Die Unberührbaren. Inwieweit ist das indische Kastenwesen mit den Menschenrechten zu vereinbaren?


Term Paper (Advanced seminar), 2014

19 Pages, Grade: 1,0


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INHALT

1. Indiens „versteckte partheid“

2. Definition von Menschenrechte

3. Das Kastenwesen im Hinblick auf die Menschenrechte
3͘1͘ Unterscheidung von „Varna“ und „Jati“
3.2. Das Prinzip von Reinheit und Unreinheit und die Unberührbarkeit

4. Realität der Menschenrechte in Indien - soziale Diskriminierung der Dalits
4.1. Rechtliche Stellung
4.2. Aktuelle Situation

5. Gesellschaftlicher Umbruch Möglich?

6. Literaturverzeichnis

1. INDIENS „VERSTECKTE APARTHEID“

In vielerlei Hinsicht ist Indien ein faszinierendes und spannendes Land. Die Nation ist stark geprägt von vielen Gegensätzen und Extremen. Dennoch wird das durchweg positive Bild Indiens als demokratischer Rechtsstaat, aufstrebende Weltmacht und blühender Wirtschaftsriese zunehmend von negativen Aspekten, wie bspw. der extremen Armut, Analphabetismus, Kinderarbeit, Gewalt und Diskriminierung überschattet. So ist zwar allseits bekannt, dass die größte Demokratie der Welt durch den Wirtschaftsboom und die technologische Entwicklung zu einer der zehntgrößten Industrienationen der Welt aufgestiegen ist, welche nun etwa dreißig Prozent der weltweit tätigen Software-Ingenieure hervorbringt[1]. Trotz allem ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein Großteil der Inder kaum vom Wirtschaftsaufschwung profitiert, so leben noch immer 33% der Bevölkerung in extremer Armut (Stand:2010), d.h. sie haben pro Tag weniger als 1,25$.2 Dies allein ist bereits ein Indikator dafür, dass Indien noch immer vor einem langen Weg im Kampf gegen soziale Missstände steht.

Darüber hinaus beginnt das positive Bild Indiens v.a. dann weiter zu bröckeln, wenn man sich das allgegenwärtige Kastensystem, das Indien fest im Griff hat, betrachtet. Indiens Gesellschaft ist auch heute noch stark durch das Kastenwesen geprägt. Während es zwar in den Städten etwas an Bedeutung zu verlieren scheint, gilt das keineswegs für die ländlichen Gebiete. Dort ist es weiterhin Gang und Gebe sich der altindischen Tradition und den Lehren der Heiligen Schriften zu verschreiben. Dabei ist das indische Kastensystem wohl das älteste und das am stärksten ausdifferenzierteste System sozialer und gesellschaftlicher Schichtungen, dass dies mit Ausgrenzung und Diskriminierung einhergeht, ist demnach kaum verwunderlich. Die großen „Verlierer“ dieses hierarchischen Ordnungssystems stellen dabei u.a. die marginalisierte Gruppe der 160-180 Millionen „Kastenlosen“ bzw͘ „Unberührbaren“ dar, die nicht nur einen sehr armen Teil der Bevölkerung ausmachen, sondern zusätzlich noch mit vielen Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert werden. Sie nehmen demnach nur eine sehr schwache Stellung in der Gesellschaft ein. Trotz zahlreicher Reformen und Gesetze zum Schutz der Dalits, die nach der Unabhängigkeit Indiens 1947 verabschiedet wurden, hat sich die Situation der Betroffenen v.a. in ruralen Gebieten kaum verbessert und sie müssen nach wie vor im Alltag mit gewaltigen Menschenrechtsverletzungen, Ausgrenzung und Diskriminierungen kämpfen.[3] Entgegen des Willens der indischen Regierung beschloss das CERD (Konvention zur Beseitigung aller Formen rassischen Diskriminierung) aufgrund dessen 2004 die kastenbedingte Diskriminierung auf Grund des erblichen Berufes und der Abstammung schlussendlich mit der Rassendiskriminierung gleichzustellen. Man einigte sich jedoch auch darauf, dass Rasse und Kaste nicht gleichzustellen sei. Das Problem der Kastenzugehörigkeit nimmt somit die Stellung einer speziellen, aber nicht minder besorgniserregenden Form der Diskriminierung ein, die den ausdrucksstarken Namen „Indische partheit“ erhielt͘[4] Dementsprechend argumentieren einige Aktivisten, sowie Politiker, wie der amtierenden Premierminister Manmohan Singh, dass die Diskriminierung durch die Kastenzugehörigkeit als „caste is race plus“[5], d.h. als eine Steigerung des Rassismus zu verstehen sei. Zudem ist man der Meinung, dass sie im gleichen Maße menschenverachtend sei, so wie die südafrikanische Apartheid.[6] So eine Brandmarkung bleibt nicht ohne Folge, darum steht Indien nun mehr denn je vor enormen Herausforderungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Menschenrechte.

Aufgrund dessen möchte ich im Nachfolgenden der Frage nachgehen, inwieweit das indische Kastenwesen im Hinblick auf die Problematik der Unberührbarkeit mit den allgemeinen Menschenrechten zu vereinbaren ist. Dafür werde ich zunächst die Grundlagen des Kastensystems hinsichtlich der Menschenrechte aufzeigen. Daraufhin folgt das Kapitel, über die Realität der Menschenrechte in Indien, wobei der Schwerpunkt auf den -aus dem Kastenwesen resultierenden- Implikationen der Unberührbaren liegt, sowohl in rechtlicher, als auch in gesellschaftlicher Hinsicht.

2. DEFINITION VON MENSCHENRECHTE

Bevor ich im Folgenden zum Hauptthema meiner Arbeit komme, möchte ich zunächst klären, was Menschenrechte überhaupt sind und wie sie sich zusammensetzen. Als Menschrechte bezeichnet man, Rechte, die jeder natürlichen Person individuell dadurch zusteht, dass sie als menschliches Wesen auf die Welt gekommen sind. Sie erheben einen universellen Geltungsanspruch, d.h. die Grundidee basiert demnach darauf, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, seiner Rasse oder seines Geschlechtes bestimmte Rechte und eine unantastbare Würde besitzt. Die unterschiedlichen Menschenrechte bedingen sich wechselseitig und bilden schlussendlich eine Einheit. Dementsprechend besteht die Aufgabe der Menschenrechte insbesondere im Schutz dieser menschlichen Würde und der damit einhergehenden Freiheit vor der staatlichen Willkür. Darüber hinaus ist es wichtig Grundrechte zunächst nicht mit den Menschenrechten gleichzusetzen sind, da den einzelnen Staaten die Interpretation und die Ausgestaltung der jeweiligen Menschenrechte in Form der Grundrechte selbst zu Gute kommt. Salopp gesagt, bedeutet das, dass ein Staat durch seine Verfassung entscheiden kann, wie viele Freiheiten er seinen Bürgern gewähren möchte.[7]

Das wichtigste Dokument im weltweiten Kampf für Menschenrechte, stellt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) dar. Dies wurde 1948 von den Vereinten Nationen angenommen und darin sind die bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte ausformuliert und aufgeführt, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Die UN verpflichtet sich dementsprechend zur Zusammenarbeit und zur Durchsetzung der Menschenrechte. Dabei ist es auch zur ufgabe der UN in Kooperation mit zahlreichen NGO’s, wie bspw͘ mnesty International, geworden die tatsächliche Lage dieser Rechte in den einzelnen Ländern zu beobachten. Dennoch tragen die Staaten innerhalb ihrer Staatsgrenzen die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte, da das Dokument de jure nicht verbindlich ist. Trotzdem hat es bereits einen sehr hohen moralischen und politischen Status und weltweite Achtung errungen.[8] Inzwischen geht man von drei Generationen der Menschenrechte aus:

a) Die 1.Generation beinhaltet grundlegende Freiheitsrechte, wie das Recht auf Leben, Freiheit, persönliche Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit, freie Meinungsfreiheit etc. Bei Beschneidungen können diese sogar gerichtlich eingeklagt werden in Indien würde dies vor den High Courts oder dem Supreme Court geschehen.
b) Die 2.Generation umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie u.a. das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, faire Arbeitsbedingungen und das Recht auf Bildung. Anders als in der vorherigen Generation können diese Rechte nicht eingeklagt werden.
c) Aufgrund des verbindlichen Charakters der ersten beiden Generationen kommt ihnen ein deutlich höherer Status zu als der, erst in jüngster Zeit erst entstandenen 3.Generation. Diese Rechte erstrecken sich auf das umstrittene, kollektive Recht, wie z.B. das Recht auf Entwicklung, das Recht auf Frieden oder auch das Recht auf eine unversehrte Umwelt und sind erst in jüngerer Zeit dazugekommen.[9]

Die Menschenrechte sind Indien keineswegs fremd. Ganz im Gegenteil: der Subkontinent hat nicht nur die wichtigsten UN-Menschenrechtskonventionen unterzeichnet, ses wurden auch zahlreiche Grund- bzw. Menschenrechte in die indische Verfassung eingearbeitet. So findet man dort u.a. das Recht auf Arbeit, Recht auf Bildung, das Gleichheitsrecht, die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit.[10] Trotz des formell hohen Menschenrechtsstandards, weist die Realität in Indien dennoch erhebliche Defizite in der Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte auf. Der Grund dafür ist wohl, dass das Kastensystem immer noch einen deutlichen Einfluss auf die Menschenrechtsfrage hat. So bedeutet das Kastenwesen für die Dalits, dass sie unter ständiger Diskriminierung leiden müssen und sowohl in ihrer Würde als auch in ihren Freiheiten beschnitten werden. Dieser Umstand ist keineswegs mit den AEMR zu vereinbaren, da eindeutig gegen Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) verstoßen wird. Dieser besagt demnach: „Jeder Mensch hat nspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umstände͘“[11]

3. DAS KASTENWESEN IM HINBLICK AUF DIE MENSCHENRECHTE

3.1. UNTERSCHEIDUNG VON „V RN “ UND „J TI“

Das ca. 3000 Jahre alte Kastenwesen gilt als das soziale Hauptmerkmal Indiens und genießt auch heute noch unbestreitbar große Macht und Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft, wobei diese wiederum aus religiösen Gründen resultiert.[12] Zudem hat dieses Ordnungssystem nicht nur starken Einfluss auf den gesellschaftlichen Status, sondern auch auf das komplette Leben eines hinduistisch orientierten Menschen, das dadurch idealerweise auf einer strikten hierarchischen Trennung basieren solle. Jeder Hindu ist Mitglied einer festen Struktur, die bereits in den alten hinduistischen Texten durch die Ordnungsbegriffe Varna und Jati beschrieben werden. Erst durch einen genaueren Blick auf diese beiden indischen Begriffe kann die tiefgreifende soziale Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit in ihrer Komplexität verstanden werden.

Varna stellt dabei die ideologische, mythologische und hierarchische Gliederung der Gesellschaft in vier Hauptkasten dar, die nach Überlieferungen jeweils aus einem Teil des Urschöpfers Purusa entstanden sind: An der Spitze der Hierarchie stehen die Brahmanen, die aus dem Mund des Urmenschen erschaffen wurden, diese sind dicht gefolgt von den Kshatriyas, seinen Armen. Daraufhin sind die Vaishyas aus den Schenkeln entstanden und auf unterster Stufe befinden sich, die aus den Füßen hervorgegangenen Shudras.[13] Zusätzlich kommen diesen vier Unterscheidungen festgeschriebene soziale Rollen und Aufgaben in der Gesellschaft zu. So stellen die Brahmanen traditionell die Priester und Gelehrten dar, die als einzige Gruppe in den Heiligen Schriften lesen dürfen. Die Kshatriyas sollen als Krieger die Gesellschaft beschützen, während die Vaishyas die Stellung der Händler oder Bauern einnehmen. Das Schlusslicht bilden die Shudras, deren Aufgabe darin besteht, als

[...]


[1] Vgl. Zingel, Wolfang -Zingel: Indien zwischen Analphabetismus und Software-Entwicklung. Abgerufen unter http://www.sai.uni-heidelberg.de/abt/intwep/zingel/dga2001.htm (Stand: 03.03.14)

[2] Vgl. Süddeutsche Zeitung: Armut in Indien. Sind 35 Cent am Tag genug? 30.07.2013. Abgerufen unter http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armut-in-indien-sind-cent-am-tag-genug-1.1734140 (Stand: 03.03.14)

[4] Vgl. Bellwinkel-Schempp, Maren: Religion und Identität. Hinduismus, Menschenrechte und die Dalits, in: Weltmission heute Nr. 67 (Hrsg.): Dalits. Religion und Menschenrechte der ehemaligen „Unberührbaren“ in Indien, Hamburg 2009, S.27f.

[5] Vgl. Hahn, Walter: Die indische Apartheid. Dalits in Indien und Südasien. Abgerufen unter http://bangladesch.org/bangladesch/politik-geschichte/minderheiten/dalits/situation-der-dalits-in-indien- und-suedasien.html (Stand: 03.03.14)

[6] Reifeld, Helmut: Die Bedeutung der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus für Indien. 12.10.2001. Abgerufen unter http://www.kas.de/wf/de/33.3653/ (Stand: 03.03.14)

[7] Vgl. Rajagopal, Balakrishnan: The caste sytem - India’s apartheid? 18.08.2007. Abgerufen unter http://www.hindu.com/2007/08/18/stories/2007081856301200.htm (Stand: 03.03.14)

[7] Vgl. Dohrmann, A. Jona: Menschenrechte im indischen Kontext, in: Südasien-Informationen Nr.8 (Hrsg.): Menschenrechte in Indien, Berlin 2005, S. 16f.

[8] Vgl. Humanrights.ch: Zur Vorgeschichte und Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte AEMR. 17.01.2014. Abgerufen unter http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_83- content.html?zur=7 (Stand: 10.03.14)

[9] Vgl. Dohrmann, A. Jona: Menschenrechte im indischen Kontext, in: Südasien-Informationen Nr.8 (Hrsg.): Menschenrechte in Indien, Berlin 2005, S. 16f.

[10] Ebd., S. 19f.

[11] Vgl. Humanrights.ch: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948). Text und Erläuterungen. 17.01.2014. Abgerufen unter http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_503-content.html?zur=7 (Stand:10.03.14)

[12] Vgl. Thekaekara, M. Mari: Indien - Der Kampf gegen das Kastensystem. 09.2005. Abgerufen unter http://www.suedwind-magazin.at/start.asp?ID=235999&rubrik=31&ausg=200509 (Stand: 06.03.14)

[13] Vgl. Ceming, Katharina: Ernstfall Menschenrechte. Die Würde des Menschen und die Weltreligionen, München 2009, S. 253.

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Details

Title
Die Unberührbaren. Inwieweit ist das indische Kastenwesen mit den Menschenrechten zu vereinbaren?
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Politische Wissenschaft)
Grade
1,0
Author
Year
2014
Pages
19
Catalog Number
V316203
ISBN (eBook)
9783668151093
ISBN (Book)
9783668151109
File size
848 KB
Language
German
Keywords
Dalits, Die Unberührbaren, Indien, Kastenwesen, Indisch, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen, Hinduismus
Quote paper
Jessica Döres (Author), 2014, Die Unberührbaren. Inwieweit ist das indische Kastenwesen mit den Menschenrechten zu vereinbaren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316203

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