktlos verlaufen zu lassen. Eine adäquate Lösung, den Einfluss künftiger Aktionäre zu begrenzen, stellt die stimmrechtlose Vorzugsaktie, eine Sonderform der Aktien, dar. Laut §§139-141 AktG dürfen diese Aktien bis zu einer maximalen Höhe von 50% des Grundkapitals ausgegeben werden. Als Ausgleich für den Stimmrechtsverlust erhält der Aktionär i.d.R. eine höhere Dividende oder ein Nachbezugsrecht.[12]

Besitzen die alten Eigentümer die Mehrheit der Aktien, so ist die Angst einer feindlichen Übernahme jedoch absolut irrelevant.

[...]


[1] Vgl. Schneck, 2011, S. 345

[2] Vgl. Bentin, Böker, Brunn, etc. 2008, S. 416

[3] Vgl Becker, 2009, S. 118

[4] Vgl. Geisel, 2004, S. 9

[5] Vgl. Schneck, 2011, S. 372

[6] Vgl. Schneck, 2011, S. 692

[7] Vgl. http://www.welt-der-bwl.de/Mezzanine-Finanzierung

[8] Vgl. Bösl, 2006, S. 11

[9] Vgl. Bösl, 2006, S. 23

[10] Vgl. Ferres, 2001, S. 24

[11] Vgl. Brettel, Rudolf, Witt, 2005, S. 232

[12] Vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/vorzugsaktie.html?referenceKeywordName=stimmrechtslose+Vorzugsaktie

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Wachstumsfinanzierung. Der Börsengang als alternative Finanzierung
Auteur
Année
2015
Pages
29
N° de catalogue
V313121
ISBN (ebook)
9783668119963
ISBN (Livre)
9783668119970
Taille d'un fichier
561 KB
Langue
allemand
Mots clés
wachstumsfinanzierung, börsengang, finanzierung
Citation du texte
Vanessa Picker (Auteur), 2015, Wachstumsfinanzierung. Der Börsengang als alternative Finanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313121

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Wachstumsfinanzierung. Der Börsengang als alternative Finanzierung



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur