Grundkonzepte und empirische Forschungsergebnisse der Viktimologie unter besonderer Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs


Trabajo Escrito, 2004

35 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1 Einführung in die Thematik

2 Begriffsklärung
2.1 Opfer
2.2 Viktimologie

3 Grundkonzept der Viktimologie
3.1 Aufgaben der Viktimologie
3.2 Untersuchungsmethoden

4 Forschungsergebnisse der Viktimologie
4.1 Opferhäufigkeiten und Kausalzusammenhänge
4.2 Typologie der Opfer
4.3 Täter-Opfer-Beziehung
4.4 Die Wiedergutmachung für das Opfer

5 Der Täter-Opfer-Ausgleich
5.1 Der Täter-Opfer-Ausgleich in der Theorie - Entwicklung und gesetzliche Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs
5.2 Der Täter-Opfer-Ausgleich in der Praxis
5.2.1 Analyseschema als Ausgangspunkt empirischer Forschungen
5.2.2 Empirische Forschungsergebnisse
5.2.2.1 Erfahrungswerte bezüglich des Täter-Opfer-Ausgleichs anhand verschiedener Projekte
5.2.2.2 Konkrete Zahlen basierend auf einer Studie

6 Schlussbetrachtung

7 Anhang

8 Literaturverzeichnis

1 Einführung in die Thematik

Jährlich, weltweit: ca. 14 000000 Hungeropfer[1]

Jährlich, weltweit: ca. 3 000000 Todesopfer in Folge von AIDS[2]

11. September 2001, New York: ca. 3000 Todesopfer[3]

11. März 2004, Madrid: ca. 200 Todesopfer[4]

Opfer gibt es weltweit täglich und in beängstigender Anzahl. Oben genannte Zahlen kursieren in den Medien und brennen sich ein. Allerdings genießen nur Opferzahlen derartig prägender Ereignisse diese Präsenz, unzählige weitere Opfer scheinen nicht berücksichtigt zu werden. Hohe Opferwerte entstehen ganz still und heimlich, ohne Medienrummel. Täglich wird eine Vielzahl von Menschen Opfer aller erdenklichen Taten und Umstände. Diese finden sich in den Medien nur vereinzelt wieder, ein Großteil dagegen geht lediglich in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein. Ein weiterer Anteil unbekannter Größe bildet das Dunkelfeld, welches nur erahnt werden kann. Aus den vorhandenen Statistiken können jedoch Zusammenhänge und Schlüsse gezogen werden, wie Opfer, Täter und Straftaten sich zueinander verhalten. Aus diesem Zusammenhang entwickelte sich ab Mitte des 20. Jahrhunderts neben der Kriminologie die Viktimologie, die Wissenschaft vom Opfer, die derartige Zahlen auswertet. Als wichtige Veröffentlichungen zum Thema Viktimologie sind insbesondere „Viktimologie“ von Hans Joachim Schneider sowie „Die Soziologie des Opfers“ von Walter Kiefl und Siegfried Lamnek zu nennen, die in ihrer Monographie zahlreiche früher veröffentliche Bücher zu diesem Themenkomplex zitieren.

In dieser Arbeit sollen das Grundkonzept, Untersuchungsmöglichkeiten und empirische Forschungsergebnisse der Viktimologie dargestellt werden, um deren wichtige Bedeutung für das zukünftige Opfer zu verdeutlichen. Hierzu gilt es vorweg, die Begriffe Viktimologie und Opfer genauer zu bestimmen. Im Anschluss sollen Entwicklung und Aufgaben der Viktimologie dargestellt werden. Auf dieser gemeinsamen Basis werden im Folgenden die empirischen Forschungsergebnisse angebracht. Hierbei geht es neben Opferhäufigkeiten, die der Polizeilichen Kriminalstatistik entnommen sind, und Kausalzusammenhängen vor allem um die einzelnen Typologien der Opfer. Nicht jeder Mensch ist gleich anfällig Opfer der gleichen Tat zu werden; es spielen hier mehrere Faktoren zusammen, die in oben genannten Monographien umfassend beleuchtet wurden. Die Beziehung zwischen Täter und Opfer soll diesbezüglich genauer betrachtet werden. Ebenfalls wichtig ist in diesem Zusammenhang die Problematik der Entschädigung des Opfers. Da in zahlreichen Fällen der Täter durch Gerichte seine Strafe erhält, bleibt dem Opfer häufig nicht mehr als die Genugtuung über diese Tatsache. An dieser Stelle soll näher auf die Hintergründe des durch die Viktimologie geförderten Täter-Opfer-Ausgleichs eingegangen werden, zu dem es zwar nicht in jedem Fall kommen kann, der den Opfern aber, wenn er durchgeführt wird, das Gefühl gibt, nicht ganz übergangen zu werden, sondern eine gewisse Form der Entschädigung erfahren zu haben. Diese Form der Entschädigung soll daher in Theorie und Praxis näher gebracht werden. Diesbezügliche Angaben beziehen sich überwiegend auf Studien, die in Form von Monographien veröffentlicht wurden. Zu nennen sei an dieser Stelle „Die Effizienz des Täter-Opfer-Ausgleichs“, eine empirische Untersuchung von Täter-Opfer-Ausgleichsfällen aus Schleswig-Holstein von Anke Keudel, sowie das Buch „Täter-Opfer-Ausgleich“ von Erich Marks und Dieter Rössner.

2 Begriffsklärung

2.1 Opfer

Um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen soll im Vorfeld der Begriff des Opfers im Hinblick auf diese Arbeit geklärt werden. Opfer können einzelne Personen sein, die durch andere verletzt (z.B. Körperverletzung) oder geschädigt (z.B. Einbruch, Diebstahl) werden. Doch schon am Beispiel des Diebstahls zeigt sich, wie schwierig eine derartige Kategorisierung ist. In diesem Fall stellt nicht nur der Bestohlene das Opfer dar – handelt es sich beispielsweise um einen Ladendiebstahl, so können dort der dahinter stehende Konzern und indirekt sogar die ganze Bevölkerung in die Opfersituation geraten. Schließlich könnte der bestohlene Konzern durch Preiserhöhungen seinen Verlust kompensieren wollen, was die Kunden indirekt als Opfer betreffen könnte. Weiterhin können ganze soziale Gruppen, sogar Gesellschaften zu Opfern werden (z.B. Ausländerfeindlichkeit). Doch nicht alle Opfer sind greifbar und können personifiziert werden. Bei Delikten gegen die öffentliche Ordnung tritt nur ein abstraktes Opfer[5] in Erscheinung. Beispiele hierfür sind Trunkenheit am Steuer und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr.

Eine sehr allgemeine Definition zum Begriff des Opfers findet sich bei Hans Joachim Schneider: „Opfer ist eine Person, Organisation, die moralische oder die Rechtsordnung, die durch eine Straftat gefährdet, geschädigt oder zerstört wird.“[6] Im Rahmen dieser Arbeit soll jedoch auf die Person als Opfer, sowie deren Stellenwert in der Viktimologie eingegangen werden, wobei der Begriff Opfer sowohl das männliche als auch das weibliche Geschlecht einschließt.

2.2 Viktimologie

Der Begriff Viktimologie leitet sich aus dem Lateinischen ab: victima = Opfer. Er bezeichnet die Wissenschaft vom (Verbrechens-)Opfer und zeigt sich in diesem Sinne als interdisziplinäre Teilwissenschaft. Sie wurde aus der Erkenntnis der Tatsache heraus entwickelt, dass die Kriminologie als Wissenschaft vom Verbrechen, insbesondere von der Täterpersönlichkeit, nicht ohne gleichzeitige Betrachtung der Opferseite betrieben werden konnte. Die Viktimologie steht in enger Beziehung zur Strafrechtswissenschaft, zur Kriminologie und Kriminalsoziologie, zur Psychologie und Psychiatrie, zur Biologie und Medizin. Forschungsergebnisse all dieser Wissenschaften spielen hier zusammen und bieten zahlreiche Möglichkeiten der gegenseitigen Ableitung. Bei der Wissenschaft vom Opfer steht nicht, wie vermutet werden könnte, die Schuldzuweisung an das Opfer oder die Rechtfertigung des Täters im Vordergrund, sondern die Untersuchung der Opferperspektive. Die Viktimologie ist eine empirische Disziplin, sie zieht also ihre Erkenntnisse aus praktischer Erfahrung.[7]

3. Grundkonzept der Viktimologie

3.1 Aufgaben der Viktimologie

Auf welchem Konzept die Viktimologie beruht, wird aus der Bezeichnung empirische Teilwissenschaft bereits deutlich. Menschen können am besten vor einem zukünftigen Opferdasein geschützt werden, indem sie aus der Erfahrung anderer lernen. „Die Viktimologie befaßt sich mit dem wissenschaftlichen Studium von Verbrechensopfern. Es geht ihr insbesondere um die Erscheinungsformen, Ursachen und Folgen des Prozesses des Opferwerdens: Opferschaden, Vorbeugung gegen das Opferwerden, Wiedergutmachung und Opferbehandlung.“[8] Es gilt daher, Vergangenes zu analysieren und daraus Schlüsse zu ziehen, um auf diesem Wege wertvolle Erkenntnisse zu erhalten. Zu den sehr umfangreichen Aufgaben der Viktimologie gehören in erster Linie die Analyse der Rolle des Opfers im Zusammenwirken von Täter, Opfer und Gesellschaft, sowie das Erforschen der Opferanfälligkeit einzelner Personen oder Personengruppen. Weiterhin beschäftigt sich die Viktimologie mit den Einflüssen auf die Anzeigebereitschaft des Opfers und die Beziehung zwischen der Furcht, Opfer zu werden und dem tatsächlichen Opferwerden. Neben Untersuchungen der wirtschaftlichen, sozialen, physischen und psychischen Schäden des Opfers, beschäftigt sich die Viktimologie darüber hinaus mit den Themen Schadenswiedergutmachung und Verbrechensvorbeugung. Um das Opfer stärker in den dem Verbrechen folgenden Ablauf einzubinden, erarbeitet die Viktimologie Möglichkeiten der Beteiligung am Strafprozess und des Schutzes im vorangehenden Ermittlungs- und Strafverfahren. Es werden also alle Faktoren erforscht, die das Opfer direkt oder indirekt betreffen, um die Hauptziele der Viktimologie zu verfolgen: Prävention, Verbesserung der Opfersituation und - als neueres Ziel - die Aussöhnung von Täter und Opfer.

3.2 Untersuchungsmethoden

Es werden hierbei verschiedene Untersuchungsmethoden angewandt, die Aufschluss über die genannten Gebiete geben. Das effektivste Mittel der Untersuchung stellt in diesem Zusammenhang die Opferbefragung in verschiedenen Ausprägungen dar.

Allgemein kann festgehalten werden, dass derartige Befragungen vielfältige Informationen liefern können, beispielsweise über das Dunkelfeld oder den Prozess der Opferwerdens, welcher später näher beleuchtet werden soll. Gegen die Repräsentanz von Befragungen sprechen die Verweigerungszahlen der Befragten (Verweigerungsanteil 1980: 41,4%)[9], beispielsweise aus Angst wegen Mittäterschaft, sowie die Unwissenheit einiger Personen, die Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Straftat nicht voneinander abgrenzen können. Das eine Opfer empfindet eine Straftat möglicherweise nicht als solche aufgrund mangelnder Bildung oder einer hohen Toleranzschwelle, während ein anderes sich eventuell einfach nicht mehr erinnert, ob und inwiefern es in einen solchen Umstand verwickelt war. Obwohl die Verdrängung und Beschönigung einzelner Sachverhalte zum persönlichen Vorteil, wie auch die bereits erwähnte Verweigerung der Einwilligung, an einer Befragung teilzunehmen, deren Ergebnis verzerren können, stellt die Opferbefragung dennoch eine relativ zuverlässige Quelle für die Forschung dar, da es sich hier um Tatsachenberichte handelt.[10] Es sind an dieser Stelle jedoch die drei Hauptprobleme[11] dieser Untersuchungsmethode anzubringen:

(1) Selektives Wahrnehmen: Manches Opfer mag nicht registrieren, dass es überhaupt Opfer ist. Beispiele hierfür sind Betrug oder Taschendiebstahl, bei dem das Opfer irrtümlicherweise von einem Verlust ausgeht.
(2) Selektives Erinnern: Opfer erinnern sich wesentlich besser an schwerwiegende Straftaten (wie Körperverletzung), als an „Kleinigkeiten“ (wie Beleidigung).
(3) Selektives Berichten: Aus Angst um sein Image oder aufgrund von Hemmungen wegen einer Bloßstellung (beispielsweise nach Vergewaltigung), sagt ein Befragter nicht die ganze Wahrheit.

Um die jeweils effektivsten Ergebnisse zu erreichen, können verschiedene Befragungsformen[12] angewandt werden.

Hierbei ist vorweg zwischen schriftlicher und mündlicher Befragung zu unterscheiden. Vorteile der schriftlichen Befragung sind geringe Kosten, sowie die Wahrung der Anonymität des Befragten. Die Tatsache, dass der Befragte viel Zeit zum Beantworten der Fragen hat, kann dagegen auch zum Nachteil werden, da die Schlüssigkeit der Antworten gegebenenfalls den Tatsachen vorangestellt werden könnte. Die mündliche Befragung dagegen gibt dem Interviewer die Möglichkeit der Kontrolle über die Situation und der Motivierung oder Hilfestellung. Darüber hinaus bleibt eine gewisse Flexibilität bestehen, die ein Fragebogen im Briefkasten nicht erbringen kann. Die Qualität der Informationen ist des Weiteren abhängig von der Art der Befragung, die sich in standardisierte (quantitative) und offene (qualitative) Befragung unterteilen lässt. Obgleich qualitative Erhebungen weitaus einfacher auszuwerten sind, erweisen sie sich doch als weniger effektiv, da die Gefahr besteht, nicht alles erfassen zu können, was der Befragte gerne anbringen würde. Außerdem besteht die Gefahr der Verzerrung, weil bestimmte Frageformulierungen und vorgegebene Antwortmöglichkeiten das Ergebnis verfälschen können. Dem entgegen steht die offene Befragung als rasterlose Rekonstruktion des Geschehens. Der Interviewer interagiert mit dem Interviewten. Er kann motivieren und rückfragen und auf diese Weise ein offenes Gespräch führen. Eine Befragung, in welcher Form auch immer, kann mit verschiedensten Personen durchgeführt werden. Es gilt hier nicht nur Täter, Opfer und Zeugen zu berücksichtigen, sondern auch Experten, die sich beispielsweise mit Opfern und deren Problemen befassen (Polizei, Sozialarbeiter, Mitarbeiter des Weißen Ringes), sowie willkürlich gewählte Personen. Eine individuelle Befragung ist diesbezüglich grundsätzlich zuverlässiger als zum Beispiel eine Haushaltsbefragung, bei der eine Person Auskunft über die Mitglieder des Haushalts gibt. Auf diese Weise können zwar mehr „Messwertträger“ erfasst werden, es kann allerdings aus Unwissenheit über die Situation der Mitbewohner auch ein verzerrtes Bild entstehen. Aus einer derartigen Befragung können andererseits nicht selten Rückschlüsse auf familien- oder haushaltsbedingte Viktimisierungsmöglichkeiten gezogen werden.

Neben der Befragung sind noch weitere Untersuchungsmethoden[13] wie die Sekundär- und Inhaltsanalyse, das Experiment und die Beobachtung von Bedeutung. Unter Sekundäranalyse versteht man das Auswerten von Statistiken, Zeitungsberichten und ähnlichem, was einerseits bezüglich des Aufwandes kostengünstig ist, andererseits aber das Dunkelfeld nicht berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen Probleme hinsichtlich der Zugänglichkeit einiger Quellen. Bei der Inhaltsanalyse handelt es sich um die Auswertung persönlicher Dokumente wie beispielsweise Briefe oder Tagebücher, die zwar das Erlebnis eindeutig aus der Sicht einer betroffenen Person beschreiben, die sich aber wegen der zugrunde liegenden Subjektivität qualitativ häufig nicht so präsentieren, wie es für viktimologische Forschungen von Nöten wäre. Um nähere Informationen über Zeugen als indirekt an einer Straftat beteiligte Personen zu erhalten, wird häufig die Untersuchungsmethode der Beobachtung hinzugezogen. Dies ist nur möglich in Fällen, die kein personifiziertes Opfer hervorbringen, da der Beobachter in einer derartigen Situation natürlich selbst eingreifen müsste. Diese Methode eignet sich dagegen gut bei der Untersuchung des Verhaltens von Verkehrsteilnehmern oder Passanten in Bezug auf Verstöße dritter gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder Falschparken. Ähnliche Voraussetzungen wie für die Beobachtung gelten ebenso für das Experiment. Auch hierbei können keine schweren Verbrechen und die Reaktionen darauf untersucht werden, da es auf einer nachgestellten/vorgespielten Situation beruht. Der Proband darf sich des experimentellen Geschehens um ihn herum nicht bewusst sein, um die hohe Validität zu erhalten. Die Versuchsperson muss die Situation als real erleben. Die Problematik von Experimenten besteht darin, dass der Versuchsleiter die Kontrolle nicht verlieren darf, was sich angesichts unvorhersehbarer Störungen nicht unbedingt einfach gestaltet. Auch kann bei dieser Untersuchungsmethode nur das Verhalten der Versuchspersonen erforscht werden, nicht aber ihre Motive, es sei denn, die Situation wird umgehend aufgelöst und mit einer direkt anschließenden Befragung kombiniert. Besonders geeignet ist diese Methode für Erkenntnisse bezüglich der Anzeigebereitschaft, Hilfsbereitschaft und Zeugenbereitschaft von Personen.

[...]


[1] http://science.orf.at/science/news/62705

[2] http://science.orf.at/science/news/62705

[3] www.faz.net, Mensch, Natur & Technik: "Terroranschläge: Weniger Opfer unter den Trümmern als vermutet", 25.03.2002. In: http://www.sellpage.de/11september/chronologie.html

[4] http://www.stern.de/politik/ausland/?id=521912

[5] SCHNEIDER 1975, S.11

[6] SCHNEIDER 1975, S.12

[7] AMELUNXEN 1970

[8] Vgl. SCHNEIDER, H.J.: Viktimologie. In: SEITZ 1983, S. 236

[9] STEPHAN, E.: Die Stuttgarter Opferbefragung. In: FORSCHUNGSGRUPPE KRIMINOLOGIE (Hrsg.) 1980, S. 46

[10] Vgl. KIEFL/LAMNEK 1986, S. 39ff

[11] Vgl. KIEFL/LAMNEK 1986, S. 41f

[12] Vgl. KIEFL/LAMNEK 1986, S. 45ff

[13] Vgl. KIEFL/LAMNEK München 1986, S. 47ff

Final del extracto de 35 páginas

Detalles

Título
Grundkonzepte und empirische Forschungsergebnisse der Viktimologie unter besonderer Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Curso
Abweichendes Verhalten und Soziale Kontrolle
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
35
No. de catálogo
V31588
ISBN (Ebook)
9783638325370
ISBN (Libro)
9783656562047
Tamaño de fichero
929 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Grundkonzepte, Forschungsergebnisse, Viktimologie, Berücksichtigung, Täter-Opfer-Ausgleichs, Abweichendes, Verhalten, Soziale, Kontrolle
Citar trabajo
Astrid Jung (Autor), 2004, Grundkonzepte und empirische Forschungsergebnisse der Viktimologie unter besonderer Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31588

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