Traumapädagogik als Methode in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe


Thèse de Bachelor, 2011

84 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Zielsetzung und Gliederung der Arbeit

2. Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
2.1 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
2.2 § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
2.3 Notwendigkeit individueller Konzepte und veränderter Rahmenbedingungen

3. Trauma
3.1 Geschichte der Psychotraumatologie
3.2 Begriffserläuterung Trauma
3.3 Risikofaktoren
3.4 Protektive Faktoren und Mittlerfaktoren
3.5 Traumabedingte Symptome

4. Bindungstheorie

5. Traumabewältigung
5.1 Inhalte einer Traumabewältigung
5.2 Die Vergangenheit in der Gegenwart

6. Traumapädagogik
6.1 Die Gegenwart für die Zukunft
6.2 Zur Bedeutung von Selbstbemächtigung und Selbstwirksamkeit

7. Traumapädagogik als Methode in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
7.1 Der sichere Ort
7.2 Die heilende Gemeinschaft

8. Welche Rahmenbedingungen müssen für eine gelingende traumapädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen gegeben sein?
8.1 Die Ebene der Institution
8.2 Die Ebene der pädagogischen Fachkräfte
8.3 Die Ebene der Kinder und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen
8.4 Die Ebene der Politik

9. Ausblick und Zusammenfassung der Ergebnisse

10. Kritische Reflexion

11. Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Motivation

Das Thema Traumapädagogik ist mir in der Zeit, in der ich mich mit dieser Arbeit auseinandersetze, zu einem persönlichen Anliegen geworden.

Ausgangspunkt ist meine Tätigkeit in einer Wohngruppe einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kinder und Jugendliche nach §34 SGB VIII untergebracht sind. Dort leben, wie in den meisten stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, unter anderem auch Kinder und Jugendliche die traumatisierende Erfahrungen machen mussten. Was jedoch ein Trauma ist und was dies für den alltäglichen Umgang miteinander und in der Gruppe bedeutet, das bleibt in den stationären Einrichtungen oftmals außen vor. Der Begriff Trauma wurde lange Zeit überhaupt nicht gebraucht.

Ich möchte das Thema Trauma offen angehen, nicht tabuisieren, sondern von mehreren Seiten beleuchten. Tabus bedingen Traumata und determinieren sie . Und wie sollen traumatische Erfahrungen bewältigt werden, wenn sie nicht als solche benannt sind? Scham und Schuld werden durch ein „nicht darüber sprechen“ gefördert. Alle Kinder und Jugendlichen haben jedoch das Recht gesehen zu werden, mit all dem Schmerz, den sie mit sich tragen, mit all den Schwierigkeiten, die ein gemeinsamer Alltag in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe mit sich bringt. Sie haben ein Recht darauf, dass jemand den langen, schwierigen und schmerzhaften Weg der Verarbeitung dieser Erfahrungen mit ihnen geht, dass sie nicht alleine gelassen werden, weil sie zu anstrengend sind und die pädagogischen Fachkräfte und Institutionen der Jugendhilfe überfordern. Dazu ist es nötig, dunkle, Angst machende Vergangenheit (und oft auch Gegenwart, da die Erlebnisse allzu oft, in die Seelen und auch die Körper der Kinder und Jugendlichen eingeschrieben sind) beim Namen zu nennen. Mit dem Blick auf die jeweils individuellen Geschichten und Belastungen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen, darf man nicht vergessen, dass Traumata bedingt werden durch gesellschaftliche Faktoren. In unserer Gesellschaft herrschen Strukturen vor, die es möglich machen, traumatisiert zu werden oder die zumindest Traumatisierung nicht verhindern. Auch darauf möchte ich eingehen und Rahmenbedingungen aufstellen, die Verbesserung bewirken können.

Wichtig ist mir in dieser Arbeit, das Subjekt, also das Kind oder den Jugendlichen mit seinen (traumatischen) Erfahrungen, in den Mittelpunkt zu stellen und nicht über das Trauma zu sprechen. Es gibt nicht das eine Trauma, es sind die jeweils individuellen traumatischen Erfahrungen, die dazu führen, dass diese Kinder und Jugendlichen besondere Unterstützung in der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Und so individuell die Geschichten der Kinder und Jugendlichen sind, so individuell sollte auf diese eingegangen werden. Es wäre wünschenswert, dass dies auch in den Einrichtungen der stationären Heimerziehung möglich ist. Dafür müssen Rahmenbedingungen gegeben sein, die dies möglich machen. Pädagogische Fachkräfte sollen sich trauen können, das Angst machende Thema Trauma zu betrachten und sich zutrauen damit umgehen zu können.

„Traumatisierte Kinder und Jugendliche fallen aus dem Rahmen und müssen wieder und wieder verlegt werden. Diese Kinder erfordern ein Umfeld, das sich an ihre Eigenheiten anpassen kann, sie behutsam umschließt, um mit ihnen in vorsichtigen Schritten alte Wunden zu heilen und neue Stärken wachsen zu lassen. Sie brauchen Erwachsene, die sie begleiten und die bereit sind, sich selbst auf persönliche Veränderungsprozesse einzulassen.“ (Wiesinger/Lang et. al. 2009, S. 100) Erwachsene müssen den Rahmen bieten in den die Kinder und Jugendlichen passen.

Das Thema Trauma ist allumfassend. Traumatisierung entsteht im Alltag und zieht sich durch alle Lebensbereiche, da die persönliche Sicherheit bis in die Tiefe erschüttert ist. Kinder und Jugendliche, die traumatische Ereignisse erlebt haben, verarbeiten diese wiederum im Alltag, und somit auch in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Wichtig ist, dass eben dieser (pädagogische) Alltag sich den Kindern und Jugendlichen anpasst und nicht umgekehrt. Welche Bedingungen müssen also gegeben sein, damit Traumapädagogik gelingen kann, damit den Kindern und Jugendlichen Traumabewältigung gelingen kann, damit die Kinder und Jugendlichen eine Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft haben?

1.2 Zielsetzung und Gliederung der Arbeit

Wie der Titel dieser Arbeit schon besagt, geht es um Traumapädagogik in den stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Es stellt sich die Frage, welche Rahmenbedingungen für eine fruchtbare und erfolgreiche Arbeit vorliegen müssen. Diese Fragestellung impliziert, dass diese Rahmenbedingungen bis dato nicht vorliegen. Es geht mir jedoch weniger um eine Kritik der derzeitigen Heimerziehung, als vielmehr darum, ein Optimum für die Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe herauszuarbeiten. Die Zahl der Heimkinder mit traumatischen Erfahrungen ist vergleichsweise hoch. Oftmals sind traumatische Erfahrungen schon der Grund für eine Aufnahme im Heim. Es soll begründet werden, warum es nötig ist, Grundhaltungen zu ändern, welche eine traumapädagogische Arbeit unterstützen. Die Grundlagen für individuelle und flexible Konzepte sind bereits in den Paragraphen 34 und 35a des achten Sozialgesetzbuches verankert. Hierauf gehe ich im ersten Kapitel dieser Arbeit ein.

Im Folgenden werde ich dann ausgehend von der Geschichte der Psychotraumatologie in Deutschland die Begrifflichkeit Trauma erläutern. Was ist ein Trauma? Wie wirkt es sich im Alltag aus? Nach einer kurzen Definition beider Traumatypen werde ich mich daraufhin auf Typ-II-Traumata beschränken. Es sind diejenigen, mit denen die Kinder- und Jugendhilfe immer wieder in Berührung kommt.

In diesem Kontext gehe ich kurz auf Risikofaktoren und protektive Faktoren ein. Welche Risikofaktoren erhöhen die Möglichkeit einer Traumatisierung? Welche Faktoren verringern andererseits den Einfluss dieser schädigenden Faktoren und ermöglichen eine erfolgreiche Verarbeitung von Trauma? Dies ist das Grundwissen, welches die pädagogischen Fachkräfte benötigen, um mit traumatischen Erfahrungen im pädagogischen Alltag umgehen zu können.

Das anschließende Kapitel „traumabedingte Symptome“ hieß zuerst „Posttraumatische Belastungsstörung“. Ich habe mich schließlich entschieden, einige Symptome kurz zu erläutern, ohne sie durch einen Krankheitsbegriff, wie den der Posttraumatischen Belastungsstörung, zu reduzieren und einzuschränken. Denn auch wenn eine solche Störung (noch) nicht diagnostiziert ist, werden Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen traumabedingte Symptome zeigen. Ich möchte durch eine kurze Schilderung einiger Symptome verdeutlichen, wie diese sich darstellen können und auch auf deren (Schutz-)Funktion für die Kinder und Jugendlichen eingehen. Diese Symptome sind es schließlich, welche im (pädagogischen) Alltag immer wieder präsent sind und die von den pädagogischen Fachkräften als solche erkannt werden müssen, damit sie entsprechend handeln können, ohne Situationen durch Nichtwissenheit noch unbewusst zu verstärken oder gar zu Re-Traumatisierungen beizutragen.

Ich gehe als nächstes auf die Grundlagen der Bindungstheorie ein, da deren Inhalte untrennbar mit dem Thema Trauma verbunden sind. Traumatische Erfahrungen der Kategorie Typ-II-Traumata stehen meist in unmittelbarem Zusammenhang mit desorganisierten Bindungsmustern. Von daher sind zu beantwortende Fragen in diesem Teil meiner Arbeit: Was ist Bindung überhaupt? Was bedingt Bindungsunsicherheit? Welche Auswirkungen haben unsichere Bindungskonzepte für die Kinder und Jugendlichen? Warum ist das Wissen darum wichtig für den pädagogischen Alltag in den Einrichtungen der Heimerziehung?

Ein langer Weg bis hierher. An dieser Stelle gehe ich nun konkret auf die Grundlagen der Traumapädagogik ein. Die vorangehenden Kapitel stellen das Grundlagenwissen für eine traumapädagogische Arbeit dar. Nun geht es darum, wie die pädagogischen Fachkräfte es schaffen können, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu unterstützen, dass diese ihre traumatischen Erfahrungen verarbeiten und mit deren Auswirkungen zu leben können. So möchte Traumapädagogik den Mädchen und Jungen zu Selbstbemächtigung verhelfen. Es muss für sie darum gehen, aus der Opferrolle herauszukommen und das eigene Leben (wieder) selbstbestimmt zu leben. Im Rahmen dieses Kapitels möchte ich auf die traumatisierende Vergangenheit der Kinder und Jugendlichen eingehen, welche stets die Gegenwart und den Alltag bestimmt. Es geht darum, die Vergangenheit so zu verarbeiten, dass sie in der Gegenwart nicht mehr verleugnet werden muss. Erst dann wird es möglich, selbstbestimmt in die Zukunft zu sehen und schließlich zu gehen. Es ist Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, genügend sichere Bezüge herzustellen, damit die Kinder und Jugendlichen endlich ihr Leben leben lernen können.

Der Titel des nächsten Kapitels ist auch der Titel dieser Arbeit. „Traumapädagogik als Methode in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Es geht mir nicht darum, einzelne Konzepte beispielhaft zu skizzieren, sondern vielmehr darum, darzustellen, was traumapädagogische Arbeit für eine Institution bedeutet und hierfür die wichtigsten Aspekte kurz zu erläutern. Ich möchte darauf eingehen, wie Traumapädagogik in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkret aussehen kann. Unter anderem sind hierfür ein „sicherer Ort“ und eine „heilende Gemeinschaft“ zu schaffen.

Welche Rahmenbedingungen müssen schließlich in den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe gegeben sein für eine gelingende traumapädagogische Arbeit mit Kinder und Jugendlichen die traumatisches erlebt haben? Traumabearbeitung kostet Kraft. Und dies nicht nur die Kinder und Jugendlichen, die die traumatischen Erfahrungen verarbeiten und den Umgang mit deren Auswirkungen bewältigen müssen, sondern auch ihre engsten Bezugspersonen, in diesem Falle die pädagogischen Fachkräfte. Kinder und Jugendliche die traumatisierendes erlebt haben, handeln oftmals scheinbar unberechenbar, sind anstrengend und schwer zu verstehen. Dies fordert die pädagogischen Fachkräfte in besonderer Weise. Der oft zitierte Leitsatz ist in diesem Fall: Nur wer selbst einen Sicherheit bietenden Rahmen hat, kann auch anderen Sicherheit bieten. Die Einrichtungen und übergeordnet die gesellschaftlichen Strukturen und die Politik müssen dafür sorgen, dass die hierfür erforderlichen Strukturen bereitstehen.

Abschließend soll noch erwähnt sein, dass in dieser Arbeit unterschiedlichste Berufbezeichnungen verwendet werden. Größtenteils wird von pädagogischen Fachkräften gesprochen, da dieser Begriff es ermöglicht, verschiedenste (heil-)pädagogische, sozialarbeiterische und erzieherische Ausbildungen und Abschlüsse einzuschließen. Außerdem möchte ich an dieser Stelle bemerken, dass oft von traumatisierten Kinder und Jugendlichen die Rede ist. Zu bevorzugen wäre die Ausdrucksweise Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrung. Zwar bestimmen die traumatischen Erlebnisse viele Lebensbereiche, jedoch sollten auch diese psychisch extrem belasteten Kinder und Jugendlichen zuallererst Kind oder Jugendlicher sein dürfen und nicht auf ihre traumatischen Erfahrungen reduziert werden.

2. Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

„In kaum einem Bereich gibt es eine ähnlich große Anzahl von traumatisierten Kindern und Jugendlichen wie in vollstationären Jugendhilfeeinrichtungen. Dies liegt sicherlich zu einem großen Teil darin begründet, dass aufgrund des vielerorts herrschenden Grundsatzes »ambulant vor stationär« für die Indikation einer stationären Jugendhilfemaßnahme zumindest eine desolate familiäre Situation mit extrem ungünstigen Erziehungsbedingungen und zahlreichen massiv bedrohlichen Belastungsfaktoren vorliegen muss.“ (Fegert/Besier 2009, S. 1048)

„Die Einleitung einer stationären Jugendhilfemaßnahme setzt in der Regel voraus, dass die Familiensituation derart belastet ist, dass eine ausreichend gute Förderung des Kindes auch mit ambulanten Hilfen nicht mehr erreicht werden kann. Viele Familien haben im Vorfeld einer Heimaufnahme traumatische Erlebnisse zu verkraften, wie zum Beispiel den Tod eines Elternteils, Trennungen der Eltern, familiäre Gewalt, psychische und somatische Erkrankungen, Alkoholabhängigkeit einer Bezugsperson, nicht selten auch Misshandlung und sexuellen Missbrauch.“ (Schmid 2010a, S. 113) In etwa 80% der Fälle, ist eine Heimunterbringung verknüpft mit Vernachlässigung und /oder Misshandlung, in etwa 10% der Fälle mit einer Überforderung der Eltern. (vgl. Schleiffer 2009, S. 96) In den meisten Fällen ist demnach davon auszugehen, dass die Kinder und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen „psychisch enorm belastet sind, und somit einen hohen sozial- bzw. heilpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen.“ (Schmid 2010a, S. 113)

„Eine stationäre Aufnahme stellt immer einen massiven Eingriff in das Alltagserleben dar.“ (Kirchweger 2010, S. 274) Das Kind oder der Jugendliche wird aus allen ihm, wenn auch Angst machenden, so doch vertrauten Bezügen herausgerissen.

Jedoch kann Trennung, gerade wenn traumatische Erlebnisse der Grund für eine Unterbringung sind, auch als Chance erlebt werden. Zumindest dann, wenn die Kinder und Jugendlichen (sowie auch deren Eltern) einen Sinn in einer stationären Aufnahme erkennen können. Ein Sinn, der es ermöglicht die Vergangenheit zu bewältigen, da er Zukunft ermöglicht. (vgl. Weiß 2009a, S. 87 f.)

2.1 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Betrachtet man Heimerziehung mit Blick auf die Wortbedeutung, so muss man zwei Begriffe hervorheben. Zum einen den Begriff des Heims.

Ein Heim meint „[…] den Ort, der uns vertraut ist, wo wir wohnen, wo wir uns auskennen, wo wir orientiert sind, an dem wir uns sicher, vielleicht sogar geborgen und wohl fühlen. Wir verbinden mit Heim etwa den verwandten Begriff der Heimat, wo wir also herkommen und mit der eine Vielzahl an Erinnerungen verbunden sind. Eigentlich sollte dem Begriff Heim eine positive Bedeutung zukommen. […] Einem solchen Heim fühlen wir uns verbunden.“ (Schleiffer 2009, S. 8)

Ein solches Heim muss für traumatisierte Kinder und Jugendliche, von denen im Folgenden die Rede ist, oft neu geschaffen werden. Unter Umständen kennen sie ein solches Heim gar nicht.

Der Begriff der Institution Heim ist jedoch auch negativ besetzt. Man verbindet dann hiermit eine Erziehungsanstalt, in der nicht erzogene oder schwer erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht sind. Zudem ist eine ablehnende Haltung gegenüber Heimkindern nicht selten. Obwohl diese Kinder nichts für ihre Erfahrungen können, sind sie selbst es, die auffällig werden und so als »nicht erziehbar« und »schwierig« gesehen werden. So gesehen wird das Heim wohl kaum als ein zu Hause angesehen werden können, in welchem man sich freiwillig aufhält und sicher fühlen kann. (vgl. Schleiffer 2009, S. 9 f.)

Es wird im Folgenden nicht schwer nachzuvollziehen sein, dass das Heim, das Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen benötigen, ein Zuhause im ersten Sinne sein sollte, in dem sie als ganze Person akzeptiert werden und wo sie leben können, und nicht eine Erziehungsanstalt, in der sie abgelehnt und lediglich untergebracht sind. Es muss also stets darum gehen, trotz (oder gerade wegen) Paragraphen und vorgegeben Strukturen dafür zu sorgen, dass aus einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe ein »Zuhause« werden kann. In diesem Sinne ist Heim der Ort einer alternativen postmodernen Lebensform zur Alltagsbewältigung, welches der Normalität des Aufwachsens dienen soll und als Ersatz für verloren gegangene Erziehungsinstanzen gilt. (vgl. Schröder 1995; zit. n. Schleiffer 2009, S. 73 f.)

„Will Heimerziehung erziehen, muss das Heim […] einen gewissen Schonraum anbieten.“ (Schleiffer 2009, S. 254) Nachdem nun der Begriff des Heims näher beleuchtet wurde, ist der Begriff Erziehung kurz aufzugreifen. „Als Erziehung werden Handlungen bezeichnet, durch die Menschen versuchen, die Persönlichkeit anderer Menschen in irgendeiner Hinsicht zu fördern.“ (Brezinka 1990; zit. n. Raithel et. al. 2009, S. 22 ) Erziehung kann als soziale Handlung verstanden werden, welche psychische Dispositionen schaffen, ändern oder erhalten will. (vgl. Brezinka 1990; zit. n. Raithel et. al. 2009, S.22) In einer Definition von Bokelmann (1970; zit. n. Raithel et. al. 2009, S. 21) kommt auch der generationale Aspekt zum tragen.

In der Heimerziehung geht es oft darum, die primäre Sozialisationsinstanz der Familie teilweise oder auch komplett zu ersetzen. Die pädagogischen Fachkräfte werden somit die Erwachsenen, die neben der Aufgabe ein Heim zu bieten eben auch die Aufgabe der Erziehung übernehmen müssen. Sie werden zu Bezugs-, oder sogar zu Bindungspersonen für die Kinder und Jugendlichen.

Heimerziehung kann leichter zu stabilen positiven Veränderungen von Verhaltensauffälligkeiten führen, als die psychosoziale [Ausgangs-]Situation der Kinder und Jugendlichen ändern. (vgl. Schleiffer 2009, S. 88) Gerade Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen benötigen eine fördernde Erziehung, die eine Ablösung von alten Verhaltensmustern ermöglicht.

Heimerziehung wie sie in § 34 des achten Sozialgesetzbuches geregelt ist, besagt wörtlich: „Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

(2) Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

(3) Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“ (Stascheit 2010, S.1226 f.)

Ausgehend von eben diesem Gesetzestext möchte ich drei Punkte für die Bedeutung einer traumapädagogischen Arbeit in Einrichtungen der Heimerziehung kurz hervorheben. Über diese zentralen Punkte begründe ich auch einen Anspruch auf traumapädagogische Konzepte und Strukturen.

Erstens soll es laut Gesetz um eine Verbindung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten gehen, um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Wie ich in dieser Arbeit noch erläutern werde, ist dies auch ein wichtiger Ansatzpunkt traumapädagogischer Arbeit. Das Heim soll der geschützte Raum sein, in dem pädagogisch zusammengearbeitet wird. Unterstützend und kooperierend sollen therapeutische Angebote integriert werden.

Das Heim ist der Raum in dem die Kinder leben und ihren Alltag verbringen. Das Heim sollte also auch der Ort sein, an dem förderliche Strukturen geschaffen werden, die die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung fördern, also auch dabei unterstützen ein Trauma erfolgreich bearbeiten zu können, so zum Beispiel niedrigschwellige therapeutische Angebote die fester Bestandteil in der täglichen Arbeit sind.

Zweitens möchte ich die Passage „entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen“ hervorheben. Alter und altersgemäßer Entwicklungsstand klaffen (zumindest in Teilen) bei Kindern und Jugendlichen, die Traumatisierendes erlebt haben weit auseinander, da diese Erfahrungen meist eben auch keine altersgemäßen Erfahrungen waren. Nur allzu oft ging es für sie im bisherigen Alltag um das bloße Überleben. Da war keine Zeit und keine Kraft für ein, bindungstheoretisch ausgedrückt, Ausleben des Explorationsbedürfnisses, oder anders gesagt für das Erwerben von Alltagsfertigkeiten. Dies gilt es in der täglichen Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen sensibel zu beachten, zu berücksichtigen und zu fördern, aber eben nicht nur alters-, sondern in besonderem Maß entwicklungsgemäß.

Drittens wird genannt, dass es um „Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie“ gehen soll. Ich finde es insofern wichtig die Herkunftsfamilie aufzugreifen, als dass sich dort der bisherige Teil des Lebens eines Kindes oder Jugendlichen abgespielt hat. Auch die traumatischen Erfahrungen wurden zu großen Teilen in der Herkunftsfamilie gemacht. Und selbst wenn ein Kind oder Jugendlicher nicht wieder dorthin zurückkehren wird, so ist die Herkunftsfamilie doch ein wichtiger Faktor für und bei der Verarbeitung eines Traumas. Um in der Vergangenheit liegende Themen aufarbeiten zu können, müssen diese als real angesehen werden. Dies fällt leichter, wenn die Vergangenheit nicht verleugnet, also zum Beispiel durch Tabuisierung ausgeschlossen wird. Hierauf werde ich in dieser Arbeit noch einmal genauer eingehen.

Nur kurz umrissen wird doch bereits deutlich, dass die Anforderungen an die Fachkräfte in der Heimerziehung hoch sind. Hohe Arbeitsbelastung von Heimerziehern, die eigene Einstellung zur Berufswahl, eine notwendige Kombination von Professionalität und Idealismus, unregelmäßige Arbeitszeiten, eine im Vergleich zur erbrachten Arbeits-leistung bescheidene Bezahlung und die Schwierigkeit eine Erziehertätigkeit mit einem privaten Familienleben in Einklang zu bringen führt zu großer Personalfluktuation, das wiederum zu erneuten Beziehungsabbrüchen für die Kinder und Jugendlichen. Ebenso belastet ein ungünstiges Zahlenverhältnis zwischen BetreuerInnen und Kindern. (vgl. Wiesinger/Lang et.al. 2009, S. 101; auch vgl. Schleiffer 2009, S. 69)

Es stellt sich also die Frage, ob unter diesen Bedingungen das Klientel, um welches es in dieser Arbeit gehen wird, also Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen, mit bestehenden Konzepten in den stationären Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend versorgt werden können. Denn für diese Kinder und Jugendlichen ist vor allem eines wichtig: das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Und die pädagogischen Bemühungen werden nur dann Erfolg haben können, wenn die psychischen Befindlichkeiten der Adressaten nicht außer Acht gelassen werden. (vgl. Schleiffer 2009, S. 71) Aber da es nicht um eine Kritik der bestehenden Heimerziehung gehen soll, stelle ich vielmehr die Frage, wie es diesen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden kann, in solchen Einrichtungen ausreichend Sicherheit und Geborgenheit erfahren zu können, um ihre traumatischen Erfahrungen zumindest in Ansätzen korrigieren zu können.

Aufgabe und Herausforderung der (sozial-)pädagogischen Profession ist also das Ausloten von Chancen und Risiken dieser neuen Möglichkeiten in Form individuell zugeschnittener Betreuungssettings. (vgl. Villányi/Witte 2011, S. 31) Der gesetzliche Rahmen [des § 34 SGB VIII] ist so allgemein formuliert, dass ausreichend Freiraum für die Entwicklung neuer Ansätze in der Praxis gegeben ist. (vgl. Witte/Sander 2006; zit. n. Witte/Sander 2011, S. 31)

2.2 § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

„(1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.

(3) Aufgaben und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.

(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden.“ (Stascheit 2010, S. 1227)

Auch hier möchte ich einige wesentliche Punkte hervorheben. Eingliederungshilfe nach § 35a ist eine flexible Hilfeform, die Teilhabe1 am Leben ermöglichen soll. Es wurde viel diskutiert, ob es sinnvoll ist, diese Hilfeform der Jugendhilfe zuzuordnen, stellt sie doch durchaus eine Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheitssystem dar. Viele Konflikte ergaben sich aus dem Abgrenzungskonflikt zwischen Krankenkasse und Jugendhilfe, wer die Kosten bei bestimmten Störungen zu tragen habe bzw. was als Störung im Sinne des § 35a gelte. Heute haben SGB V und SGB VIII die gleiche Feststellungsgrundlage, nämlich eine Diagnostik psychischer Störungen nach der ICD-10. [Selbst wenn dies durchaus zu kritisieren wäre, da hiermit die diagnostizierten Störungen Krankheitswert haben müssen und somit die Definitionsmacht beim Gesundheitswesen statt bei der Jugendhilfe liegt. (vgl. Fegert/Besier 2009, S. 1013 f.)]. Jugendhilfe ist nun also auch Rehabilitationsträger bei psychischen Störungen, wofür deren Einrichtungen bis heute teilweise noch keine aktive Identität entwickelt haben. Dabei sind die Kinder und Jugendlichen [selbst] mit Behinderung oder drohender Behinderung stets zu allererst Kind. So haben sie einen Anspruch auf erzieherischen Bedarf, auch oder gerade wenn dieser durch eine (drohende) Behinderung erhöht ist. Zudem haben die seelischen Beeinträchtigungen, von denen im § 35a die Rede ist eine weitaus günstigere Prognose als körperliche oder geistige Behinderung. Wenn diese Kinder und Jugendlichen in den Regeleinrichtungen der Jugendhilfe ausreichend medizinisch und therapeutisch unterstützt und integriert gut versorgt werden, so bedarf es für sie keiner Spezialeinrichtungen. Da erwiesen ist, dass früher Betreuung enorme Auswirkungen auf gesundheitliche wie auch soziale Entwicklung zukommen, muss also § 35a im Sinne von Prävention gesehen werden. Hierbei geht es weniger um psychiatrische, als vielmehr um psychosoziale Interventionen. Der Grundsatz der Prävention zeigt sich auch in der Gleichstellung von drohender und bereits eingetretener seelischer Behinderung als Anspruchsgrundlage für den § 35a. (vgl. Fegert/Besier 2009, S. 993 ff.)

Die Zuordnung eines Umgangs mit (drohender) seelischer Behinderung zur Jugendhilfe wollte dem Aspekt der Stigmatisierung Rechnung tragen. Es ist wenig sinnvoll, (drohende) seelische Behinderung, den körperlichen und geistigen Behinderungen nach SGB V gleichzusetzen, sie damit aus der Jugendhilfe auszusondern, da sie weit bessere Prognosen besitzen und durch Angebote, die sich am Entwicklungsaspekt orientieren gut gefördert werden können. Prävention lautet wieder die Prämisse. (ebd., S. 966 f.)

Die Chance dieser wenn auch kostenintensiven Maßnahme mit interdisziplinärer Zusammenarbeit nach § 35a wurde und wird immer noch allzu oft vertan. Bisher sind nur etwa 13% aller Jugendlichen nach § 35a untergebracht. Dies wird kaum die Zahl der tatsächlichen Fälle von Kindern und Jugendlichen mit (drohenden) Behinderungen in der Jugendhilfe sein (vgl. Fegert/Besier 2009, S. 1091), wenn man bedenkt, wie hoch ja die Zahl der hochbelasteten Kinder und Jugendlichen in den stationären Jugendhilfe-einrichtungen ist. Hierzu sei zu erwähnen, dass die alleinige Unterbringung nach § 35a nichts bewirken kann, wenn die gesundheitlichen und erzieherischen Bedarfe und ein adäquater Zugang zu Behandlungsangeboten nicht hinreichend berücksichtigt und gesichert sind. Und dies ist bei § 35a, wie auch bei § 34 SGB VIII von dem betreuenden Umfeld abhängig. (ebd., S. 1005)

2.3 Notwendigkeit individueller Konzepte und veränderter Rahmenbedingungen

„Aus der großen Zahl an schwer traumatisierten und bindungsgestörten Kindern in der stationären Jugendhilfe lässt sich […] ein besonders großer Bedarf an Konzepten ableiten, die bei diesen traumaspezifischen Symptomen ansetzen.“ (Wiesinger/Lang et. al. 2009, S. 103)

Die Adressaten der stationären Einrichtungen der Jugendhilfe scheinen mit bisherigen Konzepten nicht immer hinreichend versorgt. Allzu oft kommt es zu Verlegungen in „geeignetere“ Einrichtungen, weil Kinder und Jugendliche als unberechenbar und nicht einschätzbar erlebt werden und so nicht mehr zu halten seien. Die Institutionen wirken sichtbar überfordert. Pädagogische Fachkräfte erleben sich als handlungsunfähig.

Das dramatische daran ist, dass jede frühe bzw. gescheiterte Rückführung oder Weiter-platzierung einen weiteren Beziehungsabbruch darstellt und damit die [Bindungs-]

Problematik dieser Kinder verschärft. (Polnay et. al. 1997, Polnay/Ward 2000, Jaritz et. al. 2008; zit. n. Wiesinger/Lang et. al. 2009, S. 100) Es muss dementsprechend darum gehen, die Konzepte der Einrichtungen zu überprüfen und in Frage zu stellen, sie an ihrer Zielgruppe auszurichten, statt das Verhalten oder gar die Person des Kindes oder Jugendlichen als Problem darzustellen. Es sollte zu Vorderst darum gehen, diese Kinder und Jugendlichen zu halten, um weitere vielleicht retraumatisierende Beziehungsabbrüche vermeiden zu können, statt sich der Belastung, die diese Kinder und Jugendlichen mit sich bringen, zu entziehen.

„Heimerziehung kann ihren gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungsauftrag nur erfüllen, wenn sie sich darum bemüht, Konzepte und Schemata zu verändern.“ (Schleiffer 2009, S. 220) „Nur mit innovativen pädagogischen Konzepten können in der aktuellen Jugendhilfelandschaft die notwendigen Bedingungen für die Betreuung besonders stark traumatisierter […] Kinder geschaffen werden. Die Jugendhilfe sollte als Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe von Kindern, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind […], solche pädagogischen Konzepte für deren Betreuung entwickeln, die den störungsspezifischen Förderbedarf dieses Klientels beachten und dort gezielt mit ihren Interventionen ansetzen.“ (Wiesinger/Lang et. al. 2009, S. 103)

Wiesinger/Lang et. all. (2009, S.98) sagen zudem: „Es besteht die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der Heimerziehung an die Eigenarten und Dynamik traumatisierter Kinder und Jugendlicher anzupassen, um diesen besonders belasteten Jugendlichen gerecht werden zu können.“ Dies ist die Meinung, die ich im Folgenden in dieser Arbeit vertrete.

„Die Thematik ist so bedeutsam, dass sie nicht allein in den wenigen spezialisierten traumapädagogischen Wohngruppen abgedeckt werden kann.“ (vgl. Schmid 2008; zit. n. Schmid et. al. 2010, S. 238 f.) Dies entspricht auch der Forderung des § 35a SGB VIII, nach der behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gemeinsam untergebracht werden sollen. „Klinische Kompetenzen im Traumabereich sind daher für das Betreuungspersonal in der [gesamten] Heimerziehung ein Muss.“ (ebd., S. 238 f.)

Es geht mir in dieser Arbeit nicht darum, ein eigenes Konzept zu erstellen. Spezialisierte Konzepte bieten sicherlich die Möglichkeit einer gezielten Förderung spezifischer Problemlagen. Aber in den meisten Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gibt es Kinder und Jugendliche, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Es ist wichtig, weitere Abschiebungen (selbst in Spezialeinrichtungen) und retraumatisierende Beziehungsabbrüche zu vermeiden und stattdessen dafür zu sorgen, dass diese Kinder und Jugendlichen in ihrer jeweiligen Einrichtung fördernde und auch individuelle Strukturen vorfinden, um dort ihren Alltag gestalten zu können. Zudem beinhaltet jede Spezialisierung auch stigmatisierende Aspekte. Ich möchte in dieser Arbeit Rahmenbedingungen formulieren, die eine integrative Traumapädagogik und voraussetzend dazu eine traumapädagogische Grundhaltung in den Einrichtungen der stationären Heimerziehung ermöglichen.

3. Trauma

Trauma, ein Thema, dass in Deutschland noch nie so aktuell und in aller Munde war wie zur Zeit. Wie nachfolgend im Kapitel „Geschichte der Psychotraumatologie“ zu lesen ist, war dies ein langer Weg. Heute gibt es zahlreiche Veröffentlichungen zu Psychotraumata, zur Bedeutung der Bindungstheorie auf diesem Gebiet und zu verschiedensten Konzepten, die Traumabewältigung ermöglichen wollen. In den Medien geschieht eine Auseinandersetzung mit diesen Themen beinahe grenzenlos, was in Anbetracht der Tatsache, dass Traumata selbst stets durch Grenzverletzungen entstehen, dramatisch ist. Die, durch die Forschung bestätigte, enorme Masse an Kindern und Jugendlichen mit traumatischen Erfahrungen in der Jugendhilfe macht es dringend nötig, sich mit dem Thema Trauma zu beschäftigen.

3.1 Geschichte der Psychotraumatologie

Die Wurzeln der Psychotraumatologie gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Schon damals gab es kontroverse Diskussionen über die psychischen Folgen von traumatischen Lebensereignissen. Zum einen wurde hinterfragt, ob es sich bei den Symptombildungen um organische und/oder psychische Folgeerkrankungen handelt. Zum anderen wurde unterstellt, dass es sich hierbei um Simulationen handle, um Renten im Rahmen von Opferentschädigungen einfordern zu können. Schon Freud (et al.) erkannte, dass Symptome, die ursprünglich der Hysterie zugeschrieben wurden, Ausdruck und Folge von sexueller Misshandlung in der Kindheit seinen. Freud scheiterte jedoch mit seinen Erkenntnissen aufgrund der gesellschaftlich vorherrschenden Strukturen und widerrief selbige, indem er die Symptome fortan ödipalen Fantasien zuschrieb. (vgl. Besser 2009, S. 37)

Diese Lehre wird sogar heute noch teilweise verbreitet und hatte damals gravierende Folgen für die Opfer familiärer sexueller Ausbeutung und Gewalt. Die Opfer wurden (und werden noch) für unglaubwürdig gehalten oder gar zu hysterischen Lügnern erklärt. Ebenso war die Annahme, dass die Psyche nach einiger Zeit fast alles von alleine verarbeite weit verbreitet. Gelang dies nicht, so wurden und werden Dispositionen, eine prämorbide Persönlichkeit, Gene, die Mutter-Kind-Beziehung oder die Familie dafür verantwortlich gemacht, nicht jedoch die traumatischen Erlebnisse selbst. (vgl. Besser 2009, S. 38)

Der deutsche Psychiater Kraepelin erkannte 1915 im Kontext des ersten Weltkrieges, dass die Symptome der so genannten Kriegszitterer begründet lagen, in „tief greifenden, anhaltenden gemütlichen Erregungen“ des Krieges. Erst 1980 jedoch wurde das Störungsbild Posttraumatische Stresserkrankung in das DSM III aufgenommen, nachdem hunderttausende von Soldaten mit schwersten Symptomen und Persönlichkeitsveränderungen aus dem Vietnamkrieg in die USA zurückkehrten und dort untersucht wurden. (ebd., S. 38)

In Deutschland nahm man sich erst 50 Jahre nach den Weltkriegen dem Thema Trauma wissenschaftlich an. Der Grund für diese späte Auseinandersetzung mag darin liegen, dass Traumata häufig einem Zwang der Sprachlosigkeit, der Ausblendung, des Vergessens und der Wiederholung anstelle von heilsamem Erinnern unterliegen.

Ab 1998 begann in der Bundesrepublik Deutschland eine Wahrnehmung- und Haltungsänderung, als sich bei Celle die Eschede-Katastrophe ereignete. Dieses schwere Unglück, bei dem hunderte Menschen geliebte Angehörige verloren und die dieses Ereignis keineswegs einfach „wegsteckten“, führte bei fast allen Betroffenen zu Spuren in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen. Zudem war es das erste Mal, dass die Bundesbahn in Form einer großen Institution Verantwortung für eine Schadensregulierung und für eine psychologische Nachsorge und Betreuung übernahm. (ebd., S. 38 f.)

So fand ebenfalls 1998 dann der erste internationale Traumakongress in Köln statt. Bessel van der Kolk, einer der bekanntesten internationalen Traumaforscher, rügte die BRD als eines der letzten Länder, das sich offiziell dem Traumathema zuwende. Deutschland hatte lange Zeit gebraucht, sich der grausamen Realität der eigenen Vergangenheit zu stellen. (ebd., S. 39)

In den letzten Jahren hat sich der Umfang wissenschaftlicher Literatur enorm vergrößert. Jedoch werden noch allzu oft Neurobiologie, Genetik, Psychiatrie, sowie Psychotherapie und Pädagogik als polarisierte Bereiche der Wissenschaft gesehen. Aufgrund der Konkurrenz um den einzig richtigen wissenschaftlichen Zugang zum Verständnis von Ursachen psychischer Störungen und Persönlichkeitsveränderungen gibt es derzeit nur ein langsames Sich-Aufeinander-Zubewegen. (vgl. Besser 2009, S. 39)

3.2 Begriffserläuterung Trauma

Laut der Weltgesundheitsorganisation ist ein Trauma „(…) ein belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes (kurz- oder langanhaltend (sic!)), die bei fast jedem eine tiefe Verstörung hervorrufen würde“. (V. Arolt/C. Reimer/H. Dilling, 2007, S. 195) Traumatische Erlebnisse stehen also dem ebenfalls von der WHO (1986) definierten Gesundheitsbegriff gegenüber, der besagt, dass Gesundheit als „umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden“ verstanden wird, um welches es zu erreichen, „sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.“

„Psychisches Trauma ist das Leid der Ohnmächtigen. Das Trauma entsteht in dem Augenblick, wo das Opfer von einer überwältigenden Macht hilflos gemacht wird. Ist diese Macht eine Naturgewalt, sprechen wir von Katastrophe. Üben andere Menschen diese Macht aus, sprechen wir von Gewalttaten. Traumatische Ereignisse schalten das soziale Netz aus, das dem Menschen gewöhnlich das Gefühl von Kontrolle, Zugehörigkeit zu einem Beziehungssystem gibt.“ (Herman 1993; zit. n. Dörr 2008, S. 33) Möchte man von der Wortherkunft ausgehen, so lässt sich das griechische Wort Trauma mit „Wunde“ übersetzen. (vgl. Weiß 2009a, S. 19) Eine Wunde, die hinterlassen wird durch Erfahrungen, die so erschütternd sind, dass sie nur schwer in das Selbstbild zu integrieren sind. So beschreiben auch Fischer und Riedesser (1998; zit. n. Gahleitner/Schleiffer 2010, S. 29) Trauma als ein »vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und individuellen Bewältigungs-möglichkeiten«.

Es wird zwischen Typ 1 und Typ 2 Traumata unterschieden. Bei Typ 1 Traumata zum Beispiel nach Terr (1991; zit. n. Fegert/Besier 2009, S. 997), handelt es sich „um kurz dauernde traumatische Ereignisse, häufig mit starker öffentlicher Beachtung, wenig Scham oder Geheimhaltung wie Naturkatastrophen, Unfälle, Gewalttaten oder z.B. Schulmassaker oder technische Katastrophen […]“.

Bei Typ 2 Traumata, welche in der Jugendhilfe aufgrund ihrer immensen Masse eine große Rolle spielen, handelt es sich „um die chronisch traumatischen Erlebensweisen oder sequenzielle Traumatisierungen im Rahmen von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch oder aber auch von Flüchtlingen, welche vor Krieg und Folter in Deutschland Schutz gesucht haben.“ (ebd., S. 997) Wenn im Folgenden von Traumata die Rede ist, so ist damit stets Typ 2 Traumata gemeint. Als traumatisierend wird auch die Augenzeugenschaft erschreckender und erschütternder Ereignisse von Gewalt, Zerstörung, Verletzung und Tod angesehen bzw. erlebt. (vgl. Besser 2009, S. 44)

[...]


1 Teilhabe wird nach der WHO durch wahrnehmbare Teilhabe an Situationen des sozialen Lebens beschrieben. Teilhabe muss sich hierbei stets an den Entwicklungsaufgaben orientieren. Teilhabe ist andererseits die „aktive und selbstbestimmte Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens“. Teilhabe bezieht sich also auf verschiedene Lebensbereiche. (vgl. Fegert/Besier 2009, S. 1017 ff.) Zu guter Letzt muss auch „der individuelle Faktor, also die Bedürfnisse des Einzelnen und seiner Umwelt, berücksichtigt werden.“ (ebd. S. 1020)

Fin de l'extrait de 84 pages

Résumé des informations

Titre
Traumapädagogik als Methode in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Université
University of Applied Sciences Mainz
Note
1,3
Auteur
Année
2011
Pages
84
N° de catalogue
V313908
ISBN (ebook)
9783668125643
ISBN (Livre)
9783668125650
Taille d'un fichier
867 KB
Langue
allemand
Mots clés
Trauma, Heimerziehung, Traumapädagogik, stationäre Kinder- und Jugendhilfe
Citation du texte
Miriam Otto (Auteur), 2011, Traumapädagogik als Methode in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313908

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