Unerkannt und unterschätzt. Auslandsüberweisungen von Migranten in der humanitären Hilfe


Ausarbeitung, 2016

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Vorgehensweise

3 Definition Evaluation

4 Evaluationsbemühungen in der Entwicklungszusammenarbeit
4.1 Der Monterrey-Konsensus
4.2 Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit
4.3 Aktionsplan von Accra (2008)

5 Evaluation im BMZ
5.1 Aufgaben der Evaluation im BMZ
5.2 Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit
5.3 Methoden und Standards

6 Evaluationsstandards
6.1 DAC-Kriterien
6.2 DeGEval-Standards
6.3 Zusammenfassung

7 Evaluation in der deutschen EZ

8 Nutzen, Notwendigkeit und Hindernisse von Evaluationen

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Januar 2016 erreichte eine vom Spiegel veröffentlichte Meldung die Öffentlichkeit, die einige Probleme der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) aufzeigte. Von 30 Milliarden Euro, die durch die EU für Projekte ausgeben wurden, konnte nur die Hälfte der Summe ziel- und zweckgerichtet ausgeben werden. Die andere Hälfte der Hilfsgelder trägt demzufolge nicht dazu bei, den geplanten Projekterfolg zu realisieren (vgl. SPIEGEL ONLINE 2016). Um die Gelder der EZ zielgerichteter einzusetzen und auch die Wirkung und die Nachhaltigkeit zu messen, kann es sinnvoll sein, Projekte und Maßnahmen zu evaluieren, um somit bei Bedarf nach- oder gegenzusteuern. Dadurch können die gewonnen Erfahrungen in zukünftige Projekte und Maßnahmen einfließen und Gelder streichen zielgerichteter eingesetzt werden.

2 Vorgehensweise

In der hier vorliegenden Arbeit definiert der Verfasser zu Beginn den Begriff der Evaluation. Diese Arbeit wurde mittels Literaturrecherche erstellt. Als wichtige Quelle stellte sich der Internetauftritt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung heraus. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Internetpräsenz der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums dient. Im Weiteren erfolgt eine gekürzte historische Betrachtung der Evaluationsbemühungen der OECD-Staaten mit dem Hauptaugenmerk auf die Jahre nach 2000. Ein weiterer Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf der Evaluationsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Weiterhin wird überprüft welche Evaluationsstandards anerkannt sind beziehungsweise (bzw.) genutzt werden. Im abschließenden Teil wird die Evaluation in der deutschen EZ beleuchtet und der Nutzen, aber auch die Hürden und mögliche Gegenargumente von Evaluation in der Entwicklungszusammenarbeit aufgezeigt1.

3 Definition Evaluation

Die Gesellschaft für Evaluation e.V., kurz DeGEval, ist ein Verein, der aus verschiedenen Institutionen und Personen besteht, die im Arbeitsfeld der Evaluation tätig sind. Ziel dieser Vereinigung ist es, die Evaluation zu professionalisieren, unterschiedliche Aspekte der Evaluation zusammenzuführen und als Plattform für den Austausch und die Information über dieses Thema zu dienen (vgl. DeGEval 2015b). Auch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit arbeitet mit den Standards dieser Organisation (DEval 2015a). Durch die DeGEval wird Evaluation wie folgt definiert:

„Evaluation ist die systematische Untersuchung des Nutzens oder Wertes eines Gegenstandes. Solche Evaluationsgegenstände können z.B. Programme, Projekte, Produkte, Maßnahmen, Leistungen, Organisationen, Politik, Technologien oder Forschung sein. Die erzielten Ergebnisse, Schlussfolgerungen oder Empfehlungen müssen nachvollziehbar auf empirisch gewonnen qualitativen und/oder quantitativen Daten beruhen.“ (Beywl & DeGEval 2008, S.15)

4 Evaluationsbemühungen in der Entwicklungszusammenarbeit

Das Messen von Auswirkungen von Bemühungen in der Entwicklungszusammenarbeit hat eine lange Tradition (vgl. Borrmann & Stockmann 2009, S.6-7). Mit der Verabschiedung der Millennium Development Goals im Jahr 2000 durch die Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Foren und Agenden wuchs der Druck, die Erfolge in der Armutsbekämpfung mess- und darstellbar zu gestalten (vgl. ebd., S.17-18). Bis zur Jahrtausendwende lag der Schwerpunkt der vorhandenen Evaluationsbemühungen meist in den Durchführungsmodalitäten der Projekte. Hierbei lag der Fokus vor allem auf einer technischen „Soll-Ist“-Analyse der geförderten EZ Programme. Kurz vor dem Jahr 2000 fand ein Umdenken in den Geberländern statt, da festgestellt wurde, dass die globale Armutsbekämpfung kaum Erfolge erzielte. Durch die internationale Staatengemeinschaft wurden hierfür folgende Ursachen identifiziert.

- „Bilateralismus: fehlende Koordination der Geberprogramme sowie mangelnde individuelle Absprachen mit Partnerregierungen führen zu massiven EZ-internen Kohärenzproblemen.
- Defizite im Politikdialog: die Prioritäten werden den Partnerregierungen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen zu stark diktiert, der Politikdialog ist asymmetrisch.
- Kohärenzmanagement: dem sinnvollen Verbund von humanitären Aktionen, EZ-Programmen, Wirtschaftshilfen und Möglichkeiten zur Teilhabe am globalen Markt wurde zu wenig Beachtung geschenkt.
- Fehlende Entwicklungsfinanzierung: nachhaltige, globale Verbesserungen und der Abbau des Nord-Süd Gefälles können mit bestehenden Mitteln nicht erreicht werden; signifikant mehr Mittel müssen zur Verfügung stehen.
- Fehlende globale Initiativen: um die dringendsten Probleme – im Sinne der schnellen Beseitigung der wichtigsten entwicklungshemmenden Faktoren – anzugehen, braucht es ‚fast track‘ Prozesse mit genügend hohen Budgets.“ (Borrmann & Stockmann 2009, S.34-35)

Wie eingangs in diesem Kapitel erwähnt, markierten die Millenniumserklärung und die Bekanntgabe der Millenniumentwicklungsziele einen Paradigmenwechsel in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (vgl. UN Millenniumskampagne Deutschland 2001, UN Generalversammlung 2000). In den 2000er Jahren fanden einige wegweisende Erfolg versprechende internationale Zusammenkünfte statt, die die internationale Entwicklungszusammenarbeit bis heute nachhaltig geprägt haben. Dabei ging es sowohl um die Finanzierung als auch um die Messung der Wirksamkeit der EZ (BMZ 2015g). Im Folgenden wird auf einige wegweisende Konferenzen eingegangen.

4.1 Der Monterrey-Konsensus

Mit dem Monterrey-Konsensus verständigte sich die internationale Gemeinschaft auf die finanzielle Verwirklichung der Millenniumentwicklungsziele. Klassische Geber- und Empfängerstaaten berieten über unterschiedliche Finanzierungsoptionen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Zu den Hauptergebnissen zählten unter anderem:

- die Bereitstellung von mehr inländischen Mittel in Entwicklungsländern
- Förderung der Wirtschaft in Entwicklungsländern durch ausländische Direktinvestitionen
- Die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für die Entwicklungszusammenarbeit durch die internationale Gemeinschaft
- Teilweiser Schuldenerlass für Entwicklungsländer im Rahmen der HIPC-Initiative2
- Stärkere Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern
- Verbesserte Synchronisierung der internationalen EZ mit den Strategien der Entwicklungsländer (vgl. BMZ 2015b)

4.2 Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit

In der Erklärung von Paris aus dem Jahr 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit wurde sich auf Grundprinzipien des gemeinsamen Wirkens in der internationalen EZ geeinigt. Das grundsätzliche Ziel der Erklärung war „[...] durch Monitoring überprüfbare Maßnahmen zu ergreifen, um im Blick auf die noch in [jenem] Jahr vorgesehene VN-Fünfjahresbilanz der Millenniumserklärung und Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) unsere Modalitäten der EZ-Abwicklung und -Verwaltung zu reformieren.“ (High Level Forum Paris 2005, S.3) Die Reform der EZ zeichnet sich vorrangig durch fünf Hauptaspekte aus. Diese sind Eigenverantwortung, Partnerausrichtung, Harmonisierung, ergebnisorientiertes Management und gegenseitige Rechenschaftspflicht (vgl. ebd., S. 5-11). Wegweisend an der Pariser Erklärung war unter anderem, dass sie weitreichender als bisherige Erklärungen dieser Art war. Die hohe und hochrangige Teilnehmerquote, unter anderem waren der OECD-Generalsekretär, der Präsident der Weltbank und der Präsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vertreten, sowie die Formulierung klarer Handlungsziele führten zu einer hohen Akzeptanz der Pariser Erklärung. In der Vorbereitung des Hohen Forums von Paris fanden verschiedene regionale Workshops statt, um Vertreter von NROs sowie von Partner- und Geberländern zusammenzubringen. Es wurden Erfahrungen ausgetauscht, Fortschritte erörtert sowie die Bereiche besprochen, die weiterhin Handlungsbedarf besaßen (vgl. OECD 2006, S.54-56).

4.3 Aktionsplan von Accra (2008)

Das sogenannte „3rd High Level Forum on Aid Effectiveness“ fand zwischen dem 2. und 4. September 2008 in Accra, Ghana, statt und endete mit der Unterzeichnung des Aktionsplans von Accra. Die Teilnehmer verpflichteten sich auf die Umsetzung der bereits vereinbarten Erklärung von Paris. Während des Forums wurde festgestellt, dass einige Aspekte aus Paris schon umgesetzt wurden, die Fortschritte jedoch nicht ausreichten (vgl. 3rd High Level Forum on Aid Effectiveness 2008, S.1). Der Fokus in Accra lag auf einer breiteren Aufstellung in einem entwicklungspolitischen Kontext. Dazu gehörte eine stärkere Förderung der Transparenz sowie die Kopplung der Entwicklungszusammenarbeit an die Einhaltung von Menschenrechten, der Gleichstellung der Geschlechter, von Umweltschutzmaßnahmen und von „Good-Governance“-Aspekten3. Die Bundesregierung verabschiedete 2009 den sogenannten „Aktionsplan zur Umsetzung der Pariser Erklärung 2005 und des Accra-Aktionsplans 2008 zur Steigerung der Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit“. Die Hauptaussagen des Aktionsplans waren z.B. die weitere Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Länder, sowie die Förderung der Strukturen in den Entwicklungsländern. Hierfür erfolgten eine weitere, verbesserte Abstimmung zwischen den Partnerländern aber auch eine Erhöhung der Transparenz der Leistungen der Geberländer. Im Ergebnis dessen wurden durch die Bundesregierung Aufgabenbereiche für die EZ definiert. So resultierte zum Beispiel die verstärkte Ausrichtung auf Prioritäten der Partner der EZ, eine verbesserte Arbeitsteilung sowie Abstimmung unter den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, Erhöhung der Transparenz, erweiterte Zusammenarbeit mit allen Entwicklungsakteuren und die Etablierung von Anreizen für die erfolgreiche Umsetzung von EZ-Projekten (BMZ 2015a).

5 Evaluation im BMZ

Bereits 1997 und 1998 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Auftrag vergeben, den Stand der Evaluierungsbemühungen zu untersuchen (vgl. Lücking u. a. 2015, S.7). Im Jahre 2006 traten Evaluationskriterien seitens des BMZ in Kraft. Dieses Papier wurde in der Arbeitsgruppe ‚Evaluierung aus einem Guss‘ (BMZ 2006, S.1) entworfen, wobei auch die an internationaler Entwicklungszusammenarbeit beteiligten Durchführungsorganisationen DED, GTZ, InWEnt beteiligt waren (vgl. BMZ 2006, S.1).4 Die Kriterien orientierten sich an den von der OECD vorgegebenen DAC-Kriterien. 2007 und 2008 erfolgte eine zweite Systemprüfung, welche diverse Empfehlungen zu Reformen im Evaluierungssystem des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Ergebnis hatte (vgl. Lücking u. a. 2015, S.7).

5.1 Aufgaben der Evaluation im BMZ

„Die BMZ-Evaluierungen konzentrieren sich vor allem auf die kritische Überprüfung und strategische Weiterentwicklung von bestimmten Themen (zum Beispiel Gender Mainstreaming), Sektoren (zum Beispiel ländliche Entwicklung) oder Instrumenten (zum Beispiel Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft [...]“ (BMZ 2015d)

Dem Selbstverständnis des BMZ entsprechend haben die KfW, GIZ und das Ministerium unterschiedliche Rollen und Aufgaben in der Evaluation. Zu den Kernaufgaben des Ministeriums gehören vor allem die Koordination und Steuerung sowie das Erstellen von Leitlinien für die EZ. Diese Leitlinien sind auch für die Durchführungsorganisationen bindend. Weiterhin liegt der Schwerpunkt des BMZ auf den Querschnittsfragen, wie zum Beispiel Gender Mainstreaming, Menschenrechte oder Umweltverträglichkeit. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Evaluation von großen Programmen der bilateralen, sowohl staatlichen als auch nicht-staatlichen Zusammenarbeit, um die Weiterentwicklung und Überprüfungen von strategischen Aspekten der EZ zu gewährleisten.

Sogenannte Einzelprojekte werden durch das Ministerium im Regelfall nicht evaluiert, da hiermit die Durchführungsorganisationen betraut sind. Im Sinne des Transparenzgedankens werden die Evaluationen für das BMZ von unabhängigen Gutachtern, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Beratungsunternehmen durchgeführt (vgl. BMZ 2015d).

5.2 Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit

Eine Empfehlung der zweiten Systemstudie durch Borrmann und Stockmann lautete, eine unabhängige Evaluationsagentur zu gründen (vgl. Borrmann & Stockmann 2009, S.165-169). Aufgrund dessen wurde das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gegründet mit dem Ziel, die unabhängige Erfolgsbeurteilung der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen. Seit der Gründung wird die Arbeit nach wissenschaftlichen Standards ausgerichtet und ist das DEval in verschiedenen Gremien des Evaluierungsdialogs tätig. Zu den Kernaufgaben gehören:

„1. Evaluierungen, Leistungsüberprüfungen und Wirkungsanalysen der deutschen EZ
2. Überprüfung und Entwicklung von einschlägigen Methoden und Standards
3. Aufbereitung und Verbreitung von Evaluierungs- und Methodenforschungs-ergebnissen
4. Qualifizierungsmaßnahmen im In- und Ausland
5. Nationale und internationale Kooperationen
6. Förderung von Evaluierungskapazitäten in Kooperationsländern“ (DEval 2015b)

5.3 Methoden und Standards

Grundsätzlich orientiert sich das DEval an den DAC-Standards und den „Standards der Evaluation“ der DeGEval. Eine Orientierung bedeutet, dass die DAC-Standards als Leitfaden genutzt werden, um Evaluationen durchzuführen. Ergänzt werden diese Standards durch die Empfehlungen des DeGEval. Das Ziel ist es, die für eine Evaluation benötigten Daten, unter anderem durch Methodentriangulation, nach den bestmöglichsten wissenschaftlichen Standards zur erheben (vgl. DEval 2015a).

6 Evaluationsstandards

Bis zum Jahr 2000 kam es immer wieder zu Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit im internationalen Kontext, da diese mitunter zu nachteiligen Effekten in den Partnerländern der EZ führte und Abhängigkeiten schaffte. Mit der Verabschiedung der Millennium Development Goals existierte mit den acht formulierten Zielen und 21 Zielvorgaben ab der Jahrtausendwende ein international anerkannter Bezugsrahmen für die internationale Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Reade-Soh & Stockmann 2009, S.2).

6.1 DAC-Kriterien

Im Jahr 2010 wurde durch den Entwicklungsausschuss DAC der OECD ein Leitfaden zur Sicherung der Qualität in der Entwicklungsevaluierung veröffentlicht. Im Rahmen des Netzwerkes Entwicklungsevaluierung soll die Effektivität der internationalen Programme durch fachlich fundierte Erhebungen gesteigert werden. In diesem Netzwerk sind sowohl rein staatliche Akteure als auch multilaterale Entwicklungsorganisationen vertreten. Der Leitfaden stellt weder ein verbindliches noch ein universell gültiges Regelwerk für die Evaluation in der EZ dar. Vielmehr wird durch die Standards ein typischer Prozess abgebildet, wie eine Evaluation durchgeführt werden könnte. Die Autoren waren sich bewusst, dass jedes Projekt der EZ andere Eigenschaften aufweist und damit auch die erhofften und tatsächlichen Auswirkungen anders zu bewerten sind. Der Leitfaden, der als Handlungsempfehlung zu verstehen ist, ist in vier Hauptteile gegliedert:

- Allgemeine Betrachtungen zu Evaluierungen
- Zweck, Planung und Konzeption von Evaluierungen
- Durchführung und Berichterstattung einer Evaluierung
- „Follow-Up“, Nutzung der Evaluierung, Lernprozess (vgl. OECD 2010, S.1-3)

6.2 DeGEval-Standards

Die Veröffentlichung der vierten Auflage der „Standards der Evaluation“ stellt nach eigenen Angaben der Deutschen Gesellschaft für Evaluation e.V. „den Kern von mittlerweile mehreren Handreichungen dar.“ (DeGEval 2015a) Durch beständige Metaevaluationen der Standards, hier Revisionsprozess genannt, wurden beteiligte Partner von Evaluierungen befragt und gebeten, ihre Erfahrungen und Hinweise einfließen zu lassen. Daraus wurden die vier „grundlegenden Eigenschaften“ einer Evaluation entwickelt (vgl. DeGEval 2015a):

- Nützlichkeit (zum Beispiel: Identifizierung der Beteiligten, Auswahl und Umfang der Information, Transparenz, Rechtzeitigkeit)
- Klärung der Durchführbarkeit (zum Beispiel: Wahl angemessener Verfahren)
- Fairness (zum Beispiel: Unparteilichkeit, Offenlegung der Ergebnisse)
- Genauigkeit (zum Beispiel: Beschreibung von Zwecken und Vorgehen, Angabe von Informationsquellen) (vgl. Beywl & DeGEval 2008, S.10-13)

6.3 Zusammenfassung

Auch wenn sich die beiden Standards ähneln, sind auch einige Unterschiede zu sehen. Grundsätzlich sind, nach Auffassung des Autors, bei einer ordnungsgemäßen Evaluation vor allem die Punkte der Unabhängigkeit der Evaluation und die Nachvollziehbarkeit einer Evaluation von größter Wichtigkeit. Die Methoden einer Evaluierung können je nach Projektart, Projektort und Projektmaßnahme unterschiedlich sein, sollten jedoch einer Metaevaluation standhalten.

[...]


1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen alle Geschlechter gleichermaßen mit ein.

2 „HIPC steht für ‚heavily indebted poor countries‘ (hoch verschuldete arme Länder). Die HIPC-Initiative ist eine auf Anregung der G7 von Weltbank und Internationalem Währungsfonds (IWF) 1996 beschlossene Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder.“ (BMZ 2015f)

3 „Good Governance wird häufig mit ‚gute Regierungsführung‘, ‚gute Staatsführung‘ oder auch ‚verantwortungsvolle Regierungsführung‘ übersetzt. [...] Der Begriff ‚Governance‘ umfasst die Art und Weise, wie in einem Staat Entscheidungen getroffen, politische Inhalte formuliert und umgesetzt werden. ‚Good Governance‘ ist transparent, effektiv und legt Rechenschaft ab. Sie beteiligt die gesamte Bevölkerung und berücksichtigt die Meinung und die Bedürfnisse von Minderheiten und Schwachen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit den notwendigen öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen versorgt.“ (BMZ 2015e)

4 Die genannten Organisationen sind im Jahr 2011 in der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit aufgegangen. (BMZ 2015c)

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Unerkannt und unterschätzt. Auslandsüberweisungen von Migranten in der humanitären Hilfe
Hochschule
Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften  (Internationale Not- und Katastrophenhilfe)
Veranstaltung
Grundlagen und Akteure der humanitären Hilfe
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
14
Katalognummer
V318269
ISBN (eBook)
9783668220409
ISBN (Buch)
9783668220416
Dateigröße
1110 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
humanitäre Hilfe, Rücküberweisungen, remittance, remittances, Krisen, Resilienz
Arbeit zitieren
Michael Meister (Autor:in), 2016, Unerkannt und unterschätzt. Auslandsüberweisungen von Migranten in der humanitären Hilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318269

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