Das Politische System der EU. Erfüllt das Europäische Parlament die Parlamentsfunktion?

Vergleich mit dem Deutschen Bundestag


Hausarbeit, 2013

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 3

2.Was ist ein Parlament? ... 4

3. Das Europäische Parlament ... 5
3.1 Historische Entwicklung ... 5
3.2 Aufbau und Arbeitsweise ... 6
3.3 Aufgaben und Gesetzgebung ... 7
3.4 Zwischenfazit ... 8

4. Der Deutsche Bundestag ... 9
4.1 Aufbau und Arbeitsweise ... 9
4.2 Aufgaben und Gesetzgebung ... 10
4.3 Zwischenfazit ... 12

5. Vergleich ... 13

6. Fazit ... 14

7. Literaturverzeichnis ... 15

1. Einleitung

"Wir sollten auch offen darüber diskutieren, wie auf europäischer Ebene Entscheidungen, die nur die Eurozone betreffen, in Zukunft zu legitimieren sind." (Cai Rienäcker (2012): 1)

So lauteten die Worte der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede vor den Europaabgeordneten im Jahre 2012 in Brüssel. Sie machte dabei deutlich, dass darüber nachgedacht werden sollte, ob bei wichtigen Entscheidungen auf europäischer Ebene das Europäische Parlament (im Folgenden: EP) mehr einbezogen werden sollte. Damit machte sie auf die fehlenden Kompetenzen des EP aufmerksam und regte zur Diskussion an. Dies soll auch in dieser Hausarbeit behandelt werden, die folgende These behandelt: Das Europäische Parlament erfüllt im Gegensatz zum Deutschen Bundestag nicht vollständig die Parlamentsfunktionen.

Damit ist gemeint, dass das EP im Gegensatz zum Deutschen Bundestag (im Folgenden: Bundestag) erhebliche Defizite aufzeigt und die Aufgaben eines Parlamentes in einem demokratischen Staat nicht vollständig ausüben kann. Um einen adäquaten Vergleich zwischen dem EP und dem Bundestag zu ermöglichen, soll zunächst gezeigt werden, was ein Parlament ist, wie es aufgebaut ist und welche Aufgaben es hat, um eine Grundlage zu schaffen. Daraufhin soll das EP vorgestellt werden, wobei der Fokus auf der historischen Entwicklung, dem Aufbau, der Arbeitsweise sowie den Aufgaben und der Gesetzgebung liegen soll. Anschließend soll nach dem gleichen Muster – wobei auf die historische Entwicklung hierbei verzichtet wird – der Deutsche Bundestag aufgezeigt werden, um zu sehen welche Parallelen das EP und der Bundestag aufweisen. Mit einem Zwischenfazit bei beiden Parlamenten soll Stellung zur These genommen werden.

Um den Vergleich und den Bezug auf die These präziser zu gestalten, soll nach der Vorstellung der beiden Parlamente – das EP und der Bundestag – im folgenden Punkt ein Vergleich erfolgen, der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden verdeutlichen soll. Abschließend wird anhand der gesammelten Argumente im Verlauf der Hausarbeit ein Fazit in Hinsicht auf die These gezogen und gezeigt, ob das EP Parlamentsfunktionen vollständig erfüllt.

Die Relevanz des Themas ist hoch, da die Europäische Union (im Folgenden: EU) oft in den Medien genannt wird. Diskussionen über die Befugnisse der europäischen Institutionen und die Gewaltenteilung in der EU sind nach wie vor aktuelle Themen.

In dieser Hausarbeit wurden verschiedene Quellen benutzt - Printmedien, Onlinequellen und Zeitschriften - um einen informationsreichen Überblick über das Thema zu kriegen und die verschiedenen Positionen zu verdeutlichen, wobei seriöse Bücher und Zeitschriften sowie in diesem Themenbereich bekannten Autoren die Informationen und Hauptargumente lieferten.

2.Was ist ein Parlament?

Um einen adäquaten Vergleich zwischen dem EP und dem Bundestag herstellen zu können, soll eine Definition des Begriffs ,,Parlament“ dienen. Was Aufgaben und Befugnisse eines Parlamentes sind, wie es aufgebaut ist, soll hier deutlich werden. Dieser Schritt soll als Grundlage für die weiteren Kapitel dienen und ein wichtiger Bezugspunkt zur Beantwortung der These sein.

Das Parlament (parlamentum = Gespräch, Besprechung) ist die allgemeine Vertretungskörperschaft des Stimmvolkes und somit die gewählte nationale Volksvertretung, der die gesetzgebende Gewalt zukommt und deren Mitglieder über ein freies Mandat verfügen. Das Parlament besteht entweder aus einer Kammer oder einem Haus (Einkammersystem) oder aus zwei Häusern (Zweikammersystem). Wahl, Zusammensetzung und Befugnisse des Parlamentes sind in der Verfassung oder in sonstigen Gesetzen festgeschrieben. Die Aufgaben des Parlamentes sind die Gesetzgebung, das Budgetrecht, die Kontrolle der Exekutive – insbesondere durch die Opposition - die Interessenartikulation und die Rekrutierung von Personal für Leitungspositionen. Zu einem Parlament gehören ein Parlamentspräsident, ein Ältestenrat und Ausschüsse, in denen Mitglieder der Fraktionen über Gesetzesinitiativen beraten. (Vgl. Schmidt (2010): 571)

Parlamente haben vier Kernfunktionen: erstens die Regierungsbildungs-, also die Wahl der Regierung; zweitens die Kontroll-, also die Kontrolle der Regierung durch die Opposition; drittens die Gesetzgebungs-, also Beschlüsse fassen und Gesetze beschließen; und viertens die Kommunikationsfunktion, also die wechselseitige Beziehung zwischen Parlament und Gesellschaft über Medien. (Vgl. Schöne (2010): 254)

Diese Funktionen beinhalten ,,repräsentiertenbezogene“ Funktionen, also Vernetzung, Responsivität, Darstellung und Führung; sowie ,,regierungsbezogene“ Funktionen, also Regierungskreation, Regierungskontrolle, Wahl und Gesetzgebung. (Vgl. ebd.: 255)

Ob auch der Bundestag und insbesondere das EP diese Parlamentsfunktionen vollständig wahrnehmen, soll in dieser Hausarbeit im Folgenden verdeutlicht werden, indem zunächst das EP und anschließend der Bundestag vorgestellt werden und dann ein Vergleich zwischen beiden Parlamenten erfolgt.

3. Das Europäische Parlament

Nachdem dargestellt wurde, was ein Parlament ist, welche Aufgaben es hat und wie es aufgebaut ist, soll in diesem Kapitel das EP vorgestellt werden, wobei die historische Entwicklung, der Aufbau und die Arbeitsweise sowie die Aufgaben und die Gesetzgebung im Fokus stehen, um einen angemessenen Vergleich im Folgenden zu ermöglichen.

3.1 Historische Entwicklung

Das EP hat seinen Ursprung in der gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Wirtschafts- sowie Atomgemeinschaft der 1950er Jahre. (Vgl. Baum-Ceisig, Busch, Nospickel (2011): 21) Es hatte erst durch die Römischen Verträge 1957 eine beratende Rolle im Gesetzgebungsverfahren, die Europäische Kommission (im Folgenden: EK) schlug die Rechtsvorschriften vor und der Rat der Europäischen Union (im Folgenden: Rat) erließ sie. (Vgl. Europäisches Parlament-Online) Vertragsänderungen seit den 1970er Jahren ließen das EP zu einem wichtigen Akteur neben der EK und dem Rat werden. (Vgl. Wessels (2008): 122)

Die 55-jährige Entwicklung der EU ist mit einem Zuwachs der Rechte und Kompetenzen des EP geprägt. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1952 gab es zunächst ein Parlament mit 78 Parlamentariern. Ab 1971 war das EP am Haushaltsverfahren der Gemeinschaften beteiligt und 1979 fanden die ersten Direktwahlen des EP statt, aber erst 1986 wurden mit der Einheitlichen Europäischen Akte die Rechte des EP erweitert, da das EP legislative Kompetenzen erhielt, wie bei der Einrichtung des Binnenmarktes oder die Zustimmung zu Beitrittsverfahren. Mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgebaut und die Einsetzung der EK vom EP abhängig gemacht. Der Vertrag von Amsterdam 1999 weitete das Mitentscheidungsverfahren auf weitere Politikbereiche aus und mit dem Vertrag von Nizza 2003 sollte eine Verfassung entstehen, die scheiterte. (Vgl. Europäisches Parlament-Online)

Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, entstand eine Verfassung und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wurde zum wichtigsten Rechtsetzungsverfahren der EU-Beschlussfassung, welches dem EP und dem Rat auf vielen Gebieten das gleiche Gewicht verlieh, z.B. Energie, Verkehr, Umwelt- und Verbraucherschutz. (Vgl. ebd.)

Das EP wird alle fünf Jahre in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und fungiert nun zusammen mit dem Rat als Gesetzgeber. Es kontrolliert die Arbeit der EK und ist gemeinsam mit dem Rat für den Haushalt zuständig. (Vgl. Weidenfeld (2006): 65)

3.2 Aufbau und Arbeitsweise

Das EP ist das einzige direkt gewählte EU-Organ mit 754 Mitgliedern, die etwa 500 Millionen Bürger der EU vertreten. Sie werden alle fünf Jahre von den Bürgern aller 27 Mitgliederstaaten gewählt. Diese bilden Fraktionen und arbeiten in Fachausschüssen, indem sie Berichte ausarbeiten, über die später im Plenum abgestimmt wird. (Vgl. Europäisches Parlament-Online)

Die Wahlverfahren in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zur Wahl des EP sind unterschiedlich je nach Land, wobei die Verhältniswahl in den meisten Mitgliedsländern besteht. (Vgl. ebd.)

An der Spitze des EP steht ein Präsidium, das sich aus einem Präsidenten, 14 Stellvertretern und fünf Quästoren zusammensetzt, die über die Struktur und Organisation des EP sowie über seine Haushaltsmittel entscheiden. (Vgl. Baum-Ceisig, Busch, Nospickel (2011): 20)

Der Präsident des EP wird für zweieinhalb Jahre, für eine halbe Wahlperiode, von den Mitgliedern des EP gewählt und ist wiederwählbar. Dieser leitet alle Arbeiten sowie die Debatten in den Plenarsitzungen. Zwölf Plenartagungen finden jährlich in Straßburg und sechs weitere in Brüssel statt. Des Weiteren unterzeichnet er alle Rechtsakte mit dem Ratsvorsitzenden, die nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. (Vgl. Europäisches Parlament-Online)

Die Sitze sind im Verhältnis zur Bevölkerung jedes Landes verteilt, wobei die Höchstzahl bei 99 – Deutschland - und die Mindestzahl bei sechs Sitzen – Malta – liegt. Der Abgeordnete wandert zwischen Straßburg, Brüssel und seinem Wahlkreis. Sie nehmen ihre Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit wahr. (Vgl. ebd.)

Die Zahl der vertretenen Parteien ist hoch, so dass es in der Wahlperiode 2004 bis 2009 etwa 170 Parteien gab. Das zeigt die Heterogenität der Parteienlandschaft. (Vgl. Wessels (2008): 139)

Die Fraktionsvorsitzenden bilden zusammen mit dem Präsidenten des EP die Konferenz des Präsidenten, wo die Sitzordnung, Abfolge der Gesetzgebungsverfahren und die Aufgaben der Ausschüsse besprochen werden. (Vgl. Baum-Ceisig, Busch, Nospickel (2011): 21)

Die Arbeit des EP findet in 20 ständigen Ausschüssen statt, die nach Fraktionsstärke und Position nationaler Gruppierungen innerhalb einer Fraktion besetzt werden. (Vgl. Wessels (2008): 147)

Die Abgeordneten bilden Fraktionen nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Richtung. Zur Zeit gibt es im EP sieben Fraktionen, die jeweils einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat haben. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete notwendig, die mindestens aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten sein müssen. (Vgl. Europäisches Parlament- Online) Die EK und der Rat nehmen an den Plenarsitzungen des EP teil, um die Kooperation zwischen den Organen zu erleichtern. (Vgl. ebd.)

[…]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Das Politische System der EU. Erfüllt das Europäische Parlament die Parlamentsfunktion?
Untertitel
Vergleich mit dem Deutschen Bundestag
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Das politische System der Europäischen Union
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
15
Katalognummer
V317544
ISBN (eBook)
9783668167490
ISBN (Buch)
9783668167506
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
politische, system, erfüllt, europäische, parlament, parlamentsfunktion, vergleich, deutschen, bundestag
Arbeit zitieren
Mehmet Mutlu Atci (Autor:in), 2013, Das Politische System der EU. Erfüllt das Europäische Parlament die Parlamentsfunktion?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317544

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