Leseprobe
Inhalt
1. Exposition der Fragestellung
2. Prekäre Arbeit
3. Arbeitsverhältnisse in der Altenpflege
3.1. Entgelte
3.2. Arbeitszeiten
3.3. Arbeitsqualität
4. Die Kommerzialisierung der Altenpflege
4.1. Das System der Dualen Wohlfahrtspflege
4.2. Liberalisierung des Sozialsektors
5. Strukturen in der Altenpflege
6. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Exposition der Fragestellung
Pflegearbeiten im Allgemeinen und Altenpflege im Speziellen rücken zunehmend in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit in den OECD-Ländern. Die traditionelle Betreuungsform, d.h. die Betreuung im Alter durch die Familie bzw. überwiegend durch Frauen in der Familie, ist angesichts einer zunehmenden Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichend, um die Pflege zu gewährleisten. Hinzu kommt der demografische Wandel, aufgrund dessen die Bevölkerung der BRD zunehmend altert.[1] Etwa ein Drittel der über 80-Jährigen war 2009 pflegebedürftig und das statistische Bundesamt prognostiziert einen Anstieg dieser Altersgruppe bis 2030 auf ca. 6,5 Millionen Menschen (2009: ca. 4,1 Millionen).[2] Der Pflegebedarf und die Nachfrage nach Altenpfleger_innen werden somit steigen. Insgesamt wurden 2009 über die Hälfte der ca. 2,3 Millionen Pflegebedürftigen durch Altenpfleger_innen und Altenpflegehelfer_innen betreut. 717.000 Menschen wurden in Heimen und 555.000 ambulant versorgt. Geleistet wurde dies durch 269.000 Beschäftigte in der stationären und 621.000 in der ambulanten Pflege. Generell ist ein Trend zur professionalisierten Pflege in Heimen oder mit ambulanten Diensten erkennbar.[3]
Mit einer steigenden Anzahl Pflegebedürftiger und einer abnehmenden Anzahl an Angehörigen, die die Pflege alleine übernehmen können oder wollen, sind die ambulanten Dienste und Pflegeheime ein zentraler Teil der Daseinsvorsorge. Dennoch ist die Situation für die Bedürftigen und Beschäftigten oftmals kritisch. Der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, verglich 2010 die Situation in vielen Pflegeheimen mit der in Flüchtlingslagern. Verantwortlich machte er hierfür die niedrigen Löhne, sowie die prekäre und diskriminierende Arbeit in diesem Bereich.[4] Eine entscheidende Rolle für diese Entwicklung spielt die zunehmende Kommerzialisierung der Sorgearbeiten seit den 1990er Jahren, die in der Pflege vor allem mit dem 1995 verabschiedeten Pflegeversicherungsgesetz vorangetrieben wurde. Die Kranken- und Altenpflege ist, wie alle Formen der Sorgearbeiten, eine Arbeit am Subjekt. Solche Arbeiten lassen sich nicht im selben Maß wie Arbeiten an Objekten maschinell rationalisieren. Die politisch gewollte Etablierung eines Pflegemarktes führte zu einem Preiskampf, der sich unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen und die Pflegequalität auswirkt, unabhängig davon ob der Träger privat, freigemeinnützig oder öffentlich ist.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Ausmaß der prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Altenpflege zu untersuchen und die politischen sowie strukturellen Ursachen hierfür deutlich zu machen.
Hierzu wird zunächst in Kapitel 2 der Begriff „prekäre Arbeit“ diskutiert bevor er in Kapitel 3 auf die Beschäftigungsverhältnisse der Altenpfleger_innen angewandt wird. Die Untersuchung erfolgt anhand der Kategorien Entgelte, Arbeitszeiten und Arbeitsqualität und belegt ein hohes Maß prekärer Beschäftigung in der Altenpflege. In Kapitel 4 werden die politischen Ursachen hierfür analysiert, indem der Wandel von einem System der Dualen Wohlfahrtspflege zu einem marktbasierten System dargestellt wird. Kapitel 5 untersucht daraufhin die strukturellen Gegebenheiten in der Pflegebranche auf Elemente, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse begünstigen. Hierbei werden Merkmale der Beschäftigten und des Marktes angeführt. Zuletzt wird in Kapitel 6 ein Fazit auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchung gezogen und die eingangs formulierte Fragestellung beantwortet.
Schwierigkeiten bereitete vor allem die mangelhafte Datenlage in Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse. Die verfügbaren Studien wiesen oft eine mangelhafte Differenzierung z.B. zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigten, männlichen und weiblichen sowie ambulant und stationär eingesetzten Beschäftigten auf. Im Allgemeinen wurde die Altenpflege häufig unter die Krankenpflege subsumiert, sodass konkrete Aussagen zu speziellen Beschäftigtengruppen nur durch Kombinationen verschiedener Studien möglich sind, welche allerdings wiederum andere Einschränkungen aufweisen. Die speziellen Problematiken werden an den betreffenden Stellen innerhalb dieser Arbeit erläutert. In ihrer Summe führten die Schwierigkeiten zu Ergebnissen, die die pre-kären Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Altenpflege nur umreißen können und keine Aussagen über konkrete Zahlen und Prozentwerte zulassen.
2. Prekäre Arbeit
Um die Beschäftigungsverhältnisse in der Altenpflege auf ihre Prekarität hin zu untersuchen, ist eine Begriffsdefinition nötig. Über diese besteht in der Literatur allerdings keine Einigkeit. Häufig erfolgt eine Orientierung am sogenannten Normalarbeitsverhältnis. So z.B. bei Klaus Dörre, der ein Arbeitsverhältnis als prekär bezeichnet, „[...] wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird. Beschäftigungsunsicherheit und Löhne unterhalb des Existenzminimums sind aus der Arbeitskraftperspektive zentrale Merkmale für Prekarität.“[5] Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geht in ihrer Definition ähnliche Wege, demnach zeichnet sich prekäre Beschäftigung zusammenfassend durch geringe Arbeitsplatzsicherheit und wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der eigenen Arbeitssituation aus. Zudem befindet sie sich nur partiell im arbeitsrechtlichen Schutzkreis und es bestehen nur schlechte Chancen auf eine materielle Sicherung durch Erwerbsarbeit.[6] Das Normalarbeitsverhältnis definiert sich hierbei zumeist als Beschäf-tigungsform, die eine „[...] abhängige sozialversicherungspflichtige und unbefristete Beschäftigung bei Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis [unter der Annahme einer; D.B.] [...] kontinuierliche [ n; D.B.] Beschäftigung (zwischen Ausbildung und Rente)“[7] ist. Von diesem Normalarbeitsverhältnis abweichende Beschäftigungen sind folglich atypische und potentiell prekäre Beschäftigungen.
Berndt Keller und Hartmut Seifert geben allerdings zu bedenken, dass Prekarisierung und atypische oder flexible Beschäftigung nicht deckungsgleich seien, zumal auch das Normalarbeitsverhältnis nicht vor Prekarität schütze. Sie kritisieren die Ansätze Dörres, der seine objektiven Prekaritätskriterien nicht weiter bestimme und zudem subjektive Kriterien der Arbeitsbewertung inkludiere, ohne die Variablen genauer zu bestimmen, weshalb eine Indikatorbildung unmöglich sei. Des Weiteren würden soziale Kontextfaktoren (Familieneinkommen, Beschäftigungsfähigkeit) nicht beachtet. Keller und Seifert entwickeln deshalb ihre eigenen Kriterien zur Abgrenzung prekärer Beschäftigung. Ihr erstes Kriterium betrifft das Einkommen. Hierbei entspricht die Prekaritätsgrenze mindestens zwei Dritteln des Medianeinkommens, wobei zwischen Individual- und Haushaltseinkommen weiter differenziert werden muss. Das zweite Kriterium betrifft die Integration in die sozialen Sicherungssysteme. Das dritte Kriterium umfasst die Beschäftigungsstabilität bzw. die Kontinuität der Erwerbstätigkeit und zuletzt bezieht sich das vierte Kriterium auf die sogenannte employability, die Beschäftigungsfähigkeit, deren Untersuchung anhand von Weiterbildungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen operationalisiert wird.[8]
Dem ersten Kriterium widersprechen wiederum Claudia Weinkopf, Bettina Hieming und Leila Mesaros, da die Frage des Haushaltskontextes zwar für die Beurteilung einer prekären Lebenslage relevant sei, nicht jedoch für die Beurteilung einer prekären Beschäftigung. Hinzu komme, dass sich der Haushaltskontext jederzeit ändern könne, mit der Folge, dass eine vorher aufgrund des Familieneinkommens nicht als prekär gewertete Beschäftigung plötzlich prekär würde. Keller und Seifert gingen durch die Beachtung des Haushaltskontextes davon aus, dass viele Beschäftigte nicht auf ein Einkommen angewiesen sind. Weinkopf et al. widersprechen diesem Punkt unter Bezugnahme auf eine Studie des Statistischen Bundesamts, welche zeige, dass bei über 70 Prozent der befragten atypisch Beschäftigten die eigene Erwerbstätigkeit die überwiegende Quelle ihres Lebensunterhaltes sei. Eine weitere Studie des Bundesamts zeige, dass nur die Hälfte der atypisch Beschäftigten in Haushalten mit einer_einem Normalarbeitnehmer_in leben.[9]
3. Arbeitsverhältnisse in der Altenpflege
Um die Beschäftigungsverhältnisse in der Altenpflege auf Prekarität untersuchen zu können, ist die Bildung fester Kriterien unumgänglich. Im Folgenden werden drei Punkte untersucht. Die Höhe des Entgeltes, die tatsächlichen Arbeitszeiten sowie die Arbeitsqualität aus Sicht der Beschäftigten. Hierbei schließt sich die Untersuchung der Kritik von Weinkopf et al. an, sodass, wo möglich, keine Differenzierung nach Haushaltskontexten erfolgt. Ebenfalls wird der subjektiven Wahrnehmung der Beschäftigung Relevanz zugesprochen. Ansonsten erfolgt eine Orientierung an der Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis.
3.1. Entgelte
Da kein objektives Kriterium zur Abgrenzung von Niedrig-, Normal- und Hochentgelt existiert, erfolgt die Analyse der Entgelte in der Altenpflege nach den üblichen Kriterien der Arbeitsmarktforschung. Dort hat sich eine vom mittleren Entgelt (Medianentgelt) ausgehende Berechnung durchgesetzt. Das Medianentgelt ist genau so hoch, dass die eine Hälfte der Entgeltempfänger_innen darüber und die andere darunter liegt. Die Niedrigentgeltschwelle ergibt sich nach allgemeiner Konvention bei zwei Dritteln des Medianentgelts.[10] In der Folge wird eine Beschäftigung niedrig entgolten, wenn sie unter zwei Dritteln des Normalentgelts liegt. Für sozialversicherte Vollzeitbeschäftigte betrug das mittlere Bruttoentgelt 2009 2.676 Euro.[11] Die Niedrigentgeltschwelle lag demnach bei 1.784 Euro brutto.
Aus einer Sonderauswertung des DGB-Index „Gute Arbeit“ für Altenpfleger_innen geht hervor, dass 2008 72 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ein Einkommen von unter 2.000 Euro und 48 Prozent von unter 1.500 Euro erhielten. Laut ver.di empfingen demnach 72 Prozent einen Armuts- oder Prekär-Lohn. Im Gegensatz zu anderen Auswertungen bezieht sich ver.di hierbei allerdings auf Durchschnittsentgelte und nicht, wie sonst üblich, auf Medianentgelte. Demzufolge werden vor allem die Entgeltausreißer nach oben stärker berücksichtigt, weshalb der Durchschnitt wesentlich höher als der Median ist.[12] Wird die Niedrigentgeltschwelle in Abhängigkeit vom Medianentgelt auf die Zahlen der DGB-Studie angewendet, ergibt sich, dass mindestens 50 Prozent der in Vollzeit beschäftigten Frauen zu Niedrigentgelten arbeiteten. Bezogen auf in Teilzeit beschäftigte Frauen sind es mindestens 80 Prozent, wobei 25 Prozent von ihnen sogar unter 400 Euro verdienen.[13]
Die Nachteile des DGB-Index sind, dass die Daten von 2008 stammen und die seit August 2010 geltenden Mindestlöhne in der Pflegebranche nicht berücksichtigen. Zudem erfasst der Index keine Altenpflegehelfer_innen. Diese Lücken schließen die Daten des Projekts LohnSpiegel. Dessen Datenerhebung erfolgt durch die Beschäftigten selbst und wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt. Grundlage für die Auswertung der in der Altenpflege beschäftigten sind 725 Datensätze, die zwischen 2006 und 2012 in einer Online-Befragung erhoben wurden. Die Verdienstangaben wurden auf ein Stundenentgelt standardisiert und die Monatsverdienste auf eine 38-Stunden-Woche hochgerechnet.[14] Vorteile dieser Studie sind vor allem, dass sie Vollzeit- und Teilzeitkräfte beachtet, nach Altenpfleger_innen und Altenpflegehelfer_innen differenziert sowie die tatsächlich gezahlten Entgelte erfasst und aktuell ist. Der große Nachteil liegt jedoch in der mangelnden Re-präsentativität der Studie, da es sich um keine echte Zufallsstichprobe handelt. Durch Selbstselektion sind im LohnSpiegel-Datensatz Frauen, Beschäftigte aus Ostdeutschland, Beschäftigte in kleinen Betrieben, Beschäftigte mit Volks-, Haupt- oder Mittelabschluss sowie Beschäftigte unter 25 und über 45 Jahren unterrepräsentiert, sodass die gesammelten Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf die Grundgesamtheit übertragen werden können.[15] Es ist leider nicht ersichtlich inwieweit diese Unterrepräsentation im gesamten Datensatz auch die Daten für die Berufe Altenpfleger_in und Altenpflegehelfer_in betreffen. Da in der Altenpflege vor allem Frauen mit niedrigen bis mittleren Abschlüssen in kleinen Betrieben vertreten sind, können die Ergebnisse nicht mehr als eine Tendenz wiedergeben.
[...]
[1] Vgl. Siems, Dorothea (2011): OECD-Studie. Deutschland droht Notstand beim Pflegepersonal. Online unter: <http://www.welt.de/wirtschaft/article13379760/Deutschland-droht-Notstand-beim-Pflegepersonal.html>; Stand: 24.07.2012.
[2] Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.) (2010): Demografischer Wandel in Deutschland. Heft 2. Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern. Wiesbaden. S. 4 f.
[3] Vgl. Pfaff, Heiko (2011): Pflegestatistik 2009. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse. Wiesbaden. S. 4.
[4] Vgl. Sueddeutsche.de (Hrsg.) (2010): Verdi-Chef Bsirske über Altenheime. Online unter: <http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/altenheime-arbeitsverhaeltnisse-alles-wie-im-fluechtlingslager-1.952647>; Stand: 18.07.2012.
[5] Dörre, Klaus (2005): Prekarität – eine arbeitspolitische Herausforderung. In: Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): WSI-Mitteilungen 5/2005. S. 250-258. S. 252.
[6] Vgl. Rodger, Gerry (1998): Precarious work in Western Europe: The state on the debate. In: Rodgers, Gerry/Rodgers, Janine (Hrsg.): Precarious jobs in labour market regulation: The growth of atypical employment in Western Europe. S. 1-16. S. 1 ff.
[7] Ver.di (Hrsg.) (2009): Prekäre Arbeit. Ursachen – Folgen – Handlungsmöglichkeiten. Berlin. S. 12. Hervorhebungen im Original.
[8] Vgl. Keller, Berndt/Seifert, Hartmut (2011): Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Stand und Lücken der aktuellen Diskussion. In: Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): WSI-Mitteilungen 3/2011. S. 138-145. S. 140 f.
[9] Vgl. Weinkopf, Claudia/Hieming, Bettina/Mesaros, Leila (2009): Prekäre Beschäftigung. Expertise für die SPD-Landtagsfraktion NRW. Duisburg. S. 8.
[10] Vgl. Rhein, Thomas (2011): Niedriglohnbeschäftigung in den sozialen Berufen. In: Stolz-Willig, Brigitte/Christoforidis, Jannis (Hrsg.): Hauptsache billig? Prekarisierung der Arbeit in den Sozialen Berufen. Verlag Westfälisches Dampfboot. Münster. S. 12-24. S. 14.
[11] Vgl. Frank, Thomas/Grimm, Christopher (2010): Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte. In: Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Bericht der Statistik der BA. Nürnberg. S. 4.
[12] Vgl. Ver.di (Hrsg.) (2008): Arbeitsqualität aus Sicht von Altenpfleger/innen. Online unter: <http://www.verdi-gute-arbeit.de/upload/m49d5ce44bfd30_verweis1.pdf>; Stand: 26.07.2012. S. 10.
[13] Vgl. Ebd. S. 11.
[14] Vgl. Bispinck, Reinhard/Dribbusch, Heiner/Öz, Fikret/Stoll, Evelyn (2012): Einkommens- und Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen. Eine Analyse auf Basis der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. Arbeitspapier 07/2012. S. 3 f.
[15] Vgl. Bispinck, Reinhard/Dribbusch, Heiner/Öz, Friket (2010): Das Projekt LohnSpiegel: tatsächlich gezahlte Löhne und Gehälter. In: Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): WSI-Mitteilungen 1/2010. S. 1-9. S. 3 ff.
- Arbeit zitieren
- Anonym, 2012, Beschäftigung in der Altenpflege. Ursache und Wirkung der Kommerzialisierung des Pflegesektors, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315179
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