Verluste und Verlustvorträge. Aktuelle Praxis und ökonomische Effekte


Seminararbeit, 2016

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Symbolverzeichnis ... II

1 Einleitung ... 1

2 Aktuelle Praxis ... 2


2.1 Rechtliche Grundlagen zur Verlustverrechnung in Deutschland ... 2
2.2 Verlustverrechnung im internationalen Vergleich ... 4
2.3 Modellierung ... 4
2.4 Verlustverwertungsstrategien ... 8
2.4.1 zweistufiger Erwerb ... 8
2.4.2 sale-and-lease-back ... 9

3 Ökonomische Effekte ... 9
3.1 Wertigkeit der Steuerersparnis durch Verlustverrechnung ... 10
3.2 Verlustverrechnung hinsichtlich neuer Unternehmen ... 13
3.3 Auswirkungen im internationalen Wettbewerb ... 14
3.4 Auswirkungen auf die Risikobereitschaft ... 14

4 Fazit ... 15

Literaturverzeichnis ... 17

Symbolverzeichnis

[Dies ist eine Leseprobe. Formeln, Abbildungen und Tabellen sind nicht enthalten.]

1 Einleitung

„Bei dem größten Verlust müssen wir sogleich umherschauen, was uns zu erhalten übrig bleibt.“(Goethe et al. 1833-1834, S. 279).

Im Zuge der vergangenen Wirtschaftskrise, aber auch aufgrund aktueller Ereignisse, wie beispielsweise dem VW-Abgasskandal und dem hieraus entstandenen wirtschaftlichen Schaden, kommt dem Umgang mit finanziellen Verlusten und den daraus resultierenden Verlustvorträgen eine nach wie vor tragende Rolle zu.

Am Jahresende 2011 hatten die unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen deutschen Unternehmen einen Verlustvortrag in Höhe von rund570 Milliarden Euro angehäuft (siehe hierzu: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2015, S. 21), was rund 35 Milliarden Euro mehr als dem Schweizer Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr entspricht (Vgl. OECD 2012, S. 11).

Aus der Sicht von Unternehmen und Investoren ist es wünschenswert, dass diese Verluste für steuerliche Zwecke mit Gewinnen verrechnet werden. Durch die Möglichkeit der Verlustnutzung entsteht dem betroffenen Unternehmen so ein ökonomischer Vorteil, da hierdurch Liquiditätsabflüsse durch Steuerzahlungen vermieden werden können und letztlich mehr Liquidität im Unternehmen verbleibt, welche wiederum für Investitionen oder Ausschüttungen an die Gesellschafter eingesetzt werden kann (Vgl. Becker et al. 2009, S. 22).

Ziel der unternehmerischen Verlustnutzungspolitik ist daher die möglichst zeitnahe und umfassende Verrechnung entstandener Verluste.

Für den Staat hingegen impliziert die Möglichkeit, Gewinne mit Verlusten, in Form von Verlustvorträgen zu verrechnen, eine erhebliche Reduzierung der zukünftigen steuerlichen Einnahmen (Vgl. Sureth und Vollert 2010, S. 2).

Um dieser Reduktion entgegenzuwirken ist es im Sinne der Fisken die Verlustnutzung dahingehend einzuschränken, dass dadurch das Steueraufkommen verstetigt werden kann und durch die höhere Kontinuität der Steuereinnahmen eine bessere Planbarkeit der Einnahmenseite erreicht wird (Vgl. Müller 2006, S. 2).

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Handhabe von Verlusten und Verlustvorträgen im unternehmerischen Bereich in der aktuellen Praxis aufzuzeigen und hierbei Bezug zur Wirkung der deutschen Einschränkungen zur Verlustverrechnung zu nehmen. Zudem werden die international auftretenden gesetzmäßigen Unterschiede beleuchtet, sowie die durch die Möglichkeit zur Nutzung von Verlusten auftretenden ökonomischen Effekte dargelegt und beurteilt.

Um dies zu erreichen wird im folgenden Hauptteil auf die wichtigsten gesetzmäßigen Rahmenbedingungen eingegangen. Anschließend werden anhand von Modellrechnungen die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis, welche durch die Möglichkeit der Verlustverrechnung und deren Einschränkungen resultieren, sowie die hieraus entstehenden ökonomischen Effekte aufgezeigt. Abschließend werden in einem Fazit die wichtigsten Erkenntnisse zusammengetragen.

2 Aktuelle Praxis

Im unternehmerischen Alltag erscheinen Verluste als ein regelmäßiger Begleiter. Sie entstehen überwiegend in Anlauf- und Krisensituationen, gefördert durch risikoträchtiges oder zyklisches Geschäft und deuten in der Regel auf eine verminderte Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens hin (Vgl. Becker et al. 2009, S. 21).

Es ist folglich im Interesse des verlusterzielenden Unternehmens aus dem erwirtschafteten Verlust den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Je nach Rechtslage des jeweiligen Landes kann ein Verlustvortrag, sowie ggf. ein Verlustrücktrag, geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Verluste intertemporal mit zukünftigen, bzw. vergangenen Gewinnen verrechnet werden können, was sich in einer verminderten Steuerlast auswirkt.

Das Unternehmen zielt in der Regel darauf ab, eine möglichst zeitnahe und umfassende Umsetzung der Verrechnung der bereits entstandenen Verluste zu forcieren. Von Wichtigkeit ist hierbei die Verrechnung mit idealerweise möglichst hoch besteuerten Gewinnen, sowie die Vermeidung zukünftiger nicht oder nur beschränkt nutzbarer Verluste, sodass in letzter Konsequenz der Barwert der Steuerersparnis aus den steuerlichen Verlustvorträgen maximiert wird (Vgl. Becker et al. 2009, S. 28).

2.1 Rechtliche Grundlagen zur Verlustverrechnung in Deutschland

Um das Steuersubstrat zu sichern, unterwirft der deutsche Staat eine symmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten, im Sinne einer vollständigen und sofortigen Verlustverrechnung, sowie die periodenübergreifende Verlustverrechnung mit zahlreichen Einschränkungen (Vgl. Sureth und Vollert 2010, S. 1).

Entstehen einer Kapitalgesellschaft Verluste, können diese nach dem deutschen Einkommensteuergesetz, sofern sie im Entstehungsjahr nicht bereits ausgeglichen wurden, nach § 10d Abs. 1 EStG bis zu einer Höhe von maximal 511.500 € ein Jahr zurückgetragen, d.h. mit einem Gewinn aus dem Vorjahr verrechnet, werden. Wahlweise können die Verluste auch gemäß § 10d Abs. 2 EStG bis zu einer Höhe von 1 Mio. € und darüber hinaus zu 60% in die Folgejahre vorgetragen werden. Diese Abzugsbegrenzung setzt sich auch in den darauffolgenden Jahren fort und ist zeitlich unbegrenzt (siehe hierzu: Wittkowski 2008, S. 52).

Gewerbesteuerlich existiert nur der Verlustvortrag, welcher analog zur einkommenssteuerlichen Regelung des § 10d EStG zu verrechnen ist.

Eine der weiteren Einschränkungen ist die Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften welche durch den § 8c KStG geregelt ist. Diesen führte der Gesetzgeber als eine vorerst letzte verschärfende Maßnahme ein. In der Folge wurde ab 2008 die ursprüngliche Regelung zur Verlustabzugsbegrenzung für Körperschaften des § 8 Abs. 4 KStG a.F., welche auf die Vermeidung von missbräuchlichen Handels mit Verlustmänteln abzielte, durch eine eigenständige Vorschrift, den § 8c KStG ersetzt (Vgl. Sureth und Vollert 2010, S. 1).

Von einem Handel mit Verlustmänteln, bzw. einem Mantelkauf kann dann gesprochen werden, wenn ein Unternehmen eine Kapitalgesellschaft erwirbt, welche im Wesentlichen kein eigenes Vermögen, dafür aber steuerliche Verlustvorträge besitzt. Das erwerbende Unternehmen kann in der Folge den erlangten Verlustmantel als Steuerersparnis nutzen, indem es diesen mit eigenen Gewinnen verrechnet (Vgl. Glutsch et al. 2008, S. 218).

Die genannte Neuregelung hat diese Form der Verlustnutzung erheblich erschwert und führt häufig zu einer Vernichtung bestehender Verlustvorträge. Liegt im Sinne des § 8c KStG ein schädlicher Beteiligungserwerb vor, gehen die körperschaftlichen und gewerblichen Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft anteilig, in Höhe der Beteiligung oder ggf. sogar vollständig unter (Vgl. Sureth und Vollert 2010, S. 1).

Dies ist der Fall, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% der Anteile an einen Erwerber übertragen werden. Bei einer Anteilsübertragung von bis zu 50% können die entstandenen Verlustvorträge entsprechend der prozentualen Höhe nicht mehr genutzt werden. Bei einer Übertragung von mehr als 50% verfallen die Verlustvorträge gänzlich (siehe hierzu: Alber 2013, S. 307).

2.2 Verlustverrechnung im internationalen Vergleich

Im internationalen Vergleich zeigt sich jedoch, dass in Deutschland sehr großzügige Regelungen hinsichtlich der Verlustnutzung gelten, da die in einer Periode angefallenen und nicht ausgeglichenen Verluste nach dem deutschen Steuerrecht zeitlich unbefristet vorgetragen werden können (Vgl. Broer 2010, S. 401).

Zwar lassen alle europäischen Staaten eine Verrechnung mit späteren Gewinnen in Form eines Verlustvortrags zu, jedoch ist dieser bei einigen, im Gegensatz zum deutschen Verlustvortrag, zeitlich befristet. In fünf Staaten, unter anderem in Großbritannien und den Niederlanden, ist zusätzlich noch ein Verlustrücktrag von bis zu drei Jahren möglich. In elf EU-Staaten, beispielsweise in Italien und Griechenland, gilt die restriktivste Variante, die neben der Versagung des Verlustrücktrags die Verrechnung durch einen Verlustvortrag nur über wenige Jahre hinweg erlaubt. Den größten Handlungsspielraum für eine Verlustverrechnung in der EU bietet Irland mit einem dreijährigen Zeitraum für den Verlustrücktrag, sowie einer unbegrenzten Zeitspanne für den Verlustvortrag (für eine detaillierte Auflistung siehe: Jacob et al. 2011a, S. 81).

Für die USA ist (gemäß BMF 2014, S. 25) ein Verlustrücktrag für die zwei vorangegangenen Jahre, sowie ein Verlustvortrag für die nachfolgenden zwanzig Jahre möglich.

Auf die durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen hervorgerufenen Auswirkungen wird im dritten Abschnitt dieser Arbeit genauer eingegangen.

2.3 Modellierung

Vor dem Hintergrund der Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c KStG, werden in der nachfolgenden Modellrechnung die Auswirkungen der Regelungen zum Übertrag von Verlustvorträgen auf die Investitions- und Veräußerungsentscheidung aufgezeigt. Das Modell basiert hierbei grundlegend auf der Modellierung von Sureth und Vollert (2009), welche wiederum auf der Grenzpreismodellierung von Jacob und Pasedag (2009) aufbaut.

Hierzu werden die nachfolgenden Annahmen getroffen:

Ein Investor A plant im Zeitpunkt eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft für Anschaffungskosten in Höhe von zu erwerben, mit dem Vorhaben diese in einem späteren Zeitpunkt an einen Investor B weiterzuveräußern. Zum Zeitpunkt des Erwerbs liegen Verlustvorträge vor, welche beim Weiterverkauf den Verlustübertragungsbeschränkungen des § 8c KStG unterliegen, d.h. quotal oder sogar vollständig verfallen, sofern der entsprechende prozentuale Anteil bei der Übertragung überschritten wird.

Neben eines vollkommenen Kapitalmarktes unter sicheren Zukunftserwartungen (siehe hierzu Rudolph 2006, S. 28ff), wird ebenso die Existenz einer alternativen Geldanlage zu einem konstanten Zinssatz angenommen, zu der sowohl Investor A, als auch Investor B Zugang haben. Zusätzlich entspricht der Zinssatz der Eigenkapitalrendite des Unternehmens.

Im Zeitpunkt verkauft Investor A seine Beteiligung an Investor B zu einem Preis . Dieser Preis wird mit Hilfe des Gordon’schen Wachstumsmodells (Vgl. Gordon 1959, S. 99–105) modelliert. Im Zeitpunkt kommt es zur Liquidation des Unternehmens.

Die Anschaffungskosten verzinsen sich mit der Eigenkapitalrendite. Hierdurch entsteht in jeder Periode ein Gewinn , welcher mit dem Unternehmenssteuersatz belastet wird. Der Gewinn nach Steuern wird anteilig mit konstanter Quote thesauriert. Der verbleibende Teil wird als Dividende an den Anteilseigner ausgeschüttet, welche mit dem Abgeltungssteuersatz belastet wird.

Damit der Handel durchführbar ist, muss es zu einer Preiseinigung beider Investoren kommen. So ist es notwendig, dass Investor A festlegt, welchen Kaufpreis er im Zeitpunkt für die Beteiligung bereit ist zu bezahlen, wenn er den im Zeitpunkt vereinbarten Veräußerungspreis berücksichtigt. Investor B hingegen muss festlegen, welchen Preis er hierfür zum Zeitpunkt maximal zu zahlen bereit ist.

Um die Ermittlung der Preisvorstellung beider Investoren zu simplifizieren, wird der Verlustvortrag im ersten Schritt außen vor gelassen und in einem zweiten Schritt in die Rechnung integriert.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Verluste und Verlustvorträge. Aktuelle Praxis und ökonomische Effekte
Veranstaltung
Unternehmensbesteuerung
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
20
Katalognummer
V318125
ISBN (eBook)
9783668173361
ISBN (Buch)
9783668173378
Dateigröße
709 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
verluste, verlustvorträge, aktuelle, praxis, effekte
Arbeit zitieren
Nicolai Bastian (Autor:in), 2016, Verluste und Verlustvorträge. Aktuelle Praxis und ökonomische Effekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318125

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