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(Wie) können Menschenrechte universell begründet werden? Die normative Letztbegründung

Titel: (Wie) können Menschenrechte universell begründet werden? Die normative Letztbegründung

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2014 , 29 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Benno Valentin Villwock (Autor:in)

Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der folgenden Arbeit wird der Frage nach dem normativen Geltungsgrund der Menschenrechte nachgegangen. Wodurch können Menschenrechte normativ letztbegründet werden? Inwieweit lassen sich aus dieser normativen Letztbegründung tatsächlich Menschenrechte nach heutigem Verständnis ableiten? Welche Kritik kann an der Wahrheitsfähigkeit der Begründungsansätze, sowie an deren Potenzial, Menschenrechte nach unserem heutigen Verständnis zu begründen, angeführt werden?

Im Einklang mit einschlägiger Literatur soll sich bei der Beantwortung der Ausgangsfragen auf eine religiöse, eine deontologische sowie eine konsequenzialistische Herleitung konzentriert werden. Das Spektrum umfasst somit eine theologische Begründung sowie die wesentlichen Zweige der, sich von metaphysisch Vorannahmen weitgehend zu emanzipieren versuchenden, kognitivistischen Ethik.

Menschenrechte sind heute eine der großen globalen Integrationsformeln, auf Basis derer normative Legitimität für Meinungen und politische Vorhaben reklamiert werden kann. Der Wortbedeutung nach bezeichnen diese eine Gruppe von Rechten mit dem Anspruch, jedem Menschen, allein auf Grundlage der Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies, zuzustehen.

Mit den Menschenrechten wird heute ein universeller Wahrheitsanspruch verbunden, das heißt, dass diese unabhängig von der subjektiven Lebenswelt und dem hiermit verbundenen kulturellen Sozialisationsrahmen des Adressaten normative Geltung beanspruchen.

Es kann nun die Frage aufgeworfen werden, worin diese besonderen Rechte des Menschen begründet sind. So wurde kritisiert, dass allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmen biologischen Gattung kein ausreichender Grund für die Zuschreibung partikularer Rechten ist. Eine rein rechtspositivistische Begründung scheint ebenfalls zunächst ungenügend. Trotz der Relevanz einer solch empirischen Perspektive scheint es lohnend, theoretisch nach einer normativen Letztbegründung der Menschenrechte zu fragen – auch, da derartige Ideen einen bedeutenden Einfluss im Prozess der sukzessiven Sakralisierung der Person hatten und für die diskursive Durchsetzung dieser Idee bis heute aktuell sind.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II. Der normative Geltungsgrund der Menschenrechte

1. Eine theologische Begründung der großen Offenbarungsreligionen

a) Der Ursprung der Menschenwürde in der Anteilnahme Gottes

b) Menschenrechte durch eine motivierte Exegese

c) Kritik am theologischen Begründungsansatz

2. Eine deontologische Begründung nach Kant

a) Durch Vernunft zur Würde

b) Durch metaphysische Vorannahmen zu Menschenrechten

c) Kritik am deontologischen Ansatz nach Kant

3. Eine konsequenzialistische Begründung nach Singer

a) Die Optimierung des Interessenaggregats als objektiv richtiges Handeln

b) Utilitaristische Menschenrechte ?

c) Kritik an der utilitaristischen Begründung von Menschenrechten

III Schlussbetrachtung: Vergleich und Fazit

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage nach der normativen Letztbegründung von Menschenrechten, indem sie die theoretischen Grundlagen in drei großen ethischen Strömungen analysiert und auf ihre Eignung prüft, universelle Menschenrechte zu rechtfertigen.

  • Theologische Begründung innerhalb abrahamitischer Religionen
  • Deontologische Ethik nach Immanuel Kant
  • Konsequenzialistische bzw. präferenzutilitaristische Ansätze nach Peter Singer
  • Kritische Analyse der intersubjektiven Wahrheitsfähigkeit der Begründungsansätze
  • Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Menschenwürde und Menschenrechten

Auszug aus dem Buch

2. Eine deontologische Begründung nach Kant

Bis heute ist Immanuel Kant ein häufig zitierter Referenzautor, wenn sich mit dem Versuch einer immanenten Letztbegründung der Menschenrechte befasst wird28. Insofern Kant davon ausgeht, dass Moralität rational begründet und erkannt werden kann, vertritt dieser eine kognitivistische Position29. Vorausgeschickt werden muss hier, dass Kant, dem Zeitgeist seiner Lebenswelt geschuldet, teilweise tief in theologische Denkmuster zurückgreift. So geht Kant davon aus, dass die „Weisheit der Natur“30 durch die Veranlagung des Menschen mit bestimmten Eigenschaften eine bestimmte Absicht verfolgt. Für ihn sind alle „Naturanlagen eines Geschöpfes […] bestimmt, sich einmal vollständig und zweckmäßig auszuwickeln“. Kants deontologischer Ethik liegt somit im Kern der ethische Naturalismus einer teleologischen Naturlehre zugrunde31.

a) Durch Vernunft zur Würde:

(1) Nach Kant verfüge die Gattung Mensch, als einziges Geschöpf auf Erden, über die Naturanlagen, welche zur Vernunft befähigen. Ein Organ, das nicht gebraucht werden soll, ist ein Widerspruch der teleologischen Naturlehre, somit „muss“ der Mensch seine Veranlagung zur Vernunft nutzen und ihrem Zweck zuführen32. Der höchste Zweck der Vernunft ist die Hervorbringung eines guten Willens, welcher die Fähigkeit zur Selbstgesetzgebung (Autonomie) des Menschen in moralische Bahnen lenken kann. Der gute Wille ist für Kant das „Organ“ der inneren moralischen Gesetzgebung. Dieser gute Wille allein sei in der Welt und darüber hinaus als unbeschränkt gut zu erkennen33.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Einführung in die Relevanz der Menschenrechte als globale Integrationsformel und Vorstellung der drei zentralen Begründungsperspektiven.

II. Der normative Geltungsgrund der Menschenrechte: Detaillierte Analyse der theologischen, deontologischen und utilitaristischen Begründungsansätze sowie deren spezifische Kritikpunkte.

III Schlussbetrachtung: Vergleich und Fazit: Synthese der Ergebnisse hinsichtlich des intrinsischen Wertes des Individuums und Diskussion über das Potenzial einer nicht-westlichen Aufklärung.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Menschenwürde, Letztbegründung, Immanuel Kant, Peter Singer, Deontologie, Utilitarismus, Moralphilosophie, Vernunft, Autonomie, Präferenzutilitarismus, Gerechtigkeit, Ethik, Offenbarungsreligionen, Intersubjektivität

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert philosophische Begründungen für Menschenrechte, um zu verstehen, wie diese normativ und universell fundiert werden können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Untersuchung konzentriert sich auf theologische, deontologische und konsequenzialistische ethische Ansätze.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, zu klären, ob und wie Menschenrechte auf einer rationalen bzw. moralphilosophischen Basis universal begründet werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine systematische Analyse und kritische Evaluation philosophischer Begründungstheorien angewandt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Untersuchung der christlich-jüdischen Tradition, der kantischen Ethik und der präferenzutilitaristischen Argumentation von Peter Singer.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Menschenrechte, Menschenwürde, Autonomie, Utilitarismus und moralische Letztbegründung sind die zentralen Begriffe.

Welche Rolle spielt die Gottesebenbildlichkeit im theologischen Ansatz?

Sie dient als metaphysisches Fundament, aus dem eine universelle Achtung vor dem Menschen als Geschöpf Gottes abgeleitet wird.

Wie begründet Kant die Menschenwürde?

Kant leitet die Würde aus der Autonomie des Menschen ab, der als vernunftbegabtes Wesen fähig ist, sich selbst allgemeine Gesetze zu geben.

Was kritisiert der Autor am utilitaristischen Ansatz?

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass der Utilitarismus keine unveräußerlichen Rechte garantiert, da Interessen theoretisch für ein Gesamtwohl geopfert werden könnten.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten  - nach oben

Details

Titel
(Wie) können Menschenrechte universell begründet werden? Die normative Letztbegründung
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fach Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Menschenrechte – ihre Begründung und Bedeutung
Note
1,0
Autor
Benno Valentin Villwock (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
29
Katalognummer
V317032
ISBN (eBook)
9783668164383
ISBN (Buch)
9783668164390
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenrechte normativ normative Letztbegründung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Benno Valentin Villwock (Autor:in), 2014, (Wie) können Menschenrechte universell begründet werden? Die normative Letztbegründung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317032
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Leseprobe aus  29  Seiten
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