Es vergeht kaum ein Tag, an dem man zurzeit in den Medien keine Berichte über das „Burnout-Syndrom“ lesen kann. Waren unter diesem Begriff zu subsummierende Erkrankungen in der Öffentlichkeit vor Jahren noch ein Tabuthema, über das keiner gesprochen hat, so ist dieses Tabuthema heute bis in die Politik vorgedrungen. Hier fordern aktuell Sozialpartner (unter anderem die Industriegewerkschaft Metall) und der Bundesrat, Verordnungen, um die Beschäftigten vor psychischen Erkrankungen durch Arbeitsbelastungen zu schützen. Recherchiert man den Begriff „Burnout-Syndrom“ so findet man mehrere Berichte von namenhaften Zeitungsverlagen, die sich auf Statistiken berufen, dass Arbeitsunfähigkeiten wegen „Burnout-Syndrom“ in den letzten Jahren angestiegen sind.
Sucht man jedoch in wissenschaftlichen Texten nach dem Begriff „Burnout-Syndrom“, fällt auf, dass es die Krankheit „Burnout-Syndrom“ nicht gibt, da anscheinend keine einheitliche Definition existiert. Auch wenn der Begriff „Burnout-Syndrom“ nicht genau definiert ist, so wird er jedoch immer
wieder dazu benutzt, um verschiedene Krankheitssymptome die
durch arbeitsbedingte und private Belastungen verursacht sind zusammenzufassen.
Warum sollte man sich mit dem Thema „Burnout-Syndrom“ näher beschäftigen? Neben der Steigerung der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Erkrankungen, berichtet auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) über stetig steigende Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
aufgrund von psychischen Erkrankungen. In diesem Zusammenhang ist zudem auch die Frage zu stellen, ob nicht auch die gesetzliche Unfallversicherung Sozialleistungen erbringen muss, wenn arbeitsbedingte Belastungen zu psychischen Erkrankungen führen. Das Thema ist jedoch nicht
nur für die Sozialversicherungsträger interessant. Neben den gesamtwirtschaftlichen Kosten durch den Ausfall des Produktionsfaktors Arbeit, müssen sich die Unternehmen / Arbeitgebenden im Bereich des Arbeitsrechts, überlegen, ob ihnen arbeitsrechtliche Pflichten obliegen, um ein „Burnout-
Syndrom“ bei ihren Beschäftigten zu vermeiden.
Hierzu wird die folgende Bachelorarbeit einen Überblick über das „Burnout-Syndrom“ geben. Neben dem Versuch dieses Syndrom näher zu beschreiben, werden die Symptome und deren Ursachen herausgearbeitet.
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Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“
2.1 SYMPTOME
2.2 URSACHEN
2.2.1 PERSÖNLICHE EBENE
2.2.2 ARBEITSPLATZBEZOGENE EBENE
2.2.2.1 Markroebene
2.2.2.2 Mesoebene
2.2.2.3 Mikroebene
2.2.2.4 Modell nach Siebecke
2.2.3 GESELLSCHAFTSBEZOGENE EBENE
2.3 ZWISCHENFAZIT
3 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN ZUR VERMEIDUNG EINES „BURNOUT-SYNDROMS“
3.1 FÜRSORGEPFLICHT
3.2 ARBEITSSCHUTZGESETZ
3.2.1 BEGRIFFSDEFINITIONEN
3.2.2 PFLICHTTYPEN DES § 3 ARBSCHG
3.2.2.1 Allgemeine Gewährleistungspflicht
3.2.2.2 Verfahrenspflichten
3.2.2.3 Allgemeine und spezielle Organisationspflichten
3.2.3 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
3.3 RICHTLINIEN UND VERORDNUNGEN
3.3.1 BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG
3.3.2 BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE VORSCHRIFTEN
3.4 INTERESSENVERTRETUNG
3.4.1 BETRIEBSRAT
3.4.2 PERSONALVERTRETUNG
3.5 BUNDESRATSINITIATIVE
3.5.1 ENTWURF EINER VERORDNUNG
3.5.2 BEWERTUNG
4 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN BEI VORLIEGEN EINES „BURNOUT-SYNDROMS“
4.1 BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
4.2 RECHTSPRECHUNG“
5 ENTSCHÄDIGUNG DURCH DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
5.1 DAS „BURNOUT-SYNDROM“ ALS ARBEITSUNFALL?
5.2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“ ALS BERUFSKRANKHEIT?
6 HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBENDEN
6.1 DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG VON PSYCHISCHEN BELASTUNGEN
6.2 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER PSYCHISCHEN GESUNDHEIT
6.2.1 Unternehmensphilosophie
6.2.2 Führungskräfte
6.2.3 Zielvereinbarungen
6.2.4 Beauftragter für psychische Gesundheit
6.2.5 Modifiziertes BEM
6.2.6 Wissensmanagement
6.2.7 Geregelte Geschäftszeiten
6.2.8 Mitarbeitergespräche
6.2.9 Externe Mitarbeiterberatung
6.2.10 INDIVIDUELLE KURSE
6.3 KONZEPT ZUR UMSETZUNG
7 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Burnout-Syndrom im Kontext des deutschen Arbeitsrechts. Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Handlungspflichten und Präventionsmöglichkeiten für Arbeitgeber darzulegen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
- Arbeitsrechtliche Grundlagen und Schutzpflichten (Fürsorgepflicht, ArbSchG)
- Prävention und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Rechtliche Bewertung des Burnout-Syndroms als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Betriebliche Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit (BEM, Führung, Wissensmanagement)
- Konzeptionelle Einführung von Maßnahmen zur psychischen Gesundheit im Unternehmen
Auszug aus dem Buch
2.1 Symptome
Burisch hat in einer Aufstellung aus der gesamten Burnout-Literatur alle Symptome zusammengefasst. Er kommt hierbei auf über 130 Symptome. Diese Symptome teilt er in Ober- und Unterkategorien auf:
Tabelle 1: Symptome des "Burnout-Syndroms"
Oberkategorie: Warnsymptome in der Anfangsphase; Unterkategorien: a ) Überhöhter Energieeinsatz, b ) Erschöpfung.
Oberkategorie: Reduziertes Engagement; Unterkategorien: a ) Für Klienten, Patienten etc., b ) Für andere allgemein, c ) Für die Arbeit, d ) Erhöhte Ansprüche.
Oberkategorie: Emotionale Reaktionen; Schuldzuweisungen; Unterkategorien: a ) Depression, b ) Aggression.
Oberkategorie: Abbau; Unterkategorien: a ) der kognitiven Leistungsfähigkeit, b ) der Motivation, c ) der Kreativität, d ) Entdifferenzierung.
Oberkategorie: Verflachung; Unterkategorien: a ) des emotionalen Lebens, b ) des sozialen Lebens, c ) des geistigen Lebens.
Oberkategorie: Psychosomatische Reaktionen.
Oberkategorie: Verzweiflung.
Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Burisch, a.a.O., S. 25 f.
Burisch weist daraufhin, dass bei dem „Burnout-Syndrom“ nicht alle Symptome vorhanden sein müssen. Des Weiteren ist keines der genannten Symptome als „Burnout-spezifisch“ anzusehen. 16
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Diese Einleitung beschreibt die Relevanz des Burnout-Phänomens in Politik und Medien und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie das Fehlen einer einheitlichen Definition.
2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“: Das Kapitel definiert Burnout als Erschöpfungsprozess, stellt wissenschaftliche Definitionsansätze dar und analysiert verschiedene Ursachenmodelle auf persönlicher, arbeitsplatzbezogener und gesellschaftlicher Ebene.
3 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN ZUR VERMEIDUNG EINES „BURNOUT-SYNDROMS“: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten der Arbeitgeber zur Prävention, insbesondere die Fürsorgepflicht und das Arbeitsschutzgesetz sowie die Rolle der Interessenvertretungen, detailliert erörtert.
4 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN BEI VORLIEGEN EINES „BURNOUT-SYNDROMS“: Dieses Kapitel fokussiert auf die Pflichten des Arbeitgebers bei bereits eingetretener Erkrankung, insbesondere die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
5 ENTSCHÄDIGUNG DURCH DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG: Die Untersuchung der Möglichkeiten, Burnout als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anzuerkennen, wobei die Hürden der rechtlichen Definitionen verdeutlicht werden.
6 HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBENDEN: Das Kapitel entwickelt praktische Maßnahmen zur Prävention, wie die Gefährdungsbeurteilung, Führungskräfteschulung, modifiziertes BEM und Wissensmanagement, und beschreibt ein Konzept zur betrieblichen Umsetzung.
7 FAZIT: Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die betont, dass trotz fehlender einheitlicher Definition eine klare Pflicht des Arbeitgebers zur Prävention besteht und ein Gesamtkonzept zur Förderung der psychischen Gesundheit notwendig ist.
Schlüsselwörter
Burnout-Syndrom, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Prävention, Fürsorgepflicht, Betriebliches Eingliederungsmanagement, psychische Gesundheit, psychische Belastung, Führungskultur, Mitarbeitergespräche, Wissensmanagement, Berufskrankheit, Arbeitgeberpflichten, Gesundheitsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Burnout-Syndrom aus einer arbeitsrechtlichen Perspektive und untersucht, wie Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten zur Prävention erfüllen können.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die arbeitsrechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die Ursachenforschung bei Burnout und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten betrieblicher Gesundheitsförderung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Bachelorarbeit?
Das Ziel ist es, Arbeitgebern einen Überblick über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten zu geben und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Burnout bei Beschäftigten vorzubeugen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse aktueller arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, rechtlicher Kommentierungen und gesetzlicher Regelungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Ursachen von Burnout, die Analyse der arbeitsrechtlichen Pflichten zur Vermeidung und die Ausarbeitung praktischer betrieblicher Maßnahmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Burnout-Syndrom, Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Fürsorgepflicht und psychische Belastungen.
Warum wird Burnout derzeit nicht als Berufskrankheit anerkannt?
Es mangelt an wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und einer eindeutigen Kausalität, da das Syndrom meist multifaktoriell durch berufliche und private Einflüsse entsteht.
Wie unterscheidet sich das modifizierte BEM vom „normalen“ BEM?
Das modifizierte BEM setzt bereits präventiv vor einer Arbeitsunfähigkeit an, indem Führungskräfte bei auftretenden Verhaltensänderungen frühzeitig Warnsignale erkennen und ein unterstützendes Hilfsangebot unterbreiten.
Welche Rolle spielt der „Beauftragte für psychische Gesundheit“?
Dieser soll in größeren Unternehmen als Fachkraft und kompetenter Ansprechpartner fungieren, Statistiken analysieren und Maßnahmen zur psychischen Gesundheit koordinieren.
- Citation du texte
- Mirco Kischkat (Auteur), 2013, "Burnout". Ein aktuelles Phänomen am Schnittpunkt von Arbeitsrecht, Prävention und Entschädigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315751