Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 regelt die Voraussetzungen für die geringfügige Beschäftigung neu. Die Einführung dieses Paragraphen ist als Lenkungsnorm anzusehen und geht auf einen Vorschlag der sog. Harz-Kommission zurück. Die Neuregelung steht im Zusammenhang mit anderen Reformmaßnahmen am Arbeitsmarkt. Ziel dieser Neuregelung ist die Belebung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnsektor sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dem beauftragendem Steuerpflichtigen soll in solcher Höhe ein Abzug von der Steuerschuld gewährt werden, sodass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt.
Um einen Anreiz zur Legalisierung der häuslichen Beschäftigung zu schaffen, wird die Beschäftigung in einem Privathaushalt durch eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG und eine niedrige Abgaben-pauschale gefördert. Auch ein vereinfachtes Meldeverfahren macht die legale Beschäftigung attraktiver. Die Regelung des § 35a EStG setzt die zum 01.01.2002 außer Kraft getretene Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG a.F. („Dienstmädchenprivileg“) abgewandelt fort.
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeines zur Einführung des § 35a EStG
I. Zielsetzung
II. Grundaussage des § 35a EStG
B. Anwendung des § 35a EStG
I. Begriff „Haushaltsnah“
II. Haushaltsnahe Tätigkeiten
III. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
1. Grundsätzliches
2. Beschäftigungsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
3. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
4. Beschäftigungsverhältnisse die keine Geringfügigkeit aufweisen
IV. Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
V. Förderungshöhe
1. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
2. Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
3. Bemessungsgrundlage
VI. Lohnsteuerermäßigungsverfahren
VII. Ausschluss der Einkommensteuerermäßigung bei Werbungs kosten, Betriebsausgabe und außergewöhnlichen Belastungen
VIII. Mehrfache Inanspruchnahme der Einkommensteuerermäßigung
IX. Nachweispflicht gegenüber der Finanzbehörde
1. Grundsätzliches
2. Anforderung an den Nachweis
X. Zeitlicher Anwendungsbereich
C. Fazit
D. Anhang
I. Gesetzestext des § 35a EStG
II. Haushaltsscheck
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gemäß § 35a EStG, um zu untersuchen, inwieweit diese Regelung zur Belebung des Niedriglohnsektors und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen kann.
- Grundlagen und Definitionen des Begriffs „haushaltsnah“
- Differenzierung zwischen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
- Darstellung der Förderungshöhe und Bemessungsgrundlagen
- Kritische Würdigung der gesetzgeberischen Lenkungsnorm
- Analyse der Nachweispflichten gegenüber Finanzbehörden
Auszug aus dem Buch
Haushaltsnah ist das Beschäftigungsverhältnis oder eine Dienstleistung
Haushaltsnah ist das Beschäftigungsverhältnis oder eine Dienstleistung, wenn es eine haushaltsnahe Tätigkeit (vgl. B.II.) zum Gegenstand hat. Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis oder die haushaltsnahe Dienstleistung muss im inländischen Privathaushalt ausgeübt werden. Hierzu gehört die private Wohnung oder das Privathaus nebst Zubehörräumen und Garten. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn in der betreffenden Wohnung neben den rein privat genutzten Räumen ein beruflich oder betrieblich genutztes Arbeitszimmer existiert. Nichts anderes kann meines Erachtens gelten, wenn man in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus eine Wohnung selbst bewohnt und die haushaltsnahe Hilfe das gesamte Treppenhaus putzt. In diesen Fällen muss aber der Teil herausgerechnet werden, der zu den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, zu den Betriebsausgaben oder zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gehört (vgl. B.VII.).
Werden diese Tätigkeiten ausschließlich außerhalb des Privathaushalts des Arbeitsgebers oder Auftraggebers ausgeübt, sind sie nicht mehr haushaltsnah und somit auch nicht mehr begünstigt nach § 35a EStG. Danach gehört z.B. Arbeit einer Tagesmutter nur zu den begünstigten Tätigkeiten im Sinne des Paragraphen, wenn die Betreuung im Haushalt des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers erfolgt. Auch die Begleitung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen bei Einkäufen und Arztbesuchen sowie kleine Botengänge usw. sind nur dann begünstigt, wenn sie zu den Nebenpflichten der Haushaltshilfe, des Pflegenden oder Betreuenden im Haushalt gehören.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Allgemeines zur Einführung des § 35a EStG: Erläutert die Hintergründe der Gesetzesänderung, insbesondere die Ziele der Arbeitsmarktbelebung und Schwarzarbeitsbekämpfung.
B. Anwendung des § 35a EStG: Detailanalyse der Anwendungsbereiche, vom Begriff des Haushalts bis hin zur Abgrenzung zwischen geringfügiger Beschäftigung und selbstständigen Dienstleistungen.
C. Fazit: Kritische Reflexion über die tatsächliche Wirksamkeit der steuerlichen Anreize im Vergleich zu den gesetzgeberischen Zielvorgaben.
D. Anhang: Enthält ergänzende Dokumente wie den Gesetzestext, das Haushaltsscheck-Formular und ein umfassendes Literaturverzeichnis.
Schlüsselwörter
§ 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Geringfügige Beschäftigung, Schwarzarbeit, Haushaltsscheckverfahren, Einkommensteuerermäßigung, Steuerrecht, Arbeitsmarkt, Privathaushalt, Lohnsteuerermäßigung, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Nachweispflicht, Sozialversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Begünstigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gemäß § 35a EStG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerermäßigung stehen die Abgrenzung haushaltsnaher Tätigkeiten, die verschiedenen Beschäftigungsmodelle und das Haushaltsscheckverfahren im Fokus.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung, ob die steuerlichen Anreize des § 35a EStG die gesetzten Ziele – die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Förderung legaler Beschäftigung – tatsächlich erreichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, Rechtsprechung und aktuellen Statistiken, etwa von der Bundesknappschaft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Haushaltstätigkeiten, die Differenzierung nach Beschäftigungsarten (geringfügig vs. sozialversicherungspflichtig) und die methodische Berechnung der Förderbeträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 35a EStG, Schwarzarbeitsbekämpfung, Haushaltsscheck und Steuerermäßigung definiert.
Warum sind viele handwerkliche Tätigkeiten problematisch für die Förderung?
Die Abgrenzung zwischen förderfähigen "kleinen Ausbesserungsarbeiten" und nicht begünstigten Fachmann-Leistungen oder Materialkosten bereitet in der Praxis erhebliche Interpretationsschwierigkeiten.
Warum wird im Fazit bezweifelt, dass das Gesetz seinen sozialen Zweck erfüllt?
Der Autor argumentiert, dass Steuerermäßigungen für Personen mit geringem Einkommen oder Rentner kaum einen Effekt haben, während gut Verdienende stärker von der Förderung profitieren.
- Quote paper
- Carolin Becker (Author), 2004, § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31412