Der Arbeitskampf stellt eine Reaktion auf einen nicht funktionierenden Markt dar, wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitsgeberverbände nicht über die Arbeitsbedingungen und Arbeitslöhne bei Verhandlungen eines neuen Tarifvertrags einigen können. Dann müssen sie auf ein im Arbeitskampfrecht anerkannten und zulässigen Instrument zurückgreifen um Ihre Interessen und Ziele durchzusetzen. Gegenstand des Arbeitskampfrechts sind daher die Zulässigkeit und Rechtsfolgen kollektiver Maßnahmen von Seiten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, mit denen diese das Arbeitsverhältnis zu stören versuchen, um bestimmten Ziele zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Begriff und Entwicklung von Flashmob
3 Abgrenzung zu anderen Kampfmittel
3.1 Abgrenzung zum Streik
3.2 Abgrenzung zum Boykott
3.3 Abgrenzung zur Betriebsblockade
3.4 Abgrenzung zur Betriebsbesetzung
4 Ablauf eines Flashmob: Beispiel einer Streikbegleitenden „Flashmob“-Aktion im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08
5 Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs
5.1 Der Flashmob als Demonstration
5.2 Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel
5.2.1 Kritik der Legitimierung von Flashmobs durch Art 9 III 3 GG
5.2.2 Persönliche Stellungnahme
5.3 Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben und Verteidigungsmöglichkeiten Seitens der Arbeitgeber
5.3.1 Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben
5.3.2 Verteidigungsmöglichkeit der Arbeitgeber gegen Flashmob
5.3.2.1 Hausrecht der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber
5.3.2.2 Kurzfristige Betriebsschließung
5.3.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab zur Beurteilung von Arbeitskampmitteln
5.3.3.1 Ansicht der BAG
5.3.3.2 Gegenauffassung
5.3.3.3 Persönliche Stellungnahme
6 Implikationen für die Praxis
7 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Flashmobs als moderne Form des Arbeitskampfes, analysiert die Abgrenzung zu klassischen Kampfmitteln und bewertet die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber sowie die Verhältnismäßigkeit solcher Aktionen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- Rechtliche Einordnung und Definition von Flashmobs im Arbeitskampfrecht.
- Abgrenzung zu klassischen Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik, Boykott und Betriebsblockade.
- Analyse der Zulässigkeit vor dem Hintergrund von Art. 9 III 3 GG.
- Untersuchung der Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber, insbesondere Hausrecht und Betriebsschließung.
- Beurteilung der Verhältnismäßigkeit als zentraler Maßstab für Arbeitskampfmittel.
Auszug aus dem Buch
3.1 Abgrenzung zum Streik
Zur Durchsetzung von Tarifsaufforderungen war bislang allein der gewerkschaftliche Streik als Kampfmittel der Arbeitsnehmer essentiell. Nun existiert ein neues Element mit der Erklärung der Rechtmäßigkeit der Streik Unterstützung in Form des Flashmobs5. Diese beiden unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht von den etablierten Arbeitskampfmaßnahmen, welche lediglich von Arbeitskräften eines bestreikten Verbandsmitglieds verrichtet werden
Im Rahmen einer kollektiven Arbeitsniederlegung bzw. eines Streiks wird durch die Zurückhaltung der Arbeitskraft Druck ausgeübt, um Neuverhandlungen des Tarifs in den bestehenden Arbeitsverhältnissen herbeizuführen6. Der Flashmob als ergänzendes Arbeitskampfmittel, hat das Ziel den laufenden Arbeitskampf zu verschärfen. Ein zentraler Unterschied zwischen Streik und Flashmob liegt darin, dass bei Streiks lediglich die Gewerkschaftsmitglieder beteiligt sind. Bei Flashmob-Aktion hingegen sind auch Dritte mit in den Prozess involviert. Bezüglich der geringen Transparenz des Flashmobs ist es für den Arbeitgeber äußert schwierig, alle Aktionsteilnehmer zu identifizieren Bei einem Streik hingegen lassen sich die beteiligten Personen ohne weitere Probleme erfassen.
Während bei einem Streik der Betrieb ausschließlich passiv gestört wird, da die Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gehen und somit keine Vandalismus Tat begehen, stellt der Flashmob eine aktive Betriebsstörung dar. Ein Beispiel eine solche Störung wäre die Blockade des Kassenbereichs eines Einkaufmarktes
Darüber hinaus weisen Flashmobs durch direkte Zugriffe auf die Rechtsgüter des Arbeitsgebers konfrontative Charakterzüge auf7. Das BAG hebt weitere Differenzierungen zwischen der Erscheinungs- und Wirkungsform eines Streiks und jener von Flashmob-Aktionen hervor. Es
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Grundlagen des Arbeitskampfes und führt den Flashmob als neues, modernes Kampfmittel ein.
2 Begriff und Entwicklung von Flashmob: Dieses Kapitel definiert den Flashmob im arbeitsrechtlichen Kontext und erläutert seine Entstehung als Reaktion auf die Schwächen klassischer Kampfmittel.
3 Abgrenzung zu anderen Kampfmittel: Hier erfolgt eine systematische Differenzierung des Flashmobs gegenüber Streik, Boykott, Betriebsblockade und Betriebsbesetzung.
4 Ablauf eines Flashmob: Beispiel einer Streikbegleitenden „Flashmob“-Aktion im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08: Anhand eines konkreten Falls durch das BAG wird der praktische Ablauf und die juristische Einordnung einer streikbegleitenden Flashmob-Aktion dargestellt.
5 Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs: Dieses Hauptkapitel analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, die Kritik an der Legitimierung durch Art. 9 III 3 GG sowie die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
6 Implikationen für die Praxis: Das Kapitel behandelt praktische Vorkehrungen und rechtliche Möglichkeiten für Arbeitgeber, um auf Flashmob-Aktionen zu reagieren oder diese zu verhindern.
7 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Resümee über die Zulässigkeit von Flashmobs und der Forderung nach einer differenzierteren Betrachtung seitens der Gerichte.
Schlüsselwörter
Arbeitskampfrecht, Flashmob, Streik, Koalitionsfreiheit, Art 9 III 3 GG, Betriebsablauf, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Hausrecht, Arbeitskampfmittel, Rechtmäßigkeit, Gewerkschaft, Arbeitgeber, Betriebsschließung, Kampfparität, Tarifautonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Flashmobs als eine neuartige Form des Arbeitskampfes im kollektiven Arbeitsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition des Flashmobs, seine Abgrenzung zu klassischen Mitteln wie Streiks, die Rolle der Gewerkschaften und die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, inwieweit Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf als zulässige Kampfmittel anerkannt sind und wie sie rechtlich zu bewerten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Rechtsprechung (insbesondere BAG-Urteile) und rechtswissenschaftliche Literatur auswertet, ergänzt durch persönliche Stellungnahmen des Autors.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln, der verfassungsrechtlichen Einordnung unter Art. 9 III 3 GG, der Verteidigungsmöglichkeit durch das Hausrecht sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Arbeitskampfrecht, Flashmob, Koalitionsfreiheit, Verhältnismäßigkeit und Kampfparität charakterisiert.
Wie bewertet der Autor die Effektivität des Hausrechts als Verteidigungsmittel?
Der Autor stuft das Hausrecht als weitgehend ineffektiv ein, da die kurzfristige und oft überraschende Natur von Flashmobs eine gezielte Reaktion des Arbeitgebers in der Praxis erschwert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "passiver Störung" und "aktiver Betriebsstörung" so wichtig?
Diese Unterscheidung ist zentral für die rechtliche Bewertung, da der klassische Streik (passiv) rechtlich anders behandelt wird als der Flashmob (aktiv), welcher den laufenden Geschäftsbetrieb direkt und konfrontativ stört.
- Arbeit zitieren
- Raoul Theodore Zebaze Teufack (Autor:in), 2015, Flashmobs im Arbeitskampf. Ein rechtlich zulässiges Mittel?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314678