Eine Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Wirtschaftsethik


Essay, 2015

13 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Der Mensch als endliches Vernunft- und Freiheitswesen

3 Einordnung der Wirtschaftsethik und deren Grundbegriffe
3.1. Ethik/Moral
3.2. Recht
3.3. Ökonomie

4 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Problemstellung

In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Institutionen, Politiker, Unternehmen oder deren Vorstände aufgrund moralischen Fehlverhaltens in die Schlagzeilen der Medien geraten. Sei es beispielsweise die Umleitung von Steuergeldern, korrupte Machenschaften oder jüngst der Abgas-Skandal von VW, um nur einige zu nennen. Somit wirft auch wirtschaftliches Handeln moralische Fragestellungen auf. In den meisten Fällen geht es um die Nutzen- oder Gewinnmaximierung und Sittlichkeit und Werte verlieren an Bedeutung. Es stellt sich damit die Frage, ob Egoismus und Bereicherungssucht die erfolgreichen Motive der Zukunft sind. Die Antwort darauf muss „nein“ lauten, denn nicht nur aus moralischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen macht ethisch motiviertes Verhalten durchaus großen Sinn. Die vorliegende Arbeit soll dazu beitragen, diesen Themenkomplex besser zu verstehen und die Frage zu erörtern, wie sich faires und soziales Miteinander der Menschen mit dem Erreichen der Unternehmensziele und damit den notwendigen, wirtschaftlichen Erfolgen verträglich gestalten lassen. In diesem Zusammenhang werden im Verlauf des Essays die grundlegenden Begriffe der Wirtschaftsethik definiert. Die primäre Intention ist dabei, das Verhältnis zwischen Moral, Recht und Ökonomie schlüssig darzulegen, damit ein Verständnis für sittlich-moralisch gutes Handeln geschaffen werden kann. Die zentrale Fragestellung hierfür lautet deshalb, wie ein erfolgreiches und zugleich moralisch vertretbares Wirtschaften möglich ist.

Aus wirtschaftsethischer Sicht wird der Mensch und nicht das Tier thematisiert. Es stellen sich hier also die Fragen, was den Menschen überhaupt ausmacht und was ihn vom Tier unterscheidet. Im Folgenden wird deshalb auf das Verständnis des Menschen als endliches Vernunft- und Freiheitswesen eingegangen. Danach erfolgt die nähere Betrachtung der Wirtschaftsethik selbst und deren Begrifflichkeiten im dritten Kapitel. Dabei werden die drei Prinzipien des Rechts, der Moral und der Ökonomie beleuchtet. Im Anschluss daran werden im letzten Kapitel diese drei Bereiche in ein Verhältnis zueinander gestellt, die Grenze der Ökonomie bzw. des wirtschaftlichen Handelns erörtert und ein Fazit daraus gezogen, um die oben stehende Frage zu beantworten, wie man erfolgreiches und zugleich moralisch vertretbares Wirtschaften miteinander vereinen kann.

2 Der Mensch als endliches Vernunft- und Freiheitswesen

Der Mensch besteht physisch und psychisch: Während die physische Materie durch Räumlichkeit, also dem Körper, und durch sinnliche Wahrnehmbarkeit (äußere Sinne wie Fühlen, Riechen, Sehen) charakterisiert ist, beschreibt die Psyche den Geist bzw. das Bewusstsein. Die Kommunikation zwischen Physis und Psyche wird durch den Leib des Menschen ermöglicht. Dabei ist zu beachten, dass zwei Individuen nicht von Geist zu Geist (Telepathie) kommunizieren können und somit muss die Kommunikation verleiblicht sein.

Nun versteht Kant (1797, A 93-94) den Menschen als ein Wesen von geringer Bedeutung und verdeutlicht, dass sowohl Mensch als auch Tier einen Wert besitzen. Damit ist es wichtig, zu definieren, was den Menschen vom Tier unterscheidet.

Das Bewusstsein und damit die (endliche) Vernunft des Menschen setzen sich aus Vorstellen, Begehren / Streben und Gefühl zusammen. Wenn ich mir etwas vorstelle, kann dies als Sinnesempfindung (Sinn, z.B. Sehen) oder als Verstandesvorstellung (Verstand/Denken, z.B. sich mit dem Begriff „Ethik“ auseinandersetzen) erfolgen. Diese Vorstellungen führen zu Erkenntnissen, woraus der Mensch etwas begehrt. Die Vorstellungen sind nämlich Voraussetzung für das Begehren, denn man kann nur das begehren, was man sich auch vorstellen kann und wo ein Mangel herrscht. Um diesen Mangel auszugleichen, strebt der Mensch nach Befriedigung bzw. zur Erfüllung dieser. Sowohl die Befriedigung als auch die Nicht-Befriedigung des Begehrens stellen ein Gefühl dar, nämlich das der Lust/Zufriedenheit bzw. der Unlust/Frustration.

Ein kurzes Beispiel soll diese Thematik noch einmal verdeutlichen: Befindet sich ein Mensch für einige Stunden in der Wüste, empfindet er höchstwahrscheinlich Durst, weil die Luft sehr heiß und trocken ist. Der Mensch stellt sich eine Flasche Wasser vor, womit er seinen Durst löschen könnte. Folglich strebt er nach Wasser, um sein Begehren zu befriedigen. Dafür nutzt er seinen Verstand zur Wahl eines tauglichen Mittels, hier das Wasser. Der Verstand dient dabei als bloßes Mittel zur Bedürfnisbefriedigung/Bedarfsdeckung. Mit Blick auf das sinnliche Begehren liegt immer ein Mangel der Mittel vor und in diesem Fall mangelt es an Wasser. Wären die Mittel immer verfügbar, so könnte der Mensch all seine sinnlichen Begehren jederzeit befriedigen und es würde nur noch das sittliche Begehren vorliegen.[1]

Allerdings kann sich auch ein Tier Dinge vorstellen und wahrnehmen. Ebenso strebt es nach Befriedigung seiner Triebe und empfindet Gefühle. Beispielsweise geht ein Bär auf Jagd, sobald er hungrig ist. Es wird deutlich, dass vorerst kein Unterschied zwischen Mensch und Tier zu erkennen ist. Es lohnt sich hier ein ausführlicherer Blick in die beiden Formen des Begehrens, damit die Differenz zwischen Mensch und Tier deutlich wird.

Im Gegensatz zum Tier, verfügt der Mensch neben der ersten Form auch über die zweite Form des Begehrens, die Pflicht. Die Neigung (ebenso als Trieb bekannt) und damit das sinnliche Begehren findet der Mensch von Natur aus vor. Es existiert zufällig (es könnte so oder anders sein), empirisch (an Sinneserfahrung gebunden), a posteriori (nicht vor, sondern nach einer Erfahrung) und ist komparativ allgemein (Regel, wobei Ausnahmen nicht ausgeschlossen werden). Ein Beispiel für das sinnliche Begehren ist die sexuelle Neigung. Dabei geht es dem Menschen um das Streben nach Befriedigung der Lust bzw. um die Vermeidung von Unlust. Damit stellt das Wesen eine Lust-Unlust-Bilanz auf und entscheidet dementsprechend, welchem Trieb es folgt. Im oben genannten Beispiel möchte der Mensch sein Begehren befriedigen und mit Wasser seinen Durst löschen. Allerdings ist der Mensch kein reines Triebwesen wie das Tier. Der Mensch kann im Gegensatz zum Tier sich seiner Neigung bewusst sein und sich aktiv von der Natur entkoppeln. Die Pflicht bzw. das sittliche Begehren unterscheidet nämlich den Menschen vom Tier. Die Pflicht ist nicht sinnlich, sondern sittlich und ist a priori notwendig sowie objektiv allgemein geltend. Tiere sind von Natur aus triebgesteuert und damit heteronom bestimmt. Das menschliche Wesen dagegen kann autonom (frei) entscheiden, ob es seinen Trieben folgt und sich damit heteronom bestimmen lässt oder ob es autonom reflektiert, was seine Pflicht ist, und daraufhin entsprechend handelt.

Letztendlich ist der Mensch sowohl ein Vernunft- als auch ein Freiheitswesen. In seiner Freiheit hat er Mensch die Wahl zwischen sinnlichen und sittlichen Begehren, was ihn demnach vom Tier unterscheidet. Er besitzt die Freiheit, sich von seinen Trieben und Neigungen zu lösen und ist frei in der Entscheidung, ob er sinnlich oder sittlich handelt bzw. kann und muss er sich zwischen Neigung und Pflicht entscheiden.[2]

Diese Vorüberlegungen zum Menschen als (endliches) Vernunft- und Freiheitswesen sollen dazu beitragen, die nachstehenden Ausführungen zur Beantwortung der zentralen Fragestellung besser nachvollziehen zu können, damit ermittelt werden kann, wie der Mensch handeln kann und soll.

3 Einordnung der Wirtschaftsethik und deren Grundbegriffe

Um die eingangs erläuterte Problematik besser verstehen zu können, werden zunächst die Wirtschaftsethik als solches sowie deren grundlegende Begriffe erklärt. Die Wirtschaftsethik ist ein Teilbereich der Wirtschaftswissenschaften, der wirtschaftliches Handeln aus ethischer Perspektive hinterfragt. Es wird versucht, Gesetzmäßigkeiten und Grundprinzipien wissenschaftlich zu untersuchen. Dabei kommt es häufig zu Fragestellungen, in denen sich das menschliche Gewissen einschaltet oder eben nicht einschaltet. Begründet durch die Philosophie, soll Wirtschaftsethik Rahmenbedingungen schaffen, um in konkreten Situationen normativ zu entscheiden. Die Wirtschaftsethik erkundet, ob diese Entscheidungen und die darauffolgenden Handlungen im wirtschaftlichen Zusammenhang einer Prüfung vor dem menschlichen Gewissen und den gesellschaftlichen Werten standhalten können. Jedoch wird hier die Entscheidung durch die Ethik nicht abgenommen, sondern sie bietet lediglich notwendige Mittel, um normativ zu reflektieren, was richtig oder falsch ist.

Ein Manager denkt primär ökonomisch im Sinne des Unternehmens, wonach er dementsprechend sein Handeln ausrichtet. Jedoch hat der Manager als Mensch auch einen Sinn für die Moral, die ebenfalls einen Einfluss auf das Handeln haben kann. Des Weiteren hat genauso das Recht durch dessen Gesetze einen wichtigen Einfluss auf das Handeln in der Wirtschaft. Somit beschäftigt sich Wirtschaftsethik mit mehreren Wissenschaften sowie deren Verhältnis zueinander.

Die drei Begriffe Recht, Moral und Ökonomie gehören unmittelbar dem Feld der Wirtschaftsethik an, das nicht zuletzt aufgrund der Konzeptionen von Peter Ulrich und Karl Homann in den letzten Jahrzehnten immer weiter an Bedeutung gewann. Auch die in der Problemstellung genannten Themen wie beispielsweise der VW-Skandal sorgen dafür, dass der wirtschaftsethischen Diskussion zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Aufgrund der Vielzahl von Auseinandersetzungen mit dem Bereich der Wirtschaftsethik existieren zahlreiche Definitionen der hier zugrundeliegenden Begrifflichkeiten. Aus diesem Grund ist es vorerst notwendig, klare Begriffsbestimmungen vorzunehmen, die im Rahmen dieser Arbeit gelten. Dem Leser soll damit ein grundlegendes Verständnis der Begriffe Moral, Recht und Ökonomie sowie deren Verhältnis zueinander vermittelt werden.

[...]


[1] Dabei würde es sich um ein gottähnliches Wesen handeln, welches kein sinnliches Begehren und ausschließlich sittliches Begehren hat.

[2] Der Mensch ist nicht durchdeterminiert (d.h. Sinnlichkeit oder Sittlichkeit würden ihn bestimmen).

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Eine Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Wirtschaftsethik
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
1,0
Jahr
2015
Seiten
13
Katalognummer
V319049
ISBN (eBook)
9783668183223
ISBN (Buch)
9783668183230
Dateigröße
385 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Autorin wurde ausdrücklich gelobt und darauf hingewiesen, dass Personen wie sie als "Multiplizierer" nötig sind.
Schlagworte
eine, auseinandersetzung, grundprinzipien, wirtschaftsethik
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Eine Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Wirtschaftsethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319049

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