Es ist gängige Praxis, dass die Gewerkschaften ihre Mitglieder dazu verpflichten, einen Großteil der mit der Aufsichtsratstätigkeitverbundenen Tantiemen an die Gewerkschaft oder ihre Einrichtungen abzuführen. Abführungsverpflichtungen werden auch für die oftmals recht hohe Vergütung als Einigungsstellenbeisitzer nach § 76 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder für das Honorar der Sachverständigen des Betriebsrat nach § 80 Abs. 3 BetrVG vereinbart.
In dieser Arbeit soll die Zulässigkeit solcher Abführungsverpflichtungen untersucht werden. Dabei wird die rechtliche Problematik überwiegend am Beispiel der Abführung von Aufsichtsratstantiemen erörtert, welche im Mittelpunkt der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung stehen. Soweit sich Abweichungen gegenüber Vergütungen für die Tätigkeit als Einigungsstellenbeisitzer und Sachverständiger des Betriebsrats u.ä. ergeben, werden diese gesondert behandelt. Hintergrund der Diskussion sind die dieser Praxis entgegenstehenden monetären Interessen der betroffenen Gewerkschaftsvertreter.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Diskussion
I. Die Regelung
II. Rechtsnatur der Abführungsverpflichtung
1. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit als Auslegungsmaxime
2. Individualvertragliche Abrede
a) Schenkung oder Kaufvertrag
aa) Schenkungsversprechen
bb) Ämterkauf
cc) Sachverständige und Einigungsstellenbeisitzer
b) Arbeitsverhältnis
c) Auftrag
d) Zwischenergebnis
3. Regelung der Abführungsverpflichtung in der Vereinssatzung
a) DGB-Bundesbeschluss
b) Zulässigkeit der Abführungsverpflichtung in der Vereinssatzung
aa) Prüfungsmaßstab unter Beachtung der Koalitionsfreiheit
bb) Die Abführungsverpflichtung als Sonderpflicht
cc) Abführungspflicht ohne individuelle Zustimmung zum Sonderbeitrag
dd) Verstoß gegen Treu und Glauben
4. Verweis der gewerkschaftseigenen Satzung auf DGB-Beschluss
III. Allgemeine Probleme der Abführungsverpflichtung
1. Gegnerfinanzierung
a) Problemerläuterung
b) Streitentscheid
2. Verstoß der Abführungsverpflichtung gegen §113 AktG
IV. Sonderprobleme beim Einigungsstellenbeisitzer/ Sachverständigen des Betriebsrats
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Verpflichtung für Gewerkschaftsvertreter, ihre erhaltenen Vergütungen aus Tätigkeiten als Aufsichtsrat, Einigungsstellenbeisitzer oder Sachverständiger an Gewerkschaften oder gewerkschaftsähnliche Einrichtungen abzuführen.
- Rechtliche Einordnung der Abführungsverpflichtung (Schenkungsrecht, Ämterkauf, Arbeitsvertrag).
- Die Rolle der Koalitionsfreiheit und der Vereinssatzungen bei der Gestaltung von Abführungsregelungen.
- Analyse der Problematik der "Gegnerfinanzierung" im Kontext des Arbeitsrechts.
- Untersuchung der Vereinbarkeit mit § 113 Aktiengesetz (AktG).
- Differenzierung zwischen Aufsichtsratsmandaten und anderen betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen.
Auszug aus dem Buch
1. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit als Auslegungsmaxime
Der Auslegungsmaßstab gilt unabhängig davon, welche Rechtsgrundlage der Abführungsregelung letztendlich zugrunde gelegt wird. Gewerkschaften genießen den Schutz der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG. Die Koalitionsfreiheit ist ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des BGB. Ein schwerer Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG kann nach § 134 BGB sogar zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Die Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Vertreter muss sich deshalb zumindest mittelbar an diesem Grundrecht messen lassen.
Art. 9 Abs. 3 GG gewährt das Recht, Vereinigungen mit dem Ziel zu bilden, die Arbeitsbedingungen zu wahren und zu fördern. Art. 9 Abs. 3 GG bildet damit die rechtliche Grundlage zur Gründung von Gewerkschaften. Neben der Gründung ist aber auch der Koalitionszweck grundrechtlich geschützt. Der Gewerkschaft muss es möglich sein, sich frei zu betätigen und Aufgaben zu übernehmen, um die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu verbessern. Zu diesem Zweck gründen einige Gewerkschaften gemeinnützige Einrichtungen. Eine davon ist die Hans-Böckler-Stiftung. Deren Finanzierung wird überwiegend über die Abführung von Vergütungen der Gewerkschaftsmitglieder sichergestellt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die gesetzliche Mitbestimmung, die Vergütung von Aufsichtsräten und die Praxis der Abführung von Tantiemen an Gewerkschaften oder deren Einrichtungen.
B. Diskussion: Detaillierte juristische Prüfung der Abführungsverpflichtung unter Berücksichtigung von Vertrags-, Vereins- und Verfassungsrecht.
I. Die Regelung: Darstellung der Wege, auf denen Gewerkschaften Abführungsregelungen durchsetzen, insbesondere durch Individualvereinbarungen und Satzungen.
II. Rechtsnatur der Abführungsverpflichtung: Untersuchung, ob die Abführung als Schenkung, Kauf oder im Rahmen eines anderen Rechtsverhältnisses zu qualifizieren ist.
III. Allgemeine Probleme der Abführungsverpflichtung: Analyse der "Gegnerfinanzierung" und der Vereinbarkeit mit § 113 AktG.
IV. Sonderprobleme beim Einigungsstellenbeisitzer/ Sachverständigen des Betriebsrats: Besonderheiten bei Funktionen, die außerhalb des Aufsichtsrats liegen, aber ebenfalls Vergütungen generieren.
C. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Rechtslage, die in der Literatur überwiegend für wirksam gehalten wird, trotz fehlender höchstrichterlicher Klärung.
Schlüsselwörter
Gewerkschaften, Abführungsverpflichtung, Aufsichtsratsvergütung, Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit, Vereinsrecht, Ämterkauf, Gegnerfinanzierung, Aktiengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Hans-Böckler-Stiftung, Tantiemen, Satzungsregelung, Arbeitsrecht, Einigungsstelle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, ob Gewerkschaften ihre Mitglieder verpflichten können, Vergütungen, die sie aus Tätigkeiten als Aufsichtsräte, Sachverständige oder Einigungsstellenbeisitzer erhalten, an die Gewerkschaft oder gewerkschaftsnahe Einrichtungen abzuführen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG, dem Aktiengesetz sowie den spezifischen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit der Abführungsverpflichtungen zu prüfen, da diese in der Literatur umstritten sind und eine höchstrichterliche Entscheidung noch aussteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine systematische Analyse von Literatur, Rechtsprechung und gesetzlichen Rahmenbedingungen im kollektiven Arbeitsrecht vornimmt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Diskussion der Rechtsnatur der Abführungsvereinbarungen, die Prüfung der Satzungsfestigkeit, die Problematik der Gegnerfinanzierung sowie die Vereinbarkeit mit § 113 AktG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind Abführungsverpflichtung, Aufsichtsratsvergütung, Koalitionsfreiheit, Gegnerfinanzierung, Mitbestimmung und Vereinsautonomie.
Wie unterscheidet sich die Situation beim Aufsichtsrat von der des Einigungsstellenbeisitzers?
Beim Aufsichtsrat besteht ein gesetzlich vorgesehenes Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaft, während beim Einigungsstellenbeisitzer der Betriebsrat den Kandidaten auswählt und das Mandat weniger eng an die Gewerkschaft gebunden ist.
Wie bewertet der Autor die Rolle des DGB-Bundesbeschlusses?
Der Autor sieht in der dynamischen Verweisung der Gewerkschaftssatzungen auf DGB-Beschlüsse zur Höhe der Abführung ein rechtliches Problem der Rechtsunsicherheit und empfiehlt, Richtlinien direkt in der eigenen Satzung zu verankern.
- Arbeit zitieren
- Paul Oberländer (Autor:in), 2015, Können Gewerkschaftsvertreter verpflichtet werden, ihre Aufsichtsratsvergütung an Gewerkschaften oder gewerkschaftsähnliche Einrichtungen abzuführen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317348