Diese Arbeit setzt sich mit den Rechtsprechungen nach dem Urteil des LAG Bremen vom 29.06.2010 auseinander. Hierbei wird zunächst auf den Tatbestand, sprich die involvierten Seiten und daraufhin auf das letztendliche Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10. eingegangen. Anhand dessen wird versucht das eigentliche Thema der Seminararbeit, nämlich „Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers nach dem AGG bei diskriminierender Kündigung“ zu erläutern und im Fazit die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen.
Diskriminierung kann auf vielen Ebenen erfolgen und ist gerade in dem Bereich der Arbeit bzw. auf dem Arbeitsmarkt keine Ungewöhnlichkeit. So treten vermehrt Kündigungen bedingt durch solche Faktoren, wie z.B.: das Geschlecht, die ethnische Herkunft, die Religion, das Alter, die sexuelle Orientierung, physische Behinderung und einige mehr, auf.
Im Zusammenhang dazu wurde Ende 2006 das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt, welches sich auf verschiedene EURichtlinien der Vorbeugung sowie Bekämpfung von Diskriminierung bezieht, diese in das deutsche Recht impliziert und somit gegen die oben aufgeführten Möglichkeiten der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt hervorgeht. Auf diese Weise werden diese Formen von Diskriminierung durch das AGG § 1 AGG verboten. Das AGG verbietet Diskriminierungen aller Art, sodass in Fällen von Diskriminierung eine Entschädigung verlangt werden kann.
Das eigentliche Problem des AGG ist kein anderes als die unerwünschte doch oftmals stattfindende Überschneidung mit dem Kündigungsschutzrecht. Das AGG schreibt sogar gemäß § 2Abs. 4 AGG vor, dass in Fällen von Kündigungen „ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz“ gelten sollen. Dies stellt gewissermaßen ein Problem dar, zumal durch diese Überschneidungen sich oftmals strittige Problempunkte entwickeln, sodass mögliche Urteile bei verschiedenen Fällen nicht immer leicht und einsichtig sind.
Abschließend könnte eine mögliche Fragestellung wie folgt aussehen: Ist der allgemein geltende Kündigungsschutz ein ausreichender Schutz vor Entlassungen? Oder reicht dies nicht aus, sodass man auf den AGG angewiesen ist?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Zielsetzung
- Haupteil
- Der Tatbestand
- Die Entscheidung des Arbeitsgericht Bremen vom 25.11.2009
- Berufung Landesgericht beim Landesgericht 19.02.2010
- Ist das Urteil legitim und nachvollziehbar? - Begründung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29.06.2010. Sie analysiert den Tatbestand, insbesondere die beteiligten Parteien und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10. Anhand dieser Analyse wird versucht, das Thema der Seminararbeit, nämlich „Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers nach dem AGG bei diskriminierender Kündigung“, zu beleuchten und im Fazit die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen.
- Diskriminierung am Arbeitsplatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Der Konflikt zwischen Kündigungsschutzrecht und AGG
- Die Beweislast im Falle einer diskriminierenden Kündigung
- Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei diskriminierender Kündigung
- Die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Bremen im Fall der diskriminierenden Kündigung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problemstellung dar, nämlich die Überschneidung zwischen Kündigungsschutzrecht und AGG und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Klärung von Diskriminierungsfällen. Die Zielsetzung der Arbeit liegt darin, die Rechtsprechung im Fall einer diskriminierenden Kündigung im Lichte des AGG zu analysieren.
Der Haupteil der Arbeit befasst sich mit dem konkreten Fall des Landesarbeitsgerichts Bremen. Er beschreibt den Tatbestand, die involvierten Parteien und die Entscheidung des Gerichts. Darüber hinaus wird die Legitimität und Nachvollziehbarkeit des Urteils im Kontext des AGG diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Diskriminierung am Arbeitsplatz, Kündigungsschutzrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Schadensersatzpflicht, Beweislast, Rechtsprechung, Landesarbeitsgericht Bremen.
- Arbeit zitieren
- Denis Danichevski (Autor:in), 2013, Die Schadensersatzpflicht des Arbeitsgebers nach dem AGG bei diskriminierender Kündigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316874