Das politische Denken im Vormärz als Beitrag zum Scheitern der liberalen Revolutionsziele von 1848?


Scientific Essay, 2008

16 Pages


Excerpt


Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Scheitern des Liberalismus und der demokratischen Verfassung nach der deutschen Revolution von 1848. Dabei sollen insbesondere die geistigen Strömungen der Zeit zwischen dem Wiener Kongress (1914) und der Revolution vom 1848 untersucht werden. Inwieweit zeigten schon die Ereignisse und Ergebnisse des Vormärz, dass die Zeit für eine demokratische Gesellschaftsordnung lange nicht gekommen war? Das erste Kapitel fokussiert die politische Ausgangssituation in Europa nach der Absetzung Napoleons im Jahre 1814. Dabei werden insbesondere die Schaffung des Deutschen Bundes und die liberalen Zugeständnisse der landständischen Verfassungen thematisiert. Im Unterkapitel des ersten Kapitels werden die Verfechter des Liberalismus vorgestellt. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Zeit des Vormärz. Hier werden sowohl die Aktivitäten der liberalen Bewegung und deren wichtigste Vertreter vorgestellt, wie auch die Versuche des Staates und der Länder die Verbreitung der neuen Ideen zu verhindern. Das Unterkapitel des zweiten Kapitels schildert die wirtschaftliche und politische Situation in Deutschland kurz vor dem Ausbruch der Revolution. An dieser Stelle werden auch die unterschiedlichen Forderungen von Demokraten und Liberalen sowie die Veränderungen im politischen Denken dargestellt. Im dritten Kapitel werden die Ereignisse der Märzrevolution von 1848 dargestellt, insbesondere ihre Zerschlagung und die Wiederherstellung der alten Verhältnisse.

1. Politische Ausgangssituation

Nach der Absetzung Napoleons im Jahre 1814 trafen sich Europas Machthaber, um auf dem Wiener Kongress eine territoriale Neuordnung Europas zu entwerfen. Für Preußen bedeutete dies, dass es zwar die Rheinprovinz und Westfalen bekam, Sachsen jedoch geteilt wurde. Geisthövel betont, dass die europäischen Fürsten in erster Hinsicht die Hegemonie eines einzelnen Staates verhindern und ein internationales Gleichgewicht als Basis für den Frieden sichern wollten. Es ging ihnen nicht darum hinsichtlich ihrer Machtansprüche in die Zeit vor der Revolution zurückzukehren, die konstitutionelle Monarchie hatte sich bereits als zukunftsweisende Staatsform etabliert.[1] Im 1815 gegründeten Deutschen Bund versammelten sich 35 deutsche Fürsten, darunter auch Mitglieder europäischer Herrscherhäuser. Aufgrund der immensen Staatsschulden durch Kriege und Wirtschaftskrisen sahen sich viele Landtage gezwungen Teile der Bevölkerung an der Macht zu beteiligen, wenn sie Teile dieser Schulden mittragen sollten.[2] Liberale Zugeständnisse waren in dieser politischen Konstellation unausweichlich und so stellte Artikel 13 den Erlass landständischer Verfassungen in Aussicht, Artikel 16 eine Verbesserung der Rechtsstellung der Juden und Artikel 18 gar die „Preßfreyheit“.[3] Schon während des Wiener Kongresses und vor Beschluss der Bundesakte begannen die Einzelstaaten, sich neue Verfassungen zu geben. Den Typus der frühkonstitutionellen deutschen Monarchie verkörpern die Verfassungen der süddeutschen Staaten Bayern (1818), Baden (1818) und Württemberg (1819). Andere Staaten wie Hannover und Braunschweig erhielten jedoch Verfassungen, die viele altständische Elemente in sich trugen. Der Begriff der „landständischen“ Verfassungen in der Bundesakte führte zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den „altständischen“ Fraktionen des Adels und städtischen Patriziats und der neuständischen Elite des Besitz- und Bildungsbürgertums, da man sich uneinig darüber war, inwieweit diese konstitutionelle Züge tragen durften.[4] Bei den Karlsbader Konferenzen im September 1919 lehnten es die süddeutschen Regierungen ab, dem österreichischen Verlangen nach einer eindeutig konservativ-restaurativen Interpretation des Begriffs der „landständischen Verfassung“ zuzustimmen. Nach Ansicht von Botzenhart waren die Verfassungen nicht Ausdruck von „Zugeständnissen an unabweisbare Forderungen breiterer Bevölkerungsschichten“, sondern „das Werk einer modernisierungswilligen Beamtenschaft“.[5] Aufgrund befürchteter Revolutionen im Jahre 1819/20 wurden innere Reformen ausgesetzt, die ländliche Selbstverwaltung nicht verwirklicht und die Befreiung der Bauern gehemmt. Ab 1822 wurden in 8 Provinzen die Provinzialstände (Landtage) eingerichtet, in denen Offiziere, Beamte und Grundadel eine Mehrheit hatten. Ab 1823 wurden die „neuständischen Verfassungen“ eingeführt, die separate Interessenvertretungen von Adel, Städten und Landgemeinden einführten und Wählbarkeit an Grundbesitz banden. Die Gewählten hatten jedoch meist nur beratende Funktion.[6] Nach Ansicht Botzenharts waren die Vorraussetzungen für das Funktionieren oder Weiterentwickeln dieser Verfassungen in den Ländern des Bundes noch nicht gegeben. Zum einen fehlte es demnach an einer politisch interessierten und aktiven Öffentlichkeit, zum anderen an einem zu politischem Selbstbewusstsein gelangten Großbürgertum. Noch waren die Rufe nach bürgerlicher Mitbestimmung nur vereinzelt zu hören, noch hatte der Monarch die Macht, gegebenenfalls wie in Baden 1822, den Landtag aufzulösen, wenn dieser sich seinen Forderungen widersetzte.[7]

1.1 Verfechter des Liberalismus

Im Jahre 1815 hatte sich die „Deutsche Burschenschaft“ formiert. Im Jahre 1817 versammelten sich beim Wartburgfest 470 Studenten und 350 Nicht-Studenten, verbrannten die Bundesakte und reaktionäre Schriften. Am Jahrestag des Festes schlossen sich in Jena 14 Burschenschaften zur „allgemeinen Deutschen Burschenschaft“ zusammen. Im März 1819 ermordete ein Theologiestudent aus dem Umfeld der Burschenschaften den reaktionären August von Kotzebue. Ein ähnlicher politischer Anschlag nur kurze Zeit später misslang.[8] Der Staat reagierte mit den Karlsbader Beschlüssen im Jahre 1919 und verbot die Burschenschaften. Das Universitätsgesetz verfügte die politische Überwachung von Studenten und Dozenten, das Pressgesetz die bundesweite Vorzensur von Zeitschriften und Drucksachen und das Untersuchungsgesetz die Einrichtung einer Bundesbehörde zur Verfolgung politischer „Demagogen“.[9] Insbesondere Friedrich Wilhelm III von Preußen verfolgte Liberale wie Stein, Gneisenau und Schleiermacher mit allen Mitteln des Obrigkeitsstaates. Die liberale Opposition, mehrheitlich organisiert von Studenten hatte, anders als das liberale Besitz- und Bildungsbürgertum, dem Staat gegenüber finanziell wenig anzubieten, sie konnte erst im Juli 1830 wieder auf Reformen hoffen.

2. Der „Vormärz“

Als der reaktionäre französische Monarch Karl X 1830 nach gewalttätigen Bürgerprotesten abdankte, berief das Bürgertum als stärkste Partei Louis Philippe von Orleans zum neuen Herrscher und erzwang eine parlamentarische Monarchie.[10] Im September 1830 griffen in Sachsen Handwerksgesellen die Obrigkeit und das Besitzbürgertum an. Als Letztere die Bewaffnung von „Bürgerwehren“ verlangten und diese ursprünglich liberale Forderung vom Landtag erfüllt wurde, wurde der Aufstand des „Proletariats“ niedergeknüppelt. In Kurhessen wurden von der Landbevölkerung Schlösser gestürmt, Juden und Staatsbeamte misshandelt und verprügelt.[11] In der Presse verbreiteten Feuilletonisten wie Heine liberale Ideen, die von der Bewegung „Junges Deutschland“ begeistert aufgenommen wurden. In der zweiten bayerischen Kammer wurde Innenminister Schenk zum Rücktritt aufgefordert, da ihm eine Verfassungsverletzung aufgrund des Erlasses restriktiver Pressegesetze drohte. In Baden gelang es der zweiten Kammer mit dem Mittel der Steuerverweigerung ein liberales Pressegesetz zu erzwingen, welches aber aufgrund der Bundesgesetze bald wieder zurückgezogen wurde.[12] Im Jahre 1831 folgten diverse Verfassungsinitiativen in Ländern des Bundes, die teils heftig umstritten nur wenige liberale Forderungen erfüllten. Berding und Ullmann haben darauf hingewiesen, dass die bürgerlichen Schichten, die demokratische Veränderungen wollten, noch zu schwach waren, während die alten Eliten noch ihre Macht besaßen. Der „bürokratische Absolutismus“ der Rheinbundzeit erließ Reformen lediglich um „die feudale Ordnung in eine bürgerliche Eigentümergesellschaft zu überführen“, der Staat wollte durch eine „Revolution von oben“ die Gesellschaft umgestalten.[13] Obgleich die Gesetzgebung des Bundes die formale Gründung von Parteien verbat, bildeten sich in den Landtagen oppositionelle Koalitionen, die gemeinsam um Stimmen rangen. Oppositionelle Arbeit verlagerte sich zudem nach außen, Vereine wurden gebildet und politische Feste und Kundgebungen abgehalten.[14] So hatte sich in Folge der Julirevolution der „Deutsche Preß- und Vaterlandsverein“ gegründet, der mehrheitlich aus bürgerlichen Honoratioren bestand aber großen Zuspruch bei Handwerkern, Winzern und Bauern hatte.[15] Auf den Kundgebungen des vom „Deutschen Preß- und Vaterlandsverein“ veranstalteten Hambacher Festes am 27. Mai 1832 wurden vor 20.000 Zuschauern nationale Einheit, Pressefreiheit und Zugang zur Demokratie für größere Teile der Bevölkerung gefordert. Die Ansichten über den Weg des politischen Wandels gingen jedoch deutlich auseinander, „sie reichten von konstitutionellen Reformen bis zum bewaffneten Aufstand“.[16] Der Staat reagierte sofort: Das erste Bundesgesetz schränkte die Petitions-, Budget- und Gesetzgebungsrechte sowie die Rede- und Berichtsfreiheit der landständischen Verfassungen ein (18. Juni). Das zweite Bundesgesetz vom 4. Juli verbot politische Versammlungen, Vereine, Feste, Symbole und verschärfte die Zensur.[17] Die Unterschichten hingegen taten ihrem politischen und ökonomischen Unmut durch Verweigerung, Schmähaktionen für unbeliebte Personen, Vandalismus oder tätliche Gewalt kund. Solche Aktionen wurden in der öffentlichen Diskussion jedoch als unpolitisch gewertet. Diese Deutung ist hingegen nach Geisthövel eine Interpretation der damals „politischen Klasse“, also auch des Bildungs- und Besitzbürgertums, welches selbst Zielscheibe des proletarischen Widerstands wurde.[18] Im Jahre 1833 stürmten Studenten in einem Putschversuch die Frankfurter Wache. Bei den Wiener Ministerialkonferenzen (Beschlussfassung am 12. Juni 1834) wurde den „Demagogen“ der Kampf angesagt und die Pressegesetze abermals verschärft, indem die Vorschriften zur Überwachung der Universitäten genau geregelt wurden. Den Ständen wurde das Budgetrecht entzogen und es wurde ihnen untersagt, über Bundesbeschlüsse zu entscheiden. Eine Vereidigung des Militärs auf die Verfassung wurde ebenfalls ausgeschlossen.[19] Kritischen Autoren oder Verlegern drohte nun Berufsverbot oder Inhaftierung, 1835 verbot der Bundestag die Schriften Heines, Gutzkows, Mundts und Wienbargs.[20] Die Folgen waren tiefe Veränderungen im politischen Denken dieser Zeit. Weil den Kammern jede positive Beeinflussung der Regierungstätigkeit entzogen war, nahmen sie in den Landtagen meist die Haltung prinzipieller Opposition an. Dieser Dualismus wurde von vielen als verhängnisvoll für die Entwicklung des öffentlichen Lebens angesehen. Robert von Mohl hielt einen Übergang zur parlamentarischen Regierungsform für eine „unerlässliche Bedingung eines glücklichen Verlaufes der ständischen Einrichtungen“.[21] Die politische wichtigste Opposition jedoch war die der „Liberalen“. Gemeinsam war ihnen, dass sie sich sowohl vom Absolutismus als auch vom Radikalismus z. B. eines Karl Marx lossagten. Die Liberalen forderten die Gleichheit vor dem Gesetz und die Abschaffung ständischer Privilegien nicht aber die Gleichheit politischer Rechte. Ihr Interesse lag zudem in der ökonomischen Entwicklung der Gesellschaft, der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Trennung von Verwaltung und Justiz.[22] Diese Ziele formulierten auch Rotteck und Welcker in ihrem 1834 im Sinne der politischen Bildung erschienenen „Staatslexikon“.[23] Das liberale Lager war jedoch geteilt in eines der Unterstützer einer parlamentarischen Regierung und ein anderes der Unterstützer einer konstitutionellen Monarchie. Liberale Positionen wiesen häufig Überschneidungen mit denen Konservativer auf, insbesondere im Fall Dahlmanns.[24] Die Konservativen verstanden die ständische Ordnung (Fürst, Adel, Klerus, Volk) als „gottgegebenes Prinzip“, unterstützten hingegen den Föderalismus, nicht die Staatsallmacht des Monarchen. Teil der Bewegung waren vor allem der Adel, die Geistlichkeit, die Beamtenschaft und Bauern. Friedrich Julis Stahl und Karl Ludwig Haller entwickelten im Vormärz eine christliche Staats- und Rechtslehre, die auf einer ständischen Verfassung und der Gewaltenteilung basierte.[25] Hoffnung in der nationalen Frage schürte der Zollverbund im Jahre 1834, ein preußischer Finanzminister war der festen Ansicht, dass eine wirtschaftliche Einigung letztlich auch zu einer politischen führen müsse. Mann ist der Ansicht, dass eben diese Einigung die süddeutschen Länder des Bundes unweigerlich auf Preußens Seite bringen musste.[26] Als 1837 Wilhelm IV starb, erbte Ernst August das Fürstentum Hannover und zog bei seinem Regierungsantritt die hannoversche Verfassung zurück, da seine Ansprüche als Thronfolger nicht berücksichtigt worden seien. Als sieben Göttinger Professoren der Göttinger Universität öffentlich dagegen protestierten wurden sie von Ernst August ihres Amtes enthoben und ausgewiesen. Der Fall der „Göttinger Sieben“ erhielt großes Interesse seitens der Presse und Öffentlichkeit und die Göttinger 7 wurden zu Märtyrern der konstitutionellen Bewegung erhoben.[27] Staatsrechtlich gesehen hätte der Bund gegen beide Rechtsverletzungen vorgehen müssen, rettete sich jedoch bis zur hannoverschen Ständeversammlung, auf der dann den Wünschen des Monarchen stattgegeben und die Gesetzgebungskompetenz der Kammer eingeschränkt, die Ministerialgewalt aufgehoben und die Staatseinkünfte zum großen Teil wieder dem Monarchen zugesprochen.[28] In Köln kam es aufgrund einer staatlichen Regelung zur Mischehe zum Eklat zwischen Kirchenvertretern und Regierung. Beim preußischen Thronwechsel im Jahr 1840 akzeptierte Friedrich Wilhelm IV einen Kompromiss in der Mischehenfrage und ein Teil der Göttinger Sieben wurde rehabilitiert und in den Beamtendienst zurückberufen.[29]

[...]


[1] Geisthövel, S. 13

[2] Botzenhart, S. 31/Geisthövel, S. 31

[3] Geisthövel, S. 16

[4] Geisthövel, S. 23

[5] Botzenhart, S. 31

[6] Geisthövel, S. 24

[7] Vgl. Geisthövel, S. 27

[8] Geisthövel, S. 21

[9] Geisthövel, S. 21f

[10] Kinder/Hilgemann, S. 49

[11] Geisthövel, S. 31f

[12] Botzenhart, S. 31

[13] Berding/Ullmann, S. 12

[14] Geisthövel, S. 34

[15] Botzenhart, S. 38

[16] Geisthövel, S. 34

[17] Geisthövel, S. 36

[18] Geisthövel, S. 37

[19] Botzenhart, S. 35

[20] Geisthövel, S. 39

[21] Vgl. Goderbauer, S. 130f

[22] Geisthövel, S. 40

[23] Goderbauer, S. 144f

[24] Geisthövel, S. 41

[25] Fenske, S. 419f

[26] Mann, S. 471

[27] Geisthövel, S. 42

[28] Botzenhart, S. 36

[29] Geisthövel, S. 43

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Das politische Denken im Vormärz als Beitrag zum Scheitern der liberalen Revolutionsziele von 1848?
Author
Year
2008
Pages
16
Catalog Number
V315476
ISBN (eBook)
9783668146341
ISBN (Book)
9783668146358
File size
511 KB
Language
German
Keywords
Revolution, Deutschland, 1848, Vormärz, Revolutionsziele, Liberalismus, Demokratie, Feudalismus, Wiener Kongress, Napoleon, Deutscher Bund, Verfassung, Pressefreiheit, Elite, Adel, Beamte, Bürgertum, Besitzbürgertum, Bildungsbürgertum, Ideen, Hambacher Fest, Reformen, Selbstverwaltung, Meinungsfreiheit, Kotzebue, Wilhelm, Stein, Gneisenau, Schleiermacher, Opposition, Bürgerwehr, Aufstand, Junges Deutschland, Pressegesetze, Absolutismus, Parteien, Vaterlandsverein, Bundesgesetz, Widerstand, Heine, Gutzkow, Mundt, Wienbarg, Rotteck, Welcker, Staatslexikon, Fürst, Klerus, Volk, Stahl, Haller, Rechtslehre, Göttinger Sieben, Klopstock, Brentano, Hecker, Struve, Blum, Camphausen, Gagern, Märzforderungen, Nationalversammlung, Paulskirche
Quote paper
MA Guido Maiwald (Author), 2008, Das politische Denken im Vormärz als Beitrag zum Scheitern der liberalen Revolutionsziele von 1848?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315476

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