In dieser Untersuchung wird der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235) analysiert. Aufgeworfene Rechtsprobleme sowie die daran anknüpfende Diskussion werden beleuchtet und anschließend kritisch hinterfragt.
Gottwald titulierte die „Trunkenheitsfahrt-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofs als eine „aufsehenerregende Kehrtwende“ in der Rechtsprechung zur actio libera in causa. Einige Autoren prophezeiten gar das Ende dieser Rechtskonstruktion. Im Folgenden wird überprüft, ob sich diese Thesen als stichhaltig erweisen. Hierzu werden zunächst die Kernaussagen der Entscheidung zusammengefasst und die grundlegenden Charakteristika der alic dargestellt.
Darauf aufbauend werden sodann die vorliegend in Bezug auf fahrlässige Erfolgsdelikte sowie reine Tätigkeitsdelikte aufgeworfenen Rechtsproblemen erörtert, die Argumente des 4. Strafsenats denen der Literatur gegenübergestellt und schließlich gegeneinander abgewogen. In einer daran anknüpfenden Stellungnahme wird resümiert, ob die Entscheidung des Senats richtig war oder aber die Einwände der Literatur berechtigt sind.
Den letzten Schwerpunkt der Arbeit bildet ein Problem des Strafanwendungsrechts, das in Urteilsbesprechungen verhältnismäßig wenig Beachtung gefunden hat. Gleichwohl ist die Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts von enormer praktischer Relevanz und in Kombination mit einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit zugleich dogmatisch höchst interessant.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- A. Einleitung
- B. Zusammenfassung der Entscheidung
- I. Feststellungen
- II. Kernaussagen
- C. Rechtsprobleme
- I. Die actio libera in causa
- 1. Begriff und Charakteristika
- 2. Die actio libera in causa bei fahrlässigen Erfolgsdelikten
- a) Urteil des BGH
- b) Zustimmung
- c) Einwände
- d) Stellungnahme
- 3. Anwendbarkeit der actio libera in causa auf reine Tätigkeitsdelikte
- a) Urteil des BGH
- b) Zustimmung
- c) Einwände
- d) Stellungnahme
- 4. Konsequenzen
- II. Die objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolgsort
- 1. Urteil des BGH
- 2. Meinungsstand in der Literatur
- 3. Stellungnahme
- I. Die actio libera in causa
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die Untersuchung zielt darauf ab, den „Trunkenheitsfahrt-Fall“ des Bundesgerichtshofs (BGHST 42, 235) zu analysieren und die damit verbundenen Rechtsprobleme sowie die daraufhin entstandene Diskussion zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen.
- Die Rechtsfigur der actio libera in causa
- Die Anwendbarkeit der actio libera in causa bei Fahrlässigkeitstaten
- Die Anwendung der actio libera in causa auf reine Tätigkeitsdelikte
- Die objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolgsort
- Die Strafbarkeit der Defekttat nach § 323a StGB
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung stellt den „Trunkenheitsfahrt-Fall“ vor und umreißt den Untersuchungsgegenstand. Im Folgenden werden die Feststellungen des BGH zusammengefasst und dessen Kernaussagen dargestellt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Analyse der Rechtsprobleme, die sich aus dem Fall ergeben.
Der erste Teil befasst sich mit der actio libera in causa. Er beleuchtet Begriff und Charakteristika dieser Rechtsfigur, diskutiert die Anwendbarkeit auf fahrlässige Erfolgsdelikte, analysiert die Rechtsprechung des BGH und die dazugehörige Literatur und hinterfragt die Konsequenzen für den Anwendungsbereich der actio libera in causa.
Der zweite Teil behandelt die objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolgsort. Er analysiert die Argumentation des BGH im „Trunkenheitsfahrt-Fall“, beleuchtet die verschiedenen Meinungen in der Literatur und setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob die objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolgsort fungieren kann.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Untersuchung befasst sich mit den Themengebieten Strafrecht, actio libera in causa, Fahrlässigkeit, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Erfolgsort, Trunkenheitsfahrt und § 323a StGB.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die „actio libera in causa“ (alic)?
Ein Rechtsinstitut im Strafrecht, das die Bestrafung eines Täters ermöglicht, der sich vor der Tat vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt hat.
Was entschied der BGH im „Trunkenheitsfahrt-Fall“ (BGHSt 42, 235)?
Der BGH vollzog eine Kehrtwende und lehnte die Anwendung der Grundsätze der alic auf reine Tätigkeitsdelikte wie die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ab.
Gilt die alic bei fahrlässigen Erfolgsdelikten?
Die Arbeit erörtert, dass bei Fahrlässigkeitstaten die alic oft gar nicht nötig ist, da bereits das Sich-Berauschen als fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden kann.
Was ist eine objektive Bedingung der Strafbarkeit?
Ein Umstand, der vorliegen muss, damit eine Tat strafbar ist, auf den sich der Vorsatz des Täters aber nicht beziehen muss (z. B. der Rausch bei § 323a StGB).
Warum ist die Entscheidung des 4. Strafsenats umstritten?
Die Literatur kritisiert teilweise die Einschränkung der alic, da dadurch Strafbarkeitslücken bei gefährlichen Taten im Rauschzustand entstehen könnten.
- Quote paper
- Max Harttrumpf (Author), 2015, Der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ und die daran anknüpfende Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313766