Für den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgültigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gültigkeit der TDSV96 ab. Eine ausführliche Begründung würde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen.
Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
Für Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundesländer geschlossen worden. Schließlich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage für den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden.
Als Rechtsgrundlage für den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die „Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation“ 4.
Als Auffangnorm steht ferner die „Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ zur Verfügung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also z.B. wenn der zu beurteilenden Dienst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Auf eine Vorstellung der Rechtsgrundlagen im einzelnen wird verzichtet und insoweit auf das Themengebiet des Vorreferenten hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- I. Rechtsgrundlagen des TK-Datenschutzes.
- II. Allgemeine Regeln in TDSV-E, TDDSG und MDStV
- 1. Datenvermeidung...
- 2. Zweckbindung
- 3. Unterrichtungspflicht.........
- B. Bestandsdaten bei Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten .....
- I. Definition
- II. Zweckbindung.......
- 1. Unterrichtung...
- 2. gesetzlich geregelte Zwecke für Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensteanbieter ...
- 1) Vertragsaufnahme, -durchführung und –abwicklung…......
- 2) Abrechnung und Inkasso..
- 3) Werbung und Marktforschung
- 3. gesetzlich geregelte Zwecke nur für Telekommunikationsdiensteanbieter..
- 1) Störungseingrenzung.
- 2) Mißbrauchseingrenzung.
- 3) Belästigende und Bedrohende Anrufe
- 4) Sicherheitsbehörden
- 5) Telefonverzeichnisse..\li>
- 6) Auskunft......
- 4. sonstige Zwecke
- III. Löschungsfristen........
- 1. Telekommunikationsdiensteanbieter.
- 2. Tele- und Mediendiensteanbieter
- C. Verbindungsdaten bei Telekommunikationsdiensten.
- I. Definition
- II. Zweckbindung...\
- 1. Aufbau weiterer Verbindungen
- 2. Abrechnung
- 3. Rufnummernübermittlung CLIP bzw. COLP.
- 4. Störungseingrenzung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Zweckbindung und Löschungsfristen von Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Kontext des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Telekommunikationsdienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und der EG-Datenschutzrichtlinie für Telekommunikation. Dabei werden die relevanten rechtlichen Vorgaben sowie die praktische Anwendung in der Telekommunikationsbranche analysiert.
- Datenschutz im Telekommunikationsbereich
- Zweckbindung und Löschungsfristen von Telekommunikationsdaten
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdiensteanbieter
- Verarbeitung und Schutz von Bestands- und Verbindungsdaten
- Anwendung des TKG, TDSV, TDDSG und der EG-Datenschutzrichtlinie
Zusammenfassung der Kapitel
Die Seminararbeit beginnt mit einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen des TK-Datenschutzes. Es werden die allgemeinen Regeln in den relevanten Rechtsnormen beleuchtet, insbesondere die Themen Datenvermeidung, Zweckbindung und Unterrichtungspflicht.
Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Zweckbindung und Löschungsfristen von Bestandsdaten bei Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten. Die verschiedenen Zwecke, für die Bestandsdaten verarbeitet werden dürfen, werden detailliert dargestellt. Dazu gehören die Vertragsaufnahme, -durchführung und -abwicklung, die Abrechnung und Inkasso, die Werbung und Marktforschung sowie weitere gesetzlich geregelte Zwecke für Telekommunikationsdiensteanbieter. Im Zusammenhang mit Bestandsdaten werden auch die relevanten Löschungsfristen für die verschiedenen Datenarten betrachtet.
Im letzten Kapitel werden die Verbindungsdaten bei Telekommunikationsdiensten behandelt. Es wird die Zweckbindung dieser Daten, die beispielsweise für den Aufbau weiterer Verbindungen, die Abrechnung und die Störungseingrenzung relevant sind, analysiert.
Schlüsselwörter
Telekommunikationsrecht, Datenschutz, Zweckbindung, Löschungsfristen, Bestandsdaten, Verbindungsdaten, Telekommunikationsdiensteanbieter, Tele- und Mediendiensteanbieter, TKG, TDSV, TDDSG, EG-Datenschutzrichtlinie, Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), Einzelverbindungsnachweis, Schufa, AGB, Werbung, Marktforschung, Störungseingrenzung, Mißbrauchseingrenzung, Sicherheitsbehörden, Telefonverzeichnisse, Auskunft.
- Arbeit zitieren
- Thomas Reimann (Autor:in), 2000, Zweckbindung und Löschungsfristen der Bestands-, Verbindungs-/Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach TKG, TDSV, TDDSG/MDStV und EG-TK-DatSch-RL, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3180