Sozialgeschichte der Familie: Entstehung und Entwicklung der modernen Kleinfamilie als Leitbild der Moderne


Epreuve d'examen, 2004

68 Pages, Note: sehr gut (1,0)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einführung

1. Der Begriff „Familie“
1.1 Etymologische Herleitung des Begriffs „Familie“
1.2 Soziologische Definition von Familie nach Nave-Herz
1.3 Die Familie in der vorindustriellen traditionellen Gesellschaft
1.3.1 Das „ganze Haus“
1.3.2 Soziale Beziehungen im „Ganzen Haus“
1.3.3 Arbeitsteilung im „Ganzen Haus“

2. Die Vielfalt von Familienformen in der vorindustriellen Zeit
2.1 Vorindustrielle Familienformen
2.2 Der Mythos der Großfamilie

3. Die Auswirkungen der Industrialisierung
3.1 Die Entstehung des modernen bürgerlichen Familienmodells
3.2 Das Ideal der romantischen Liebe
3.3 Intimisierung und Emotionalisierung der Familie
3.4 Die Entstehung von Kindheit
3.5 Funktionale Geschlechtsrollenspezialisierung
3.6 Die Arbeiterfamilien
3.7 Die Universalisierung des bürgerlichen Familienmodells

4. Funktionsverlust, Funktionsentlastung oder Funktionswandel der Familie?

5. Familie im zeitgenössischen Wandel von der Mitte des 20. Jahrhunderts bis zum Anfang des 21. Jahrhundert
5.1 Partnerschaftliche Beziehungen Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre
5.2 Wandel der partnerschaftlichen Beziehungen seit Mitte der 60er Jahre
5.2.1 Emanzipation der Frau
5.2.2 Erwerbstätigkeit von Frauen
5.3 Rückgang der Eheschließungen ab den 60er Jahren
5.4 Allgemeiner Geburtenrückgang
5.5 Zunahme nichtehelicher Geburten
5.6 Zunahme der Ehescheidungen
5.7 Alternativen zu traditionellen Ehe- und Familienformen
5.7.1. Einzelpersonenhaushalte
5.7.2 Nichteheliche Lebensgemeinschaften (NELs)
5.7.3 Wohngemeinschaften (WGs)
5.7.4 Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
5.7.5 Sexuell nichtexklusive Partnerschaften
5.8 Ehe- und Familienformen
5.8.1 Zwei-Karrieren-Ehen
5.8.2 Commuter-Ehe
5.8.3 Transkulturelle Familie
5.8.4 Kinderlose Ehen
5.8.5 Alleinerziehende (Ein-Eltern-Familie)
5.8.6 Stieffamilien
5.8.7 Adoptionsfamilie
5.8.8 Inseminationsfamilien
5.8.9 Hausmännerehe
5.9 Deinstitutionalisierung des bürgerlichen Familienmusters

6. Theoretische Erklärungsansätze für den sozialen Wandel privater Lebensformen
6.1 Individualisierungsthese von U. Beck
6.2 Theorie der sozialen Differenzierung

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Bildverzeichnis

Erklärung

Einführung

Der Wandel der privaten Lebensformen und die Entwicklung von Ehe und Familie haben in den letzten Jahren ein bedeutendes Echo im öffentlichen Leben gefunden. Das späte Heiratsalter, die hohen Scheidungszahlen, der Rückgang der Geburtenzahlen, die Zunahme der Einpersonenhaushalte und der kinderlosen Ehen haben dazu geführt, dass die Funktion von Ehe und Familie zunehmend in den Medien in Zweifel gezogen wird. Sind wir auf dem Weg zur Single-Gesellschaft oder „[a]uf dem Weg zur Greisenrepublik“[1] ? Werden wir ein Land der Lebensabschnittspartner und Einzelkinder oder stirbt gar die Normalfamilie aus? Die Zukunftschancen der Familie werden heute in sehr düsteren Farben geschildert. Man spricht von der Familie in der Krise und sagt einen Zerfall derselben vorher.[2]

Soziologisch lassen sich zwei grundsätzliche Pole unterscheiden: Zum einen wird die Entwicklung der familialen Strukturen als bedauernswerter Funktionsverlust, zum anderen als Ausbildung der eigensten Funktion der Familie beschrieben. Zwischen diesen Polen wird differenzierend von Funktionsentlastung, Funktionsverlagerung und evolutionärem Funktionswandel der Familie gesprochen.[3] Hier wird ein Richtungsstreit sichtbar, in dem erbittert gerungen wird. Soll man am traditionellen Bild der Familie festhalten – an jener geschlossenen Einheit von Vater-Mutter-Kind, standesamtlich legitimiert und lebenslang aneinander gebunden? Sollen daran gemessen die anderen Formen als anormal, defizitär und funktionslos gelten?[4]

Oft ist in Politik, Wissenschaft und Alltag nicht mehr klar, wer zur Familie gehört. Es stellt sich die Frage, welche Beziehungsformen normal, welche abweichend und welche der staatlichen Förderung würdig sind.[5] Diese strukturellen Veränderungen haben tief greifende Konsequenzen für alle sozialen Sicherungssysteme, weil die Familie in ihren verschiedenen Ausprägungen das „Grundmodell für gelebten Gemeinsinn“[6] bildet, der Staat und die Gesellschaft gleichsam ihr Fundament in der Familie sehen. Gerade in der Politik wäre ein sachlicher Diskurs über den familialen Wandel als Basis für verantwortliches Handeln nötig.

Da die Familie stets in einer Vielfalt von gesellschaftlichen Beziehungen eingebunden war und weiterhin ist, beeinflussen soziale Umwälzungen und Veränderungen (z.B. die Industrialisierung im 19. Jahrhundert, Entstehung des verbindlichen staatlichen Bildungswesens, usw.) sie im Besonderen und tragen zu ihrer Umformung bei, genauso wie der familiale Wandel gesellschaftliche Veränderungen zeitigt. Aus diesem Grund lässt sich die Entwicklung der Familie nur im Zusammenhang der gesamtgesellschaftlichen historischen Entwicklung sinnvoll begreifen.

Im Folgenden soll die Entwicklung der Familie von der vorindustriellen bis zur postmodernen Gesellschaft beschrieben und theoretische Erklärungsansätze für den sozialen Wandel der privaten Lebensformen zusammengestellt werden.

1. Der Begriff „Familie“

1.1 Etymologische Herleitung des Begriffs „Familie“

Der Begriff „Familie“ als Bezeichnung für die Kern- oder Kleinfamilie, die durch enge Verwandtschaftsbindung gekennzeichnet ist, wird im Deutschen erst im 18. Jahrhundert gebräuchlich. Bis dahin kannte man im Deutschen keinen eigenen Begriff für die Eltern-Kind-Gruppe, sondern sprach eher vom (mhd.) „hûs“, dem (nhd.) „Haus“, das nicht nur die Rechts-, Arbeits-, Konsum- und Wirtschaftseinheit meinte, die heute mit Familie bezeichnet wird, sondern auch das Gesinde und den Besitz mit einschloss (große Haushaltsfamilie). Das Wort „Familie“ leitet sich ursprünglich vom lateinischen „familia“ her, das ähnlich wie das Wort „Haus“ zunächst für eine große Haushaltsfamilie stand. Über das französische Wort „famille“, das sich bereits auf die Kleinfamilie verengt hatte, drang es im 18. Jahrhundert als Lehnwort in die Deutsche Alltagssprache ein und löste den nun veralteten Ausdruck „Haus“ ab. Die Kernfamilie hatte in diesem Zeitraum begonnen sich nach west-europäischen Vorbild auch in Mitteleuropa als Normaltypus herauszubilden. Die Einbürgerung des Begriffs scheint also auf einen strukturellen Wandel des Familienbildes hinzuweisen.[7] Anfänglich meinte das deutsche „Familie“ aber auch die Hausgenossenschaft einschließlich der Knechte und Mägde bis sich durch Verengung der heutige Bedeutungsinhalt herausbildete.[8]

1.2 Soziologische Definition von Familie nach Nave-Herz

Nave-Herz formuliert auf einem möglichst hohen Abstraktionsniveau drei entscheidende Regionen und Epochen übergreifende Kriterien zur Bestimmung der Sozialform Familie, um zu klären, was die Familie von anderen Lebensformen der Gesellschaft unterscheidet.[9] Ihrer Definition soll an dieser Stelle gefolgt werden:

1. Die Familie ist gekennzeichnet durch die Übernahme der Reproduktions- oder zumindest der Sozialisationsfunktion (Adoption).
2. Sie besitzt ein besonderes Kooperations- und Solidaritätsverhältnis (Wir-Gefühl, „Blut ist dicker als Wasser“) und eine spezifische Rollenstruktur mit exakt geregelten Rollendefinitionen (Mutter/Vater/Tochter/ Sohn/Schwester/Bruder usw.).
3. Sie weist eine Generationsdifferenzierung auf (Eltern- bzw. Mutter- oder Vater-Kind-Verhältnis). Nicht die Ehe (Geschlechtsdifferenzierung) gilt Nave-Herz als familienkonstituierendes Merkmal, sondern das Zusammenleben verschiedener Generationen, da es „zu allen Zeiten und in allen Kulturen auch Familien gab (und gibt), die nie auf einem Ehesubsystem beruht haben oder deren Ehesubsystem im Laufe der Familienbiographie durch Rollenausfall, infolge von Tod, Trennung oder Scheidung, entfallen ist“[10]. Somit bilden alleinerziehende Mütter und Väter und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit ihren Kindern ebenfalls Familien.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Typologie von Familienformen nach Nave-Herz (2002).[11]

1.3 Die Familie in der vorindustriellen traditionellen Gesellschaft

1.3.1 Das „ganze Haus“

Die vorindustrielle traditionelle Gesellschaft war gekennzeichnet durch eine marktunabhängige, familien- und subsistenzwirtschaftlich fundierte Lebensweise. Das „Haus“ stellte eine wirtschaftliche Produktions- und Lebensgemeinschaft, die auf Selbstversorgung und wirtschaftliche Unabhängigkeit angelegt war, dar.

Die Sozialform des „ganzen Hauses“[12] bildet bis zur Industrialisierung das wichtigste und am weitesten verbreitete Wirtschafts- und Sozialgebilde, v. a. für die bäuerliche und handwerkliche Lebensweise. Der Begriff „Haus“ umfasste die Gesamtheit der unter dem Regiment eines Hausvaters stehenden Personen, sofern sie zusammen wohnten, arbeiteten und aßen. Die Mitglieder dieses Verbandes standen nicht alle mit dem Hausvater in verwandtschaftlicher Beziehung. Das „Haus“ definierte sich also als eine Rechts-, Arbeits-, Konsum- und Wirtschaftseinheit, zu der nicht nur die Familie im heutigen Sinn, sondern auch das Gesinde und der gesamte Besitz gehörten.[13] Ein wesentliches Merkmal ist folglich die Einheit von Produktion und Familienleben. Die neben den ökonomischen Funktionen der Hausgemeinschaft zu erbringenden religiösen, rechtlichen (z.B. häusliche Gerichtsbarkeit) und sozialisatorischen Aufgaben unterstreichen den Charakter des multifunktionalen Zusammenhangs des ganzen Hauses.[14] Die über die Verwandtschaft definierte Kernfamilie stellte keine gesonderte soziale Einheit innerhalb der Hausgemeinschaft dar. Alle Hausangehörigen wurden als Arbeitskräfte betrachtet und standen unterschiedslos unter der patriarchalisch-autoritären Herrschaft des Hausherrn.

Noch heute lässt sich der Begriff des „Hauses“ in seiner ursprünglichen Bedeutung in der amtlichen Bezeichnung „Haushalt“ erkennen, der sich aber von der Baulichkeit einer lokal zusammenlebenden Personengruppe abgelöst hat und beispielsweise auch Anstaltshaushalte (z. B. die Gesamtheit der finanziellen Ausgaben des Staates) meinen kann.[15]

Gleichzeitig war die Familienfähigkeit in der vorindustriellen Gesellschaft an den Besitz eines Hauses gebunden, d.h. nur Bevölkerungsgruppen die sich wirtschaftlich selbst versorgen konnten, waren rechtlich befähigt, eine Familie zu gründen. In der Regel waren dies also Adelige, Bürger und Bauern, jedoch keine Handwerksgesellen oder bäuerlichen Knechte.

Gut sichtbar wird der Zusammenhang von Haus und Familie in der alteuropäischen Gesellschaft auch an den Eigennamen. Zunächst waren die Familiennamen gleichbedeutend mit den Hausnamen. Hausnamen waren üblich und notwendig, da Hausnummern erst im Absolutismus gebräuchlich wurden, um die Auffindbarkeit jedes einzelnen Staatsbürgers sicherzustellen. Bis dahin leiteten sich die „Familiennamen“ vom Wohnort des Besitzers ab, z.B. wechselten Adelsfamilien ihren Familiennamen, wenn sie ihre Burg verließen und eine neue Festung bezogen. Nach Einführung der Hausnummern nach französischem Vorbild pflegten nur noch charakteristische Häuser wie das Wirtshaus, die Apotheke oder der bäuerliche Einzelhof einen eigenen Namen zu tragen. Aus diesem Prozess entstand die Notwendigkeit der Kernfamilie einen eigenen Namen zu geben, der die blutsverwandtschaftliche Zusammengehörigkeit der Mitglieder signalisierte, was einen radikalen Einschnitt im Bewusstsein der Zeitgenossen markierte.

„Die Ersetzung des Hausnamens durch eine Hausnummer einerseits, die gleichzeitige endgültige Fixierung der Familiennamen in allen Bevölkerungsgruppen andererseits ist Ausdruck der Auflösung des ‚ganzen Hauses’ im alteuropäischen Sinn […].“[16]

An die Stelle des „Hauses“ tritt die Familie, was auch in der männlich-agnatischen Weitergabe des Familiennamens Ausdruck findet. Nicht mehr die Zugehörigkeit zu einem Haus, sondern die genealogische Abstammung ist namengebend. Somit wird die Trennung von Haus (Arbeits- oder Produktionsgemeinschaft) und Familie (Geschlechts- und Erbgemeinschaft) deutlich gemacht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Marten van Cleve (1527 – 1581): Bäuerliche Szene.[17]

1.3.2 Soziale Beziehungen im „Ganzen Haus“

Durch die Einheit von Produktion und Familienleben hatten sachliche, gefühlsarme Beziehungen gegenüber Emotionen ein deutliches Übergewicht. Dies gilt sowohl für das Verhältnis der Geschlechter zueinander wie für die Stellung der Kinder innerhalb des ganzen Hauses. Die Partnerwahl stellte keine individualisierte, persönliche Angelegenheit dar, sondern orientierte sich in erster Linie an den kollektiven Interessen des ganzen Hauses. Ausschlaggebend für die Partnerwahl waren hauptsächlich wirtschaftliche Gründe (z.B. Arbeitskraft, Gesundheit, Mitgift der Frau). Folglich waren die Ehegatten in erster Linie durch gemeinsame Produktionsinteressen verbunden und weniger durch Liebe. „Im besten Fall konnte es sein, dass ‚die Gemeinsamkeit der Arbeit und Interessen intensive persönliche Beziehungen nach sich gezogen hat’“.[18]

Die stark ökonomisch begründete Wertschätzung der Frau führte zu einem Wiederverheiratungszwang des Haushaltsvorstandes, so dass er nach dem Tod der Frau in kurzer Zeit eine neue Ehe eingehen musste.

„Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung der Frau im Sozialverband des ganzen Hauses dominierte eindeutig die mit rechtlicher und ökonomischer Verfügungsgewalt ausgestattete patriarchalische Autorität des Hausvaters über die gesamte solidarische und gemeinschaftliche Ordnung des häuslichen Sozialverbandes. […]“[19]

Zwar unterstand das ganze Haus der patriarchalischen Autorität des Hausvaters, doch waren der Frau zentrale Aufgabenbereiche zugeordnet, die ihrer Gewalt unterstanden, so dass man nicht annehmen darf, dass die Autorität des Mannes absolut war.[20] Zu nennen sind hier die Kleinkindbetreuung und im bäuerlichen Arbeitszyklus Teile des Getreideanbaus und der Viehzucht. Die Frau verfügte über eigene Arbeitskräfte und konnte ihnen bindende Anweisungen erteilen. Die Bäuerin hatte somit auch eine nicht zu unterschätzende Machtposition inne. Jedoch war vor allem die Zusammenarbeit im ganzen Haus, also auch das Zusammenwirken von Mann und Frau von zentraler Bedeutung.

Zu den Kindern, die als potentielle Arbeitskräfte angesehen und behandelt wurden, bestanden gesindegleiche, relativ gefühlsarme Beziehungen. Schon aufgrund der hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit konnte sich kein übermäßiges Interesse oder gar Emotionen zu den bei unzureichender Geburtenkontrolle auch oft unerwünschten Kindern ausbilden.[21] Um sicher zu stellen, dass wenigstens eins der Kinder das kritische Kleinkindalter überlebte, wurden besonders viele Kinder gezeugt. Da viele dieser Kinder jedoch starben, war es – im Gegensatz zu heute – unzweckmäßig allzu viele Gefühle in die Kinder zu investieren. Man bedauerte zwar den Tod eines Kindes, zerbrach aber nicht daran.[22]

In der Lebenssituation der Frauen waren Geburt und Kinder eine zusätzliche Belastung, die darin investierte Zeit und der Arbeitsaufwand gingen unmittelbar zu Lasten anderer Tätigkeiten.

Die Erziehung der Kinder war nur eine von vielen Aufgaben des ganzen Hauses. Sie erfolgte - bei geringer Aufmerksamkeit durch die Eltern - auf eine gleichsam natürliche und beiläufige Art. Die Kinder wuchsen in die bäuerliche Arbeitswelt und das Dorf durch frühe Mitarbeit im Gesindedienst sukzessive hinein.[23] Zudem waren die Kinder billigere Arbeitskräfte als das Gesinde, so dass der Geburtenreichtum auch einen ökonomischen Vorteil versprach. Deshalb waren reiche bäuerliche Eltern ihren Kindern wohl gesonnener als arme Landarbeiterfamilien, in denen der häufig ungewollte Kindersegen ein finanzielles Problem aufwarf, so dass heimliche Kindstötungen in der vorindustriellen Gesellschaft keine Seltenheit darstellten. Daneben rangierte die Funktion der Kinder in der Erbnachfolge. Zum einen sollten sie den bäuerlichen Hof fortführen, zum anderen für die wirtschaftliche Absicherung der Eltern im Alter sorgen.[24]

1.3.3 Arbeitsteilung im „Ganzen Haus“

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass im Wirtschaftsprozess des ganzen Hauses alle Bewohner zusammenarbeiteten und dass das Wirtschaften stets auf wechselseitige Ergänzung ausgelegt war. Dem (bäuerlichen) Hausvater gehörte der Grund und Boden. Ihm und seinen männlichen Knechten oblagen die hausfernen Arbeiten (z.B. Ackerarbeit, Arbeit mit Gespannen), während der Frau und ihren Dienstmägden die hausnahen Tätigkeiten (Kleinkindbetreuung, Aufsicht in der Küche, Nahrungszubereitung, Kleiderherstellung, Reinigung der Wohnung, aber auch Rind-, Schweine- und Federviehzucht, Stallarbeit im Allgemeinen usw.) zugewiesen waren. Hausnahe Arbeiten sind jedoch nicht mit der heutigen deutlich enger gefassten Hausarbeit zu verwechseln.

Während besonders arbeitsintensiven Phasen wie Aussaat und Ernte war jedoch das Männermonopol der Feldarbeit durchbrochen, sodass auch die Frauen mithelfen mussten. Die Arbeitsrollen waren also nicht strikt getrennt, sondern miteinander verschränkt.[25] Der Aufgabenbereich der Frau bezieht sich zunächst nicht auf den Erwerb selbst, sondern auf das Erhalten und Bewahren, sowie auf das sparsame Einteilen und kluge Ausgeben des Erworbenen.[26] Eine geschlechtsspezifische Wesenszuschreibung, wie man sie heute kennt (die Frau als emotionales, der Mann als rationales Wesen), bestand jedoch noch nicht. Sie entwickelt sich erst im 18. und frühen 19. Jahrhundert im Zuge der Romantik. Neben dem Gesinde nahmen auch die Kinder eine wesentliche und unverzichtbare Aufgabe im häuslichen Produktions- und Arbeitsprozess wahr.

2. Die Vielfalt von Familienformen in der vorindustriellen Zeit

2.1 Vorindustrielle Familienformen

Das Bild der vorindustriellen Großfamilie gründet auf einer Fehleinschätzung, die vornehmlich bedingt ist durch die hohen Geburtenzahlen. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass die Zahl der überlebenden Kinder nicht der Zahl der Geburten entsprach. Die hohe Kindersterblichkeit führte dazu, dass von 8-12 Geburten nur vier Kinder überlebten und das Erwachsenenalter erreichten.[27]

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bildeten sich all jene familialen Lebensformen heraus, die wir noch heute kennen, so zum Beispiel die „Mutter- bzw. Vaterfamilie (Ein-Eltern-Familie), […] die nicht eheliche Eltern-Kind-Gemeinschaft (‚Konsensusehen’), […] komplizierte[.] Stiefelternverhältnisse, […] Kleinfamilie, […] ‚komplexe[.]’ Familienverbände […]“[28]. Allerdings sind die Gründe, aus denen sie entstanden, nicht mit den heutigen vergleichbar, weil sie zumeist aus sozialen, rechtlichen und ökonomischen Zwängen entstanden.

Besondere Bedeutung für die Entstehung dieses breiten Spektrums an familialen Lebensformen hatten die rechtlichen Ehehindernisse bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts. Diese juristischen Beschränkungen sollten vor allem sicherstellen, dass die Zahl der Armen, für die Fürsorge geleistet werden musste, beschränkt blieb. Eltern und Gemeinden konnten auf rechtlicher Basis Einspruch gegen einen beabsichtigten Eheschluss erheben. Die Erlaubnis wurde an den Nachweis eines „ausreichenden Nahrungsstandes“[29] gebunden, d.h. Arme und in der Erbfolge nachrangige Söhne erhielten daher oft keine Heiratserlaubnis oder erst sehr spät die Möglichkeit zu heiraten, nämlich erst, wenn sie genügend Mittel gespart hatten, um einen Haushalt auszurüsten und sich selbst zu versorgen.[30] Was jedoch als „ausreichend“ galt, war lokal und regional sehr verschieden.[31] Die zeitgenössische Bezeichnung für das Vermögen die familiale Existenz selbst aufrecht zu erhalten heißt „Stelle“. Damit ist nicht nur wie in heutiger Sicht der Arbeitspatz gemeint, sondern eben die Möglichkeit durch Behausung, Anteil am Ackerland oder an einem Gewerbebetrieb der eigenen Familie das Überleben zu sichern und der Gemeinschaft nicht zur Last zu fallen. Wem diese Mittel nicht zur Verfügung standen, musste auf eine Familiengründung verzichten.[32]

Vielerorts war es üblich, die Erlaubnis zur Eheschließung an den Erwerb des Bürgerrechts zu knüpfen. Nur dem dauerhaft Ortsansässigen mit Bürgerrecht war es also erlaubt zu heiraten. Und da nur dem Bürger gemeindliche Armenunterstützung zustand, versteht sich auch, warum die Gemeinde auf ausreichende Erwerbs- und Eigentumsnachweisen bestand. Im 19. Jahrhundert werden sukzessive und mit regionalen Unterschieden die Ehehindernisse abgebaut. Erst mit der Reichsgründung von 1871 wurde es grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen möglich uneingeschränkt zu heiraten, was zu einer Zunahme der Eheschließungszahlen führte.[33]

Aus diesen rechtlichen Ehehindernissen folgt, dass es in der Unterschichtsbevölkerung (Landlose, Tagelöhner, Handlanger, Dienstboten, Gesinde, Arbeitsunfähige, Arbeitslose, Nichtsesshafte usw.) viele uneheliche Kinder gab und viele Menschen ledig bleiben mussten. Diese Unterschichten machten beispielsweise in den vorindustriellen Städten durchschnittlich 30-50 % der Bevölkerung aus.[34] Auch von bürgerlichen Männern wurde erwartet, dass sie ihre zukünftige Familie standesgemäß unterhalten konnten. Dazu zählte dann auch die Anstellung von Dienstpersonal. Diese Ehebeschränkung führte dazu, dass nicht nur die Männer der unterprivilegierten Schichten, sondern auch die gutsituierte männliche Bevölkerung erst spät heiratete. Eheliche Altersunterschiede von zehn Jahren zwischen Mann und Frau waren die Regel.[35]

Die geringe Lebenserwartung besonders der Frau (Kindsbettfieber) ließ die Trauformel „Bis dass der Tod euch scheidet“ des Öfteren wahr werden. Dass ein Mann zwei- bis dreimal geheiratet hat, war keine Seltenheit. Stiefmütter, wie man sie aus den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm kennt, waren demzufolge nichts Unübliches. Aber auch manche Witwe heiratete erneut, um im Alter versorgt zu sein. Dies traf vor allem auf Witwen zu, die etwas zu vergeben hatten, zum Beispiel Witwen von Handwerksmeistern oder Bäuerinnen, die einen Hof besaßen. Die Meisterwitwe wählte sich dann oft einen tüchtigen, deutlich jüngeren Gesellen zu ihrem Ehegatten, der nun endlich zum Meister aufsteigen durfte.[36]

Obwohl von Kirche und Obrigkeit streng geahndet, sind auch Fälle belegt, in denen ein Mann gleichzeitig und mit Unkenntnis der beteiligten Frauen an verschiedenen Orten eine oder mehrere Ehe(n) (Bi- bzw. Polygamie) führte und Familien gründete. Im Gegensatz zu heute, wo die zentral registrierte, standesamtliche Ehe die Bigamie praktisch unmöglich macht, bereitete es in der frühen Neuzeit kaum Schwierigkeiten an verschiedenen Orten eine Ehe einzugehen, da eine Informationsvernetzung zwischen örtlichen Kirchen, die die Ehen registrierten, nicht bestand und Menschen unterprivilegierter Sozialschichten aufgrund fehlender Transportmittel und rechtlicher Beschränkungen (Schollenbindung, Ortsgebundenheit von Gesellen und Gesinde) kaum über die Ortsgrenzen hinauskamen.[37]

2.2 Der Mythos der Großfamilie

Lange Zeit ging man davon aus, dass die Groß- oder Dreigenerationenfamilie in der vorindustriellen Gesellschaft die vorherrschende Familienform war. Man ging davon aus, dass eine Reduktion der Familie mit der Industrialisierung einsetzte. Diese Vorstellung entspricht bei näherer Betrachtung nicht der Wirklichkeit und gilt als obsolet. Vielmehr ermöglichte erst die Entstehung überregionaler Märkte zum Ende des 18. Jahrhunderts eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit, eine Unabhängigkeit vom elterlichen Erbe, eine frühe Heirat und größere Familien. Von der Großelterngeneration lebte bis zur Industrialisierung – wenn überhaupt - nur der Großvater (die Großmutter war bei einer der zahlreichen Geburten meist verstorben). Lebende Urahnen waren zudem bei der geringen Lebenserwartung eine absolute Seltenheit. Die Kinderzahl war trotz vieler Geburten eher gering, weil viele Kinder bereits im Säuglingsalter starben. Erbregelungen, hohes Heiratsalter und eine geringe Lebenserwartung führten dazu, dass Dreigenerationenfamilien selten waren und Viergenerationenfamilien praktisch nicht existierten.

Der größere Umfang der vorindustriellen Familie gründet also nicht auf der Anwesenheit von Großeltern, sondern ist vielmehr bedingt durch den Miteinbezug des Gesindes und des Dienstpersonals in die Familie.

Der zeitliche Abstand zwischen den überlebenden Kindern führte zudem dazu, dass die ältesten Kinder bereits als Geselle oder Magd arbeiteten und somit bereits aus dem Haus waren, als die jüngsten Kinder gerade geboren wurden.[38]

Das sich der Mythos der Großfamilie in unser kollektives Gedächtnis eingebrannt hat, liegt vor allem an den Kunstströmungen der Romantik und des Biedermeier, in denen Idealvorstellungen von Familienordnung formuliert wurden. Die Ballade „Das Gewitter“ von Gustav Schwab unterstreicht dies nachdrücklich: „Urahne, Großmutter, Mutter und Kind im stillen Stübchen beisammen sind…“[39] Auch stilisierte Familienporträts von berühmten Persönlichkeiten, wie z. B. von Maria Theresia mit der Schar ihrer Kinder, erwecken den Eindruck, als sei die Großfamilie der Normalfall gewesen, obwohl selbst in diesen Schichten eine solch stattliche Kinderzahl eine Ausnahme bildete und vielleicht gerade deshalb der Monarchin abbildenswert erschien.[40]

Auch prägte der kurze Zeitraum vom Anfang bis Ende des 19. Jahrhunderts, in dem tatsächlich eine hohe Zahl von Kindern aufgrund der verbesserten medizinischen und Hygienestandards überlebt, die Vorstellung von der vorindustriellen Großfamilie. Die sinkende Säuglingssterblichkeit und die fehlende Geburtenplanung führten zu dieser Zeit zu einer hohen Kinderzahl.[41]

3. Die Auswirkungen der Industrialisierung

3.1 Die Entstehung des modernen bürgerlichen Familienmodells

Aufgrund der Trennung von Arbeits- und Wohnstätte im Zuge der kapitalistischen Produktionsweise und im Verlauf der Industrialisierung verliert die Sozialform des ganzen Hauses an Bedeutung und es entsteht zunächst im gebildeten und wohlhabenden Bürgertum (hohe Beamte, Honoratioren, Unternehmer, Kaufleute) der Typ der bürgerlichen Familie, der als Vorläufermodell der modernen Kleinfamilie gilt. Dem sich zu Anfang des 19. Jahrhunderts herausbildenden Bürgertum war es wirtschaftlich leichter möglich Frauen und Kinder von der Erwerbsarbeit freizustellen und diese allein dem Mann zuzuweisen. Die Auslagerung der Erwerbstätigkeit bzw. der Produktion führte zu einem Funktionsverlust des bisherigen Familienmodells. Diese Funktionslücke bildet die Basis für Privatisierung, Emotionalisierung und Intimisierung der bürgerlichen Familie. Es vollzieht sich also auch in der Familie ein Spezialisierungs- und Differenzierungsprozess wie ihn die gesamte Gesellschaft im Verlauf der fortschreitenden Industrialisierung erlebt. Die Multifunktionalität des ganzen Hauses wird deutlich beschränkt.[42]

Neben der Auslagerung der Erwerbsarbeit reduzieren sich weitere ureigenste Funktionen des ganzen Hauses. So werden die Rechtsprechung, die Krankenversorgung, die Ausbildung und Teile der Erziehung (Entstehung und Durchsetzung der Schulpflicht) ausgelagert. Das wohlhabende Bürgertum gliedert auch das Dienstpersonal aus und weist ihm einen Angestelltenstatus zu, sodass die bürgerliche Familie nicht nur kleiner, sondern vor allem privater und intimer wird. Die Wohnung wird zu einem nach außen hin abgeschlossenen privaten Bereich, infolge dessen sich die Sphären der Privatheit und der Öffentlichkeit voneinander scheiden.[43]

„Diese Entwicklung vollzog sich vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden Funktionsverlustes der Familie, vor allem im Produktions- und im Erziehungsbereich. Mit der weitgehenden Abgabe unmittelbarer Produktionsfunktionen und der genannten ‚Privatisierung’ der Familie gewann diese erst jene subjektiv-emotionale Bedeutung für den einzelnen, jene ‚Nest’-Funktion, die heute oft fälschlich für ‚immer schon dagewesen’ und ‚natürlich’ gehalten wird.“[44]

3.2 Das Ideal der romantischen Liebe

Als geistiges Leitbild dieser intimeren Familie dient das im ausgehenden 18. Jahrhundert im literarischen Diskurs der Romantik entwickelte und am Werk Friedrich Schlegels („Lucinde“, 1799) immer wieder festgemachte romantische Modell der Liebesehe. Die Liebe soll zum zentralen ehestiftenden Prinzip werden. Als Basis von Ehe und Familie gelten nun die emotional-affektiven Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern. Nicht mehr nur wirtschaftliche Notwendigkeit ist Anlass für die Eheschließung und Grund für Dauerhaftigkeit der Beziehung, sondern eine emotionale Nähe der Partner. Angestrebt wurde eine „Synthese von Sinnen- und Seelenliebe“[45]. Somit gewinnt die Sexualität enorm an Bedeutung und wird individueller und an die geistige Liebe gekoppelt. Die Ehe wird nun verstanden als „Verbindung zweier einzigartiger Individuen“[46]. Sie ist auf Dauerhaftigkeit und Exklusivität und nicht auf Austauschbarkeit der Partner angelegt. Die Liebe zum Partner ist wechselseitig und ausschließlich. Die Gefühle und das Glück des Paares stehen im Zentrum. Ferner ist die romantische Ehe als Gleichberechtigtenverbindung gedacht, d.h. Mann und Frau sind gleichwertig. Allerdings muss an dieser Stelle zwischen dem literarischen Diskursideal und der Umsetzung der Normen in der Wirklichkeit unterschieden werden. Zwar gründet die bürgerliche Ehe mehr und mehr auf Liebe und emotionale Nähe wie sie die Romantik proklamierte, jedoch bilden sich strenge Rollenzuweisungen heraus: Von einer Gleichwertigkeit oder gar Gleichberechtigung kann in der Realität der bürgerlichen Familie nicht gesprochen werden. So bleibt beispielsweise die politische Mitbestimmung bis ins beginnende 20. Jahrhundert überwiegend allein dem Mann vorbehalten (Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland erst 1918). Ferner dauert die Umsetzung des romantischen Eheideals in modifizierter Form ihre Zeit und verläuft nach und nach im 19. Jahrhundert. „Trotz der Hochschätzung der Liebe als sozialer Wert ‚[hielt] die ausschlaggebende Bedeutung sachlicher Kriterien über das gesamte 19. Jahrhundert an’.“[47]

[...]


[1] DER SPIEGEL, Nr. 2 vom 05.01.2004, S.1 (Titel): „Der letzte Deutsche. Auf dem Weg zur Greisen-Republik.“

[2] Vgl. Mitterauer, Michael: Funktionsverlust der Familie. In: Mitterauer/Sieder (1977), S. 94.

[3] Vgl. Meyer (1992), S. 31.

[4] Beck-Gernsheim (1998), S. 16f.

[5] Ebd., S. 9f.

[6] Renate Schmidt in: Vorwort zu Engstler/Menning (2003), S. 5.

[7] Vgl. Mitterauer/Sieder (1977), S. 19. Im Gegensatz dazu steht Gestrich (1999), S. 4: „Meist weist das Auftreten neuer Begriffe auf das Aufkommen neuer kultureller, sozialer oder politischer Sachverhalte, Wahrnehmungen oder Einstellungen hin. Dies war beim Aufkommen des Begriffes ‚Familie’ nicht der Fall, er übernahm zunächst das alte Bedeutungsspektrum von ‚Haus’.“

[8] Kluge (1999), S. 248.

[9] Nave-Herz (1997), S. 15-17.

[10] Nave-Herz (1997), S. 15.

[11] Nave-Herz (22002), S. 17, Schaubild 1.

[12] Der Begriff „das ganze Haus“ wurde maßgeblich vom Sozialhistoriker Otto Brunner geprägt. (Brunner (1968), S. 103ff.) Allerdings weist Michael Mitterauer auf die unbefriedigende, terminologisch unsaubere Begriffsbestimmung hin und fordert dazu auf die „durch die historische Entwicklung vielschichtig gewordene[n] Worte zu vermeiden und den gemeinten Sachverhalt durch Umschreibungen wie etwa ‚Hausgemeinschaft’ oder analoge Wortzusammensetzungen zu fassen.“ (Mitterauer/Sieder (1977), S. 22f.)

[13] Vgl. Gestrich (1999), S. 4.

[14] Vgl. Meyer (1992), S. 31.

[15] Vgl. Mitterauer/Sieder (1977), S. 22.

[16] Mitterauer/Sieder (1977), S. 24

[17] Nach: Nave-Herz (2004), S. 48, Abb. 2.

[18] Rosenbaum (1982), S. 81. Zitiert nach: Meyer (1992), S. 34.

[19] Sandgruber (1983), S. 138. Zitiert nach Meyer (1992), S. 35.

[20] Vgl. ders., S. 138.

[21] Vgl. Ariés (1975), S. 98.

[22] Vgl. Barabas/Erler (2002), S. 50.

[23] Vgl. Meyer (1981), S. 37.

[24] Rosenbaum (1982), S. 103.

[25] Vgl. Duden/Hausen (1982), S. 30.

[26] Vgl. Duden/Hausen (1982), S. 18.

[27] Barabas/Erler (2002), S. 29 u. vgl. auch Mitterauer/Sieder (1977), S. 62.

[28] Peukert (1999), S. 21.

[29] Gestrich (1999), S. 29.

[30] Vgl. Meyer (1992), S. 35.

[31] Vgl. Gestrich (1999), S. 29.

[32] Vgl. Meyer (1992), S. 35.

[33] Barabas/Erler (2002), S. 35.

[34] Vgl. Barabas /Erler (2002), S. 28.

[35] Vgl. Gestrich (1999), S. 30.

[36] Vgl. Mitterauer/Sieder (1977), S. 155.

[37] Vgl. hierzu: Wawrzynek (2002).

[38] Vgl. Mitterauer/Sieder (1977), S. 38 – 65.

[39] Zitiert nach: Mitterauer/Sieder (1977), S. 40.

[40] Vgl. Barabas/Erler (2002), S. 29.

[41] Vgl. Nave-Herz (2004), S. 41.

[42] Vgl. Peukert (1999), S. 22.

[43] Vgl. Peukert (1999), S. 23.

[44] Mitterauer/Sieder (1977), S. 159.

[45] Kluckhohn (1966). Zitiert nach: Peukert (1999), S. 23.

[46] Luhmann (1982). Zitiert nach: Peukert (1999), S. 23.

[47] Borscheid (1983), S. 127. Zitiert nach: Meyer (1992), S. 42.

Fin de l'extrait de 68 pages

Résumé des informations

Titre
Sozialgeschichte der Familie: Entstehung und Entwicklung der modernen Kleinfamilie als Leitbild der Moderne
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Soziologie)
Note
sehr gut (1,0)
Auteur
Année
2004
Pages
68
N° de catalogue
V31831
ISBN (ebook)
9783638327237
Taille d'un fichier
828 KB
Langue
allemand
Annotations
Historische Entwicklung der modernen Kleinfamilie und Darstellung der modernen ausdifferenzierten Familien- und Privatheitsformen
Mots clés
Sozialgeschichte, Familie, Entstehung, Entwicklung, Kleinfamilie, Leitbild, Moderne
Citation du texte
Aneta Wawrzynek (Auteur), 2004, Sozialgeschichte der Familie: Entstehung und Entwicklung der modernen Kleinfamilie als Leitbild der Moderne, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31831

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