Schulen in freier Trägerschaft - dargestellt am Beispiel der Montessorischule Langenhagens


Examensarbeit, 2003

118 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Freie Schulen
2.1 Merkmale der Schulen in freier Trägerschaft
2.1.1 Begriffsbestimmung
2.1.2 Konzept der Freien Schulen
2.1.3 Ausbildung und Stellung des Lehrers
2.2 Die historische Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft
2.3 Rechtsstellung der Schulen in freier Trägerschaft
2.4 Finanzierung
2.5 Die Vielfalt des freien Schulwesens dargestellt an ausgewählten Schulkonzepten Die freien Waldorfschulen
2.6.1 Aufgaben und Stand des Lehrers
2.6.2 Unterrichtspraxis und Lehrpläne
2.7 Die Freien katholischen und evangelischen Schulen
2.7.1 Freie katholische Schulen
2.7.1.1 Aufgaben und Stand des Lehrers in den Freien katholischen Schulen
2.7.1.2 Unterrichtspraxis und Lehrpläne
2.7.2 Evangelische Schulen:
2.7.2.1 Aufgaben und Stand des Lehrers
2.7.2.2 Unterrichtspraxis und Lehrpläne
2.8 Die deutschen Landerziehungsheime
2.8.1 Aufgaben und Stand des Lehrers
2.8.2 Unterrichtspraxis und Lehrpläne
2.9 Die Montessori- Schulen
2.9.1 Aufgaben und Stand des Lehrers
2.9.2 Unterrichtspraxis und Lehrpläne

3 Die Montessorischule Langenhagen- Beispiel für eine Schule in freier Trägerschaft
3.1 Vorstellung der Schule
3.2 Pädagogisches Konzept der Schule in Langenhagen
3.2.1 Was ist Hochbegabung?
3.2.2 Interview mit dem Direktor
3.3 Hospitation im Unterricht
3.3.1 Umgang mit dem Montessori- Material
3.3.1.1 Sinnesmaterial
3.3.1.2 Mathematisches Material
3.3.1.3 Sprachmaterial
3.3.1.4 Übungen des praktischen Lebens
3.3.2 Stellungnahme

4 Die Schulen in freier Trägerschaft - ein Impulsgeber für die
staatliche Schule?
4.1 Was können staatliche Schulen von Schulen in freier Trägerschaft lernen?
4.2 Warum wurde das Konzept der Freien Schulen im staatlichen Schulwesen
noch nicht realisiert?
4.3 Wie kann man das Konzept der Freien Schulen in die staatlichen
Schulen einführen?
4.4 Warum können sich die Schulen in freier Trägerschaft gegenüber
den staatlichen Schulen nicht behaupten?
4.5 Forderung der Freien Schulen an die Bildungspolitik

5 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhang

Anhangsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

1 Einleitung

Um konkret darzulegen, welche Motivation dazu führte, neben meinem Interesse als Lehramtsstudentin an alternativen Schulformen, mich mit dem Thema „Freie Schulen“ intensiv zu befassen, werde ich gleich zu Beginn meiner Einleitung drei Hauptbeweggründe festhalten und kurz erläutern.

Der erste Grund für mich war, die in den letzten Jahren immer häufiger zu hörenden Frustrationsäußerungen der Lehrer und als Pendant natürlich auch das „Nullbockgerede“ der Schüler. Es gibt doch kaum noch eine öffentlich geäußerte Stellungnahme der Pädagogen oder deren Interessenvertreter, in der nicht über die desolate, nicht mehr tragbare aber doch reale Schulsituation geklagt wird. Hierzu nenne ich nur einige Schlagwörter wie: zu große Klassenfrequenzen, mangelhafte Ausstattung mit Unterrichtsmaterialien, Stundenausfälle, unmotivierte undisziplinierte sowie renitente und aggressive Schüler.

Auf der anderen Seite hört man von Seiten der Schüler Äußerungen wie: keine Lust auf eine Schule, in der es nur Pflichten und feste Regeln gibt, im Mittelpunkt steht doch sowieso nur der Lehrplan und nicht wir etc..

Ich glaube es ist nicht übertrieben, wenn gesagt wird, dass viele Schüler für sich die Entscheidung getroffen haben, ihr Schülerdasein mit Betreten der Schule zu beenden und im Unterricht einfach abschalten.

Bestätigt und verstärkt wurden meine obigen Gedankengänge, zu der momentan oft vorzufindenden und nicht haltbaren Schulrealität, durch die Veröffentlichung der Pisa- Studie[1]. Plötzlich, wie aus heiterem Himmel, wurde das hochgelobte deutsche Bildungswesen auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Die Bildungspolitiker mussten zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nur einen Platz im unteren Drittel- der weltweit gültigen Rankingliste einnimmt. Unser Bildungssystem musste es sich gefallen lassen, mit Dritte- Welt- Staaten verglichen zu werden.

Berechtigterweise trat nach Bekanntgabe der Ergebnisse sofort eine intensive aber auch konträre Diskussion in der deutschen Medienlandschaft ein. Politiker aller Parteien meldeten sich zu Wort. Jedoch erstaunt und gleichzeitig entsetzt musste ich feststellen, dass sich nur wenige Diskussionsbeiträge substantiell mit anstehenden Problemen auseinandersetzten. Die Resultate wurden zwar sofort parteipolitisch ausgeschlachtet, Ungläubigkeit und Entsetzen wurde demonstriert, Versprechungen wurden gemacht und Besserung wurde gelobt, aber Lösungen zur Behebung der vorhandenen Bildungsmisere wurden kaum oder gar nicht angeboten.

Der dritte Beweggrund ist ein rein persönlicher. Für mich als Lehramtsstudentin im sechsten Semester stellen sich natürlich in absehbarer Zeit viele Fragen: In welcher Schulform (freie oder staatliche Schule) möchte ich später als Lehrerin arbeiten? Gibt es vom Gesetzgeber anerkannte andere Schulen mit eigenen alternativen pädagogischen Konzepten? Gibt es Schüler in denen der Schüler im Mittelpunkt des Unterrichts steht und nicht der Lehrplan? Werden dort eventuell Unterrichtsmethoden gewählt mit denen die Kreativität, die Selbstständigkeit, die Motivation und die Selbsttätigkeit der Schüler gefördert werden?

Dieser Fragenkatalog ist sicherlich nicht vollständig, zeigt aber zusammen mit den bereits aufgeführten Konfliktthemen auf, wieso und weshalb ich mich für dieses Thema entschieden habe.

Im Rahmen dieser Arbeit stelle ich mir die Aufgabe, darzulegen, ob es bereits jetzt Alternativen im deutschen Bildungssystem gibt, mit denen man die Bildungsmisere in Deutschland sicherlich nicht lösen aber zumindest mildern kann.

Die Strukturierung meiner Arbeit habe ich folgendermaßen vorgenommen:

Zunächst werde ich die allgemeinen Grundlagen der Thematik der Freien Schulen erörtern (Kapitel 2). Dazu stelle ich die Merkmale aller Schulen in freier Trägerschaft vor und zeige ihre Entwicklung von der Vergangenheit bis in die Gegenwart auf. Ein weiterer Punkt in diesem Kapitel ist die Darstellung der Regularien, der Finanzierung und der Rechtsstellung der Freien Schulen durch den Gesetzgeber.

In Kaptitel 3 beschreibe ich die fünf bekanntesten und am meisten verbreiteten Freien Schulen, die in Deutschland existieren und ihre unterschiedlichen Ansichten in der Gestaltung ihres Unterrichts besitzen.

In Kapitel 4 werde ich die Montessori Schule in Langenhagen vorstellen, die mit ihrem speziellen pädagogischen Konzept eine eher außergewöhnliche Freie Schule darstellt. Das pädagogische Konzept, das Erleben des Unterrichtsalltages sowie persönlich geschilderte Eindrücke werden der Arbeit hierdurch den notwendigen praktischen Bezug geben.

Zum Schluss meiner Arbeit (Kapitel 5) stelle ich aktuelle Fragen der Bildungspolitik, wie z.B. Was können staatliche Schulen von Schulen in freier Trägerschaft lernen und umgekehrt? Warum können sich die Schulen in freier Trägerschaft gegenüber den staatlichen Schulen nicht behaupten? , zur Diskussion und zeige mögliche Lösungswege auf.

Zum Abschluss meiner Einleitung ist es notwendig, folgendes klarzustellen bzw. zu erwähnen. Ich habe, aus Vereinfachungsgründen, bei der Erwähnung des Lehrpersonals oftmals nur die männliche Bezeichnung benutzt.

An dieser Stelle danke ich allen Mitgliedern der Montessori Schule Langenhagen, die es ermöglicht haben, ihre Schule in dieser Arbeit vorzustellen. Dank gilt besonders Herrn Dr. Berger, dem Direktor der Schule, der sich einem Interview stellte und mir Fotos für meine Arbeit zur Verfügung stellte.

2 Freie Schulen

Schulen in freier Trägerschaft haben eine sehr lange Tradition und waren schon immer Vorreiter gesellschaftlicher und pädagogischer Entwicklungen. Erst durch freie Träger wurden z.B. Schulen auch für Mädchen geöffnet und es konnten ganztägige sowie reformpädagogische Schulen ins Leben gerufen werden. Auch heute machen diese Schulen es sich zur besonderen Aufgabe, Tradition und Wertebewusstsein mit den Anforderungen des modernen Berufslebens zu verbinden.

2.1 Merkmale der Schulen in freier Trägerschaft

Die Schulen in freier Trägerschaft sehen sich bei aller Vielfalt und Unterschiedlichkeit - und unabhängig von den unterschiedlichen Werteorientierungen, Glaubensbindungen und weltanschaulichen Positionen ihrer Trägereinrichtungen und Dachverbände - in ihrer Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch eine Reihe gemeinsamer pädagogischer Leitvorstellungen verbunden.

2.1.1 Begriffsbestimmung

Der Begriff „Freie Schule“ bezieht sich juristisch gesehen auf alle Schulen in freier Trägerschaft, deren Genehmigungsbedingungen im Grundgesetz Artikel 7 Absatz 4 und 5[2] bestimmt und in den Landesgesetzen weiter aufgeführt werden. Der große Anfangsbuchstabe lässt hier erkennen, dass es sich um ein Fachwort handelt, welches es besonders zu betonen gilt und nicht um einen überheblichen Anspruch. Träger von Freien Schulen können Stiftungen, Konfessionsgemeinschaften, Vereine oder auch natürliche Personen sein. Unter dem Begriff „Freie Schule“ fallen zum Beispiel Waldorfschulen, Landerziehungsheime, Montessori- Schulen sowie Schulen in privater oder konfessioneller Trägerschaft.

Die Freien Schulen lassen sich nicht auf ein gemeinsames Grundkonzept vereinheitlichen, da es eine Vielzahl pädagogischer und organisatorischer Konzeptionen gibt. Somit ist die Benennung „Freie Schule“ allein noch kein Hinweis auf eine gemeinsame pädagogische Ausrichtung. Nur wenige der Schulen sind Allgemeinbildende Schulen, denn sie umfassen Kindergärten und ebenso die Schulen für Behinderte und Gymnasien.

Neben dem Begriff der Freien Schule begegnet man ebenso häufig dem Begriff „Privatschule“. Die Bezeichnung „Privatschule“ legt die Vermutung nahe, dass diese ausschließlich private Bildungsansprüche erfüllt und nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist, während bei öffentlichen Schulen angenommen wird, dass diese dem sogenannten Gemeinwohl dienen. Somit beinhalten die schulrechtlichen Abhandlungen eine Verortung der sogenannten privaten Schulen im deutschen Schulwesen. In diesen wird darauf verwiesen, dass sich in der neueren Rechtsentwicklung der Begriff „Freie Schule“ bzw. „Schulen in freier Trägerschaft“ anstelle der „Privatschule“ etabliert hat.

2.1.2 Konzept der Freien Schulen

Eine Freie Schule mit einem bestimmten weltanschaulichen und pädagogisch- didaktischen Konzept, ist keine Forderung der Gesellschaft, keine Forderung von Pädagogen, keine Forderung von Politikern oder Beamten, sondern eine Forderung von Schülern bzw. stellvertretend für sie, von Eltern. Schulen in freier Trägerschaft stehen für das intensive Bemühen um ein Höchstmaß an einer Differenzierung der Leistungsanforderungen und an einer Individualisierung der Lernprozesse. Schulen in freier Trägerschaft sehen sich bei aller Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Unabhängigkeit der unterschiedlichen Werteorientierungen, Glaubensbindungen und weltanschaulichen Positionen ihrer Trägereinrichtungen und Dachverbände in ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern durch eine Reihe gemeinsamer pädagogischer Leitvorstellungen verbunden. Alle Freien Schulen begreifen die Kindheit als eigenständige Lebensphase mit dem Recht auf Selbstbestimmung, Glück und Zufriedenheit. Da das eigenverantwortliche Handeln des Kindes im Vordergrund steht, basiert das pädagogische Prinzip des Unterrichts auf einer differenzierten Angebotsform. An den meisten Freien Schulen gibt es eine Mischung aus freien Angeboten und solchen, an denen die Kinder verbindlich teilnehmen müssen. Zu diesen großen Freiheitsräumen für Kinder gehören ebenfalls die weitgehende Individualisierung des Lernens durch Binnendifferenzierung, Freiarbeit, Wochenplanarbeit, von Schülern selbst gewählte und selbstorganisierte Aktivitäten, die von Erwachsenen nicht gelenkt oder kontrolliert werden. Weiterhin werden ihnen viele Mitbestimmungsrechte über wesentliche Angelegenheiten des Schulalltags eingeräumt. Das gilt zum Beispiel bei der Erarbeitung von Regeln des Schullebens, bei der Planung von Lernangeboten, bei der Gestaltung der Klassenräume etc.. Die Freien Schulen stellen sich somit der Forderung nach einem Unterricht und nach Arbeitsformen, die ein selbständiges und eigenverantwortliches und über die Schule hinaus ein lebensbegleitendes Lernen ermöglichen.

Da eine zunehmende Brüchigkeit in den Beziehungen von Kindern zu Erwachsenen zu beobachten ist, ziehen diese Schulen die Konsequenz, dass ein hohes Maß an Geborgenheit und Verlässlichkeit im Umgang mit Erwachsenen geboten wird. Sie gestalten ihre Bildungsgänge so aus, dass diese die Förderung einseitiger wie mehrfacher Begabungen ebenso erlauben wie die Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen mit belasteten und belastenden Lebensläufen und Lernbiographien. Sie vertreten eine ganzheitliche Bildung und Ausbildung der personalen, sozialen und kognitiven sowie der künstlerisch- ästhetischen und der handwerklich- technischen Kompetenzen ihrer Schüler. Schulen in freier Trägerschaft sind kleine, überschaubare Schulen mit kleinen Klassen, die in der Regel maximal zwanzig Kinder haben. Diese oft altersgemischten Klassen werden über lange Jahre von einer Gruppe von ausgebildeten Pädagogen betreut, so dass ein enger Kontakt zustande kommt. In entsprechend eingerichteten Räumen und auf dem Schulgelände haben die Schüler die Möglichkeit selbsttätig Erfahrungen zu sammeln und umzusetzen. Dabei kommt dem freien Spiel, für das es an Freien Schulen sehr viel Zeit gibt und das von den Erwachsenen in keinster Weise gelenkt wird, eine besondere Bedeutung zu. Hierbei zeigt sich die lebendige Kreativität der Kinder, ihr Einfallsreichtum, aber auch was sie an Sorgen und Nöten bewegt, die sie spielend verarbeiten. Das Spielen stellt einen sehr wichtigen und selbständigen Lernprozess der Kinder dar und wird nicht nur als gelegentliche Bereicherung des Unterrichts angesehen. Die Vielfalt der Möglichkeiten zur Eigentätigkeit an Schulen in freier Trägerschaft zeigt sich des weiteren in dem hohen Zeitanteil der musischen Ausbildung, der handwerklichen Tätigkeiten sowie an der Selbstverständlichkeit, dass in diesen Schulen viel getobt wird und Körperkräfte ausgelebt werden. Diesen Schulen liegt es am Herzen, in dem Schüler nicht ein „beschultes“ Kind zu sehen, das nach Meinung kompetenter Erwachsener etwas Bestimmtes lernen soll und somit als ein bloßes Objekt behandelt wird, das es zu „belehren“ gilt. Die Schulen in freier Trägerschaft wollen aus dem Schüler einen Menschen machen, welches von seinem Erfahrungshorizont aus agieren kann, seine eigene Umwelt zu begreifen und zu verstehen lernt und folglich in der Lage ist, selbstständig zu handeln sowie Verantwortung zu übernehmen. Da Zensuren, Sitzenbleiben und andere konkurrenzfördernde Gewohnheiten der Staatsschulen abgeschafft wurden, sind die Kinder von Leistungsdruck und Schulangst weitestgehend befreit. Die Rhythmisierung des Tagesablaufs mit integrierten Fixpunkten, die den Kindern eine sichere zeitliche Orientierung ermöglicht, sowie die Einrichtung von Klassenräumen, in denen Kinder sich wohl fühlen können und nicht zuletzt die Zeit, in der Kinder und Lehrer sich außerhalb von Unterrichtssituationen begegnen können schaffen ein friedliches Schulklima sowie eine große Offenheit im Umgang miteinander. Die Zielvorstellung aller Betroffenen ist eine Schule, die im wesentlichen nach den Wünschen der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder funktioniert. Die Organisation Schule wird durch die enge Einbindung der Eltern in die Geschehnisse unterstützt. Durch Elternabende, an denen sowohl organisiert und informiert wird, Entscheidungen getroffen werden, die Einrichtung von Koch- und Putzdiensten sowie Betreuung und Unterrichtsfunktionen besprochen werden, stellen die Erziehungsberechtigten ein unersetzbares Mitglied der Schule dar. Die Lehrer- und Betreuer sind „Fachkräfte“, die die Projekte der Kinder begleiten und unterstützen. Ihre Aufgabe ist es eine demokratisch organisierte Umgebung zu schaffen, in der, statt dem unabdingbaren Durchsetzen von feststehenden Regeln , die Regel „an sich“ aus der Sicht der Betroffenen in eine Regel für konkrete Bedürfnisse transformiert wird.

Finanziert werden die Freien Schulen überwiegend aus den Elternbeiträgen. Diese werden von jeder Schule gesondert ausgehandelt und können auch innerhalb der Schule nach sozialer Bedürftigkeit streuen. Es gibt keinerlei Aufnahmebeschränkungen in Hinblick auf Herkunft, Stand oder Behinderung.

All diese Punkte sind gemeinsame Merkmale, die für alle Freien Schulen gelten. Für diese Überzeugung treten sie ein, lassen sich von staatlichen Behörden behindern und kämpfen sowohl gegen Vorurteile als auch gegen ihre chronische Finanznot. Das alles ist für sie wichtig, weil die Lösung gesellschaftlicher Probleme der Zukunft Menschen brauchten, die freiheitsliebend, verantwortungsbewusst und demokratiefähig sind. Die Freien Schulen sind der Meinung, dass Kinder im Grundschulalter eine solche Haltung bereits erwerben können.

2.1.3 Ausbildung und Stellung des Lehrers

Das oft junge Lehrerkollegium an einer Freien Schule ordnet, bestimmt und gestaltet das pädagogische Leben und verwirklicht die Gestaltungsfreiheit der Schule in Unterricht und Erziehung. Jeder Lehrer muss das, was er in der Klasse tut, selbst verantworten. Sie tragen mit ihrem Engagement den Ruf der Schule. Laut Grundgesetz Artikel 7, Absatz 4 wird die Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule erteilt, wenn die Ausbildung der Lehrer nicht hinter der der staatlichen Schulen zurücksteht. Das ist der so genannte "Gleichwertigkeitsgrundsatz" der von der Kultusbürokratie gelegentlich als "Gleichartigkeitsgrundsatz" fehlinterpretiert wird

Da die Betreiber der freien Schulen, außer die der Waldorfschulen, keine eigenen Lehrerseminare besitzen, sind sie daher in der Regel darauf angewiesen, nur Lehrer mit staatlicher Prüfung aufnehmen zu können.

Um eine Genehmigung der Ersatzschule sicherzustellen, muss also die Ausbildung der Lehrer mit denen der Lehrer an öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Die Ausbildung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in Deutschland, ein Studium an einer Hochschule von mindestens zwei Fächern, ein erziehungswissenschaftlicher Teil, eine pädagogisch- praktische Ausbildung sowie das Ablegen einer ersten und zweiten Staatsprüfung sind Vorraussetzung. Schulen in freier Trägerschaft können (mit Ausnahmen im kirchlichen Bereich) keine Beamtenverhältnisse begründen; die Lehrer sind Angestellte, sodass ein schriftlicher Anstellungsvertrag eingereicht werden muss, der die Anwartschaft auf Altersversorgung regelt und den Lehrern an Freien Schulen ein Einkommen gewährt, welches nicht erheblich hinter denen der übrigen Lehrerschaft an stattlichen Schulen steht. Soweit ein Lehrer alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Bedarf gegeben ist, ist ein Wechsel von der privaten an die öffentliche Schule möglich. Der Lehrer an einer Schule in freier Trägerschaft muss ständig eine fachlich und pädagogische Qualifikation nachweisen. Der Lehrer darf die Übersicht und Kontrolle über die vielseitig anfallenden Lernvorgänge nicht verlieren. Er muss eine Art Buchhaltung über die gelernten Bereiche, Lerninhalte und Lernfortschritte der einzelnen Kinder sowie der Gesamtgruppe führen. Der Lehrer wird zum „lernenden Lehrer“, der sich mit einem Kind an ein auch von ihm nicht beherrschtes Problem macht (z.B. Bau eines Modellflugzeuges...).“Der Lehrer hört allerdings nicht auf, Auskunft zu geben, etwas zu zeigen, zu erklären, zu erzählen, zu verbessern und zu beraten. Er tut dieses nur frei aus der Absicht, das Kind auf einen bestimmten, für richtig gehaltenen Lernweg festzulegen“2. Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, existieren für Lehrer an freien Schulen alternative Lehrerausbildungen in Deutschland.

2.2 Die historische Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft

Im Mittelalter, zur Zeit Karl des Großen (768- 814), begann ein Schulwesen, nach dem Verfall des Römischen Reiches, im kirchlichen Rahmen wieder aufzukeimen. In Aachen gab es eine kaiserliche Palastschule, die von irischen Mönchen geführt wurde. Der Kaiser (= Staat) erlangte sein Wissen von der Kirche (= privat) und schickte vielversprechende junge Männer (für Jahrhunderte bekamen nur Männer die Schulausbildung!) zu den Mönchen. Das blieb bis zur Renaissance so, bis sich ein Privatunterricht neben den kirchlichen Einrichtungen entwickelte. Eine Staatsschule im heutigen Sinne gibt es erst seit dem Ende des 18. Jahrhundert, wobei dann auch die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde. Zu dieser Zeit trennten sich Staat und Kirche, so dass seitdem die kirchlichen Schulen (Klosterschulen, evangelische Schulen) als „Privatschulen“ bezeichnet wurden. Im 19. Jahrhundert wurden dann „Höhere Töchterschulen“ für Mädchen gegründet. Staatliche und private Schulen waren damals für die Eltern mit zum Teil erheblichen Schulgeldern verbunden. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts nahmen private Schulen im Rahmen der „Reformpädagogik“ einen großen Aufschwung. Leute wie Maria Montessori, Freinet und Rudolf Steiner bestimmen die Entwicklung. „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“, „Pädagogik vom Kinde aus“ - diese oft zitierten Formeln sind für die neuen und alten Alternativschulen in gleicher Weise kennzeichnend. Viele der in den heutigen Freien Schulen praktizierten Methoden wie z.B. Wochenplanarbeit oder der jahrgangsübergreifende Unterricht entstammen dem Inventar der damaligen Reformpädagogik. Mit der Gründung antiautoritärer Kinderläden in den 60er Jahren versuchten studentische Eltern, ihren Kindern eine Erziehung zu ermöglichen, die möglichst frei von Zwängen aller Art sein sollte. Man betonte das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und verstand Kindheit als eine eigenständige, vollwertige Lebensphase. Neben pädagogischen gab es aber auch gesellschaftspolitische Motive für die Entstehung der Kinderläden. Unter Berufung auf gesellschaftskritische Psychoanalytiker wie Erich Fromm und Wilhelm Reich verwies man auf den Zusammenhang von gesellschaftlichen Produktionsbedingungen und Herrschaftsformen einerseits und familiären sowie schulischen Sozialisationsbedingungen andererseits[3]. Diese programmistische Idee einer „Selbstregulierung im Kinderkollektiv“ führte zur Fehlentwicklung im Sinne eines Laisser-faire-Stils in der Erziehung. Dass Teile der Alternativschulbewegung in den 80-er Jahren in das Fahrwasser der Antipädagogik gerieten, ist ein Ausdruck dieser schlechten Tradition. Doch das Bemühen der ersten neugegründeten Freien Schulen, Anregungen für die eigene Schulpraxis zu gewinnen, konnte weder von den traditionellen Reformschulen in Deutschland, noch von den antiautoritären Kinderläden ausreichend befriedigt werden. Erstere hatten als unveränderte Neuauflagen von Schulen aus der Weimarer Zeit ihren bildungspolitischen Biss und ihren Bezug zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen verloren. Letztere hatten überwiegend nur Erfahrungen mit Vorschulkindern gemacht, die sich nicht ohne weiteres auf eine alternative Schule übertragen ließen. Deshalb schaute man über die Grenzen des eigenen Landes und fand vor allem in den amerikanischen Free-Schools ein großes Anregungspotential. Viele Merkmale der Free-Schools wurden auch für die bundesrepublikanischen Freien Schulen kennzeichnend.

Die Reformpädagogik im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, die antiautoritäre Erziehung der späten 60er Jahre und ausländische Alternativschulen sind also die eigentlichen Wurzeln der 1972 einsetzenden Alternativschulbewegung. Natürlich kamen im Laufe der Jahre viele andere Impulse hinzu, so z.B. die Friedens- und Ökologiebewegung der 70er und 80er Jahre. In den pädagogischen Konzepten vieler Freien Schulen, die in den 80er Jahren gegründet wurden, ist das ökologische Lernen ein inhaltlicher Schwerpunkt des Lerngeschehens. Seit Gründung der BRD regelt Art. 7 des Grundgesetzes das Schulwesen. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben festgestellt, dass sich, durch dieses Gesetz, eine Pflicht des Staates zur finanziellen Förderung „auch in Konkurrenz zu den eigenen Schulen“ ergibt. Daraus hat sich in den letzten Jahrzehnten die Erkenntnis durchgesetzt, dass dann diese Schulen eigentlich nicht mehr „privat“ sind, sondern ebenso öffentlich sind wie die staatlichen. Somit werden sie heute korrekter als „Öffentliche Schulen in freier Trägerschaft“ bezeichnet.

Schließlich erfolgte eine Konkurrenz zwischen staatlichen und privaten Schulen, die in gewisser Weise bis heute andauert: der Staat muss wegen der von ihm geforderten Schulpflicht ein Netz von allgemeinbildenden Schulen unterhalten und befürchtet, dass bei einem Überhandnehmen privater Einrichtungen sein eigenes System gefährdet ist.

Paradox, denn eigentlich sollte sich der Staat ja nach den Bedürfnissen der Bürger richten, und nicht Selbstzweck werden. Eine allgemeine Tendenz, die auch für die Freien Schulen von entscheidender Bedeutung ist, ist das in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren stetig sinkende Interesse der Öffentlichkeit an der Frage von der Notwendigkeit einer radikalen Reform des Schulwesens. Die Folge dieser Entwicklung ist das allmähliche Verebben einer anfänglichen „Freie- Schule- Gründungseuphorie“ in den 80er Jahren. Während sich die Anzahl der Initiativen zur Gründung einer Freien Schule 1985 um die 40 bewegte, liegt sie seit einigen Jahren bei etwa 10[4].

2.3 Rechtsstellung der Schulen in freier Trägerschaft

Unser Grundgesetz sieht ein vielfältiges, jedermann zugängliches und staatlich beaufsichtigtes Schulwesen vor. Damit entspricht es der Bürgergesellschaft mit ihren individuellen Bildungswünschen, und es widerspricht einem staatlichen Schulmonopol und privater exklusiver Vereinnahmung von Bildungsbereichen. In dieser Zielsetzung liegt der Grund dafür, dass neben staatlichen Schulen auch Schulen in freier Trägerschaft zugelassen sind. Hieraus ergeben sich zugleich die Bedingungen, unter denen diese Schulen arbeiten. Man spricht deshalb von einem öffentlichen Schulwesen in staatlicher und freier Trägerschaft. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten , aus einer privaten Initiative heraus eine Schule anerkennen zu lassen. Allerdings müssen die bestehenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Die grundlegenden Bedingungen zum Errichten von Schulen in freier Trägerschaft sind in Artikel 7 des Grundgesetzes verzeichnet. Dieser Artikel bestimmt eine Errichtungsgewährleistung für private Ersatzschulen und wird in den jeweiligen Länderverfassungen konkretisiert.

Aus Artikel 7 des Grundgesetzes[5]:

Absatz 1: „Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.

Absatz 4: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

Absatz 5: „Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.“

Somit sind folgende Vorraussetzungen von Bedeutung:

Die Schule darf in ihren Lehrzielen und Einrichtungen nicht hinter denen entsprechender staatlichen Schulen zurückstehen. Die Lehrziele von privaten Schulen werden oft im Sinne von „Gleichartigkeit“ festgelegt. Dies widerspricht jedoch dem Abkommen der Ländervereinbarung von 1951, das besagte, dass zwar die Lehrziele formal dem Schultyp entsprechen und sich auf dem gleichen Niveau bewegen, jedoch im Inhalt und in der Methode durchaus von den öffentlichen Schulen abweichen dürfen. Die geforderte Gleichartigkeit bezieht sich auf das Schulgebäude, die Räume und die technische Ausstattung einer Freien Schule.

Die Ersatzschule darf nicht durch Erhebung zu hoher Schulgelder fördern, dass Schüler nach dem Besitzstand der Eltern ausgesondert werden. Den Hintergrund für diese verfassungsrechtliche Genehmigungsbedingung bot die Weimarer Zeit, in der es üblich war, dass an weiterführenden Schulen ein Schulgeld von unterschiedlicher Höhe gezahlt werden musste, was den Zugang zu diesen Schulen für Kinder aus schwächeren Einkommensschichten unmöglich machte. Das Verbot der Förderung der Sonderung nach den Besitzverhältnissen sollte die Erhebung von Schulgeld kontrollieren und damit eine sozial bedingte Bevorzugung unterbinden.

Die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Lehrkräfte muss gegenüber der Ausbildung der Lehrkräfte der öffentlichen Schule gleichwertig sein. Diese Forderung heißt, dass die Lehrkräfte die gleiche Ausbildung wie ihre Kollegen an den staatlichen Schulen absolviert haben müssen. Zu Zeiten des Lehrkräftemangels sind jedoch in einzelnen Fächern zum Beispiel Künstler im Fach Kunst oder Wissenschaftler im naturwissenschaftlichen Bereich eingestellt worden, ohne dass sie jemals eine pädagogische Ausbildung genossen haben.

Die Schule muss ihre Lehrer rechtlich und wirtschaftlich genügend sichern. Diese Bedingung soll durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Schulträger und Lehrkraft gewährleistet werden. Dieser Vertrag beinhaltet den Arbeitsumfang, den Zeitraum der Anstellung, Kündigungsbedingungen, Urlaubsanspruch und Entgelt. Das Entgelt darf nach den meisten Landesgesetzen nicht weit hinter dem Entgelt der im öffentlichen Dienst angestellten Kollegen zurückbleiben.

Dies gilt jedoch nur für die sogenannten „Ersatzschulen“, d.h. für Schulen, die vom Staat grundsätzlich geführt und auch vorgesehen sind. Für die Ersatzschulen gilt u.a. Gleichwertigkeit der Lernziele und Einrichtungen mit den öffentlichen Schulen. Eine Ersatzschule dient, wie der Name schon sagt, als Ersatz für eine vorhandene oder eine vom Land grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule. Der Staat sagt also: Ihr seid mit eurem schulischen Angebot vergleichbaren staatlichen Schulen ebenbürtig, und deswegen werden eure Zeugnisse von uns anerkannt.

Erfüllt eine Ersatzschule diese Rahmenbedingungen, so erfüllen die Schüler, die sie besuchen, auch die allgemeine Schulpflicht.

Dann gibt es zum anderen die „Ergänzungsschulen“. Zu unterscheiden sind allgemein bildende Ergänzungsschulen, berufsbildende Ergänzungsschulen und ausländische Ergänzungsschulen. Allgemein bildende Ergänzungsschulen bereiten darauf vor, durch die erfolgreiche Teilnahme an der so genannten Nichtschülerprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission staatlich anerkannte Abschlüsse zu erwerben.

Berufsbildende Ergänzungsschulen sind häufig dort tätig, wo es für moderne Berufe keine staatlichen Ausbildungseinrichtungen gibt. Die Ausbildung erfolgt meist anhand selbsterstellter oder in Zusammenarbeit mit privat organisierten Berufs- und Interessenverbänden erarbeiteten Ausbildungsplänen oder nach denen der Industrie- und Handelskammern. Sie wird abgeschlossen mit Prüfungen vor privaten Einrichtungen oder mit Abschlussprüfungen vor der Industrie- und Handelskammer.

Ausländische (Ergänzungs-) Schulen können ausländische Schülerinnen und Schüler besuchen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und unter besonderen Voraussetzungen auch deutsche Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht an diesen ausländischen Schulen entspricht den schulrechtlichen Bestimmungen des ausländischen Staates. Deshalb können in der Regel auch nicht die Abschlüsse erworben werden, die das deutsche Schulwesen vorsieht. Ein Wechsel von ausländischen Schulen auf deutsche Schulen kann wegen unterschiedlicher Lehrpläne und Lerninhalte Probleme bereiten.

Der Staat sagt hier: Ihr ergänzt unser Angebot, das ist in Ordnung; aber ihr ersetzt es nicht, und deshalb setzen wir eure Zeugnisse nicht gleich mit staatlichen. Die Kosten der Ergänzungsschulen müssen von den Nutzern in vollem Umfang selbst aufgebracht werden, da sie staatlich nicht vorgesehen sind und somit nicht finanziell unterstützt werden.

Bei einer kurzen historischen Rückblende, beginnend mit dem preußischen Landrecht, das sich in der Weimarer Verfassung mit ihrem freiheitlichen Anspruch fortsetzt und mit dem Artikel 7 des Grundgesetzes endet, pflanzt sich der Gedanke der Dominanz des Staates in der deutschen Schulverfassung wie ein roter Faden fort.

Es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man feststellt, dass bis zum heutigen Tag der Staat der Dominator des deutschen Schulwesens ist. In Deutschland konnten sich, im Gegensatz zu vielen anderen ausländischen demokratischen Staaten, die Freiheitsideen des Frühliberalismus im Schulwesen nicht durchsetzen. In Artikel 7 Absatz 4 und Absatz 5 GG wird zwar das Recht auf die Gründung von Privatschulen garantiert, aber durch den allumfassenden Anspruch des Staates auf die Institution Schule wird die bereits stark eingegrenzte und beschränkte Unterrichts- und Privatschulfreiheit in ihrer Weiterentwicklung sehr stark behindert.

Bei uns wird das Recht auf Bildung, das zwar nicht im Gesetz verankert, jedoch durch die gängige Rechtsprechung festgeschrieben wird, nur als Recht auf einen unbehinderten und unbeschränkten Zugang zu einem staatlich gestalteten Schulwesen angesehen. Die Schule in freier Trägerschaft ist noch immer eine Ausnahme und eine Beigabe des Grundgesetzes.

2.4 Finanzierung

Aufgrund der Schulgeldfreiheit merkten Eltern, die ihre Kinder auf staatliche Schulen schickten, lange nichts davon, dass Schule auch Geld kostet. Doch seit in den öffentlichen Haushalten deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen, müssen auch staatliche Schulen schon Fördervereine bilden, die diese Einbußen abdecken. Die Kosten eines Schülers betragen an einer staatlichen Schule etwa 6000 Euro im Jahr. Das entspräche einem Schulgeld von 500 Euro monatlich[6].

Damit eine Freie Schule überhaupt öffentliche Finanzmittel beantragen kann, muss sie zuvor staatlich anerkannt worden sein. Da Schulen in freier Trägerschaft in ihren Lernzielen, Einrichtungen und in der Ausbildung ihrer Lehrer nicht hinter entsprechenden staatlichen Schulen zurückstehen dürfen und da sie darüber hinaus noch das Schulwesen bereichern und ergänzen sollen, entstehen den freien Trägern zusätzliche Kosten. Zwar sind die Länder verpflichtet einen Beitrag bis zu einer Höhe des Existenzminimums der Einrichtung zu leisten, jedoch sind sie nicht verpflichtet die Kosten in vollem Umfang zu übernehmen. Weiterhin darf nach Artikel 7 Absatz 4 GG „die Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden“; ein Schulgeld zu erheben, das die Zugänglichkeit der Schule ausschließt, ist nicht erlaubt. Diese Regelfinanzhilfe, mit denen die Länder die freien Schulen unterstützen, kann in den verschiedensten Formen auftreten und gilt in Deutschland grundsätzlich nur für Ersatzschulen. In einer Anzahl von Ländern können jedoch auch Ergänzungsschulen unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Finanzhilfe des Staates erhalten. Entweder wird differenziert eine pauschale Unterstützung gewährt, oder die einzelne Schule hat ihren Finanzbedarf nachzuweisen, um einen prozentualen Anteil erstattet zu bekommen. Richtwert ist dabei natürlich immer die Kostensituation an öffentlichen Schulen. Weitere Finanzhilfen können Zuschüsse zu Baukosten, Altersversorgung der Lehrer oder Lernmittelfreiheit sein. An einer Waldorfschule zum Beispiel, tritt für die Eltern ein Kostenbeitrag von ca. 125 Euro im Monat auf. Eine konfessionelle Schule kostet sie etwa nur 50 Euro. Internate beginnen mit ihrem Beitrag bei 500 Euro pro Monat und enden bei bis zu 1250 Euro.

Den Erziehungsberechtigten kann bis zu einem bestimmten Betrag das Schulgeld erlassen werden. Die höchsten Zuschüsse dieser Art, die jemals an Freien Schulen gewährt wurden, betrugen 4000 Euro pro Schüler im Jahr. Sie bleiben also trotzdem noch mindestens 1500 Euro hinter den tatsächlichen Kosten zurück. Ein Schulgeld in einer solchen immensen Höhe würde eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ausschließen, und die Schulen würden den Ruf „Schule der Reichen“ zugewiesen bekommen. Die Freien Schulen erheben deswegen ein angemessenes Schulgeld, das einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten abdeckt, um die Gefahr einer gewissen sozialen Auslese zu verringern. Für die freien Träger ist dies eine Quadratur des Kreises, denn einerseits müssen und wollen sie eine qualifizierte teure Schule anbieten, andererseits können und dürfen Schulgelder nicht erhoben werden, die alle notwendigen hohen Kosten decken könnten. Die Folge ist, dass die Schulen in freier Trägerschaft nur noch von Trägern betrieben werden können, die sich dies aufgrund hoher anderweitiger Einnahmen leisten können.

Jedoch gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die den Besuch einer Freien Schule erleichtern:

Schüler- und Heimbeihilfe

Stiftungen und Freiplätze

Absetzen der Kosten beim Finanzamt beim Nachweis einer außerordentlichen finanziellen Belastung

Eine große Zahl der Ersatzschulen befindet sich allerdings in der Trägerschaft der katholischen und evangelischen Kirchen, die ihre Schulen aus eigenen Mitteln bezuschussen, so dass, wenn überhaupt, nur ein geringes Schulgeld von monatlich 25 Euro erhoben werden muss. Die jeweiligen kirchlichen Träger, wie Orden, Landeskirchen und Stiftungen, finanzieren hier den von der staatlichen Finanzhilfe nicht gedeckten Haushalt aus eigenen Mitteln. An den übrigen Schulen in freier Trägerschaft muss diese Deckungslücke zwischen Kosten und staatlicher Finanzhilfe durch Schulgeld oder einen anderweitigen Elternbeitrag aufgefüllt werden. Um soziale Härte zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen, versuchen die Schulen die Kosten durch Stipendien, Geschwisterermäßigungen und nach Einkommensgruppen der Eltern gestaffelten Schulgeldern zu decken.

Besonders hohe Kosten entstehen an Internatsschulen, da für die Erziehung und Betreuung der Schüler rund um die Uhr ausreichend Personal vorhanden sein muss. Der Staat fördert den Internatsbereich freier Träger nicht, obwohl er seine eigenen Internate großzügig finanziert.

Ein Problem stellt auch die finanzielle Situation von Schulen im Aufbau dar. Die Gründung von Ersatzschulen ist fast nur noch durch opferbereite Personen möglich, da in den Zeiten nach der Genehmigung der Schule, keine öffentlichen Finanzhilfen gewährt werden.

Auch in der Zukunft sieht dieses Problem der Finanzierung nicht viel besser aus. Nun stellt sich die Frage, ob der Staat, bei all diesen finanziellen Problemen, die Schulgeldbezahlung abschaffen sollte?

Viele freie Träger meinen jedoch, dass das Engagement der Eltern, bei einer Abschaffung des Schulgeldes, sinken könnte. Die Folge wäre, dass sich das hohe Niveau der Freien Schulen auf das der staatlichen Schulen absinken würde.

Die Ansichten der Schulverwaltungen zur Frage der Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen sind unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht stimmt nachdrücklich für eine allgemeine Zugänglichkeit der Ersatzschulen. Während kirchliche Träger mit eigenen Mitteln der Verfassung zu ihrem Recht verhelfen, verbieten andere Länder die Erhebung von Schulgeld und lassen dann Elternbeiträge an Fördervereine zu. Wiederum andere Länder sind der Auffassung, dass die Schulgelder noch höher sein sollten oder fordern eine angemessene Ermäßigung. Dort wo Schulgelder die Kosten des Schulhaushalts decken, liegen diese häufig im obersten Bereich des verfassungsrechtlich Zulässigen. Aus dem Grund sollten alle Ersatzschulen einen Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe erhalten, die die allgemeine Zugänglichkeit ermöglicht. An einigen Schulen existieren schon bereits Fördervereine, die im Einzelfall mit Stipendien oder Teilstipendien den Schulbesuch ermöglichen. Eine außerordentliche, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit sind Spenden, die den meist gemeinnützigen Schulen steuerbegünstigt zufließen. Jedoch können Spenden zur Deckung der laufenden Kosten nicht eingeplant werden, da sie oft unsicher sind und für Stipendienfonds oder Investitionen zur Verfügung stehen.

In den letzten Jahren versuchen Freie Schulen immer häufiger das Sponsoring als zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Doch weder Sponsoring noch Spenden stellen eine sichere Finanzbasis für eine Schule dar.

2.5 Die Vielfalt des freien Schulwesens dargestellt an ausgewählten Schulkonzepten

Die Unterrichtsmethoden und Lehrpläne der freien Schulen unterscheiden sich teilweise voneinander. Die freien Waldorfschulen, Montessorischulen sowie die katholischen und evangelischen Schulen und die Landerziehungsheime sind die fünf bekanntesten und am meisten verbreiteten Freien Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Alle fünf haben in der Gestaltung des Unterrichts ihre eigenen Ansichten.

2.6 Die freien Waldorfschulen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die freien Waldorfschulen sind in der Bundesrepublik nach den katholischen und evangelischen Schulen mit ca. 180 Schulen die drittgrößte Gruppe der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind nicht zentral organisiert, sondern Schulen in pädagogischer Selbstverantwortung, die von örtlichen Schulvereinen, gemeinsam durch Eltern und Lehrer, getragen werden. Somit sind diese Schulen frei, bis in den Lehrplan hinein eigene pädagogische Ansätze zu entwickeln. Als erste Gesamtschule eigener Art hat die Waldorfschule seit Gründung im Jahre 1919 eine Pädagogik der Freiheit entwickelt, die sich mit dem Anspruch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Rudolf Steiner

Quelle: http://www.sta-leistadt.de/religion/anthro1.htm

der freien Entfaltung eines jeden Kindes beschäftigt. Grundlage der Waldorfpädagogik ist die von Rudolf Steiner (1861 – 1925) entwickelte Anthroposophie[7]. Wörtlich übersetzt bedeutet "Anthroposophie": "Die Weisheit vom Menschen". Etwas moderner übersetzt würde man sagen: "Bewusstsein seines Menschentums".

Rudolf Steiner charakterisierte das Ziel der Anthroposophie folgendermaßen: "Anthroposophie ist ein Erkenntnisweg, der das Geistige im Menschenwesen zum Geistigen im Weltenall führen möchte"[8]. Die Anthroposophie ist keine Lehre, sondern regt den Menschen an, sein Augenmerk Phänomenen zuzuwenden, die über die rationale, materielle Welt hinaus im Bereich der seelisch-geistigen Realitäten zu finden sind. Sie antwortet auf das Bedürfnis der Menschen, ein durch das Bewusstsein gestaltetes Verhältnis zur "nicht durch die menschlichen Sinne erfahrbaren Welt", also der "übersinnlichen Welt" zu erhalten. Der Mensch, der einen Weg sucht die "geistige Wesenheit" der Menschen und ihren Zusammenhang mit dem Kosmos zu verstehen, findet in der Anthroposophie das Gedankengut, dass seine Wahrnehmungs- und Erfahrungsmöglichkeiten erweitern kann.

Diese Lehre Steiners will somit die seelischen und geistigen Veranlagungen und Begabungen der Kinder fördern, um sich gegen die Kräfte des späteren Lebens behaupten zu können. Hierbei geht es um die bewusste Beziehung zum Geistigen des Menschen. Entschließt man sich, eine Waldorfschule aufzusuchen, so fällt einem sofort auf, dass diese Schulen fast immer im Grünen liegen, ein Stück weit von der Strasse entfernt und dezent durch Bäume schimmern. Kennzeichnend für sie ist die verspielte Architektur. Nichts erinnert an den Massenbetrieb von anderen Schulen, die meist von sterilen weißen Gängen und Schulräumen geprägt sind. Die jungen Menschen können hier während eines 12-jährigen Bildungsganges Eigenständigkeit, Flexibilität und praktisches Denken in Zusammenhängen entwickeln. Auf Noten und Wiederholen einer Klasse wird ganz verzichtet, da sie nicht für die Noten lernen sollen, sondern für sich selbst und aus Freude an der Sache. Stattdessen werden ausführliche Charakterisierungen als Zeugnisse ausgehändigt. Künstlerischer und handwerklicher Unterricht sollen Verhaltensauffälligkeiten entgegenwirken und die geistigen und kognitiven Fähigkeiten fördern. Die Waldorfpädagogik versteht unter Erziehung, die Kunst zur Förderung der Individualität des Menschen und nicht die Kunst des Leistungstrainings.

An den Waldorfschulen wird eine sehr intensive Kooperation mit der Elternschaft praktiziert. Die Erziehungsberechtigten tragen durch ihre Arbeit und ihre Finanzierung

durch das Schulgeld die Schule mit und sind mit den Lehrern zusammen in einem Schulverein integriert, der gleichzeitig Schulträger ist. So hat die Elternschaft in Waldorfschulen zum Beispiel Mitentscheidungsrecht in Fragen der Schulordnung.

Entwicklung der Freien Waldorfschulen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.6.1 Aufgaben und Stand des Lehrers

Der Bund der Freien Waldorfschulen unterhält in Deutschland Lehrerausbildungsstätten, an denen eine zusätzliche Lehrerausbildung vermittelt wird. Jeder Lehrer einer Waldorfschule hat zuvor eine "Zusatzausbildung" zu machen, die ihm das anthroposophisch-pädagogische Konzept näher bringt. Somit unterrichten also alle Lehrer mit dem Wissen um den anthroposophischen Hintergrund, ob sie selbst daran glauben oder nicht.

Der Schüler wird sehr viel stärker durch den Lehrer geprägt, da dieser den Schüler in den ersten sieben Jahren unterrichtet. Ist dieser Anthroposoph, so werden die Schüler, wenn es ihnen auch nicht bewusst ist, möglicherweise noch mit anthroposophischem Gedankengut konfrontiert, gegen das sie sich nicht wehren können.

Dazu kommt, dass an der Waldorfschule nicht Anthroposophie unterrichtet werden soll, aber durchaus anthroposophische Ansichten des Lehrers in den Unterricht einfließen können.

Da es hierbei besonders auf die Persönlichkeit des einzelnen Lehrers, auf dessen Initiative und Fähigkeiten sowie auf die kollegiale Zusammenarbeit ankommt, werden ganz besondere Anforderungen an die Lehrerausbildung gesetzt. In der Ausbildung eines angehenden Waldorflehrers geht es um die Selbsterziehung, um die Ausbildung von Empathie[9] - und künstlerisch- schöpferischen Gestaltungskräften sowie um das gründliche Studium der anthroposophischen Anthropologie. Der Lehrer soll dazu befähigt werden, den Unterricht individuell und ohne Normvorgaben nach rhythmischen und künstlerischen Gesichtspunkten zu gestalten. Das übende Arbeiten im Bereich der verschiedensten Künste wie Malen, Sprachgestaltung, Musik und Plastizieren gehört ebenfalls zur Ausbildung eines jeden Waldorflehrers. Für einen Lehrer der Waldorfschule ist Schule nicht einfach Schule und Erziehen nicht einfach Erziehen. „Zufriedenheit mit einer Unterrichtsstunde sollte einen Lehrer nicht dazu verleiten, sie später zu wiederholen“, so meinte Rudolph Steiner in seiner Darstellung des richtigen Erziehers. In einer guten Unterrichtsstunde des Hauptunterrichts wird ein Waldorflehrer nicht alles bis zu Ende erklären, sondern bewusst wichtige Fragen offen lassen.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule übernehmen gemeinsam, neben ihrer pädagogischen Tätigkeit, ebenfalls die Schulleitungsaufgaben. Sie kommen niemals in die Lage, etwas ausführen zu müssen, was ihnen aufgetragen worden ist; aus diesem Grund bekommen sie nie die Gelegenheit, sich den Schulbelangen gegenüber passiv zu verhalten. Waldorflehrer stehen sowohl in der pädagogischen als auch in der verwaltungstechnischen Verantwortung.

In einer großen Gruppe zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen, gestaltet sich meist sehr schwierig. In den wöchentlichen Konferenzen an der Waldorfschule erarbeiten sich die Lehrerinnen und Lehrer deshalb in beständiger Übung eine ganz besondere Gesprächskultur: Dabei kommt es vor allem darauf an, dass die einzelnen Konferenzteilnehmer nicht starr an ihren eigenen Standpunkten festhalten, sondern dass sie die Fähigkeit ausbilden, ihre Gedanken in der Begegnung mit den Gedanken anderer Konferenzteilnehmer in eine gemeinsame Bewegung zu bringen.

Um möglichst effizient arbeiten zu können, delegiert die Gemeinschaft aber auch Aufgaben an Arbeitsgruppen oder einzelne Lehrer, Mütter oder Väter.

Neben der pädagogischen Arbeit und den Verwaltungsaufgaben, die das Kollegium wahrnimmt, arbeiten die Waldorflehrerinnen und -lehrer in den wöchentlichen Konferenzen außerdem fortlaufend an den Grundlagen der Waldorfpädagogik und an einem weiterführenden Schulkonzept. In all diesen Bereichen hat sich die Mitarbeit von Elternvertretern als notwendig und fruchtbar erwiesen.

[...]


[1] PISA= Programme for International Student Assessment/ internationale Schulleistungsstudie

[2] vgl. 2.4. „Rechtsstellung“

2 Zitat: Wie frei sind freie Schulen? Seite 85

[3] vgl. Paukens 1979, S. 174 ff

[4] vgl. die im Archiv des BFAS gesammelten Adressenlisten von FAS und FAS-Initiativen

[5] vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7: Schulwesen

[6] lt. H. Kullak-Ublick; Aktion mündige Schule e.V.

[7] Anthroposophie= griechisch ánthropos: Mensch, sophía: Weisheit

[8] Zitat Rudolf Steiner, Anthroposophische Leitsätze, 1. LS., Februar 1924

[9] Empathie= Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Einstellung anderer Menschen einzufühlen

Ende der Leseprobe aus 118 Seiten

Details

Titel
Schulen in freier Trägerschaft - dargestellt am Beispiel der Montessorischule Langenhagens
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Institut für Erziehungswissenschaften)
Note
gut
Autor
Jahr
2003
Seiten
118
Katalognummer
V31446
ISBN (eBook)
9783638324564
Dateigröße
1681 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schulen, Trägerschaft, Beispiel, Montessorischule, Langenhagens
Arbeit zitieren
Wiebke Boden (Autor:in), 2003, Schulen in freier Trägerschaft - dargestellt am Beispiel der Montessorischule Langenhagens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31446

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