In Zeiten sinkender Zins- und Dividendenerträge auf Spareinlagen, Aktien und Fonds, interessieren sich mehr und mehr Menschen für Alternativen um ihr Geld möglichst gewinnbringend und ertragreich anzulegen.
Für viele bietet die Anlage des Geldes in Immobilien eine sichere Möglichkeit, da der Wohnungsmarkt je nach Region und Kommune weitestgehend sicher und stabil ist.
Was jedoch viele bei der ersten Überlegung zunächst nicht bedenken, ist die Tatsache, dass die daraus erzielten Vermietungserträge steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts darstellen.
Auch hier wird, meist im Zusammenspiel mit dem Steuerberater, nach einer Möglichkeit gesucht, das Geld einzunehmen, aber die Steuerlast darauf möglichst gering zu halten.
An dieser Stelle kann die Überlegung sinnvoll sein, dass Geld in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren, die sich unter Umständen sogar in einer zentralen Altstadtlage einer größeren Kommune befindet. Dadurch sind zwar zunächst höhere Kosten für Anschaffung und Renovierung nötig, gleichzeitig sind die erzielbaren Erträge wesentlich höher als bei einer Immobilie auf dem Lande.
Dennoch ist auch bei solchen steuerlichen Überlegungen und Gestaltungen darauf zu achten, dass man sich stets im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt um eventuell auftretende steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Aus diesem Grunde wird sich nachfolgende Untersuchung mit der Steuerpflicht von Vermietungseinkünften beschäftigen und dabei auch auf die Möglichkeiten der Denkmalabschreibung hinweisen. Gleichzeitig wird auch auf eventuelle Fehlerquellen bei der Vermietung an Angehörige oder bei Vermietungen unter dem marktüblichen Mietzins eingegangen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der steuerlichen Sonderabschreibung in Form der Denkmalabschreibung gelegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ausgangssachverhalt
3. Allgemeine rechtliche Betrachtungen zu Mietverträgen
4. Das System der deutschen Einkommensteuer
4.1. Persönliche Steuerpflicht
4.2. Sachliche Steuerpflicht
5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
5.1. Definition
5.2. Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung
5.4.1. Einnahmen
5.4.2. Werbungskosten
5.4.3. Zufluss/Abfluss-Prinzip
5.5. Absetzungen für Abnutzung
5.5.1. Allgemeine Absetzung bei Gebäuden
5.5.2. Denkmalabschreibung
5.5.3. Denkmalabschreibung als Sonderausgabe
6. Kernprobleme
6.1. Einkunftserzielungsabsicht
6.2. Gestaltungsmissbrauch
6.3. Steuerstundungsmodell
6.4. Bekanntgabe neuer Tatsachen
7. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Denkmalabschreibung nach § 7i EStG bei einer vermieteten Immobilie, insbesondere im Kontext der Einkunftserzielungsabsicht und möglicher Vorwürfe eines Gestaltungsmissbrauchs durch die Finanzverwaltung.
- Steuerpflicht von Vermietungseinkünften
- Rechtliche Grundlagen der Denkmalabschreibung (§ 7i EStG)
- Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb
- Nachweis der Einkunftserzielungsabsicht durch Totalüberschussprognosen
- Analyse des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO)
Auszug aus dem Buch
5.5.2. Denkmalabschreibung
Wie oben erwähnt, können bereits sehr alte Gebäude erneut und damit mehrmals abgeschrieben werden. Oftmals ist es nun so, dass derartig alte Gebäude häufig unter Denkmalschutz stehen. Der Gesetzgeber hat mittels § 7i EStG, der die Denkmalabschreibung regelt, ein Instrument geschaffen um damit die private Initiative zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich bedeutender Gebäude im Inland zu fördern. § 7i EStG stellt damit eine Art „steuerliche Subventionsvorschrift“ dar, um einem Steuerpflichtigen einen Anreiz zu geben ein denkmalgeschütztes Gebäude zu erwerben und zu erhalten.
Bis zum 31.12.2003 war es danach möglich bei im Inland belegenden Gebäuden abweichend von der AfA nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG eine höhere Abschreibung in Höhe von 10 % im Jahr der Anschaffung und den darauffolgenden neun Jahren zum Abzug bringen. Seit dem 01.01.2004 können im Jahr der Anschaffung und den darauffolgenden sieben Jahren jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Abzug gebracht werden (§ 7i Abs. 1 EStG). Damit ist die Denkmalabschreibung nur der Teil der Kosten, der auf die Erhaltung des Gebäudes als Denkmal entfällt. Die „normale“ AfA auf den Kaufpreis des Gebäudes läuft damit nebenbei weiter.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung motiviert die Investition in denkmalgeschützte Immobilien als steuerlich attraktive Alternative bei sinkenden Zinserträgen und skizziert die Untersuchung anhand eines realen Praxisfalls.
2. Ausgangssachverhalt: Der Abschnitt schildert die steuerliche Situation eines Arztes, der eine denkmalgeschützte Immobilie an seine Tochter vermietet und durch die Sonderabschreibung Verluste erzielt, wobei das zukünftige Vorhaben der unentgeltlichen Überlassung die Finanzverwaltung auf den Plan rufen könnte.
3. Allgemeine rechtliche Betrachtungen zu Mietverträgen: Hier werden die zivilrechtlichen Grundlagen eines Mietverhältnisses gemäß § 535 BGB sowie die Definition von Grundstücken als Immobilie erläutert.
4. Das System der deutschen Einkommensteuer: Es erfolgt eine Darstellung der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht nach dem EStG sowie eine Einordnung der erzielten Einkünfte des Fallbeispiels.
5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Dieses Kapitel definiert die Einkunftsart, grenzt sie vom Gewerbebetrieb ab, erklärt das Subsidiaritätsprinzip und erläutert die Ermittlung der Einnahmen und Werbungskosten inklusive der speziellen Abschreibungsregeln (AfA und § 7i EStG).
6. Kernprobleme: Der Hauptteil analysiert kritisch die Einkunftserzielungsabsicht, das Risiko eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO), das Thema Steuerstundungsmodelle und die Möglichkeit der Änderung von Steuerbescheiden bei Bekanntwerden neuer Tatsachen.
7. Schluss: Der Abschluss resümiert, dass die Ausreizung steuerlicher Vorschriften zwar Konfliktpotenzial birgt, aber im vorliegenden Fall aufgrund außersteuerlicher Gründe und der Totalüberschussprognose rechtlich vertretbar erscheint.
Schlüsselwörter
Denkmalabschreibung, § 7i EStG, Vermietung und Verpachtung, Einkunftserzielungsabsicht, Totalüberschussprognose, Gestaltungsmissbrauch, § 42 AO, Steuerstundungsmodell, § 15b EStG, Werbungskosten, Sonderabschreibung, Liebhaberei, Vermögensverwaltung, Steuerbescheid, Finanzverwaltung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von denkmalgeschützten Immobilien, die vermietet werden, und untersucht, ob die steuerliche Optimierung durch Sonderabschreibungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten liegt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, der Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung sowie der steuerlichen Sonderförderung für Baudenkmale.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob die Inanspruchnahme der Denkmalabschreibung nach § 7i EStG durch den Steuerpflichtigen rechtmäßig ist und ob die Finanzverwaltung aufgrund einer geplanten Änderung der Nutzungsart die vergangenen Steuerbescheide korrigieren kann.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deduktiven Analyse steuerrechtlicher Vorschriften und deren Anwendung auf einen konkreten, anonymisierten Praxisfall aus einer steuerlichen Beratungspraxis.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der rechtlichen Einordnung der Einkünfte, der Berechnung von Werbungskosten und Abschreibungen sowie einer tiefgehenden Prüfung von Gestaltungsmissbrauch und der Notwendigkeit der Einkunftserzielungsabsicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind Denkmalabschreibung, § 7i EStG, Einkunftserzielungsabsicht, Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) und Totalüberschussprognose.
Wie grenzt der Autor das Mietverhältnis vom gewerblichen Handel ab?
Der Autor verweist auf § 14 AO, wonach die Vermietung unbeweglichen Vermögens als Vermögensverwaltung definiert ist und somit grundsätzlich nicht als gewerbliche Tätigkeit gilt, sofern nicht weitere Merkmale eines Gewerbebetriebs hinzutreten.
Kann die Finanzverwaltung die Steuerbescheide aufgrund der neuen unentgeltlichen Überlassung ändern?
Der Autor argumentiert, dass eine Änderung nach § 173 AO nicht möglich ist, da die Einkunftserzielungsabsicht mittels Totalüberschussprognose nachgewiesen werden kann und das Nichtvorliegen dieser Absicht somit keine neue, rechtserhebliche Tatsache darstellt.
- Arbeit zitieren
- B.A. Andreas Bauerfeld (Autor:in), 2015, Die Denkmalabschreibung nach § 7i EStG im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie der Einkunftserzielungsabsicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316532