Der Wandel der Stellung der Frau in der Hochschulbildung des 20. und 21. Jahrhunderts


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2012

22 Pages, Note: 2-


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. „Die tüchtige Hausfrau: gebildet aber nicht gelehrt“ - Anfänge der Frauenbildung
1.1 Das bürgerliche Frauenbild im frühen 19. Jahrhundert
1.2 Historische Entwicklung der Frauenbildung

2. Das Frauenstudium an der Universität Wien

3. Die neuzeitliche Entwicklung der Bildungsbeteiligung von Frauen an der Hochschule
3.1 Die Frauenbeteiligung an österreichischen Universitäten und Kunsthochschulen in der Nachkriegszeit von 1955 bis einschließlich
3.1.1 Das Bundes- Gleichbehandlungsgesetz
3.1.2 Die Fachhochschulen Österreichs
3.1.3 Studienabschlüsse
3.1.4 Wissenschaftliches Personal
3.2 Aktuelle Studien und Ergebnisse um die Bildungsbeteiligung von Frauen

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

„ Man wird erst wissen, was die Frauen sind, wenn ihnen nicht mehr vorgeschrieben wird, was sie sein sollen, Es ist nicht leicht, unter der konventionellen Au ß enseite, die wie ein glatter Überzug über die wohlerzogene Frauen gebreitet ist, die wahren Konturen ihrer Individualität zu entdecken. Gewöhnt an eine ständige Kontrolle jeder Lebensäu ß erung, mit tausend unsichtbaren Fäden schlimmer als mit Ketten gebunden, durch die Herrschaft sittlicher Normen genötigt, sich über sich selbst zu täuschen, sich divergierende Empfindungen nicht einzugestehen, gehen sie stumm den Weg den ein stärkerer Wille ihnen vorgezeichnet hat “ (Bubenicek 1986, 42).

Dieses Zitat macht die Stellung der Frau und die Verteilung der Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern im späten 19. Jahrhundert deutlich. Die Art und Weise wie von vielen Schriftstellern und Pädagogen argumentiert wurde um den Frauen den Zugang zu einer freien Hochschulbildung zu verwehren war keineswegs sensibel. Häufig beschäftigte sich Literatur in diesem Jahrhundert darüber, inwiefern Frauen aufgrund ihrer natürlichen Ausstattung nicht dazu befähigt wären eine Bildung, welche über die ehelichen und häuslichen Pflichten hinausgeht, zu erhalten. Die Vertreter (z.B. Rousseau, Pestalozzi) dieser Argumentation schraken auch nicht davor zurück, die Zulassung der weiblichen Studenten mit dem Untergang der Universität gleichzusetzten, da durch den Wegfall der Zugangsbeschränkung auch die Qualität der Bildung leiden würde (Simon 1997, 37). Neben Rousseau und Pestalozzi war ein weiterer Vertreter dieser Argumentation Theodor Bischoff. Er war ein angesehener Anatomieprofessor und war der Meinung, dass Frauen aufgrund des leichteren Gewichts ihres Gehirnes eine gemilderte Leistungsfähigkeit haben würden. Frauen seien, im Gegensatz zu Männern, nach Bischoff somit nicht in der Lage logisch und wissenschaftlich denken zu können. Diese These beschrieb Bischoff ausführlich in seinem Werk „Das Studium und die Ausübung der Medizin durch Frauen“ im Jahre 1872 (Schubert [06.01.2012], 1f.).

Durch die Anfänge der Frauenbildung rückte geschlechtsspezifische Heterogenität in den Blick der Forschung. Die Rebellion gegen die andro- und phallozentrischrische Weltsicht seitens der Frauenforschung führte zu umfangreichen Rekonstruktionen der Weiblichkeit und der Rolle der Frau in der Geschichte. Ihrer (der Frauenforschung) Ansicht nach, ist Geschlechterdifferenz ein soziales Phänomen bzw. ein Konstrukt. Das Ziel der Frauenforschung ist es die Geschichte des Ausschlusses der Frau aus dem Bildungswesen und die Benachteiligung von Frauen in allen Gesellschaftsbereichen aufzuzeigen und zu überwinden (Krüger- Potratz; Lutz 2002, 85). Im Zuge dessen muss in der heutigen Zeit für jede Universität ein Frauenförderungsplan vorhanden sein. Das Universitätsgesetz 2002 besagt, dass jede Universität einen Frauenförderungsplan erlassen muss, dessen Ziel es ist die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern sowie den niedrigen Frauenanteil des wissenschaftlichen Personals schrittweise zu erhöhen (Moser; Iber; Fieder 2002, 4f.).

Im Rahmen dieser Arbeit besteht das Erkenntnisinteresse darin, den Wandel der Bildungschancen der Frau im Zusammenhang mit dem sich veränderten Frauenbild aufzuzeigen und zu vergleichen. Hierfür wird im ersten Teil das typische Frauenbild im frühen 20. Jahrhundert veranschaulicht um im Zuge der Forschungsfrage, welche lautet:

„ Welchen Wandel haben die Bildungschancen der Frau, insbesondere im Bereich der Hochschule, im 20. Jahrhundert und im aktuell 21. Jahrhundert erfahren?", den Wandel der Bildungschancen und das damit verbundene sich veränderte Frauenbild zu betonen. Es wird als wichtig erachtet, das anfängliche Frauenbild aufzuzeigen, da es somit verständlicher wird, wieso Frauen bis vor 50 Jahren eher im Haushalt als in einer Bildungsinstitution wie einer Universität zu finden waren.

„Dazu bist Du nun einmal geboren ... dazu bist du nun einmal von Natur sowohl als auch von der menschlichen Gesellschaft bestimmt ... Sei also weise ... und lerne dich willig in die Ordnung zu fügen, welch die Natur selbst beliebt und die ganze menschliche Gesellschaft, so weit wir sie kennen, angenommen hat“ (Campe 1970; zit. nach Simon 1997, 37). Frauen wurde mehrere Jahrhunderte lang der Zutritt zu einer freien Bildung verwehrt, da es von der Natur und der Gesellschaft nicht geduldet wurde, dass Frauen in Berufen, welche eigentlich für den männlichen Bürger vorgesehen waren, tätig sein durften. Das Einzige was sie lernen durften war, sich ihrem Mann unterzuordnen und die „Übergriffe eines Mannes zu ertragen, ohne sich zu beklagen“ (Simon 1997, 37). Wie eben erwähnt, dauerte es ein Jahrhundert bis Frauen ohne Probleme eine Hochschule besuchen durften. Diese Entwicklung wird anhand einer Zeittafel dargestellt um zu zeigen, dass ein freier Hochschulzugang nicht automatisch bedeutete, dass Frauen sofort auf jeder Hochschule studieren durften. Es sollte, nachdem die erste Fakultät ihre Pforten für weibliche Studenten öffnete, noch einige Jahre dauern, bis auch die anderen Fakultäten deren Beispiel folgte. Im zweiten Teil dieser Arbeit wird auf die aktuellen Daten und Ergebnisse von verschiedensten Forschungen (welche?) bezüglich der Frauenbeteiligung an österreichischen Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen eingegangen. Hier geht es speziell um den Professorinnenanteil an österreichischen Hochschulen, den weiblichen Studierendenanteil und die Anzahl der Studienabschlüsse mit Beginn in der Nachkriegszeit, bis hinein ins 21. Jahrhundert und endet mit dem Wintersemester 2010/11. Mit dieser Arbeit soll die Diskussion um die Benachteiligung der Frau neu angeregt werden und die Dringlichkeit dieser Erörterung deutlich gemacht werden. Denn noch immer werden Frauen, auch wenn es nicht mehr so deutlich erfolgt wie früher, aufgrund ihres Geschlechts in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt benachteiligt.

1. „Die tüchtige Hausfrau: gebildet aber nicht gelehrt“ - Anfänge der Frauenbildung

„Abhängigkeit ist ein natürlicher Zustand der Frauen, und die Mädchen fühlen, dass sie zum Gehorchen geschaffen sind Duldet nicht dass sie auch nur einen Augenblick in ihrem Leben über die Stränge schlagen ... Aus diesem zur Gewohnheit gewordenen Zwang entsteht die Folgsamkeit, die die Frauen ihr Leben lang brauchen ... Die erste und wichtigste Eigenschaft einer Frau ist die Sanftmut: bestimmt, einem so unvollkommenen Wesen wie dem Mann zu gehorchen, der oft selbst voller Laster und voller Fehler ist, muss sie frühzeitig lernen, Unrecht zu erdulden und Übergriffe eines Mannes zu ertragen, ohne sich zu beklagen“ (Rousseau; 1985 zit. nach Simon 1997, 32).

1.1 Das b ürgerliche Frauenbild im fr ühen 19. Jahrhundert

An der Konstruktion des typischen Frauenbildes im 19. Jahrhundert, hatte nicht nur Rousseau einen wesentlichen Anteil. Es fanden sich vorgefertigte, stereotype Bilder der Geschlechter, die sich im Laufe der Zeit immer wieder änderten. Simon (1997, 32) beschreibt in seiner Abhandlung über die Geschichte der Frauenbildung in Österreich das Frauenbild als produktiv und gehorsam. Ihre Aufgaben bestanden in häuslichen Diensten wie Brot backen, Zubereitung von Säften und der Kindererziehung aber auch in der Pflege wie beispielsweise Hilfe bei der Geburt und der Herstellung von Heilmitteln. Auch typisch männliche Aufgaben wie das Schlachten eines Tieres, zählte zu den Aufgabenbereichen einer Frau. Jedoch wird das Haupterziehungsziel „Gehorsam“ allen anderen Erziehungszielen vorangestellt (Simon 1997, 32).

„Müssen Mädchen darüber hinaus nichts lernen?“ (Simon 1997, 33). Frauen wurden zwar als Ebenbilder Gottes gesehen und somit genauso wie Männer als fähig zum Studieren erachtet jedoch herrschten einige Gegenargumente vor. Hohberg (1701) argumentiert, dass es nicht in der Natur der Frau liegt sich mit Rechtsfragen zu beschäftigen, zu lehren oder zu disputieren und es somit auch nicht in der Natur des Mannes liegt sich mit Haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten auseinanderzusetzen. Hohberg (1701) argumentiert also mit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.

Jean Jacques Rousseau beschrieb in seinen zwei seiner Werke „Die neue Heloise“ und „Emil oder Über die Erziehung“ die Frau als zart und schwach. Ihre wichtigste Aufgabe war es, den Männern zu gefallen und die Kinder liebevoll aufzuziehen. Es wurde behauptet, dass Frauen von Natur aus nicht nur stiller und sanfter als Männer wären, sondern umgekehrt auch charakterschwächer, geschwätziger und leichter verführbar (Simon 1997, 36f.).

„Abhängigkeit ist ein natürlicher Zustand der Frauen, und die Mädchen fühlen, dass sie zum Gehorchen geschaffen sind“ (Rousseau; 1985 zit. nach Simon 1997, 37). Dieses Zitat stammt aus einem Werk von Rousseau. Hier wird das Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern klar definiert. Rousseaus Werke wurden in mehreren Sprachen übersetzt und erreichten in ganz Europa eine große Auflage, weswegen es schwer war, die Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern in Frage zu stellen. Rousseau war der Meinung, dass Mädchen und Frauen nicht mit „Vielwisserei“ (Simon 1997, 38) belastet werden sollten. Lesen, Schreiben und etwas Handarbeiten, mehr musste eine Frau im 19. Jahrhundert nicht können. Auch in den pädagogisch- philosophischen Schriften von Johann Heinrich Pestalozzi steht die tüchtige Hausfrau und Mutter im Mittelpunkt.

Die Pädagogen des 19. Jahrhunderts stellten die Frauen zwar in unterschiedlicher Weise dar, zweifelten aber nicht an der vorgegebenen Natur der Geschlechter (Simon 1997, 37). Jakob Glatz hingegen war ein Mann der Aufklärung. Er plädierte, im Gegensatz zu vielen anderen Pädagogen des 19. Jahrhunderts für eine angemessene Geistesbildung der Frau. Auch Mädchen und Frauen sollten ihren Geist pflegen und sich die notwendige Bildung aneignen dürfen. „Auch in dir wohnt ein denkender Geist, der dich deinem Schöpfer näher bringt“ (Simon 1997, 39). Trotz aller Begeisterung für die weibliche Geistesbildung, findet man in seinen Werken gleichzeitig auch Warnungen vor der weiblichen Gelehrsamkeit. „ ... wohl aber bin ich ein entscheidender Gegner jener übergelehrten Weiber, die die Grenze der Weiblichkeit überschreiten“ (Simon 1997, 39).

Begründet wird diese Ablehnung der gelehrten Frau mit der vorher genannten „natürlichen“ Bestimmung der Frau, welche sie an den Haushalt, die Kinder und ihren Ehemann bindet. Im 19. Jahrhundert kommt es durch gesellschaftliche Veränderungen zur Trennung von Öffentlichkeit und Privatsphäre und damit zur Trennung der weiblichen und männlichen Lebensbereiche. Die Öffentlichkeit wird zunehmend stärker die Welt des männlichen Bürgers wohingegen das Haus als privater Innenraum die Welt der Frauen wird (Simon 1997, 40).

Mit der Aufklärung kam neben dem Interesse die geschlechtlichen und körperlichen Unterschiede zu benennen auch gleichzeitig die Betonung der stereotypen Wesensmerkmale des Mannes und der Frau. Von den „natürlichen Anlagen“ her sei es die Rolle der Frau, sich dem Mann unterzuordnen, die Kinder zu versorgen und ihren Ehemann zufrieden zu stellen. Für die „natürlichen“ Aufgaben einer Hausfrau und Mutter sah man eine gewisse Bildung als notwendig an, jedoch wurde vor einer gelehrten Bildung gewarnt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts machte die Bildung der Frau einen gewaltigen Wandel durch. Dies wird im nächsten Unterkapitel anhand einer überblicksmäßigen Zeitleiste, welche die wichtigsten Entwicklungsschritte im Zusammenhang mit der weiblichen Bildung zeigt, veranschaulicht.

1.2 Historische Entwicklung der Frauenbildung

Anhand der Zeitleiste sollen die wichtigsten Schritte im Zuge der Frauenbildung im Zusammenhang mit der Hochschulzulassung veranschaulicht werden. Die vier klassischen Fakultäten (Philosophische-, Medizinische-, Juristische- und die Theologische Fakultät) stehen hierbei im Mittelpunkt.

1848 Der Wiener Demokratische Frauenverein wurde gegründet, jedoch nach 2 Monaten wieder verboten.

1867 Staatsgrundgesetz: „Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich ... es steht jedermann frei seinen Beruf zu wählen und sich für den denselben auszubilden ... “ (Simon 1997, 319).

1876 Mädchen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung Gymnasien besuchen, aber ohne Reifevermerk im Maturazeugnis. Sie dürfen keine Universität besuchen und studieren.

1897 Gesetzlich geregelte Zulassung von Frauen zum akademischen Studium an den Philosophischen Fakultäten der österreichischen Universitäten.

1900 Zulassung der Frauen an Medizinischen Fakultäten und zum Pharmaziestudium.

1916 Errichtung einer Zentralstelle für weibliche Berufsberatung.

1919 Zulassung der Frauen zum Studium an der Technischen Hochschule, Tierärztlichen Hochschule, Hochschule für Bodenkultur, zu den Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien und der Hochschule für Welthandel.

1920 Zulassung von Frauen zum Studium an der Akademie der Bildenden Künste.

1962 Schulpflichtgesetz: Führt zur Einrichtung der Pädagogischen Akademie für LehrerInnenbildung.

1991 Gründung von Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen an allen Universitäten.

1993 Gründung von Koordinationsstellen für Frauenforschung und Frauenstudien in Wien und Linz.

(Simon 1997, 319ff.)

Besondere Aufmerksamkeit sollte man dem Staatsgrundgesetz (Artikel 2 und 18) aus dem Jahr 1867 schenken. „Artikel 2: Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Artikel 18: Es steht jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will“ so Fischer (vgl. Texte zur österreichischen Verfassungsgeschichte online, Bereich: Staatsgrundgesetz). Unter „jedermann“ verstand man zu der damaligen Zeit anscheinend eher „jeder Mann“ denn 1867 gab es an den österreichischen Universitäten keine weiblichen Studenten. Bis 1897 war Frauen generell die Zulassung als ordentliche Hörerinnen verwehrt worden. Erst ab dem Wintersemester 1897/98 wurde den Frauen ein partieller Zugang zu einer Hochschulbildung ermöglicht.

2. Das Frauenstudium an der Universität Wien

Zu diesem Zeitpunkt (1897/ 98) war nur die (1) philosophische Fakultät für weibliche Studierende zugänglich (Simon 1997, 206f). Frauen eigneten sich, das wurde zumindest behauptet, eher für das Studium der Geisteswissenschaften als Männer. Auch brachten Frauen aufgrund deren schulischen Ausbildung genug Vorkenntnisse für ein geisteswissenschaftliches Studium mit um nach ihrem Abschluss eine realistische Chance auf eine gesellschaftlich anerkannte berufliche Tätigkeit zu haben (Simon 1997, 213). Länger als die philosophische Fakultät hielt die (2) medizinische Universität den Widerstand gegen das Frauenstudium aufrecht. Erst 1900 durften Frauen als ordentliche Hörerinnen unter den gleichen Bedingungen wie männliche Studierende, Vorlesungen besuchen und Prüfungen schreiben.

Auch zum Pharmaziestudium wurden weibliche Studierende erst im Wintersemester 1900/1901 zugelassen, da diese Studienrichtung noch bis 1922 der medizinischen Universität angeschlossen war. Die Zulassung der Frauen an der (3) juristischen Fakultät erwies sich als ein schweres Unterfangen. Das Professorenkollegium der Wiener juristischen Fakultät brachte beim Unterrichtsministerium den Antrag ein, Frauen sowohl zum juristischen Studium als auch zu den Staatsprüfungen zuzulassen.

Die Erwartungen, dass nun auch Frauen an einer juristischen Fakultät studieren durften und zu den Staatsprüfungen zugelassen waren, erwies sich allerdings als Trugschluss. Es bedarf noch einiger Anträge, Beschlüsse und Petitionen bis Frauen im Jahr 1919 der Zugang zum Rechtsstudium nicht mehr verwehrt blieb (Simon 1997, 214ff.).

Bereits ein Jahr später, 1920, wurde Helene Lieser, die erste Frau der juristischen Fakultät der Universität Wien, zum Doktor der Staatswissenschaften promoviert. Zuvor hatte sie fünf Semester an der philosophischen Fakultät studiert und nebenbei Vorlesungen und Lehrveranstaltungen als außerordentliche Hörerin an der juristischen Fakultät besucht (vgl. Ehs 2010 online, Bereich: Staatswissenschaften).

Ein Jahr später, 1921, promovierte Marianne Beth. Sie wurde zum ersten weiblichen Doktor juris in Österreich erklärt. Auch sie hatte 1912 an der Universität Wien das Studium der Orientalistik abgeschlossen und war somit die erste Frau die gleich zwei Doktorate besaß. Nach ihrem erfolgreichen Studium setzte sie sich auch in Männerlastigen Beruf souverän durch. Marianne Beth „ ... war eine der ersten Rechtspraktikantinnen, der erste weibliche Konzipient in einer Anwaltskanzlei, legte als erste Frau in Österreich die Rechtsanwaltsprüfung ab und wurde als erste Frau in die Wiener Anwaltsliste eingetragen“ (Berger 2007, 13).

[...]

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Der Wandel der Stellung der Frau in der Hochschulbildung des 20. und 21. Jahrhunderts
Université
University of Vienna  (Bildungswissenschaft)
Cours
Gesellschaft und soziale Veränderung - Heterogenität in Bildungsinstitutionen
Note
2-
Auteurs
Année
2012
Pages
22
N° de catalogue
V315839
ISBN (ebook)
9783668149571
ISBN (Livre)
9783668149588
Taille d'un fichier
10431 KB
Langue
allemand
Mots clés
Stellung der Frau, Gesellschaft, soziale Veränderung, Heterogenität, Bildungsinstitutionen, Sozial, Hochschulzugang, Frau, weibliche Studenten, weiblich, Frauenbildung, Frauenforschung, Rousseau, Pestalozzi, Bildung, Theodor Bischoff, Hochschule, Zugangsbeschränkung, Universitätsgesetz, Bildungswesen, Zugang zur Hochschule
Citation du texte
Nina Belkacem (Auteur)Martina Dunkl (Auteur), 2012, Der Wandel der Stellung der Frau in der Hochschulbildung des 20. und 21. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315839

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