Zur frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen. Die Bedeutung sozialstruktureller Daten für die Entwicklung der Angebote


Trabajo Escrito, 2014

47 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Segregation (Alexandra Hartmann)
2.1 Ethnische Segregation
2.2 Demographische Segregation
2.3 Soziale Segregation

3. Hinführung zur frühkindlichen Bildung (Nina Bethke)
3.1 Frühkindliche Bildung in NRW
3.2 Frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen

4. Methodische Hinführung (Nina Bethke)
4.1 Auswahl der Interviewmethode (Nina Bethke)
4.2 Begründung des Leitfadens (Nina Bethke)
4.3 Durchführung und Transkription (Nina Bethke)
4.4 Auswahl der Analyseform (Alexandra Hartmann)
4.5 Ablauf der Analyse (Alexandra Hartmann)

5. Interviewanalyse
5.1 Analyse im Hinblick auf die Nutzung sozialstatistischer Daten (Alexandra Hartmann)
5.2 Analyse der Anbieter-Nutzer-Perspektive (Nina Bethke)

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ist ein hohes Gut, eine verantwortungsvolle Aufgabe und in aller erster Linie zunächst einmal den Eltern vorbehalten. Inwieweit sie diese Aufgabe eigenständig wahrnehmen, ob sie sich Hilfe und Unterstützung hierbei suchen und ob und wann sie ihre Kinder professionell fremdbetreuen lassen ist grundsätzlich ihre freie Entscheidung. Die Aufgabe des Staates sei nach einem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts von 1998 folgende:

„Der Staat hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Der Staat muss die Voraussetzungen schaffen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt, dass eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach Zeiten der Kindererziehung ermöglicht und dass die Angebote der institutionellen Kinderbetreuung verbessert werden (BverfGE99, 216ff.).“

Dies beschreibt eine wünschenswerte, idealtypische Situation in welcher alle Elternteile prinzipiell frei von dringenden ökonomischen Zwängen entscheiden können welche (Betreuungs-) Aufgaben sie in welchen Maßen übernehmen.

Damit sie frei entscheiden können, besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Der Ausbau der U3-Betreuung ist derzeit eines der größten Projekte im Bereich der frühkindlichen Bildung. Neben den Kindern gut ausgebildeter Eltern, die gerne wieder erwerbstätig sein möchten (und auch „sollen“ um die Nachfrage nach Fachkräften zu bedienen und die Sozialversicherungssysteme zu unterstützen), sind auch die Kinder von sozial schwachen Familien sowie jenen mit Migrationshintergrund besonders gerne in den Kindertagesstätten gesehen. Jene sollen in den Einrichtungen vor allem gefördert werden, grundsätzliche Sprachkompetenzen erwerben und, auch wenn das so nur selten offen gesagt wird, Regelmäßigkeit und Strukturen kennen lernen sowie täglich eine ausgewogene Mahlzeit erhalten. Den negativen Folgen von Deprivation, auch aufgrund sozialräumlicher Segregation, soll so frühestmöglich vorgebeugt werden.

Welche Überlegungen den Entwicklungen frühkindlicher Angebote voraus gehen, inwieweit beispielsweise sozialstatistische Daten hierzu heran gezogen und genutzt werden, soll im Folgenden am Beispiel der Stadt Gelsenkirchen aufgezeigt werden.

2. Segregation

Blasius (1988, S. 410) beschreibt den Begriff „Segregation“ als „ökologischen Prozess, der zur Bildung von ´natürlichen Lebensräumen` führt in denen Personengruppen unterschiedlicher Zugehörigkeit leben“ und bezieht sich damit auf Park und Burgess, die in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Grundlage der Segregationsforschung mit einer Untersuchung über die sozialräumliche Struktur Chicagos gelegt haben.

Allgemein lässt sich Segregation im soziologischen Zusammenhang als Entmischung unterschiedlicher Elemente in einem zu beobachteten Raum zu verstehen (vgl. Friedrich 1980, S. 217 zit. In Blasius 1988, S. 410f), als: die „disproportionale Verteilung von Bevölkerungsgruppen über ein Gebiet“ (Münch 2010, S. 31).

Dies bedeutet zum ersten, dass man nur über Segregation sprechen kann, wenn man zuvor ein Gebiet bestimmt und möglichst trennscharf definiert. In der vorliegenden Arbeit wird es schwerpunktmäßig um die Stadt Gelsenkirchen, zum Vergleich und zur besseren Einordnung in geringerem Umfang auch um das Bundesland Nordrhein-Westfalen, gehen. Beide Gebiete haben eindeutig definierte Grenzen.

Zum zweiten ist es nötig den Personen bestimmte (relevante) Merkmale zuzuschreiben anhand derer diese unterschieden werden können. Dies können u.a. das Alter, der Bildungsstand eine ethnische Zugehörigkeit oder etwas anderes sein.

Je nachdem welche Merkmale beobachtet werden lässt sich Segregation grundsätzlich in folgende drei Bereiche einteilen: ethnische, soziale und demographische Segregation.

Die Tatsache, dass sich Personen(gruppen) mit gemeinsamen (relevanten) Merkmalen in einem bestimmten Gebiet ansiedeln ist zunächst einmal unproblematisch und nachvollziehbar. Da diese Personen(gruppen) vermutlich ähnliche Ansprüche an den Wohnort stellen erscheint es nur logisch oder gar natürlich (um den Park und Burgess genutzten Begriff noch einmal aufzunehmen), dass sie, zunächst unabhängig voneinander, die Entscheidung für die gleiche Wohngegend treffen. Ein Beispiel hierfür könnte z.B. die Konzentration von Landwirten im ländlichen Raum darstellen. Hier würde Niemand ein sich offensichtlich daraus ergebendes Problem erkennen und fordern die Landwirte gleichmäßig, also auch in städtische und großstädtische Gebiete, zu verteilen.

Trotzdem wird Segregation häufig problematisiert und als ein Zeichen von sozialer Ungleichheit oder Ungerechtigkeit sowie als Risikofaktor für den Zusammenhalt in der Gesellschaft verstanden. Woher diese Sichtweise kommt und welche Probleme sich aus sozialräumlicher Segregation ergeben können wird im weiteren Verlauf der Arbeit deutlich werden.

Insgesamt lässt sich für Deutschland festhalten, dass wir „weniger, älter und bunter“ (Meier/Witte in Strohmeier 2008, S. 5) werden. Die Entwicklung ist jedoch regional stark unterschiedlich, einige wenige Städte und Regionen wachsen, andere Kommunen haben drastische Bevölkerungsverluste von bis zu 40% zu verkraften. Schrumpfende Städte haben insbesondere durch einen schwachen Wohnungsmarkt und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten des innerstädtischen Umzugs besonders stark die Tendenz zur sozialen Entmischung, die unterschiedlichen Formen der Segregation korrelieren hier stark (vgl. a.a.O., vgl. Starmann/Sch,midt in Strohmeier 2003, S. 6).

Innerhalb Nordrhein-Westfalens lässt sich ein Unterschied im Maß der Segregation zwischen den Kreisen und den kreisfreien Städten aufzeigen. Die Städte in NRW lassen sich in drei Typen einteilen: a) eine kleine Gruppe wohlhabender, Mittel- und Oberschichts orientierte Städte wie z.B. Düsseldorf oder Münster; b) eine größere Gruppe an Städten mit hohem Tertiärisierungsgrad und besonders signifikanter Polarisierung der Lebensverhältnisse der Bewohner wie z.B. Essen oder Köln und c) die Gruppe der schrumpfenden, armen (Ex-)Arbeiterstädte des nördlichen Ruhrgebiets, die insgesamt relativ homogen und nur gering segregiert sind wie z.B. Gelsenkirchen (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 4).

2.1 Ethnische Segregation

Ethnisch segregierte Gebiete zeichnen sich durch eine geringe ethnische Durchmischung (gemessen an dem Vorkommen der ethnischen Gruppen) aus. Manchmal sind ganze Stadtteile betroffen, häufiger lassen sich stark ethnisch segregierte Quartiere oder Nachbarschaften finden (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S.131, vgl. Starmann/Schmidt in Strohmeier 2003, S. 6). Während manche dieser Gebiete positive Beachtung finden und als Touristenanziehungspunkt und auf Postkarten verewigt werden wie beispielsweise Chinatown, Little Tokyo, Little Italy hat man sehr schnell auch die weniger glamourösen und, eventuell, problematischeren Gebiete wie Berlin-Neukölln, Duisburg-Marxloh, Essen-Altenessen oder Köln-Kalk im Kopf.

Als Hauptursachen ethnischer Segregation stehen sich die Makroebene, d.h. die grundsätzliche Sozial- bzw. Einkommensstruktur und die Mikroebene, d.h. die individuellen Wahlmöglichkeiten gegenüber (vgl. Münch 2010, S. 35).

Der Grad der Segregation ist, in makrosoziologischen Erklärungsmustern, abhängig von a) dem Grad der Wahlmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt (sozioökonomisch bedingt), b) der Dauer des Aufenthaltes sowie c) dem Diskriminierungsausmaß (vgl. Domburg-De Rooij, Musterd 2002 zit. in Münch 2010, S. 35f). Dies bedeutet, dass Mietpreise beispielsweise nur ein Faktor sind, die Segregation fördern, sie aber nicht allein bedingen oder konstatieren. Selbst bei gleichem Einkommen haben Mitglieder der ethnischen Minderheit nur geringe Chancen eine Wohnung in einem Wohnumfeld zu bekommen, in welcher das Maß der Diskriminierung der Mehrheits-Ethnie hoch ist.

Die mikrosoziologischen Erklärungen ethnischer Segregation gehen insbesondere auf die „tipping-point-Theorie“ von Schelling (1978) zurück. Diese versucht „den Zusammenhang von individuellem Handeln und dessen kollektiven Folgen“ (Münch 2010, S. 37) zu erfassen. Schelling nimmt grundsätzlich an, es gäbe einen Druck der Minderheitsbevölkerung auf die Wohngebiete der Mehrheitsbevölkerung und folgert daraus, dass die Entwicklung nicht linear verlaufe sondern die Abwanderung der Mehrheits-Ethnie steil ansteige, wenn der Anteil der Minderheit einen bestimmten Schwellenwert erreicht habe. Dann werde der Zuzug für die Mehrheit unattraktiver, wodurch die freiwerdenden Wohnungen zusätzlich mit Personen der Minderheit belegt würden. Die Personen, die zuerst ausziehen haben somit Einfluss auf das Verhalten der anderen, die später ihren eigenen, individuellen tipping point erreichen (vgl. Münch 2010, S. 37f). Schelling entwickelte dieses Modell in den USA bezogen auf Quartiere mit Weißen und Schwarzen. Es lässt sich nicht 1:1 auf die Situation in Deutschland übertragen, da zum einen die optischen Unterscheidungsmerkmale zwischen Deutschen und in Deutschland lebenden Migranten in der Regel geringer sind als diese zwischen Weißen und Schwarzen, zum anderen bezog sich das Modell auf amerikanische Verhältnisse mit einem überwiegenden Anteil von Hausbesitzern, die, anders als Mieter wie sie in Deutschland überwiegend vorkommen, zusätzlich Vermögensnachteile einbüßen müssen, wenn ein Quartier unattraktiver wird (vgl. Münch 2010, S. 38). Trotz alledem arbeiten Kommunen und Teile der Wohnungswirtschaft häufig mit Schwellenwerten und Quoten, die ihren Ursprung in Schellings tipping-point Modell haben.

Durch die kulturellen Differenzen unterschiedlicher ethnischer Gruppen haben diese teilweise auch unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse an ihr Wohnumfeld wodurch es teilweise zu einer „freiwillige[n] Segregation der Minderheit“ (Münch 2010, S. 38) kommt. Für diese hat sich in Deutschland der Begriff „ethnische Kolonie“ (Heckmann 1998) durchgesetzt. Diese entstünden mehr oder weniger reflektiert und dienten der „Bewältigung der Migrationssituation“ (Münch 2010, S. 38).

Inwiefern ethnische Kolonien Integration erleichtern und positiv zu bewerten sind oder aber ein Zeichen von gesellschaftlicher Spaltung und zur Falle für die Bewohner (z.B. in Bezug auf die soziale Mobilität) werden ist umstritten und nicht grundsätzlich und eindeutig zu klären. Sie können beides sein, dies hängt u.a. vom Maß der sozialen Segregation, der Integrationsfähigkeit bzw. Integrationswunsch der jeweiligen Ethnie, etc. ab. „Das Quartier als Ort alltäglicher Lebenswelten, kann entweder eine Ressource zur Lebensbewältigung für die dort wohnenden Menschen darstellen oder eben diese erschweren“(Schnur/Drilling/Zakrzewski 2013, S. 9).

Man sieht, stark ethnisch segregierte Bereiche haben sowohl positive als auch negative Effekte. Anbieter auf dem Wohnungsmarkt profitieren durchaus davon, wenn im ganz kleinräumlichen Bereich, also einzelne Häuser bzw. Häuserzüge, relativ homogen sind und beispielsweise einer Ethnie vorbehalten sind. In diesen Häusern herrscht mehr Ruhe und es werden weniger Beschwerden über nachbarschaftliches (Fehl-)Verhalten an die Wohnungsbaugesellschaften herangetragen. Bezogen auf ein Quartier oder ein Stadtteil wünschen sich jedoch (auch) Anbieter auf dem Wohnungsmarkt möglichst eine soziale Mischung, welche durch ein „differenziertes Wohnungsangebot bestehen [sollte], das verschiedene Lebensstilgruppen anspricht“ (ILS/ZEFIR 2003, S. 132).

Ausschließlich ethnisch segregierte Gebiete sind, wie eingangs erwähnt, in Nordrhein-Westfalen relativ selten anzutreffen und in sich zunächst unproblematisch. Häufig jedoch weisen ethnisch segregierte Quartiere auch ein hohes Maß an sozialer (und demographischer) Segregation auf. Erst in diesem Zusammenspiel, welches häufig dadurch verschärft wird, dass diese Gebiete auch städtebaulich „von der Gesamtstadt abgegrenzt sind“ (ILS/ZEFIR 2003, S. 131), entfaltet sich das problematische Potenzial. Hier werden ganze Bevölkerungsgruppen sozial marginalisiert und von der gesellschaftlichen Teilhabe zunehmend ausgeschlossen, was wiederum zu einer Ausbildung und eigener Normen und Werte führen kann, welche nicht mit der der Mehrheitsbevölkerung (bezogen auf die Gesamtstadt oder höhere Ebene wie Bundesland, Staat) übereinstimmen (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 131f). Hier entstehen die gefürchteten Parallelgesellschaften, hier wird sich auf die Ursprungskultur zurückgezogen. Durch fehlende Aufstiegsmöglichkeiten und der sich daraus ergebenden Resignation sowie der Wahrnehmung, dass das Erhalten von Sozialleistungen den Normalfall darstellt verfestigt sich die Armut (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 132). Benachteiligte Quartiere werden so zu benachteiligenden Quartieren (Häußermann/Siebel 2004, S. 159). Kinderarmut führe zu Stigmatisierung und geringeren Bildungschancen welche wiederum in „gescheiterte Arbeitsmarktkarrieren“ endet, so Meier und Witte (2008, S. 5).

Das Land Nordrhein-Westfalen hat derzeit (Stand 31.12.2013) 17.554.938 Einwohner, ca. 4,2 Millionen hiervon haben einen Migrationshintergrund. In den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln und Detmold liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund bei über 25%, der Regierungsbezirk Arnsberg hat zwischen 20 und 25% und der Regierungsbezirk Münster nur zwischen 15 und 20% Migrationsanteil an der Bevölkerung.

Die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund lässt sich noch einmal in zwei große Gruppen unterscheiden, denen mit deutscher Staatsangehörigkeit (ca. 60% im Bundesdurchschnitt) und jenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (ca. 40% im Bundesdurchschnitt) (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013, S. 9f).

Nicht immer sind beide Gruppen statistisch erhoben, häufig gibt es nur Zahlen für ausländische Mitbürger, wodurch ein Großteil der Menschen mit Migrationshintergrund nicht erfasst wird.

In unserem exemplarischen Beispiel der Stadt Gelsenkirchen werden beide Gruppen unterschieden und erhoben. Insgesamt sind gut 25% der in Gelsenkirchen gemeldeten Personen ausländischer Herkunft, das sind deutlich mehr als im Durchschnitt des Regierungsbezirkes (Regierungsbezirk Münster, 15-20%). Hiervon haben ca. 60% eine ausländische Staatsangehörigkeit, 40% die deutsche.

Innerhalb der Stadt gibt es noch einmal deutliche Unterschiede. Hervorzuheben sind insbesondere Gelsenkirchen Neustadt, ein Stadtteil mit einem Anteil an nicht-deutscher-Bevölkerung von ca. 49% sowie Schalke-Nord mit rund 33% und als Gegensatz dazu Scholven mit knapp 21% bzw. Resse mit nur 13% nicht-deutsche-Bevölkerung (vgl. Stadt Gelsenkirchen 2010, S. 22f).

2.2 Demographische Segregation

Unter demographischer Segregation versteht man die ungleiche Verteilung von Personen hinsichtlich ihres Alters. Diese lässt sich besonders anhand des Altersquotienten (Anteil der Personen über 65 Jahren an der Bevölkerung) bzw. dem Jugendquotienten (Anteil der Personen unter 18 Jahren an der Bevölkerung) bestimmen.

Unter dem Eindruck des demographischen Wandels sind uns allen die Bevölkerungspyramiden bekannt, die sich immer mehr ins Gegenteil verkehren und sich von einer Pyramiden- zu einer Urnenform wandeln. Die Geburtenrate in Deutschland liegt seit einigen Jahrzehnten recht konstant bei (aktuell) 1,36 Kindern pro Frau, zum Erhalt der Bevölkerung auf gleichem Niveau wären rund 2,1 Kinder von Nöten. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung weiterhin an. Dies führt insgesamt zu einer (über-)alternden Gesellschaft.

Die Geburtenraten der Personen mit Migrationshintergrund ist vergleichsweise höher und bremst, gemeinsam mit den Außenwanderungsgewinnen, die Bevölkerungsverluste vieler Städte (ILS/ZEFIR 2003, S. 4).

Wie sich die Menschen gemessen an ihrem Alter auf die Wohngebiete verteilen ist nicht einheitlich und korreliert, insbesondere durch die erwähnte höhere Geburtenrate, sehr stark mit dem Anteil der nicht-deutschen-Bevölkerung, also der ethnischen Segregation (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 5). In Städten in Ballungskernen liegt der Anteil der nicht-deutschen, jugendlichen Bevölkerung bereits bei gut 30%, für die Zukunft wird prognostiziert, dass sie dort in einigen Jahren die Mehrheit stellen werden (ILS/ZEFIR 2003, S. 4).

Eine stetig voranschreitende Entmischung der Bevölkerung nach Lebensphasen bzw. Altersabschnitten lässt sich beobachten und damit einhergehenden Veränderungen in der Stadtstruktur: Familien mit Kindern ziehen in die innerstädtischen Randgebiete bzw. ins Umland, die Innenstädte werden größtenteils von alleinstehenden, zumindest kinderlosen und in der Regel berufstätigen Personen bewohnt, in den peripheren Randlagen konzentrieren sich die alten Menschen (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 6).

Der Altersquotient in Nordrhein-Westfalen liegt derzeit bei 20,3%, Gelsenkirchen hat einen von 20,8% und liegt dementsprechend nahe am Landesdurchschnitt. Innerhalb der Stadt gibt es leichte Tendenzen, die sich größtenteils mit den allgemeinen Beobachtungen decken: Der Stadtteil Resse beispielsweise liegt am nordöstlichen Stadtgebiet von Gelsenkirchen und hat einen Anteil an Senioren über 65 Jahren von 22,55% und zugleich einen recht niedrigen Jugendquotienten (Anteil der unter 18-Jährigen) von 15,44%. Auch der Anteil der nicht-deutschen-Bevölkerung ist mit knapp 13% auffallend niedrig (im Vergleich der Stadtteile untereinander).

Ein eher untypischer Stadtteil zumindest was die sonst häufig vorkommende Korrelation von demographischer und ethnischer Segregation angeht ist Gelsenkirchen-Scholven. Hier beträgt der Altersquotient nur 18%, der Jugendquotient liegt mit 16,6% exakt im Durchschnitt der Stadt und der Anteil der nicht-deutschen-Bevölkerung liegt trotzdem bei nur unterdurchschnittlichen 21% (vgl. Stadt Gelsenkirchen 2010).

Die demographische Segregation (allein) wird bisher von Experten als relativ unproblematisch bewertet (vgl. ILS/ZEFIR 2003, S. 6), was vielleicht eher damit zusammenhängt, dass diese Personengruppe weder an anderer Stelle „fehlt“, noch in sich problematisch und/oder sozial auffällig ist. Es bleibt fraglich ob eine Konzentration von Älteren und Alten langfristig gesehen nicht zu erheblichen Problemen führt und beispielsweise die Pflege- und Betreuungsarbeit somit zusätzlich erschwert wird.

2.3 Soziale Segregation

Die soziale Segregation ist die umfassendste, weitreichendste und wahrscheinlich problematischste, jedoch am schwierigsten zu messen. Hier können verschiedene Merkmale beobachtet werden, nur einige werden jedoch überhaupt statistisch erfasst wie z.B. die Zahl der Arbeitslosen, der Langzeitarbeitslosen sowie Sozialhilfeempfänger.

Besonders häufig wird hier die Sozialhilfequote bemüht (vgl. Friedrichs/Triemer 2009, S. 13). Nach den grundlegenden Veränderungen im Bereich SGB II/ SGB XII ist jedoch fraglich, ob diese Quote sinnvoll ist. Da in der Regel SGB II-Bezieher mit SGB XII-Beziehern gleichgesetzt werden, ist zumindest eine Umbenennung meines Erachtens dringend angeraten. Doch auch hier ist es teilweise unmöglich an differenzierte, klein-räumliche Daten zu kommen.

Andere wesentliche Merkmale nach denen man die Bevölkerung untersuchen könnte und die ebenfalls Aussagekraft in Bezug zur sozialen Segregation geben könnten wären Bildungsstand sowie Einkommenshöhe.

Früher wurde häufiger mit dem Arbeiteranteil gearbeitet, im Zuge des Niedergangs der Montanindustrie (in Bezug auf das Ruhrgebiet) und der Hinwendung zu einer Dienstleistungsgesellschaft ist dies jedoch kein valides Merkmal mehr. Zumal die einstigen Arbeiter, die „Arbeiterklasse“ der 60er, 70er und frühen 80er Jahre sich durchaus durch einen Teil von Merkmalen und Werten auszeichnete, die heute keinesfalls als auf die Gesellschaft bezogen als sozial problematisch eingestuft werden würden. Ob dies ausschließlich an der Entstehung einer „neuen Unterschicht“ unterhalb der Arbeiterschaft liegt ist fraglich.

Die soziale Segregation ist, auch wenn sie nicht so einfach erhebbar und plakativ wie die ethnische ist, diejenige Form von Segregation, die gesellschaftlich am problematischsten ist. Sie schreibt bestehende gesellschaftliche Unterschiede fest, erschwert den Austausch zwischen den unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus und senkt auf vielfältige Art und Weise die Chancen sozialer Mobilität. Prof. Strohmeier fasst zusammen: „Heute und in naher Zukunft gibt es in Deutschland zwei Kindheiten: auf der einen Seite die Kindheit der privilegierten Mittelschichten in der ´Zwischenstadt` im Umland oder in der bürgerlichen ´Oberstadt`, auf der anderen Seite die Kindheit der Unterschichten und der armen Zugewanderten in den Großsiedlung des sozialen Wohnungsbaus, in den Arbeitersiedlungen oder in den innenstadtnahen Armutsvierteln am Cityrand.“ (zit. in Meier/Witte 2008, S. 5).

Die Heterogenität deutscher Städte hat sich seit den 90er Jahren deutlich verstärkt und bildet so den nationalen sozialökonomischen Wandel ab (vgl. Hanesch 2011, S. 8).

Eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft mit einer kleinen Schicht reicher Menschen, welche sich immer mehr abgrenzen und aus dem Solidarverbund zurückziehen steht eine immer weiter wachsende Schicht von Armen gegenüber. Diese Armut hat unterschiedliche Gesichter, es sind diejenigen, die der Massenarbeitslosigkeit zum Opfer gefallen sind, die Alleinerziehenden und kinderreichen Familien, Personen mit niedrigen oder keinen Bildungs- und Berufsabschlüssen, Migranten, die ´working-poor` sowie zunehmend auch Personen in der Altersarmut (vgl. Hanesch 2011, S. 9).

Diese Polarisierung bildet sich auch in der sozialen Segregation der Städte in zunehmenden Maße ab. Besonders betroffen sind in NRW hiervon Städte des Eingangs beschriebenen Typs b), d.h. Städte mit einem hohen Tertiärisierungsgrad wie z.B. Essen oder Köln. Hier gibt es die freiwillige Segregation einer ´Oberschicht` wie z.B. im Essener Süden (Bredeney, Kettwig, etc.), und eine Konzentration sozial schwacher Haushalte im Essener Norden (z.B. Essen-Altenessen).

Die Ruhrgebietsregion verzeichnet in ihren Kernstädten eine massive Abwanderung die, und das ist besonders kritisch für die Region, stark sozial-selektiv geprägt ist. Überdurchschnittlich häufig verlassen junge und gut ausgebildete Menschen die Region (vgl. Strohmeier/Neubauer/Prey 2002, S. 3). Dies ist bundesweit typisch für strukturschwache Regionen und zeigt sich so auch in weiten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns, im Harz, etc.

Gelsenkirchen ist insgesamt homogener. Die Unterschiede in der Bevölkerung sind weniger stark ausgeprägt. Gelsenkirchen ist insgesamt eine Stadt mit relativ ´armer` Bevölkerung, einem hohen Anteil an (Langzeit-)Arbeitslosen sowie Migranten. Die soziale Segregation ist verhältnismäßig gering, auch wenn es natürlich einige Tendenzen im Stadtgebiet gibt. Da es keine Daten über die Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfequoten bezogen auf die Stadtteile gibt lassen sich jedoch keine konkreten Aussagen machen.

3. Hinführung zur frühkindlichen Bildung

Im nachfolgenden Punkt soll es um die Entwicklung und Deskription aktueller Aspekte frühkindlicher Bildung in Kindergärten, in Kindertagesstätten, im Rahmen der Kindertagespflege und Kinderkrippen gehen. Da seit dem 1. August 2013 ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder unter drei Jahren besteht und infolgedessen eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme der Krippenplätze zu verzeichnen ist, soll im Folgenden die Gruppe der Kinder von 0 – 6 Jahren in den Fokus genommen werden.

Im Besonderen geht es bei der Betrachtung der frühkindlichen Bildung um die pädagogische Qualität in oben genannten Einrichtungen. Dieser Begriff wurde 1998 erstmals von dem Erziehungswissenschaftler Wolfgang Tietze und seinen Kollegen zugrunde gelegt. Pädagogische Qualität ist nach deren Einschätzung gegeben, „wenn die jeweiligen pädagogischen Orientierungen, Strukturen und Prozesse das körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Wohlbefinden und die Entwicklung und Bildung der Kinder in diesem Bereich aktuell wie auch auf Zukunft gerichtet fördern“. (zit. in Wertfein/Müller/Kofler 2010, S. 6) Hinsichtlich der pädagogischen Qualität in Kinderkrippen erweitert Tietze diese Aussagen um die Tatsache, dass dieser Prozess ebenso die Familien der Kinder in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung unterstützt. (vgl. Wertfein/Müller/Kofler, S. 56)

Neben dieser theoretischen Wortdefinition ist der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in mehreren bundeseinheitlichen Gesetzen verankert. Zu finden wäre dieser unter anderem im § 2 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), welcher klar definiert, dass ein Kindergarten neben der Betreuungsaufgabe auch einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag hat und an welche Bedingungen dieser geknüpft ist. Des Weiteren wird in § 22 Abs. 1 des 8. Sozialgesetzbuches grundsätzlich geregelt, dass das Aufgabenspektrum von Tageseinrichtungen die „Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes“ umfasst und in Abs. 3 desselben Paragrafen wird der Förderauftrag für Kindertageseinrichtungen ausformuliert. Daneben trat am 1. Januar 2005 das „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG) in Kraft. Auch hier soll neben der Gewährleistung des quantitativen Ausbaus die qualitative Weiterentwicklung im Bereich der Erziehung und Bildung sichergestellt werden. (vgl. Sliwka 2010, S. 91ff) Zudem wurde in demselben Jahr das Kinderförderungsgesetz (Kifög) vom Bundestag verabschiedet, welches die Rahmenbedingungen der Förderung der Kinder unter drei und der Tagespflege regelt.

Trotz dieser relativ klaren gesetzlichen Regelungen und Vorgaben gibt es keine exakte Antwort auf die Frage, was genau frühkindliche Bildung im Elementarbereich ist und wie dieser Bildungsauftrag in den jeweiligen Kindertagesstätten umgesetzt werden muss.

Es gibt allerdings Qualitätsansprüche an unterschiedliche Bildungsbereiche, welche je nach Ausgangslage der einzelnen Einrichtung angepasst und als Leitlinie gesehen werden müssen. Das bedeutet, dass sich die konkreten Ausgestaltungsweisen der Bildungspläne an der Nutzerstruktur, der geografischen Lage und anderen Gegebenheiten der Einrichtung orientieren. Im Folgenden sollen einige dieser grundlegenden Faktoren der frühkindlichen Bildung benannt werden. (vgl. kindergartenpädagogik 2010)

Grundsätzlich ist das Ziel einer gut funktionierenden Einrichtung der frühkindlichen Bildung, in Verbindung mit der häuslichen Erziehung und Betreuung, das ganzheitliche Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten. Hierbei ist es bedeutsam, dass die Qualitätsansprüche an die Betreuung von unter Dreijährigen einen etwas anderen Fokus haben, da diese Kinder noch stärker auf eine Bezugsperson, der sie vertrauen können und die ihnen Sicherheit bietet, angewiesen sind. Somit ist selbstverständlich der Betreuerschlüssel in Kindergruppen mit dieser Altersgruppe deutlich höher im Vergleich zu einer normalen altersgemischten Kindergartengruppe von drei bis sechs Jahren. Oftmals liegt der Schwerpunkt bei dieser Betreuungsform eher auf pflegerischen Aspekten, wie z. B. wickeln und füttern. Allerdings müssen diese Situationen dennoch als Bildungssituationen verstanden werden, in welcher sich spielerisch die Vertrauensbasis zwischen der Fachkraft und dem Kind entwickeln sollte. (vgl. Wertfein/Müller/Kofler 2010, S. 56) Somit kann deutlich gemacht werden, dass in allen alltäglichen Situationen, welche in einer Einrichtung mit Kindern verschiedener Altersgruppen stattfinden, Bildungsschwerpunkte gesetzt werden können und sollen, wodurch wiederum die frühkindliche Förderung unterstützt wird. Welche Bildungsschwerpunkte und welche Aspekte der frühkindlichen Förderung genau gemeint sind, soll im Folgenden beschrieben werden.

Grundsätzlich entwickeln Kinder Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit sich selbst, mit anderen und mit der Umwelt. Diese Kompetenzen stellen die Basis für die Aneignung und Weiterentwicklung von bildungsprozessorientierten Vorgängen dar und gewährleisten, dass das Kind seinen Alltag bewältigen und sich die Welt aneignen kann. Nachfolgend werden diese Fähigkeiten in drei Unterkategorien unterteilt. Diese Differenzierung findet zum besseren Verständnis statt, lässt sich jedoch in der praktischen Umsetzung nicht so klar voneinander abgrenzen. (vgl Bildungsgrundsätze 2011, S. 25-28)

Zu nennen wäre zum einen die Selbstkompetenz als Basis für die Entwicklung von frühkindlichen Bildungsplänen. Die Selbstkompetenz schließt die Entwicklung einer eigenen Identität und das Kennenlernen, sowie den Umgang mit den eigenen Stärken und Schwächen, ein. Kinder sollen sich in ihrer eigenen Gestalt besser wahrnehmen, ein positives Selbstkonzept herstellen, zugleich Bewältigungsmechanismen entwickeln und die eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen. Hierbei ist die Vorbildfunktion von Erwachsenen von enormer Bedeutung.

Ein weiterer Bereich stellt die Förderung der Sozialkompetenz dar. In diesem Zusammenhang geht es darum, dass das Kind lernt, die Bedürfnisse und Interessen anderer, neben seinen eigenen zu erkennen und sein Verhalten darauf abzustimmen. Kinder sollen lernen, ihre eigenen Belange angemessen zu vertreten, sich in einem sozialen Kontext als zugehörig und integriert erleben, Vorurteilen abzubauen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, Empathie zu erlernen und Konflikt-, wie auch Kooperationsfähigkeit zu entfalten. Aus diesem Grund ist der Austausch mit anderen Personen jedweder Alterskategorie von enormer Bedeutung.

[...]

Final del extracto de 47 páginas

Detalles

Título
Zur frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen. Die Bedeutung sozialstruktureller Daten für die Entwicklung der Angebote
Universidad
University of Duisburg-Essen  (Fakultät für Bildungswissenschaften)
Curso
Bildung und Hilfe unter Bedingungen sozialräumlicher Segregation
Calificación
2,0
Autores
Año
2014
Páginas
47
No. de catálogo
V316861
ISBN (Ebook)
9783668170124
ISBN (Libro)
9783668170131
Tamaño de fichero
551 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Segregation, Gelsenkirchen
Citar trabajo
Nina Bethke (Autor)Alexandra Hartmann (Autor), 2014, Zur frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen. Die Bedeutung sozialstruktureller Daten für die Entwicklung der Angebote, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316861

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Zur frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen. Die Bedeutung sozialstruktureller Daten für die Entwicklung der Angebote



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona