Die zentralen Normen des Bilanzstrafrechts, also die §§ 331 ff. HGB, wurden durch das Bilanzrichtliniengesetz im Jahr 1985 in das HGB eingefügt und später durch das Bilanzierungsmodernisierungsgesetz bedeutsam erweitert. Die Norm über die Abgabe der unrichtigen Versicherung wurde durch das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2007 in § 331 HGB eingefügt, angelehnt an den Sarbanes-Oxley-Act.
Erst seit Anfang der 90er wurden Fälle von unrichtiger Darstellung auch in den Medien vermehrt behandelt, in dieser Zeit gab es zahlreiche Verfahren für derartige Verstöße. Die Norm gewann nun zunehmend an Bedeutung. Gerade für Personen, für die eine richtige Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft von großer Bedeutung ist, ist die Haftung für derartige Verstöße wichtig. Die Haftung ist sehr streng, daher könnte man davon ausgehen, dass diese eventuell auch abschreckende Wirkung haben könnte, von Verstößen abzusehen. Denn die Haftung kann u.U. auch eine existenzgefährdende Wirkung für den Täter haben. Zudem soll die strenge Haftung dafür sorge Tragen, dass das Vertrauen des Personenkreises, welche üblicherweise von der Richtigkeit der zu gebenden Information ausgehen, gestärkt wird.
Diese Arbeit befasst sich zunächst mit allgemeinen Grundsätzen des § 331 HGB, dabei wird auf das geschützte Rechtsgut, die geschützten Rechtssubjekte und den dogmatischen Rechtscharakter eingegangen. Daraufhin werden die Normadressaten näher erläutert, bevor dann auf die einzelnen Straftatbestände dieser Vorschrift eingegangen wird. Im Anschluss wird sowohl der subjektive Tatbestand, als auch die Rechtsfolgen erörtert, bevor das Fazit den Abschluss dieser Arbeit bildet.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeines
- 2.1 Geschütztes Rechtsgut.
- 2.2 Geschütztes Rechtssubjekt.
- 2.3 Dogmatischer Rechtscharakter..
- 3. Normadressaten....
- 4. Straftatbestände ………………………………………….
- 4.1 Unrichtige Darstellung.
- 4.1.1 Unrichtige Wiedergabe........
- 4.1.2 Verschleierung.
- 4.1.3 Verhältnisse
- 4.1.4 Tatmittel....
- 4.2 Offenlegung eines unrichtigen befreienden Einzelabschlusses
- 4.2.1 Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung .......
- 4.2.2 Offenlegung...
- 4.2.3 Zum Zwecke der Befreiung..\n
- 4.3 Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss, -lagebericht oder - zwischenabschluss.......
- 4.4 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lagebericht
- 4.4.1 Offenlegung.
- 4.4.2 Zum Zwecke der Befreiung...\n
- 4.5 Unrichtige Versicherung......
- 4.6 Unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern..
- 4.6.1 Tathandlung und Tatgegenstand
- 4.6.2 Adressat.
- 4.1 Unrichtige Darstellung.
- 5. Subjektiver Tatbestand.
- 6. Rechtsfolgen.......
- 7. Fazit........
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Arbeit befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen des § 331 HGB, die Haftung für die unrichtige Darstellung von Verhältnissen in der Rechnungslegung. Sie beleuchtet das geschützte Rechtsgut, die geschützten Rechtssubjekte, den dogmatischen Rechtscharakter und die Normadressaten. Zudem werden die einzelnen Straftatbestände des § 331 HGB, der subjektive Tatbestand und die Rechtsfolgen erörtert.
- Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Richtigkeit der Rechnungslegung
- Haftung für unrichtige Darstellung und Verschleierung von Verhältnissen
- Definition und Analyse der Straftatbestände des § 331 HGB
- Erörterung des subjektiven Tatbestandes und der Rechtsfolgen
- Bedeutung des § 331 HGB für den Schutz von Kapitalgesellschaften und Gläubigern
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Entstehung und Relevanz des § 331 HGB, der zentralen Norm des Bilanzstrafrechts. Die Norm wurde im Jahr 1985 in das HGB eingefügt und durch das Bilanzierungsmodernisierungsgesetz erweitert. Die Haftung für die Abgabe unrichtiger Versicherungen wurde durch das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2007 in § 331 HGB aufgenommen, angelehnt an den Sarbanes-Oxley-Act. Der Abschnitt "Allgemeines" stellt die Bedeutung des § 331 HGB als zentrale Norm des Rechnungslegungsstrafrechts dar und definiert das geschützte Rechtsgut - das Vertrauen der Allgemeinheit in die Richtigkeit der Verhältnisse der Gesellschaft. Im Anschluss wird auf die verschiedenen geschützten Rechtssubjekte eingegangen, die sowohl Kapitalgesellschaften, Konzerngesellschaften als auch alle Personen umfassen, die mit dem Unternehmen in wirtschaftlicher oder rechtlicher Beziehung stehen.
Schlüsselwörter (Keywords)
§ 331 HGB, Bilanzstrafrecht, Rechnungslegungsstrafrecht, unrichtige Darstellung, Verschleierung, Vertrauensschutz, Kapitalgesellschaft, Konzerngesellschaft, Normadressaten, Straftatbestände, subjektiver Tatbestand, Rechtsfolgen, Sarbanes-Oxley-Act, Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2007.
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- Anonym (Autor), 2015, Die Haftung für unrichtige Darstellung nach § 331 HGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315100