Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein „freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen.
Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.
Inhaltsverzeichnis
- Aufgabenstellung 1
- Religionsrechtliche Perspektive
- Kirchenrechtliche Perspektive
- Entscheidung der Vereinsbehörde
- Aufgabenstellung 2
- Sachverhalt und durchlaufener Instanzenzug
- Erwägungsgründe des VfGH
- Vorbemerkungen zur grundrechtlichen Verankerung
- Kommentar
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Vereinsrecht im Kontext der Gründung eines Vereins mit religiösen und sozialen Zielen. Sie analysiert die rechtliche Situation aus der Perspektive des österreichischen Vereinsgesetzes sowie des katholischen Kirchenrechts.
- Religionsrechtliche Aspekte der Vereinsgründung
- Anforderungen an den Vereinszweck und -namen nach dem Vereinsgesetz
- Kirchenrechtliche Rahmenbedingungen für die Bildung von Vereinen von Gläubigen
- Relevanz der Vereinsbehörde im Gründungsprozess
- Spannungsverhältnis zwischen staatlichem und kirchlichem Vereinsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Aufgabenstellung 1: Die Hausarbeit beleuchtet zunächst die religionsrechtliche Perspektive der Vereinsgründung, analysiert die Anforderungen des Vereinsgesetzes (VerG) an die Bildung eines Vereins und prüft, ob der geplante Verein die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. Anschließend wird die kirchenrechtliche Perspektive betrachtet, wobei die Vereinbarkeit des Vereinszwecks mit dem katholischen Kirchenrecht (CIC) im Vordergrund steht.
Aufgabenstellung 2: In diesem Kapitel werden die Erwägungsgründe des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu einem vergleichbaren Fall untersucht, um die grundrechtliche Verankerung des Vereinsrechts zu beleuchten. Schließlich wird ein Kommentar zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vereinsgründung in Österreich abgegeben.
Schlüsselwörter
Vereinsrecht, Kirchenrecht, Religionsrecht, Vereinsgesetz (VerG), Katholisches Kirchenrecht (CIC), Vereinsbehörde, Vereinszweck, Vereinsname, Laienapostolat, soziale Gerechtigkeit, Förderung der christlichen Lehre, innerkirchliches Vereinsrecht, materielle Parität, Kirchenfreiheit.
- Quote paper
- Dr. Bernhard Pichler (Author), 2015, Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315741