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Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven

Title: Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven

Term Paper , 2015 , 15 Pages , Grade: 1

Autor:in: Dr. Bernhard Pichler (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein „freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen.

Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.

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Inhaltsverzeichnis

Aufgabenstellung 1

1. Religionsrechtliche Perspektive

2. Kirchenrechtliche Perspektive

3. Entscheidung der Vereinsbehörde

Aufgabenstellung 2

1. Sachverhalt und durchlaufener Instanzenzug

2. Erwägungsgründe des VfGH

3. Vorbemerkungen zur grundrechtlichen Verankerung

4. Kommentar

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit analysiert die juristische Zulässigkeit der Vereinsbildung aus kirchenrechtlicher sowie religionsrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung. Ziel ist es zu erörtern, ob die Untersagung von Vereinsgründungen, die religiöse Zwecke verfolgen, einen Eingriff in das Recht auf Vereinsfreiheit oder in die inneren Angelegenheiten von Religionsgemeinschaften darstellt.

  • Rechtliche Anforderungen an die Gründung privater Vereine in Österreich
  • Interdependenz von staatlichem Vereinsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht
  • Analyse des "Initiativkreises katholischer Laien und Priester" als Fallbeispiel
  • Konfliktfeld zwischen individueller Vereinsfreiheit und kollektiver Kirchenfreiheit
  • Rechtmäßigkeit behördlicher Untersagungsbescheide bei religiös motivierten Vereinszielen

Auszug aus dem Buch

1. Religionsrechtliche Perspektive

Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein „freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen.

Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.

Das Schreiben der Proponenten stammt aus 2005, also nach Inkrafttreten des VerG, weshalb es grundsätzlich anwendbar ist. Ferner wurde es von 5 Personen aufgesetzt, die diesen Verein gründen wollen, womit auch die Voraussetzung des § 1 Abs 1 ebenso erfüllt ist, ebenso wie jene, dass es sich für eine Anwendbarkeit des VerG um eine ideelle, also eine nicht auf Gewinn gerichtete Organisation handeln muss. Indizien dafür, dass hinsichtlich der Gründungsabsicht kein freier Wille der Proponenten vorlag, gibt es laut Aufgabenstellung ebensowenig wie darauf, dass der Verein nicht auf Dauer angelegt sein soll. Da Statuten in der Anlage des Schreibens übermittelt wurden und auch den verfolgten bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweck herausstrichen, kann festgestellt werden, dass es sich hierbei um einen Verein im Sinne des VerG handelt.

Zusammenfassung der Kapitel

Aufgabenstellung 1: Untersuchung der vereinsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Vereinsbeispiels aus staatlicher und kirchlicher Perspektive.

1. Religionsrechtliche Perspektive: Prüfung der Voraussetzungen für die Vereinsgründung nach dem österreichischen Vereinsgesetz 2002.

2. Kirchenrechtliche Perspektive: Analyse der kirchlichen Vereinsstrukturen gemäß CIC/1983 und Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen kirchlichen Vereinen.

3. Entscheidung der Vereinsbehörde: Einschätzung der behördlichen Handlungsspielräume bei der Prüfung der Errichtungsanzeige eines religiösen Vereins.

Aufgabenstellung 2: Kritische Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Untersagung einer spezifischen Vereinsgründung.

1. Sachverhalt und durchlaufener Instanzenzug: Dokumentation des konkreten Falles des "Initiativkreises katholischer Laien und Priester" und des behördlichen Untersagungsverfahrens.

2. Erwägungsgründe des VfGH: Erörterung der verfassungsrechtlichen Argumentation des Höchstgerichts bezüglich der inneren Angelegenheiten der Kirche.

3. Vorbemerkungen zur grundrechtlichen Verankerung: Darstellung der dualistischen Rechtslage zwischen staatlichem und kirchlichem Recht unter Berücksichtigung von Grundrechten.

4. Kommentar: Eigene rechtliche Einordnung und Kritik am VfGH-Erkenntnis im Hinblick auf das Spannungsfeld von Vereins- und Religionsfreiheit.

Schlüsselwörter

Vereinsrecht, Religionsrecht, Kirchenrecht, CIC, Vereinsfreiheit, Religionsfreiheit, innerstaatliche Angelegenheiten, VfGH, Konkordat, Proponenten, Statuten, Rechtsfähigkeit, Religionsgemeinschaft, kirchliche Autonomie, Laienapostolat.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristischen Konflikte, die entstehen, wenn eine religiöse Gruppe einen Verein nach staatlichem Vereinsrecht gründen möchte, während dies gleichzeitig kirchenrechtliche Belange berührt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem österreichischen Vereinsgesetz, dem kanonischen Recht (CIC), verfassungsrechtlichen Fragen zur Vereinsfreiheit und der Abgrenzung von "inneren Angelegenheiten" gesetzlich anerkannter Kirchen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Erörterung der Rechtslage bei der Gründung religiöser Vereine und die kritische Analyse der Rechtsprechung, insbesondere der Untersagungsgründe durch staatliche Behörden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, indem sie Gesetzesbestimmungen, kirchenrechtliche Normen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs systematisch analysiert und gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden sowohl eine abstrakte Prüfung der rechtlichen Grundlagen als auch die konkrete Analyse eines realen Fallbeispiels (Initiativkreis katholischer Laien und Priester) vorgenommen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Typische Begriffe sind Vereinsfreiheit, innerkirchliche Angelegenheiten, staatliches Vereinsrecht, kirchliche Autonomie und die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten.

Wie unterscheidet der CIC zwischen öffentlichen und privaten Vereinen?

Öffentliche Vereine werden von der kirchlichen Autorität errichtet, während private Vereine von Gläubigen selbst gegründet werden, wobei deren Statuten jedoch einer Überprüfung durch die kirchliche Autorität bedürfen.

Warum war die Entscheidung des VfGH im Fall des Initiativkreises umstritten?

Die Kritik entzündet sich daran, dass der VfGH die Untersagung der Vereinsgründung allein mit dem Hinweis auf "innere Angelegenheiten" der Kirche stützte, ohne dabei die kirchenrechtlich gewährte Vereinsfreiheit für Laien ausreichend zu würdigen.

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Details

Title
Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven
College
University of Vienna  (Institut für Kirchenrecht)
Course
Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen
Grade
1
Author
Dr. Bernhard Pichler (Author)
Publication Year
2015
Pages
15
Catalog Number
V315741
ISBN (eBook)
9783668153080
ISBN (Book)
9783668153097
Language
German
Tags
vereinsrecht religionsrechtliche perspektiven
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Bernhard Pichler (Author), 2015, Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315741
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