Sicherung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der „Golden Ager“. Medizinisch-Beruflich Orientierte Rehabilitation (MBOR) als Zukunftsinstrument?


Tesis (Bachelor), 2013

66 Páginas, Calificación: 3.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rehabilitation als gesellschaftliche Aufgabe
2.1 Entwicklung des Rehabilitationswesens in Deutschland
2.2 Rente mit 67 als Folge des demografischen Wandels und die Rolle der Rehabilitation
2.2.1 Deutschlands demografische Entwicklung bis 2060
2.2.2 Die gesellschaftliche Ebene des Erlebens von Alter
2.2.3 Rente mit 67
2.2.4 Rehabilitation als Gesellschaftliche Aufgabe
2.3 Leistungsträger für Rehabilitation und Teilhabe
2.3.4 Die gesetzliche Rentenversicherung
2.3.5 Die gesetzliche Krankenversicherung
2.3.6 Die gesetzliche Unfallversicherung
2.3.7 Die Bundesagentur für Arbeit
2.4 Medizinische Rehabilitation
2.5 Berufliche Rehabilitation
2.6 Arbeits- und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation

3. MBOR - Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation - im Kontext der Bedürfnisse der „Golden Ager“
3.1 Klassischer Reha-Ablauf – innovatives MBOR-Konzept
3.1.1 Erfassung und Beschreibung arbeits- und berufsbezogener Problemlagen
3.1.1.1 Erwerbsarbeit als Ressource und als Risiko in einer sich wandelnden
Arbeits- und Berufswelt
3.1.1.2 Die „Goldene Weisheit“ - Lebensalter und kognitive Belastbarkeit
3.1.1.3 Die „Golden Ager“ im Beruf
3.1.1.4 Verfahren zur Ermittlung von arbeits- und berufsbezogenenProblemlagen
3.1.2 Durchführung arbeits- und berufsbezogener Maßnahmen
3.1.3 Motivation als entscheidendes Erfolgskriterium
3.1.4 Die besondere Problemlage der Arbeitslosigkeit

4. MBOR als „Golden-Age“-gerechtes Konzept?“
4.1 Umsetzung und bisheriger Eingliederungserfolg
4.2 Voraussetzungen für die Teilhabe der „Golden Ager“ am Arbeitsmarkt
4.3 Medizinisch-rehabilitative Orientierung im Beruf

5. Fazit und Ausblick

Danksagung

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Wandel der Rehabilitation im Wandel des Sozialrechts

Abbildung 2-2: Bevölkerungspyramide in Deutschland 2008 und 2060

Abbildung 2-3: Verteilung der Bevölkerung in Deutschland im Erwerbsalter von 20 bis unter 65 Jahren

Abbildung 3-1: Behandlungsprozess in der MBOR

Abbildung 3-2: Ablauf der IMBO-Rehabilitation in der Paracelsus-Klinik an der Gande, BadGandersheim

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die vorliegende Bachelor-These beschäftigt sich mit einem Zukunftsthema. In der Kombination meiner beiden Schwerpunkte gibt es bislang nur wenig Forschung, Literatur und praktische Umsetzung. Es geht zum Einen um die berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation, die ein innovatives Konzept unter dem Begriff „ M edizinisch- B eruflich O rientierte R ehabilitation“ (MBOR) hervorbringt. Sie ist aus einer gesellschaftlichen Notwendigkeit im Zuge der (anhaltenden) Verschiebung der Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung in Deutschland entstanden. Ich überprüfe das Konzept auf seine Mission, die es erfüllen soll: erwerbsfähige chronisch kranke Menschen bzw. Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt (wieder)einzugliedern. Da der Bevölkerungsanteil zukünftig immer mehr ältere Menschen umfassen wird und sich damit die Altersstruktur im Erwerbsleben ebenso drastisch ändert, gilt die eigentliche Mission der MBOR jener Gruppe, die sie zukünftig wohl am stärksten in Anspruch nehmen wird, nämlich der Generation der über 50-Jährigen. Sie werden von mir im Titel als „Golden Ager“ bezeichnet und bilden den zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit.

Zu Beginn der Arbeit werde ich einige grundlegende Themen zum demografischen Wandel, zur Einführung der Rente mit 67 und zur Rehabilitation behandeln. Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ist mittlerweile in mehreren Sozialgesetzen verankert und besagt: Bevor ein Mensch arbeitsunfähig wird, muss mit medizinischer Rehabilitation alles getan werden, um das zu verhindern. Ist ein Mensch bereits in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert oder gar erwerbsunfähig, muss mit medizinischer Rehabilitation alles getan werden, um diesen Zustand und die Situation des Erwerbsunfähigen zu verbessern (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI; § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB IX sowie § 8 Abs. 1 SGB IX). Damit hat der Gesetzgeber klar entschieden: Auch wer gesundheitlich eingeschränkt ist, soll für die Erwerbsarbeit aktiviert werden (vgl. Kramer, 2006, S. 7). Eine besondere Position in dieser Konstellation nimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als der stärkste Träger im Versorgungsbereich der medizinischen Rehabilitation ein. Ihr oberstes Ziel ist die Verhinderung von vorzeitiger Berentung. Unter dem Slogan „Reha vor Rente“ beinhalten ihre Leistungen die medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen.

Anlass des Ganzen sind die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenzahlen, die auf absehbare Zeit eine doppelte Herausforderung erzeugen werden: Auf dem Arbeitsmarkt entsteht ein Fachkräftemangel und immer weniger Erwerbstätige können beim derzeitigen Umlageverfahren die Rente der immer zahlreicher und älter werdenden Menschen nicht mehr finanzieren. Ein Ausweg soll die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre bieten. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Arbeit nicht länger einen Risikofaktor für die Gesundheit darstellt und wenn es gleichzeitig noch stärker als bisher gelingt, sozialstaatliche Angebote wie die Rehabilitation zu einem „machtvollen Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung“ und beruflichen Eingliederung zu entwickeln (vgl. Public Health e.V., 2011, S. 2). Die MBOR stellt seit einiger Zeit eine wichtige Entwicklungslinie in Rehabilitationsforschung und Versorgungspraxis dar. Die Rehabilitationseinrichtungen stehen nun vor der Aufgabe, arbeits- und berufsbezogene Behandlungselemente zu implementieren bzw. auszubauen (vgl. Löffler et al, 2012).

Ich stelle die Konzepte der „klassischen“ medizinischen sowie beruflichen Rehabilitationen vor und leite in die Integration von beruflicher Orientierung in der medizinischen Rehabilitation über. Die MBOR gilt als multiprofessioneller und ganzheitlicher Behandlungsansatz. Was diese Form der Rehabilitation so besonders macht und welche Methoden und Instrumente dafür eingesetzt werden, wird darauffolgend dargestellt. Welche Besonderheiten ergeben sich für die „Golden Ager“ und was macht die Umsetzung so schwierig? Sind die Rehabilitationseinrichtungen und der Arbeitsmarkt auf den wachsenden Anteil älterer Arbeitnehmer vorbereitet? Kann die MBOR wirklich dazu beitragen, das sogenannte „Rentenproblem“ zu lösen und was muss dafür noch passieren? Mit dieser Arbeit will ich Antworten, Zukunftsperspektiven und Ideen zur Weiterentwicklung aufzeigen.

2. Rehabilitation als gesellschaftliche Aufgabe

2.1 Entwicklung des Rehabilitationswesens in Deutschland

„Die Rehabilitation [...] ist Bestandteil einer sozial verpflichtenden Gesellschaft“ (Mühlum & Gödecker-Geenen, 2003, S. 18). Gerade und vor allem in der Rehabilitation werde die menschliche Verpflichtung zur Solidarität und damit zur Eingliederung ihrer „schwächsten Mitglieder“, wie es schon seit Urzeiten im Kampf um Anpassung von Statten geht, offensichtlich. Rehabilitation leitet sich aus dem mittellateinischen Wort rehabilitatio ab und bedeutet Wiederherstellung. Der Begriff der Rehabilitation wird verstanden als (Wieder-)Eingliederung Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in Beruf und Gesellschaft. Er richtet sich an die Wiedererlangung der vor dem Auftreten einer Behinderung und/oder Krankheit vorhandenen Fähigkeiten, die aufgrund dieser Situation verloren gegangen oder zumindest eingeschränkt sind. Es kann sich dabei sowohl um physische als auch um psychische Fähigkeiten bzw. Einschränkungen handeln. Die Wiederherstellung kann durch vielfältige Interventionen erreicht werden und etwaige Folgen der gesundheitlichen Einschränkungen können durch gezielte Maßnahmen der medizinischen sowie auch beruflichen Rehabilitation abgemildert werden (vgl. ebd. und Müller-Wonnenberg, 2010, S. 2). Als System und Prozess betrachtet, bezeichnet Rehabilitation ferner die Summe aller Maßnahmen, Hilfen und gesetzlichen Regelungen für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, zur individuellen Lebensbewältigung und Eingliederung. Sie umfasst vor allem medizinische, pädagogische und soziale Maßnahmen (vgl. Welti, 2005, S. 119). Eine vorherige Einbezahlung in gesetzliche Versorgungssysteme ist nicht erforderlich, um diese in Anspruch nehmen zu können oder überhaupt ein Recht darauf zu haben. Dadurch können auch schwerstbehinderte Menschen, die nie zuvor im Erwerbsleben integriert waren, Nutznießer einer Rehabilitation werden. Ferner ist es im Fall einer Rehabilitation unerheblich, ob die Behinderung - die zum Rehabilitationsbedarf führte - von Geburt an bestand oder später durch Krankheit bzw. einen Unfall ausgelöst wurde. (vgl. Müller-Wonnenberg, 2010, S. 2).

1844 wurde der Rehabilitationsbegriff erstmals von Franz Joseph Ritter von Buß[1] in der Armenfürsorge auf Kranke angewandt und zielte auf „die Wiedergewinnung der der persönlichen Würde, der gesellschaftlichen Stellung und ein neues Leben“ ab (Mühlum & Gödecker-Geenen, 2003, S. 18). Lange Zeit sei die Rehabilitation unstrukturiert gewesen und nahm keine konkrete Form an. Mit der Industrialisierung begann die Einführung der Kriegsbeschädigtenfürsorge nach dem Ersten Weltkrieg, danach die Krüppelfürsorge und damit auch die Rehabilitation (vgl. Müller-Wonnenberg, 2010, S. 3). Konrad Biesalski war einer der Wegbereiter der orthopädisch ausgerichteten Krüppelfürsorge, der die Ansicht vertrat, dass „der Großteil der Körperbehinderten bei sachgerechter Therapie dem Berufsleben zugeführt werden können“. Auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft 1908 in Berlin postulierte er, „den Krüppel als heilbaren bzw. besserungsfähigen Kranken zu betrachten“, dessen „Erwerbsbefähigung“ es zu erzielen galt. „[…] er [der Krüppel] soll aus einem Almosenempfänger ein Steuerzahler werden“ (Biesalski 1908/1909, S. 12 zitiert nach Hendrich, 2009, S. 33-34).

Insgesamt begann 1919 in der Weimarer Republik ein Prozess, der bis dato die Grundlage für unser heutiges Verständnis der sozialen Absicherung und Daseinsvorsorge bildet: Ein staatliches System, das die versicherungstechnische Absicherung bot, die die Bevölkerung verlangte. Die Weimarer Reichsverfassung umfasste Abschnitte über Wirtschafts- und Gemeinschaftsleben sowie Bildung und Schule. Damit bekam die damalige Verfassung soziale Ziele und diese wiederum Gesetzgebungscharakter (vgl. Müller-Wonnenberg, 2010, S. 3). Folgende zwei Artikel der Weimarer Reichsverfassung (WRV) belegen dies:

Art. 157 WRV:

(1) Die Arbeitskraft steht unter dem besonderen Schutz des Reichs.
(2) Das Reich schafft ein einheitliches Arbeitsrecht.

Art. 161 WRV:

(1) Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten.

(Auszug der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 zietiert aus Riedel, 2004).

Diese Gesetzgebung schloss die Rehabilitation mit ein und war nun deutlich auf den Schutz der Arbeitskraft formuliert. Die Integration der (2,5 Millionen) Kriegsbeschädigten nach Ende des Ersten Weltkriegs in das Arbeitsleben war zwingend notwendig für die neue Repuplik und trug zum sozialen Frieden bei. Doch diese soziale Weiterentwicklung wurde durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten und der damit verbundenen Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen – darunter auch behinderte Menschen - unterbrochen. Die Geschichte setzt sich in der Gründung der Bundesrepublik fort. Behindertenhilfe, medizinische und berufliche Rehabilitation erhielten ihr Fundament durch Verfassungsregelungen (vgl. Müller-Wonnenberg, 2010, S. 4).

Ein weiterer bedeutender Wegbereiter war der kürzlich verstorbene Kurt-Alphons Jochheim, der in der Nachkriegszeit das Gebiet der Rehabilitationsmedizin geprägt und zu einem eigenständigen Fachgebiet etabliert hat. Er gilt als Vordenker und Gründungsvater der integrierten medizinisch-beruflich-sozialen Rehabilitation. 1968 gründete und leitete Jochheim das Rehabilitationszentrum der Universität Köln. Die Rehabilitation wurde hier erstmals als ärztlich pädagogische Gemeinschaftsaufgabe definiert (vgl. Clade, 2013).

Das 1994 formulierte Benachteiligungsverbot im Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes war der endgültige Baustein zur Untermauerung der sozialen Rehabilitation. In der Bundesrepublik ist somit für jeden Bürger – unter der Voraussetzung der Notwendigkeit – ein Rechtsanspruch zur Rehabilitation vorhanden (vgl. Müller-Wonnenberg, 2010, S. 4).

Die Rehabilitation hat seit dieser Zeit eine große Weiterentwicklung erlebt und sich zu einem festen Bestandteil zur Teilhabe und Wiedereingliederung etabliert. Sie wird in drei Bereiche unterteilt: in medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Die spezifische Entwicklung des institutionalisierten Rehabilitationssystems in Deutschland hat sich aus dem Kur- und Bäderwesen heraus entwickelt. Davon ausgehend erfolgten die Herausbildung der Rehabilitation und der Wandel ihrer Versorgungsangebote als Reaktion auf die sich verändernden Bedarfslagen- und Strukturen. Gleichermaßen wurde es eben auch durch die Entwicklung und Anpassung des Sozialrechts geprägt (siehe. Abb. 2-1; Hillert, Müller-Fahrnow, & Radoschewski, 2009, S. 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-1: Wandel der Rehabilitation im Wandel des Sozialrechts (Hillert, Müller-Fahrnow, & Radoschewski, 2009, S. 2)

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nun eingehender mit der medizinischen und beruflichen, ganz speziell aber mit der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) als Konzeptbestandteil und Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die medizinische Rehabilitation als eigenständiger und zunehmend professionalisierter Versorgungssektor mit einer speziellen Zielsetzung und besonderen konzeptionellen Anforderungen etabliert. Die Versorgungsstrukturen folgten dabei weitestgehend den sich herausbildenden Schwerpunkten des Morbiditätsspektrums. In den Vordergrund waren die Folgen chronischer Erkrankungen, insbesondere des Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-Systems getreten. Orthopädische und kardiologische Rehabilitationskliniken wurden folgerichtig zu dominierenden Struktureinheiten in der stationären medizinischen Rehabilitation. Doch kommt es aktuell zu einer dynamischen Entwicklung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen, die bedingt, dass sich das Behandlungsangebot in diesem Bereich rasant erweitern (vgl. Hillert, Müller-Fahrnow, & Radoschewski, 2009, S. 2).

Die MBOR hat sich nun aus besonderen demogafischen Anforderungen herausentwickelt und es scheint, als könne sie einen wichtigen Beitrag zur Lösung aufkommender gesellschaftlicher Herausforderungen in Deutschland beitragen.

2.2 Rente mit 67 als Folge des demografischen Wandels und die Rolle der Rehabilitation

Axel Börsch-Supan drückt es schlichtweg passend aus:

„Der demografische Wandel ist einer der Megatrends des 21. Jahrhundertes, der die politische, soziale und ökonomische Situation unseres Landes entscheidend verändern wird“ (Börsch-Supan, 2011).

Was genau es mit dem demografischen Wandel und mit aktuellen Zukunftsprognosen auf sich hat, wird im folgenden Abschnitt dargestellt.

2.2.1 Deutschlands demografische Entwicklung bis 2060

In Deutschland ist die Altersstruktur dadurch gekennzeichnet, dass seit 1972 die Sterberate höher ist als die Geburtenrate. Dadurch verliert die Bundesrepublik insgesamt an Bevölkerung. Deutschland hat zurzeit 80,3 Millionen Einwohner (vgl. Statistisches Bundesamt, 2013). 2030 werden es nach den Annahmen der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung noch etwa 70 Millionen Menschen sein, die hier leben. Dann wird sich der Rückgang beschleunigen und im Jahr 2060 wird Deutschlands Bevölkerung voraussichtlich noch 65 Millionen[2] Menschen umfassen (vgl. Sommer, 2011). Durch die gestiegene Lebenserwartung der Menschen bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate steigt der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Es gibt einen gewissen „Verjüngungseffekt“, der durch die Migration jüngerer Einwanderer hervorgerufen wird, aber die Alterung der Gesamtbevölkerung nicht aufhebt (vgl. Plötzsch & Sommer, 2006, S. 17). Fakt ist, dass zukünftig in Deutschland weniger Menschen leben werden als bisher und die Bevölkerung älter sein wird als jetzt. Die künftige Entwicklung ist für eine geraume Zeit wesentlich durch die gegenwärtige Altersstruktur der Bevölkerung bestimmt. Die Bevölkerungsverteilung zeigt, dass die am stärksten besetzte Altersgruppe die der Mitte 40-Jährigen ist (siehe Abb. 2-2). Der geburtenstärkste Jahrgang war 1964. In den nächsten Jahrzehnten werden wir relativ viele ältere Menschen und wenige Menschen mittleren Alters geschweige denn junge Menschen haben (vgl. Sommer, 2011). In Zukunft werden Ältere und aus heutiger Sicht sehr alte Menschen die Bevölkerung erheblich stärker prägen als heute. 2060 werden am stärksten die Jahrgänge der etwa 70-jährigen, die um 1990 geboren worden sind, besetzt sein (siehe Abb. 2-2). Ein Drittel der Bevölkerung ist dann 65 Jahre und älter und etwa jede siebte Person mindestens 80 Jahre[3] alt. In Zahlen ausgedrückt sei 2060 mit etwa 9 Millionen Menschen ab 80 Jahren zu rechnen, heute sind etwa 4 Millionen so alt. Im Alter von 65 bis 79 Jahren werden dann etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland leben (vgl. ebd).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-2: Entwicklung des Bevölkerungsaufbaus in Deutschland 1910 bis 2060 (Statistisches Bundesamt, 2009).

Die Altersstruktur der Bevölkerung im Erwerbsalter wird sich bereits innerhalb der nächsten Jahre erheblich verändern. Unterteilt man das Erwerbsalter in drei Gruppen - 20 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre und 50 bis 64 Jahre – so ist heute die mittlere, die auch mehr Altersjahre umfasst als die anderen beiden, mit 49 % klar erkennbar am größten (siehe Abb. 2-3). Zukünftig wird die mittlere Altersgruppe deutlich schrumpfen, weil mehrere Millionen Menschen in die nächste Altersgruppe von 50 bis 64 Jahren aufrücken werden. Das hat zur Folge, dass es um das Jahr 2020 fast gleich viele 50- bis 64-Jährige geben wird wie 30- bis 49-Jährige, nämlich jeweils 40 Prozent der Menschen im Erwerbsalter (vgl. ebd.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-3: Verteilung der Bevölkerung in Deutschland im Erwerbsalter von 20 bis unter 65 Jahren (Statistisches Bundesamt, 2009 aus Sommer, 2011)

Das Erwerbspotential der Zukunft wird zu einem erheblichen Teil aus Menschen bestehen, die älter als 50 Jahre alt sind. Berücksichtigt man die aktuelle Verschiebung des Rentenalters auf 67 Jahre, so ergibt sich für das Jahr 2060 eine Zunahme der Bevölkerung im Erwerbsalter um knapp 2 Millionen Menschen gegenüber der Abgrenzung bis 65 Jahren. Damit erhalten die älteren Menschen im Erwerbsalter ein noch größeres Gewicht (vgl. ebd.).

2.2.2 Die gesellschaftliche Ebene des Erlebens von Alter

Man kann nur subjektiv beurteilen, ab wann ein Mensch als „alt“ bzw. „älter“ gilt. Menschen „altern“ unterschiedlich (vgl. Stamov Roßnagel, 2009, S. 71) und nehmen das „Alter“ auch genauso verschieden wahr. Die Arbeit beschäftigt sich im weiteren Verlauf mit der Gruppe von erwerbsfähigen Menschen ab 50 Jahren. Umgangssprachlich werden über 50-Jährige mitunter „Golden Ager“, „Best Ager“ oder „Generation 50plus“ genannt. Das sind Begriffe ohne einheitliche Definitionen, die aber das Potential dieser Altersgruppe erkennen lassen, ohne eine Person direkt als vermeintlich jung oder alt zu kategorisieren (vgl. Trossen, 2008).

In der allgemeinen Bevölkerung existiert eine Altersstereotype. Es ist ein natürliches Phänomen, dass sich Menschen von Gegenständen, Personengruppen oder einzelnen Personen, die für sie wichtig sind, vereinfachte, manchmal auch „karikaturhaft verzerrte“ Bilder machen (vgl. Rosenstiel, 2009, S. 43). Deutschlands Generation 50plus ist davon nicht ausgenommen.

Die Stereotype des „älteren“ Menschen bzw. Mitarbeiters (um den Fokus auf das Thema Erwerb zu lenken) ist in starkem Maße am sogenannten „Defizitmodell“ orientiert. In vereinfachter Weise ausgedrückt, geht das Modell von „ einem generellen Nachlassen der körperlichen, intellektuellen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten des Menschen in zunehmenden Alter“ aus (ebd.). Menschen würden im fortgeschrittenen Alter einen Verlust an Schönheit und sexueller Attraktivität erleiden. Zudem werden sie als weniger leistungs- und innovationsfähig eingestuft. Diese Sichtweise ist in unserer Kultur weit verbreitet und bestimmt überdies auch Personalentscheidungen in Betrieben. Aus wissenschaftlicher Sicht ist das „Defizitmodell“ mittlerweile völlig überholt und viel zu undifferenziert. Vorliegende Forschungsergebnisse zeigen, dass Leistungskraft und Innovationsfähigkeit weniger mit dem biologischen „Alter(n)“ als vielmehr damit zusammenhängen, ob die Menschen in ihren individuellen Lebens-, Erwerbs- und Berufsverläufen fördernden oder hemmenden Bedingungen unterliegen. Da Menschen in sehr unterschiedlichem Maße altern können, scheint in keiner anderen Lebensspanne die Schere innerhalb einer Altersgruppe weiter auseinander zu klappen als hier (vgl. Rosenstiel, 2009, S. 43-44; Frauenhofer Institut Arbeitswirtschaft und Organisation, 2000, S. 3 sowie Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH, 2013). Im Kapitel 3.1.1.2 wird darauf noch einmal näher eingegangen.

Da allerdings auch stereotype Vorstellungen die Handlungen derer leiten, die durch diese gekennzeichnet sind, werden sie oft zu sich selbst erfüllenden Prophezeiungen. Herrscht beispielsweise in einer Personalabteilung die Auffassung vor, dass Mitarbeiter jenseits des 50. Lebensjahres weder willig noch fähig für Weiterbildungen sind, so werden diese auch kaum für derartige Veranstaltungen in Betracht gezogen. Das wiederum kann eine möglicherweise vorhandene Weiterbildungsmotivation der jeweiligen Personen reduzieren. Es gibt eine ganze Reihe nachgewiesener personalpolitischer Konsequenzen des Altersstereotyps wie z. B. eine altersselektive Personalrekrutierung oder Nachteile bei der betrieblichen Fort- und Weiterbildung (vgl. Rosenstiel, 2009, S. 43-44.)

Die Lebenserwartung der Menschen in den modernen entwickelten Gesellschaften ist aufgrund veränderter Lebensgewohnheiten, reduzierter körperlicher Belastung und des medizinischen Fortschritts deutlich gestiegen, was oft zu wenig bedacht werde. Rosenstiel vergleicht dies so:

„Ein heute 65jähriger dürfte in der Regel jene körperliche und geistige Fitness haben, die seinen eigenen Großvater im Alter von 50 Jahren auszeichnete. Entsprechend darf man das Defizitmodell heute wohl bestenfalls bei der Gruppe jener zur Anwendung bringen, bei denen man von den „Hochbetagten“ spricht, also jene, die das 80ste Lebensjahr deutlich überschritten haben“ (ebd., S. 44) .

Höpflinger und Stuckelberger weisen zudem auf die Unterschiede spezifischer Geburtsjahrgänge hin:

„Heutige RentnerInnen sind besser ausgebildet als frühere RenterInnen, und zukünftige RentnerInnen werden mit modernen Kommunikationstechnologien vertrauer umgehen als viele Menschen der heutigen Rentengeneration“ (Höpflinger & Stuckelberger, 1999/2000, S. 20).

Die Gefahr sei groß, dass Generationsunterschiede als altersspezifische Veränderungen interpretiert würden. Die Autoren geben insgesamt eine ganz andere Sichtweise auf die demografische Alterung. Wo viel zu oft von „demografischen Belastungsquoten“ gesprochen würde, mahnen sie zur Vermeidung „pessimistisch gefärbter Interpretationen“. Ein zu geringer Anteil an älteren Menschen würde auf eine „brutale gesellschaftliche und demografische Situation“ hindeuten, während ein relativ hoher Anteil älterer Menschen durchaus als „ zivilisatorischer Fortschritt “ bezeichnet werden könne (vgl. ebd.).

2.2.3 Rente mit 67

In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der daraus resultierenden Herausforderung der Anpassung an eine älter werdende Bevölkerung steht die gesetzliche Rentenversicherung nun vor der großen Aufgabe, die Alterssicherung generationsgerecht zu gestalten. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ändert sich drastisch. Sowohl um künftig den Beitragssatz stabil zu halten als auch das Rentenniveau zu sichern, wurden von Bundestag und Bundesrat im März 2007 beschlossen, ab 2012 das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Dieses wird zunächst um einen Monat und ab 2024 um zwei Monate pro Jahr angehoben. Ab 2030 gilt für alle ab 1964 Geborenen die Rente mit 67 in vollem Umfang (vgl. Haaf & Sewöster, 2011, S. 11 und Presse und Informationsamt der Bundesregierung, 2013).

Der Strukturwandel habe nicht nur tiefgreifende Auswirkungen auf das Altersvorsorgesystem, sondern auch auf die Gesundheitsvorsorge und überhaupt stelle er eine Herausforderung für das gesamte Wirtschaftssystem, an den Arbeitsmarkt, die Produktion und den Kapital- und Immobilienmarkt dar. In Deutschland habe sich eine pessimistische Sicht eingestellt, in dem das Alter eine „Bedrohung für die Gesellschaft“ darstelle. Vor allem fürchten sich die Menschen vor einem sinkenden Lebensstandard (vgl. Börsch-Supan, 2011). Für die wirtschaftliche Entwicklung sei nach Börsch-Supan allerdings weniger die Altersschichtung grundlegend als die „Aufteilung der Menschen, die zur Wirtschaft und den sozialen Sicherungssystemen beitragen, und Menschen, die von ihnen alimentiert werden“. Deutschland müsse es schaffen, sich durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung dem demografischen Wandel anzupassen. Deutschland solle das „ Erwerbsverhalten der Dänen und Däninnen [4] “ übernehmen. „Zentraler Stellenhebel“ sei die Aus- und Weiterbildung der Genration 50plus (vgl. ebd).

2.2.4 Rehabilitation als Gesellschaftliche Aufgabe

Börsch-Supan beschreibt aber auch ein Phänomen, das aus den komplexen Verhaltensreaktionen der Bürger auf Gesetzesänderung resultiere:

„In den seltensten Fällen machen Menschen genau das, was der Gesetzgeber im Sinn hatte – meistens gibt es Ausweichreaktionen. So wird die Einführung der Rente mit 67 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Renteneintritts um zwei Jahre führen, sondern um deutlich weniger, weil dann z. B. mehr Menschen Erwerbsminderungsrenten beantragen“ (ebd.).

Für diese Annahme spricht auch das aktuelle durchschnittliche Renteneintrittsalter. Es lag 2010 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 60,7 Jahren. Altersrentner sind bei Rentenbeginn durchschnittlich 63,5 Jahre alt. Für Erwerbsminderungsrenten beträgt dieser Wert 50,4 Jahre. Nach Angaben des statistischen Bundesamts lagen die Erwerbsquoten der 63- bis 64-Jährigen im Jahr 2011 bei 32,7 und 26,0 Prozent. Das heißt, nur etwa ein Viertel der 64-Jährigen steht zurzeit noch im Beruf und käme potentiell für eine Erwerbstätigkeit über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus in Betracht (vgl. Haaf & Sewöster, 2011, S. 11).

2012 wurden 191.748 Erwerbsminderungsrenten bewilligt, 2011 waren es 190.036. Die häufigsten Gründe seien psychischen Erkrankungen (40 Prozent), Platz zwei belegen orthopädische, gefolgt von Krebs-Erkrankungen (vgl. Hibbeler, 2013).

Um allerdings die Erwerbsquote der höheren Generation aufgrund des steigenden Renteneintrittsalters erhöhen sowie Frühberentungen vermeiden zu können, wird auch der Rehabilitationsbedarf steigen. Denn ein höheres Lebensalter ist nachweislich durch eine höhere Wahrscheinlichkeit gekennzeichnet, eine Behinderung zu erlangen bzw. chronisch zu erkranken. Das sind die Hauptursachen für einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Daneben steigt mit zunehmendem Alter die Multimorbiditätsrate und Fähigkeitsstörungen treten vermehrt auf. Aus diesen Umständen erwachsen erhebliche Anforderungen bezüglich umfassender Versorgung, die mehrere Bereiche des Versorgungssystems betreffen (vgl. Renteln-Kruse, 2001).

Die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung als größter Reha-Leistungsträger erfüllt zwei wesentliche Funktionen. Zum Einen ist sie eine spezielle Gesundheitsleistung für chronisch Kranke und insofern Bestandteil der Gesundheitsfürsorge. Zum Anderen dient sie der Vermeidung von Rentenzahlungen und verfolgt insofern eine ökonomische Zielsetzung. Das Ziel der Vermeidung von Frührenten hat stark an Gewicht zu genommen. Es sei zwar künftig mit einem zunehmenden Rehabilitationsbedarf zu rechnen. Gleichzeitgig werden jedoch die Mittel (derzeit jährlich ca. 5,4 Milliarden Euro) für Rehabilitationsleistungen nur wenig wachsen (vgl. Rische, 2006, S. 19 und Hibbeler, 2013). Betrachtet man folgende aktuellen Zahlen, so scheint es verwunderlich, dass die geplante Budgeterweiterung für Ausgaben in der Rehabilitation mit dem Rentenreform-Paket 2013 gescheitert ist. 1,1 Millionen Beschäftigte mussten 2012 in rehabilitative Behandlung, um wieder leistungsfähig für den Beruf zu werden; das sind 25 Prozent mehr als im Jahr 2005. Für jeden investierten Euro in die Rehabilitation erhält die Gesellschaft laut Ermittlung des Prognos-Instituts 5 Euro zurück. Das Durchschnittsalter eines in Beschäftigung stehenden medizinischen Rehabilitanden beträgt 50 Jahre. (vgl. Öchsner, 2013).

[...]


[1] Katholischer Sozialpolitiker, der als populärster Anführer und Wegbereiter der katholischen sozialen Bewegung in Deutschland im 19. Jahrhundert gilt (vgl. Waldraff, 2013).

[2] Im Falle, dass jährlich 100.000 Menschen nach Deutschland zuwandern. Fällt die Zuwanderung doppelt so hoch aus, werden es etwa 70 Millionen Menschen sein.

[3] Zur Lebenserwartung wird angenommen, dass sie vom Beginn der Vorausberechnung bis 2060 für Neugeborene Jungen um 8 auf 85 Jahre und für neugeborene Mädchen um etwa 7 auf rund 89 Jahre steigt.

[4] Die jungen Menschen in Dänemark kommen durchschnittlich zwei Jahre früher in den Beruf und es arbeiten anteilig deutlich mehr Frauen als in Deutschland, vor allem nach der Kindererziehungsphase. Es bestehen insgesamt günstigere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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Detalles

Título
Sicherung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der „Golden Ager“. Medizinisch-Beruflich Orientierte Rehabilitation (MBOR) als Zukunftsinstrument?
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Berlin
Calificación
3.0
Autor
Año
2013
Páginas
66
No. de catálogo
V316114
ISBN (Ebook)
9783668151550
ISBN (Libro)
9783668151567
Tamaño de fichero
2014 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
sicherung, wiederherstellung, erwerbsfähigkeit, golden, ager, medizinisch-beruflich, orientierte, rehabilitation, mbor, zukunftsinstrument
Citar trabajo
Nancy Staffeldt (Autor), 2013, Sicherung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der „Golden Ager“. Medizinisch-Beruflich Orientierte Rehabilitation (MBOR) als Zukunftsinstrument?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316114

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