E-Learning als Möglichkeit der Integration von Menschen mit körperlicher Behinderung?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2016

27 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Zum Begriff Behinderung
1.1 Begriffsdefinition Behinderung nach Ulrich Bleidick
1.2 Klassifikationssystem der WHO
1.3 Körperbehinderung

2. Zur Situation von Menschen mit Behinderung an der Universität Wien
2.1 Studierende mit Behinderungen und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Universität Wien
2.2 Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
2.2.1 Weitere Maßnahmen für betroffene Studierende

3. Das Fernstudium - ein alternatives Konzept
3.1 Die Bedeutung des Fernstudiums für das Hochschulstudium von Menschen mit Behinderung
3.2 Vorteile des Fernstudiums
3.3 Nachteile des Fernstudiums

4. Bedeutung der Neuen Medien
4.1 Begriffsbestimmung
4.2 E-Learning

5. E-Learning und Online-Lernen. Ein Synonym?
5.1 Lernen im Internet
5.2 Besondere Formen des Lernens im Internet aus pädagogischer Sicht

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Einleitung

„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten (B-VG, Artikel 7 Absatz 1 Satz 1).“

So lautet Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 der österreichischen Bundesverfassung, der sogenannte Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz oder auch das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Hier wird deutlich, dass nicht nur die Gleichstellung von Frau und Mann ein richtungsweisender Grundsatz sein soll, sondern auch die Chancengleichheit zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung haben laut Gesetz ein Recht auf Chancengleichheit in allen relevanten Lebensbereichen. Dies schließt also ganz wesentlich die Teilhabe an Bildung und Studium, beruflicher Qualifizierung und Eingliederung als Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Integration mit ein. Dieses Bildungsrecht gilt für die allgemeinen Bildungsangebote und in gleicher Weise für die Möglichkeit, an einer Universität oder Fachhochschule ein reguläres Studium zu absolvieren (ÖAR 2002, 1).

Die Formulierung der oben angeführten Verfassung erweckt den Anschein, dass ein Studium für Menschen mit Behinderung nichts Neues ist. So gibt es auch seit Jahrhunderten Aufzeichnungen von Menschen, die ein Studium trotz Behinderung erfolgreich abgeschlossen und in akademischen und/oder künstlerischen Berufen erfolgreich waren. Zum Beispiel der blinde Mathematiker Nicholas Saunderson (1682-1739), der ein Nachfolger Newtons war, die taubblinde Helen Keller (1880-1986) und, als aktuelles Beispiel, der schwer körperlich beeinträchtigte Astrophysiker Stephen Hawking[1]. Dennoch ist ein Studium für Menschen mit Behinderung nicht die Regel, es gilt „eher als bewunderungswürdige Ausnahme“ (Rath 2000,

1). Auch der Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes existierte in der oben angeführten Form nicht von Beginn an, denn erst 1997 trat die Miteinbeziehung von Menschen mit Behinderung in Kraft (o.A. [2015], [3]). Studierende mit Behinderungen sind auch bis heute an österreichischen Hochschulen eher eine Ausnahme, denn sowohl sehbehinderte, gehörlose als auch körperlich behinderte Studierende sind mit baulichen und sozialen Barrieren konfrontiert.

Genaue Erhebungen über die Anzahl der Studierenden mit besonderen Bedürfnissen gibt es nicht, denn die Statistik Austria weist nur jene Großgruppe aus, welche entweder eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung aufweist (Bmask 2013, 19).

Im Studienjahr 2011 waren es 36.500 Personen, also rund zwölf Prozent aller Hochschüler in Österreich (Zaussinger 2011, 51). Die Universität Wien spricht in einer internen Statistik, ebenfalls aus dem Jahr 2011, von rund 516 Studierenden. Jedoch ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen höher ist, denn aktuell werden Studierende mit Behinderung nur vom System erfasst, wenn sie sich vom Studienbeitrag befreien lassen (Virtbauer 2011, 5). Die Universität Wien will sich dieser Thematik nun verstärkt annehmen und gemeinsam mit Betroffenen die Barrieren im Alltag beseitigen, denn diese sind der Hauptgrund für den geringen Anteil an Studierenden mit besonderen Bedürfnissen (Hofmann 1997, 26). E-Learning kann in diesem Kontext als Möglichkeit verstanden werden, der problematischen Situation von Studierenden mit Behinderung, in Bezug auf Aus- und Weiterbildung, entgegenzuwirken. Hierbei wird Bildung auf elektronischem Wege vermittelt. Was dazu beitragen kann, die Barrierefreiheit in Bildungseinrichtungen zum Teil zu verwirklichen (Stüvel 2014, 43ff).

Im Rahmen dieser Arbeit besteht das Erkenntnisinteresse nun darin zu untersuchen, ob ELearning neue Studienmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen, und zwar speziell für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, eröffnen kann. Hierzu wird auf jene Form von E-Learning Bezug genommen, welche eine räumliche Distanz von Lehrenden und Lernenden erfordert. In der Annahme, dass das Internet für körperlich behinderte Menschen eine bessere und vor allem schnellere Möglichkeit des Lernens darstellt, wird speziell auf jene Werke eingegangen, die mediendidaktische Überlegungen zu dieser Annahme eröffnen. Werke von Döring (2002), Kraft (2003) und Tulodziecki (2011) können hierzu gezählt werden. Da, wie bereits erwähnt, speziell auf Menschen mit körperlicher Behinderung eingegangen wird, werden ebenfalls Einführungswerke von Biewer (2009) Stadler (2004) und Bergeest (2006) herangezogen. Aus diesem Forschungsvorhaben leitet sich somit folgende Forschungsfrage ab:

"Inwiefern bietet das Medium Internet, insbesondere E-Learning, die bessere Möglichkeit der Integration für Studierende mit körperlicher Behinderung?".

Zur Bearbeitung dieser Forschungsfrage wird ausschließlich die Methode der hermeneutischen Literaturanalyse verwendet. Anhand dieser Methode wird der Diskurs der bereits vorhandenen Literatur aufgezeigt. Die Grundlage dieser Methode bietet die Publikation Einführung in die pädagogische Hermeneutik von Rittelmeyer (2006). In diesem Werk werden neun methodische Grundsätze hermeneutischer Interpretation beschrieben. Die eben genannte Literatur wird somit nach den Grundsätzen Nr. drei und Nr. neun bearbeitet. Grundsatz drei umfasst die Prüfung, ob neue Erkenntnisse oder nur Paraphrasen vorliegen. In diesem Schritt ist es wichtig zu prüfen, ob die eigene Interpretation über eine bloße Paraphrasierung der Lektüre hinausgeht. Grundsatz neun beschäftigt sich mit den zentralen Begriffen der Analyse. Somit besteht der Anspruch, dass alle Begriffe, welche wichtig für die Beantwortung der Forschungsfrage sind, geklärt werden (Rittelmeyer 2006, 41ff).

Daher wird die vorliegende Literatur methodisch zusammengestellt und verglichen, um im Anschluss daran systematisch argumentieren zu können, inwiefern das Internet die bessere Lösung der Integration, in Bezug auf Aus- und Weiterbildung für körperlich beeinträchtigte Menschen darstellt.

Die gesamte Arbeit wiederum setzt sich im Wesentlichen aus sechs Teilen zusammen: Im ersten Teil wird dargestellt, was Behinderung bedeutet, hierzu werden der Behinderungsbegriff im Allgemeinen und der Körperbehindertenbegriff erläutert. Im zweiten Teil wird die aktuelle Situation von Studierenden mit Behinderung veranschaulicht. Zu diesem Zweck wird eine Studie herangezogen, die sich speziell mit betroffenen Studierenden an der Universität Wien beschäftigt. Darüber hinaus wird ein Überblick über Barrieren und Maßnahmen der Integration gegeben.

Im dritten Teil wird das Fernstudium als alternatives Konzept zur Integration von Studierenden mit Behinderung erläutert. Es werden die Bedeutung eines solchen Entwurfs aufzeigt sowie die Vor- und Nachteile, die daraus resultieren.

Im Anschluss daran, wird im vierten Teil dargelegt, inwiefern Neue Medien dazu beitragen, die geforderte Barrierefreiheit in diesem Kontext zu unterstützen. Im fünften Teil werden systematisch jene didaktischen Konzepte verortet, welche die bereits angeführte Hypothese das Internet stelle für Menschen mit körperlicher Behinderung die bessere Möglichkeit der Integration in Bezug auf Aus- und Weiterbildung dar - bestärken.

Im sechsten und letzten Teil dieser Arbeit, der Schlussbetrachtung, werden die Ergebnisse, welche der Beantwortung der Forschungsfrage dienen, aufgezeigt und diskutiert.

Um dem Personenkreis von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, erscheint es notwendig einen Definitionsansatz darzustellen, welcher den Menschen aus verschiedenen Blickrichtungen betrachtet.

1. Zum Begriff Behinderung

Der Begriff „Behinderung“ gehört zum festen Bestandteil unserer Sprache und auch zahlreiche humanwissenschaftliche Disziplinen bedienen sich des Behinderungsbegriffes. Vor allem in der Heilpädagogik nimmt er eine zentrale Rolle ein. Zu Beginn wird eine Definition von Ulrich Bleidick vorgestellt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine exemplarische Darstellung, denn eine allgemein gültige Definition des Begriffes Behinderung gibt es nicht. Und auch Ulrich Bleidick schreibt: „Es gibt keine allgemein anerkannte Definition von Behinderung. Es ist auch nicht wünschenswert, daß [sic!] für alle Zeiten allgemeingültig festgelegt werde, wer als behindert zu gelten hat und wer nicht“ (Bleidick 1992, 18).

1.1 Begriffsdefinition Behinderung nach Ulrich Bleidick

Ulrich Bleidick entwickelte vier theoretische Ansätze, auch Paradigmen[2] genannt. Diese bieten die Möglichkeit, den Behinderungsbegriff unter verschiedenen Betrachtungsweisen darzustellen. Bleidick spricht sich dafür aus, auf die verschiedenen Arten von Behinderung aufmerksam zu machen und nicht den Begriff als solchen für alles gelten zu lassen. Er unterscheidet also zunächst zwischen vier Paradigmen:

1. Das individualtheoretische Paradigma

- Behinderung als medizinische Kategorie

Die Behinderung wird als individuelle Kategorie gesehen, ihre Ursachen liegen in der Person selbst. Bei diesem Paradigma handelt es sich um eine objektivierbare Funktionsbeeinträchtigung, die ein unabänderliches persönliches Schicksal mit sich bringt. Diese Sicht auf Menschen mit Behinderung war lange Zeit in der Gesellschaft vertreten und führte dazu, dass diese als medizinische Objekte gesehen wurden, die behandelt werden mussten. Somit standen mehr die Defizite als der Mensch selbst im Vordergrund (Bleidick 1976, 408).

2. Das interaktionstheoretische Paradigma

- Behinderung als Etikett

Behinderung wird hier als eine Abweichung von den Normen einer Gesellschaft gesehen. Die Basis dieser Kategorisierung bieten die Reaktionen der Umwelt auf den Menschen mit Behinderung. Es werden bestimmte Merkmale zugeschrieben, weswegen es zu einer Etikettierung und Stigmatisierung kommt (Bleidick 1976, 409).

3. Das systemtheoretische Paradigma

- Behinderung als Systemfolge

Bleidick nimmt hier vor allem auf die schulische Leistungsdifferenzierung Bezug: Behinderung wird hierbei als ein Resultat schulischer Selektion gesehen. Somit bringen Institutionen als Systeme eine Behinderung hervor, denn es wird anhand von Noten selektiert. Diese entscheiden darüber, ob den Leistungsanforderungen entsprochen wird. Dadurch werden Menschen mit Behinderung separiert und ausgegrenzt, da sie den Anforderungen im schulischen System nicht gerecht werden (Bleidick 1976, 410f).

4. Das gesellschaftstheoretische Paradigma

- Behinderung als Gesellschaftsprodukt

Kennzeichnend für eine kapitalistische Gesellschaft wird Behinderung als Produkt einer solchen gesehen und über die Klassenverhältnisse in einer Gesellschaft definiert (Bleidick 1976, 413f).

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass es wichtig ist, zwischen Schädigung (Störung auf organischer Ebene) und Behinderung (Störung auf personaler Ebene) zu unterscheiden, auch in dieser Arbeit ist eine soziale Definition die Grundlage. Wie Bleidick entwickelte auch die WHO ein Klassifikationssystem von Behinderung. Dieses wird im nächsten Unterkapitel kurz angeschnitten, um einen umfassenderen Vergleich bieten zu können.

1.2 Klassifikationssystem der WHO

Das wohl bedeutendste Bezugsystem in dieser eben vorgenommenen Unterscheidung bietet die Klassifikation der WHO. Diese wurde 1980 erstmalig als „International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (ICIDH)“ (Hedderich 2006, 10) veröffentlicht. Unterschieden wird hierbei zwischen drei Komponenten, die als bio-psycho-soziales Modell von Behinderung bezeichnet werden:

1. „Impairment: Schädigung auf organischer Ebene“
2. „Disability: Beeinträchtigung einer Fähigkeit aufgrund einer Schädigung“

[...]


[1] Mit 21 Jahren, also während seiner Studienzeit in Oxford, zeigten sich erste Anzeichen seiner Krankheit. 1963 erhielt er die Diagnose ALS. Seine Doktorarbeit, welche er in Cambridge verfasste, konnte er nicht mehr selbst schreiben, da seine Hand bereits Lähmungserscheinungen aufwies. 1966 promovierte er in Cambridge. Zwei Jahre später war er auf einen Rollstuhl angewiesen (Fokus Online [2016], [1]).

[2] Ein Paradigma ist eine Konstellation von Meinungen, Fragestellungen und Werten, die von einer wissenschaftlichen Gemeinschaft gemeinsam vertreten wird und den theoretischen und methodischen Rahmen für ihre Tätigkeiten bilden (Kuhn 2012, 10).

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
E-Learning als Möglichkeit der Integration von Menschen mit körperlicher Behinderung?
Université
University of Vienna  (Bildungswissenschaft)
Cours
Mediendidaktik, E-Learning
Note
1
Auteur
Année
2016
Pages
27
N° de catalogue
V315675
ISBN (ebook)
9783668149137
ISBN (Livre)
9783668149144
Taille d'un fichier
521 KB
Langue
allemand
Mots clés
E-Learning, Mediendidaktik, Didaktik, Behinderung, Mobiliätseinschränkung, körperliche Behinderung, Studierende, Universität Wien, Fernunterricht, Neue Medien, Fernstudium, Blended Learning, Paradigmen, Bleidick, Menschen mit Behinderung
Citation du texte
Nina Belkacem (Auteur), 2016, E-Learning als Möglichkeit der Integration von Menschen mit körperlicher Behinderung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315675

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