Ehrenämter bei Hof. Das Amt des Kämmerers


Hausarbeit, 2015

20 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Allgemeines
2.1. Der Adel
2.2. Hof und Hofleben
2.3. Amt und Hofamt
2.4. Chancen und Netzwerke

3. Der Kämmerer
3.1. Bedingungen zum Erhalt
3.2. Wirkliche und Außerordentliche Kämmerer
3.3. Dienstausrichtung und Aufgaben
3.4. Goldener Schlüssel als Symbol für Rang und Ehre
3.5. Der Begriff des Kämmerers heute

4. Conclusio

5. Bibliographie
5.1. Literatur
5.2. Internetressourcen
5.3. Querverweise

1. Vorwort

„Es sey keine Ehre, ihn zu haben, wohl aber eine Schande, ihn nicht zu haben.“1 Diese Worte, die Historiker Friedrich Carl von Moser zum Amt des Kämmerers und das Tragen des Goldenen Kämmererschlüssels schrieb, zeigen, wie kompliziert das Denken bei Hof in der Frühen Neuzeit war. Sie geben einen kleinen Einblick in die Gesellschaft der damaligen Zeit. Ehre und Prestige waren in der Frühen Neuzeit von zentraler Bedeutung. Daraus folgt, dass auch Schande beziehungsweise das Vermeiden eines Ehrverlusts von umso größerer Wichtigkeit war. Nicht ohne Grund haben wir nun diesen kurzen Satz gewählt, um in unsere Arbeit einzuführen. Waren nämlich genau diese Ehrenämter, wie jenes des Kämmerers, „DIE Möglichkeit“ für den Adel in der Frühen Neuzeit Prestige und Ehre zu erlangen.

Im Mittelpunkt der vorliegenden Proseminararbeit stehen nun also folgende Fragen: Welche waren die zentralen Ehrenämter bei Hof in der Frühen Neuzeit? Wie sind sie entstanden und wie haben sie sich entwickelt?

Da bei den Recherchearbeiten zu unserem Proseminararbeitsthema „Ehrenämter bei Hof“ speziell das Amt des Kämmerers immer deutlicher herausstach, werden wir in der folgenden Arbeit vor allem dieses Amt genauer beleuchten, zumal dieses wohl eines der ältesten und wichtigsten Hofämter überhaupt war.2

Um die Bedeutung dieser Ehrenämter, das Amt des Kämmerers, besser verdeutlichen zu können, werden wir aber zunächst auf den Stand des Adels allgemein und den fürstlichen Hof eingehen. Nur wenn das adelige Selbstverständnis und der Begriff Hof zumindest teilweise erklärt wurde, kann verstanden werden, von welcher Wichtigkeit diese Ehrenämter in Bezug auf Ehre und Prestige in der Frühen Neuzeit waren.

So ergibt sich die Zweiteilung unserer Arbeit in einen ersten einleitenden und allgemeinen Teil und einen zweiten spezifischeren Teil, welcher sich genauer mit dem Amt des Kämmerers befasst. Welche Voraussetzungen brauchte man für dieses Amt? Welche Vorteile brachte es einem? Aber auch, welche Aufgaben hatte man zu erledigen?

Besonders hilfreich für diese Proseminararbeit war die Enzyklopädie der Neuzeit, herausgegeben von Friedrich Jaeger, wo wir vor allem erste Anhaltspunkte und weiterführende Literatur gefunden haben. Ein weiteres zentrales Werk für die Behandlung des allgemeinen Teils war die Monographie „Adel in der Frühen Neuzeit“ von Michael Sikora. Auch Andreas Pečars „Ökonomie der Ehre“ und einige seiner weiteren Beiträge unterstützten uns sehr.

Das wichtigste Werk für die genaue Behandlung des Amtes des Kämmerers war von Georg Duwe „Erzkämmerer, Kammerherren und ihre Schüssel“. In diesem, nicht nur in unserer Arbeit viel zitiertem Werk, bekommt man genaue Einblicke darüber, was die Aufgaben der verschiedenen Kämmerer waren. Auch die Geschichte des Erzkämmerers, wie dieses Amt entstanden ist, welche Aufgaben der Inhaber zu erledigen hatte und welche Vorteile es ihm einbrachte, wird deutlich gemacht.

Als weiterführende Literatur zum Thema Adel empfehlen wir verschiedene Werke Jeroen Duindams. Speziell sein erst kürzlich erschienenes Buch „Vienna and Versailles“ bietet einen guten Einblick in die Gesellschaft des Adels in Neuzeit. Auch stellt er interessante Vergleiche zwischen dem Kaiserhof zu Wien und dem Französischen Hof in Versailles auf.

Katrin Keller wiederum befasst sich vorzugsweise mit Frauen am Wiener Hof. Wenn man sich nun genauer mit der möglichen Hofkarriere und Ämterlaufbahn von Frauen am Kaiserhof, vor allem im „Frauenhofstaat“ der Kaiserinnen, beschäftigen möchte, ist ein Blick in ihre Dissertation „Hofdamen, Amtsträgerinnen am Wiener Hof des 17. Jahrhunderts“ unumgänglich. Darin befasst sie sich eingehend mit verschiedensten Quellendokumenten, wie Instruktionen für die Hofmeisterinnen. Diese findet man auch gesammelt im Anhang und hat so selbst die Möglichkeit, Quellenforschung zu betreiben, ohne ins Österreichische Staatsarchiv gehen zu müssen.

2. Allgemeines

Wie bereits erwähnt, gibt es in unserer Arbeit einen allgemeinen und einen spezifischeren Teil. Der erste allgemeine Teil wird sich mit der gesellschaftlichen Schicht des Adels, seiner Entwicklung und seinem Leben befassen. Da Hof und höfisches Leben mit dem Adel quasi einhergeht, werden auch diese Bereiche im ersten Teil Platz finden. Die Aspekte Adel, Hof und Hofleben, sowie das Amtsverständnis werden hier in einen frühneuzeitlichen Zusammenhang gestellt, um den spezifischeren Teil besser verstehen zu können. So dient der allgemeine Teil also zur Begriffserklärung und zur Einbettung des Proseminararbeitsthemas in einen breiteren geschichtlichen Kontext.[3]

2.1. Der Adel

Der Begriff Adel, welcher aus dem Althochdeutschen stammt, beschreibt eine Herrenschicht, welche gegenüber den Bauern und ab dem Hochmittelalter an auch gegenüber den Stadtbürgern hervorgehoben ist. Er wird beschrieben als „[…] Ehrenstand, welcher um vorhergehender Tugenden und Verdienste willen von der höchsten Obrigkeit verliehen wird, und auf die Nachkommen erbet […]“4 mit weiteren Merkmalen, wie den Burgenbesitz, Teilnahme an Tänzen bei Hofe, sowie der Zulassung zu Turnieren. Eine präzise Definition ist aber nur schwer möglich, so ist der Adel kein „objektiver Tatbestand“5, der sich wie „physischer Sachverhalt“6 definieren ließe.7

Das Phänomen des Adels lässt sich auch nicht rein rechtlich definieren, da seine Traditionen, Lebensformen und sein adeliges Selbstverständnis weit über rechtliche Dimensionen hinausreichen. So bewahrt er bis heute seinen Anspruch auf gesellschaftliche Exklusivität, gehören zu seinem Lebensstil neben erlesenen Umgangs-, Verhaltens-, Anrede- und Geselligkeitsformen auch spezifische Traditionen, sowie ein starkes Familien-, Pflicht-, Heimat- und Ehrgefühl. Der Adel existiert also allgemein gefasst, neben normativen Vorstellungen, quasi als soziale Tatsache, welche als grundlegender Baustein der gesellschaftlichen Realität in den Verhältnissen der Gesellschaft fest verankert war. Wichtigste Voraussetzung für sein Seien war somit, dass die Menschen, welche in seiner Gesellschaft lebten, als ungleich betrachtet wurden, was zeigt, dass man den Adel nur in Zusammenhang mit den sozialen Strukturen seiner Zeit begreifen kann.8

Trotz der Minderheit, die der Adel darstellte, im vorrevolutionären Frankreich zum Beispiel nur 140.000 Mitglieder adeliger Familien von 24 Millionen Einwohner (also unter 0,6%), hatte er eine hervorstechende Stellung inne. Er genoss zahlreiche Privilegien, die nach Rang und Region unterschiedlich verteilt waren, meist aber ökonomische Rechte, wie Steuerfreiheit, Nutzungs- und Monopolrechte natürlicher Güter oder bestimmter Produktionsweisen (Jagdrecht, Fischzucht, usw.) umfassten, sowie besonderen Gerichtsstand bedeuteten. Das heißt, dass Adelige nur von bestimmten Gerichten, an besonderen Maßstäben gemessen, verurteilt werden konnten. Zentrum dieser Privilegien war vor allem die Herrschaft über Land und Leute, also die Grundherrschaft.9

Besitz und Herrschaft wurden in adeligen Familien von Generation zu Generation weitergegeben, verstand sich der Adel doch als Geburtsstand. Überlieferte Ahnen- und Nachfahrentafeln zeigen, wie wichtig es speziell für den europäischen Adel war, die edle Abstammung in Form dieser Selbstdarstellung zu unterstreichen. Dieser Hinweis auf die blaublütigen Vorfahren sollte zum einen dazu dienen, die besondere Stellung des Adels in der Gesellschaft hervorzuheben. Andererseits wollten die einzelnen Adelsfamilien mit dem Hinweis auf die weit zurückreichende, edle Linie ihres Geschlechts ihre Bedeutung gegenüber den anderen Familien innerhalb ihres Standes erhöhen. Es wird also deutlich, dass auch die Erinnerungskultur und die Gedächtnisgeschichte in der adeligen Gesellschaft wichtig waren, weshalb neben Ahnentafeln auch Grabdenkmäler zu beachten sind.10

So musste man also dazu geboren sein, um adelige Privilegien genießen zu dürfen. Dies war ein zentrales ständisches Merkmal: Nachkommen treten in den Stand der Eltern ein und so konnte der Mensch, je nach seiner Position in der ständischen Ordnung eine entsprechende Abstufung finden. Mit dieser Abstufung in der Gesellschaft ist die Ehre der Person gemeint.11

Das hohe Bewusstsein der Ehre spielte in der frühneuzeitlichen Gesellschaft, aber bereits früher und auch später, eine wesentliche Rolle. Die Ehre war ein „zentraler aristokratischer Grundsatz“12, welcher noch aus der „hochmittelalterlichen Standesideologie des Rittertum“13 stammte. Sie brachte die soziale Integrität zum Ausdruck, welche sich vor allem auf den Grad des sozialen Ansehens bezog und nicht nur auf persönliche Eigenschaften gestützt war. So war diese Anerkennung keine Frage persönlicher Empfindungen, sondern Gegenstand der sozialen Regeln, welche den Umgang miteinander extrem regulierten. Speziell die Förmlichkeit bei Begegnungen, wie der Gruß mit Verbeugung, brachten Ansehen und Ehrerbietung zum Ausdruck. Auch mit dem Dienste am Fürsten, der ein fester Bestandteil in der lehensrechtlichen Tradition war, brachte der adelige Lehensmann diese Ehrerbietung gegenüber dem Lehensherren zum Ausdruck. So wurde dem Fürsten Heerfolge geleistet und am Hofe die Ehre erwiesen. Hier war zunächst aber noch keine Berufstätigkeit, welche den Tag erfüllte gemeint, da die Dienstpflichten meist noch zu lose waren. Auch wurde der Verdienst nicht mit einem Einkommen entlohnt, welches eine standesgemäße Lebensführung ermöglicht hätte.14

2.2. Hof und Hofleben

Den fürstlichen Hof zu definieren, an welchem die adeligen Personen dem Herren die Ehre erweisen konnten, ist reichlich schwer zu definieren. Im Hochmittelalter war dieser das administrative Zentrum der einzelnen Reiche oder Fürstentümer, wo die wichtigsten Verwaltungsinstitutionen ihren Sitz hatten. Ab dem Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit setzte aber eine stärkere funktionale Differenzierung ein. Die wachsende Komplexität der frühneuzeitlichen Höfe unterscheidet sie jedoch deutlich von ihren Vorgängern. Die diffusen Strukturen erschweren es, einen analytisch sinnvollen Begriff zu bilden. So kann man Hof im materiellen sowie im räumlich-topographischen Sinne verstehen, also die Baulichkeiten und Residenzen der Fürsten und der Ort, von welchem aus regiert wurde. Deshalb wird der Begriff Hof häufig als Synonym für ein politisches Zentrum oder ein Territorium verwendet.15

Im engeren Sinne steht der Hof aber auch für die sinnlich wahrnehmbare Praxis der Repräsentation. In der Frühen Neuzeit kann man also überall dort von Hof sprechen, wo ein Herrscher Hof hält. „ Aus adelsgeschichtlicher Perspektive geht es [aber] vor allem darum, den Hof als gesellschaftliche Formation zu begreifen“16, wobei sich die Forschung speziell auf den Hofstaat konzentriert, welcher im Mindesten den Kern eines Hofes bildete. Die Mitglieder eines solchen Hofstaates waren im Normalfall besoldet und einerseits für die Versorgung und Sicherheit des Fürsten und seiner Umgebung zuständig, sowie für einen reibungslosen Ablauf des Alltags bei Hofe, andererseits stellte dieses Personal auch das am Hofe permanent aufgeführte Schauspiel der Macht dar. Noch im 16. Jahrhundert war ein möglichst großer Hofstaat, gern mit hochrangigen Adeligen, als Statussymbol wichtiger als zum Beispiel der Besitz von Kunstsammlungen.17

2.3. Amt und Hofamt

Die Tradition eines solchen Hofstaates, den die Adeligen bildeten, die den Dienst am Fürsten im Rahmen der Hofhaltung leisteten, reichen bis ins frühe Mittelalter zurück. Bereits damals hatte sich schon eine Gruppe von charakteristischen Ämtern herausgebildet, in welchen die Erfüllung organisatorischer Aufgaben mit einer besonderen Ehrenstellung in unmittelbarer Nähe zum Herrscher vereint wurden. Zu diesen Ehrenämtern zählten der Truchsess oder Seneschall, der Marschall, der Mundschenk und der Kämmerer. Ersterer war im Mittelalter noch mit der Leitung der Hofbediensteten, sowie der Vorsorge für die Verpflegung betraut. Zweiter hatte die Aufsicht über die Pferde inne und musste sich um die Transportmittel kümmern. Mit der Beaufsichtigung der Kellereien und der Weinberge war der Mundschenk vertraut, während der Kämmerer zunächst noch die Kontrolle über die Kassa hatte. Bis ins Spätmittelalter hatten sich diese Ämter als Ehrentitel verselbstständigt, wodurch den Amtsinhabern diese Aufgaben oft nur bei zeremoniellen Anlässen zufielen, meist sogar nur mehr symbolisch als praktisch.18

[...]


1 Friedrich Carl von Moser, zit. In: Andreas Pečar, Die Ökonomie der Ehre. Höfischer Adel am Kaiserhof Karls VI. (1711-1740) (Symbolische Kommunikation in der Vormoderne), Darmstadt 2003, S. 28.

2 Georg Duwe, Erzkämmerer, Kammerherren und ihre Schlüssel. Historische Entwicklung eines der ältesten Hofämter vom Mittelalter bis 1918, Osnabrück 1990, S. 5.

3 Querverweis: Möchte man sich genauer mit Adel, Hof und Hofleben befassen und speziell Wien und das Kaiserreich mit Frankreich in der Neuzeit vergleichen, kommt man an Jeroen Duindams Werk “Vienna and Versailles” nicht vorbei; Jeroen,Duindam, Vienna and Versailles (New studies in European history), Cambridge 2007.

4 Zeldersches Lexikon, zit. In: Gurdrun Gersmann, Adel, in: Friedrich Jaeger (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 1, Stuttgart-Weimar 2005, Sp. 39.

5 Michael Sikora, Der Adel in der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2009, S. 1.

6 Ebd., S. 1.

7 Gersmann, Adel, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Sp. 39.; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 1.

8 Gersmann, Adel, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Sp. 39.; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 1.

9 Ebd., Sp. 39-41.; Ebd., S. 1-9.

10 Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 1-9.; Andreas Pečar, Genealogie als Instrument fürstlicher Selbstdarstellung. Möglichkeiten genealogischer Repräsentation am Beispiel Herzog Ulrichs von Mecklenburg, in: zeitenblicke 4 (2005), Heft 2, [http://www.zeitenblicke.de/2005/2/Pecar], eingesehen10.02.2015.; Beatrix Bastl, Der Adel in den Österreichischen Erblanden. Selbstverständnis – Selbstdarstellung - Selbstbehauptung, in: zeitenblicke 4 (2005), Heft 2, [http://www.zeitenblicke.de/2005/2/Bastl], eingesehen 10.02.2015.

11 Gersmann, Adel, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Sp. 41; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 2-9.;

12 Klaus Graf, Adelsehre, in: Friedrich Jaeger (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 1, Stuttgart-Weimar 2005, Sp. 54.

13 Ebd., Sp. 54.

14 Graf, Adelsehre, in: , Enzyklopädie der Neuzeit, Sp. 54.; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 52.

15 Asch, Ronals G., Hof, in: Friedrich Jaeger (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 5, Stuttgart-Weimar 2005, Sp. 565-566.; Pečar, Ökonomie der Ehre, S. 15-16.; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 92.

16 Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 92.

17 Asch, Hof, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Sp. 570-571.; Pečar, Ökonomie der Ehre, S. 15-16.; Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 92.

18 Sikora, Adel in der Frühen Neuzeit, S. 58.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Ehrenämter bei Hof. Das Amt des Kämmerers
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Europäische Ethnologie)
Veranstaltung
Proseminar Neuzeit: Eine Frage der Ehre? Begriff Ehre in der Neuzeit
Note
2
Autoren
Jahr
2015
Seiten
20
Katalognummer
V316625
ISBN (eBook)
9783668165830
ISBN (Buch)
9783668165847
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neuzeit, Kämmerer, Ehrenamt, Ehrenämter, Hof, Hofamt, Ehre
Arbeit zitieren
Claudia Zocchi (Autor:in)Petra Oberladstätter (Autor:in), 2015, Ehrenämter bei Hof. Das Amt des Kämmerers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316625

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