Im Falle einer Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, durch den die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten an der Versorgung jeweils zur Hälfte zwischen geschiedenen Ehegatten geteilt werden. Die Ausgleichspflichtigen Ehegatten können die Kürzung ihrer Ruhestandsbezüge durch Zahlungen abwenden. Diese können seit dem Veranlagungszeitraum 2015 in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Der Beitrag behandelt auch die - bejahte - Frage, ob der Beamte, dessen Dienstherr das Ruhegehalt wegen des Versorgungsausgleichs kürzt, eine Steuerentlastung erreichen kann.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Vorbemerkung
- Einleitung
- Die Grundzüge des Versorgungsausgleichs
- Das (aufgehobene) Rentnerprivileg
- Die Vermeidung des Versorgungsausgleichs durch eine sogen. Abwendungszahlung
- Die steuerrechtliche Entlastung für die Abwendungszahlung des ausgleichspflichtigen Ehegatten
- Die Steuerentlastung für das vom Dienstherrn laufend gekürzte Ruhegehalt nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG
- Die Steuerentlastung für das vom Dienstherrn laufend gekürzte Ruhegehalt als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Dieser Beitrag analysiert die steuerrechtlichen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall. Der Fokus liegt auf der steuerlichen Entlastung, die sowohl für den ausgleichspflichtigen Ehegatten, der seine Renten- oder Ruhegehaltsansprüche abwenden möchte, als auch für den Beamten, dessen Ruhegehalt aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird, besteht.
- Steuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs
- Abwendungszahlung und steuerliche Entlastung
- Steuerrechtliche Aspekte der Ruhegehaltskürzung
- Auswirkungen des neuen Rechts ab 2015
- Das (aufgehobene) Rentnerprivileg
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Vorbemerkung: Der Beitrag führt in das Thema Versorgungsausgleich ein und erläutert die grundlegende Funktionsweise der Aufteilung von Versorgungsansprüchen im Scheidungsfall.
- Einleitung: Das Kapitel liefert allgemeine Informationen zu Scheidungsraten in Deutschland und stellt die rechtlichen Grundlagen des Versorgungsausgleichs dar.
- Die Grundzüge des Versorgungsausgleichs: Dieser Abschnitt erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versorgungsausgleichs und die unterschiedlichen Arten der Teilung von Versorgungsansprüchen (interne und externe Teilung).
- Das (aufgehobene) Rentnerprivileg: Das Kapitel behandelt das früher gültige Rentnerprivileg, das die Kürzung des Ruhegehalts des ausgleichspflichtigen Ehegatten bis zum Rentenbeginn des ausgleichsberechtigten Ehegatten ausgesetzt hat. Es beleuchtet die Abschaffung dieses Privilegs und die Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich.
- Die Vermeidung des Versorgungsausgleichs durch eine sogen. Abwendungszahlung: Dieses Kapitel erklärt die Möglichkeit der Abwendungszahlung, durch die der ausgleichspflichtige Ehegatte seine Renten- oder Ruhegehaltsansprüche durch eine einmalige Zahlung an den Versorgungsträger erhalten kann.
- Die steuerrechtliche Entlastung für die Abwendungszahlung des ausgleichspflichtigen Ehegatten: Der Abschnitt beleuchtet die steuerlichen Vorteile, die mit der Abwendungszahlung verbunden sind und die für den ausgleichspflichtigen Ehegatten eine Entlastung bedeuten.
- Die Steuerentlastung für das vom Dienstherrn laufend gekürzte Ruhegehalt nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG: Hier wird die steuerliche Behandlung des gekürzten Ruhegehalts für Beamte, die durch den Versorgungsausgleich betroffen sind, erläutert. Der Beitrag fokussiert sich auf die Entlastungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG.
- Die Steuerentlastung für das vom Dienstherrn laufend gekürzte Ruhegehalt als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG: Dieses Kapitel behandelt die Möglichkeit der Steuerentlastung durch die Anerkennung der gekürzten Ruhegehaltzahlungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
Schlüsselwörter (Keywords)
Dieser Beitrag befasst sich mit zentralen Aspekten des Versorgungsausgleichs im Steuerrecht, insbesondere mit der Abwendungszahlung, der steuerlichen Entlastung des ausgleichspflichtigen Ehegatten und der steuerlichen Behandlung des gekürzten Ruhegehalts von Beamten. Zusätzliche Themen sind das (aufgehobene) Rentnerprivileg und die verschiedenen Regelungen des VersAusglIG.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten hälftig geteilt.
Können Abwendungszahlungen steuerlich abgesetzt werden?
Ja, seit dem Veranlagungszeitraum 2015 können Zahlungen zur Vermeidung der Kürzung von Versorgungsbezügen in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Was versteht man unter dem (aufgehobenen) Rentnerprivileg?
Es war eine Regelung, die die Kürzung der Pension des Ausgleichspflichtigen so lange aussetzte, bis der andere Partner selbst Rente bezog. Diese Regelung wurde abgeschafft.
Wie können Beamte eine Steuerentlastung bei gekürzten Bezügen erreichen?
Beamte können die laufende Kürzung ihres Ruhegehalts unter bestimmten Bedingungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG steuerlich geltend machen.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?
Bei der internen Teilung entstehen Ansprüche beim selben Versorgungsträger, bei der externen Teilung wird Kapital an einen anderen Träger übertragen.
Kann die Kürzung des Ruhegehalts als außergewöhnliche Belastung gelten?
Die Arbeit untersucht die Möglichkeit, die Kürzung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, was rechtlich jedoch komplex ist.
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- Dr. Wigo Müller (Author), 2016, Der Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der seit 2015 geltenden neuen Rechtslage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314452