Die Studienarbeit behandelt die Mobilität von Gesellschaften im europäischen Binnenmarkt als eine der Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Integration in Europa. Mit der Verlegung ihres Standorts oder Änderung ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Möglichkeit, sich den ökonomischen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. Durch diese Wahlfreiheit werden wohlfahrtssteigernde Effekte für den gesamten Wirtschaftsraum erwartet. Trotzdem ist die Sitzverlegung von Gesellschaften bislang nicht unionsweit harmonisiert worden. Das Projekt einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur Sitzverlegung wurde bis heute nicht vollendet. Es steht deshalb kein einheitlicher, verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung.
Den Unternehmen bleibt daher nur die Berufung auf die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Niederlassungsfreiheit. Diese wird vom Europäischen Gerichtshof seit Jahrzehnten immer wieder gestärkt und durch Urteile konkretisiert. Doch die Rolle des „Ersatz-Gesetzgebers“, die dem Gerichtshof damit zukommt, kann er nur bedingt erfüllen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, die mit dem Daily Mail Urteil aus dem Jahr 1988 begann und ihre neueste Wendung durch die Vale Entscheidung im Jahr 2012 erhielt. Die Arbeit untersucht und rekapituliert die Rechtsprechung des EuGH und beschreibt den dadurch entstandenden Rechtsrahmen. Die Ausarbeitung soll aufzeigen, dass trotz zahlreicher EuGH-Urteile zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Gesellschaften auf diesem Gebiet längst keine umfassende Rechtssicherheit herrscht, weshalb eine 14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung – insbesondere für die Praxis – dringend erforderlich ist.
Die Arbeit wurde an der Universität Heidelberg im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht im Anschluss an die Vorlesung "Europäisches Gesellschaftsrecht" angefertigt. Sie stammt aus dem Oktober 2012 und berücksichtigt die Rechtslage und Urteile bis zu diesem Zeitpunkt.
Behandelt werden folgende Urteile: Daily Mail (1988), Centros (1999), Überseering (2002), Inspire Art (2003), Lasteyrie-du-Saillant (2004), Cadbury Schweppes (2006), Cartesio (2008), National Grid Indus (2011) sowie Vale (2012).
Gliederung
Einleitung
Hauptteil
A. Die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften in der EU
I. Die Niederlassungsfreiheit als Baustein des Binnenmarktes
II. Umfang der Niederlassungsfreiheit
III. Die Frage des anwendbaren Rechts
B. Die (vorläufig) gescheiterte Harmonisierung
I. Bisherige Harmonisierungsversuche
II. Rolle des Europäischen Gerichtshofes
C. Die Rechtsprechung des EuGH zur Sitzverlegung
I. Ausgangslage und Daily Mail Entscheidung
1. Daily Mail (1988)
a) Sachverhalt
b) Eröffnung des Schutzbereichs der Niederlassungsfreiheit
2. Ausgangspunkt und Gang der Darstellung
II. Rechtsprechung zur Verwaltungssitzverlegung
1. Zuzug von Gesellschaften bzw. Hineinverlegung des Verwaltungssitzes
a) Centros (1999)
(1) Sachverhalt
(2) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(3) Möglicher Missbrauch der Niederlassungsfreiheit
(4) Rechtfertigungsprüfung
b) Überseering (2002)
(1) Sachverhalt
(2) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(3) Rechtfertigungsprüfung
(4) Gegenüberstellung mit Daily Mail
(5) Gründungs- oder Sitztheorie
c) Inspire Art (2003)
(1) Sachverhalt
(2) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(3) Rechtfertigungsprüfung
d) Zwischenergebnis zu dieser Fallgruppe
(1) Unmittelbare Anwendbarkeit der Art. 49, 54
(2) Umfang der Niederlassungsfreiheit beim Zuzug
(3) Missbrauch der Niederlassungsfreiheit
(4) Unzulässige Beschränkungen durch den Aufnahmestaat
(5) Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit
(6) Gründungs- oder Sitztheorie
2. Wegzug von Gesellschaften bzw. Herausverlegung des Verwaltungssitzes
a) Daily Mail (1988)
b) Lasteyrie-du-Saillant (2004)
(1) Sachverhalt
(2) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(3) Rechtfertigungsprüfung
c) Cadbury Schweppes (2006)
(1) Sachverhalt
(2) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(3) Rechtfertigungsprüfung
c) Cartesio (2008)
(1) Sachverhalt
(2) Die Schlussanträge des Generalanwalts
(3) Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit
d) National Grid Indus (2011)
(1) Sachverhalt
(2) Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit
(3) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
(4) Rechtfertigungsprüfung
e) Zwischenergebnis zu dieser Fallgruppe
(1) Umfang der Niederlassungsfreiheit beim Wegzug
(2) Unzulässige Beschränkungen durch den Heimatstaat
(3) Zulässige Beschränkungen durch den Heimatstaat
(4) Mögliche Widersprüche innerhalb der Rechtsprechung
III. Rechtsprechung zur Satzungssitzverlegung
1. Die Situation vor Cartesio
2. Cartesio (2008)
3. Vale (2012)
a) Sachverhalt
b) Die Schlussanträge des Generalanwalts
c) Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit
d) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
e) Rechtfertigungsprüfung
f) Ausführungen zum Umwandlungsverfahren
4. Zwischenergebnis zu dieser Fallgruppe
a) Umfang der Niederlassungsfreiheit bei der Satzungssitzverlegung
b) Beschränkungen durch den Heimatstaat
c) Reichweite der Regelungsautonomie des Aufnahmestaats
IV. Umstrittene Aspekte
1. Persönlicher Schutzbereich
a) Streitstand
b) Stellungnahme
2. Sachlicher Schutzbereich
a) Streitstand
b) Stellungnahme
D. Notwendigkeit einer 14. Richtlinie und weiterer Harmonisierungsvorhaben
I. Zusammenfassung der Ergebnisse
II. Bisher ungeklärte Aspekte
1. Verfahren der grenzüberschreitenden Satzungssitzverlegung
2. Gesellschaftskollisionsrecht
III. Zur Notwendigkeit der Harmonisierung
IV. Regelungsvorschläge
1. Gegenstand
2. Umwandlungsverfahren
3. Mitbestimmung
4. Schutz anderer Beteiligter
5. Steuerliche Neutralität
V. Ausblick
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Untersuchung analysiert die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften im EU-Binnenmarkt unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, dass trotz zahlreicher Urteile keine ausreichende Rechtssicherheit existiert und daher eine 14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie zur Sitzverlegung dringend für die Praxis erforderlich ist.
- Die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften als Grundpfeiler des EU-Binnenmarktes.
- Differenzierung zwischen Verwaltungssitz- und Satzungssitzverlegung.
- Kritische Aufarbeitung der EuGH-Rechtsprechung (u.a. Daily Mail, Centros, Überseering, Cartesio, Vale).
- Diskussion über die Notwendigkeit und mögliche Inhalte einer 14. Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung.
Auszug aus dem Buch
b) Eröffnung des Schutzbereichs der Niederlassungsfreiheit
Der EuGH billigt im Ergebnis die britische Regelung und verneint eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit.58 In der Urteilsbegründung hebt der Gerichtshof die große Bedeutung der Niederlassungsfreiheit für natürliche und juristische Personen hervor.59 Er stellt klar, dass sowohl der Zuzugs- als auch der Wegzugsstaat die Niederlassungsfreiheit zu achten haben.60
Zur Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit stellt der EuGH fest, dass eine Gesellschaft im Gegensatz zu natürlichen Personen nur aufgrund einer nationalen Rechtsordnung geschaffen werde. Diese Vorschriften seien die einzige Existenzgrundlage der Gesellschaft.61 Der Gerichtshof etabliert damit die sog. „Geschöpftheorie“, die Gesellschaften als Geschöpf des jeweiligen nationalen Rechtes begreift.62
Ergänzend erläutert der Gerichtshof, dass die Wahl des Anknüpfungspunktes sowie darüber hinaus gehende Einschränkungen „bei derzeitigem Stand des Unionsrechts“ ausschließlich der Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten unterlägen.63
Deshalb stelle der EWG-Vertrag in Art. 5864 die Anknüpfungspunkte einander gleich und fordere die Mitgliedstaaten in Art. 22065 zur Harmonisierung auf.66 Nach alledem gewähre die Niederlassungsfreiheit den nationalen Gesellschaften nicht das Recht, ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Rechtspersönlichkeit beizubehalten.67
Das Urteil wurde allgemein als Bestätigung der Sitztheorie verstanden.68
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften in der EU: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der Niederlassungsfreiheit als essenziellen Bestandteil des Binnenmarktes und die Bedeutung der Rechtsordnungen für Gesellschaften.
B. Die (vorläufig) gescheiterte Harmonisierung: Hier werden die historischen Versuche einer EU-weiten Harmonisierung der Sitzverlegung sowie die gescheiterten Entwürfe einer 14. Richtlinie dargestellt.
C. Die Rechtsprechung des EuGH zur Sitzverlegung: Das umfangreichste Kapitel analysiert detailliert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwaltungssitz- und Satzungssitzverlegung anhand relevanter Fallgruppen.
D. Notwendigkeit einer 14. Richtlinie und weiterer Harmonisierungsvorhaben: Abschließend wird begründet, warum trotz der EuGH-Rechtsprechung ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen zwingend erforderlich ist, und es werden konkrete Regelungsvorschläge unterbreitet.
Schlüsselwörter
Niederlassungsfreiheit, Binnenmarkt, Sitzverlegung, Verwaltungssitz, Satzungssitz, Gesellschaftsrecht, EuGH, Gründungstheorie, Sitztheorie, Grenzüberschreitende Umwandlung, 14. Richtlinie, Rechtspersönlichkeit, Unternehmensmobilität, Harmonisierung, Scheinauslandsgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Hindernissen für Unternehmen, ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend zu verlegen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, der Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Sitzverlegung sowie die Notwendigkeit einer harmonisierten Regelung durch eine 14. Richtlinie.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass trotz der Rechtsprechung des EuGH keine umfassende Rechtssicherheit für Sitzverlegungen besteht und daher eine 14. Richtlinie dringend erforderlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen EuGH-Urteile (Rechtsprechung) sowie der wissenschaftlichen Literatur und dem aktuellen Status der europäischen Gesetzgebung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung zur Niederlassungsfreiheit, einen Überblick zur gescheiterten Harmonisierung, eine detaillierte Auswertung der EuGH-Rechtsprechung (Zuzug, Wegzug, Satzungssitz) und eine Diskussion über künftige Harmonisierungsschritte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich besonders durch Begriffe wie Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie, Gründungstheorie, EuGH, Unternehmensmobilität und 14. Richtlinie charakterisieren.
Welche Bedeutung hat das „Daily Mail“-Urteil für die Arbeit?
Das Daily Mail-Urteil gilt als Ausgangspunkt der Rechtsprechung, in dem der EuGH die Ansicht vertrat, dass die Möglichkeit zur Sitzverlegung grundsätzlich der Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten unterliegt.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Zuzug und Wegzug?
Die Arbeit differenziert bei der Sitzverlegung zwischen dem Zuzug von Gesellschaften, bei dem der Aufnahmestaat beschränkende Maßnahmen erlässt, und dem Wegzug, bei dem der Heimatstaat die Verlegung behindert.
Warum wird eine 14. Richtlinie gefordert?
Da der EuGH nur Einzelfallentscheidungen trifft, bleibt eine Regelungslücke; eine Richtlinie würde für die Praxis einen verlässlichen und einheitlichen Rechtsrahmen schaffen.
- Arbeit zitieren
- Dominic Lange (Autor:in), 2012, Die EuGH-Rechtsprechung zur Sitzverlegung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315095