Unter der Überschrift „Handlungsfähigkeit des Staates verbessern“ ebnete die große Koalition aus CDU und SPD zu Beginn der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages in ihrem Koalitionsvertrag der bis heute umfangreichsten Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik den Weg. Eines der Hauptziele dieser Reform war die teilweise Umverteilung der Gesetzgebungskompetenzen in Verbindung mit der Stärkung der Bundesländer. Unter der Materie, die in diesem Zusammenhang neu zugewiesen wurden, findet sich in Teilen auch das Gewerberecht.
Im Zuge der Novellierung des Grundgesetzes wurde der Wortlaut des Art. 74 Abs.I Nr. 11 GG, das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen), um den Zusatz "ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte" ergänzt. Durch diese Ausklammerungen entstanden Unklarheiten und Streitigkeiten, die in der Arbeit dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
I. Die Föderalismusreform von 2006
A. Begriffsklärung
B. Ausgangslage der Reform
C. Der Reformprozess
1. Die frühe Phase
2. Die Arbeit der Föderalismuskommission 2003-2004
3. Das Gesetzgebungsverfahren 2005-2006
D. Das Reformergebnis
II. Die Einzelsachgebiete des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
A. Recht der Spielhallen
1. Die Entwicklung der Kompetenzen im Spielhallenrecht
2. Normativ-rezeptive Kompetenzzuordnung
3. Das Problem der „gesetzeskonformen Verfassungsauslegung“
4. Die Auslegung des Rechts der Spielhallen
a) wörtliche Auslegung
b) historische Auslegung
c) systematische Auslegung
d) teleologische Auslegung
5. Fazit
B. Recht des Ladenschlusses
1. Die Entwicklung der Kompetenzen im Ladenschlussrecht
2. Ladenschluss und Arbeitsschutz
a) wörtliche Auslegung
b) systematische Auslegung
c) historische und teleologische Auslegung
d) Kompetenz kraft Sachzusammenhangs
3. Fazit
C. Recht der Gaststätten
1. Die Entwicklung der Kompetenzen im Gaststättenrecht
2. Die Gesetzgebungskompetenz für einzelne Gaststättentypen
a) nichtgewerbliche Gaststätten
b) Beherbergungsbetriebe
aa) Die Position des Bundes
bb) Die Position der Länder
cc) Auslegung
dd) Zwischenergebnis
c) Reisegastgewerbe
aa) Die Position des Bundes
bb) Die Position der Länder
cc) Zwischenergebnis
4. Die Gesetzgebungskompetenz für einzelne gaststättenrelevante Aspekte
a) Arbeitsrecht, Kinder- und Jugendschutz
b) Nichtraucherschutz
b) weitere Schutzvorschriften
5. Fazit
III. Endergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Studienarbeit untersucht die Veränderungen der Gesetzgebungskompetenzen für Teilbereiche des Gewerberechts durch die Föderalismusreform von 2006. Sie analysiert, welche Bereiche aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ausgeklammert und in die originäre Zuständigkeit der Länder überführt wurden, und beleuchtet die damit verbundenen juristischen Auslegungsprobleme sowie die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern bei der praktischen Anwendung.
- Entwicklung und Zielsetzung der Föderalismusreform von 2006
- Kompetenzverteilung im Recht der Spielhallen
- Kompetenzverteilung im Recht des Ladenschlusses
- Kompetenzverteilung im Recht der Gaststätten
- Analyse der wissenschaftlichen und praktischen Abgrenzungsprobleme (Regionalprinzip, Normativ-rezeptive Auslegung)
Auszug aus dem Buch
Die Entwicklung der Kompetenzen im Spielhallenrecht
Das Recht der Spielhallen wurde aus dem Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausgeklammert, ohne dass dem eine eingehende Diskussion in den Verfassungsberatungen vorherging. Dadurch wurde es in die alleinige Zuständigkeit der Länder („originäre Kompetenz“) überführt, welche die bestehenden Bundesvorschriften möglicherweise ablösen können. Die Vorschriften des gewerblichen Spielrechts - jenseits des Spielhallenrechts - sind von der Ausklammerung nicht umfasst und verbleiben in der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Abgrenzung des Rechts der Spielhallen im Sinne des neugefassten Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG von diesen Vorschriften stellt sich allerdings als problematisch heraus. Am kontroversesten diskutiert ist die Frage, ob die neue Gesetzgebungszuständigkeit der Länder in ihrem Umfang neben den spielhallen- auch spielautomatenbezogene Regelungen der Gewerbeordnung umfasst. Dieses Problem wird im Folgenden herausgearbeitet und einer Klärung zugeführt.
Vor der Föderalismusreform war das Recht des Geldgewinnspiels als Bestandteil des Gewerberechts Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung und bundeseinheitlich in den §§ 33c ff. GewO geregelt. Dabei behandeln die Vorschriften §§ 33c bis 33g GewO die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufstellung von Spielgeräten und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit. § 33f GewO ermächtigt den Bund zum Erlass einer diesbezüglichen Durchführungs-
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Föderalismusreform von 2006: Dieses Kapitel behandelt die Entstehungsgeschichte, die Motive der Kompetenzumverteilung im Rahmen der Föderalismuskommission sowie die Ziele der Reform.
II. Die Einzelsachgebiete des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG: Hier wird der "besondere Teil" der Reform analysiert, wobei detailliert auf die Kompetenzfragen in den Bereichen Spielhallen, Ladenschluss und Gaststätten eingegangen wird.
III. Endergebnis: Das abschließende Kapitel würdigt die Reform und bewertet den tatsächlichen Kompetenzzuwachs der Länder im Gewerberecht.
Schlüsselwörter
Föderalismusreform, Gesetzgebungskompetenz, Gewerberecht, Art. 74 GG, Spielhallenrecht, Ladenschlussrecht, Gaststättenrecht, konkurrierende Gesetzgebung, Regionalprinzip, Kompetenzzuweisung, Bund, Länder, Auslegungsmethoden, Arbeitsschutz, Normativ-rezeptive Technik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Föderalismusreform von 2006 auf die Gesetzgebungskompetenzen für spezifische Bereiche des deutschen Gewerberechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf dem Recht der Spielhallen, dem Ladenschlussrecht und dem Gaststättenrecht nach der Kompetenzverschiebung von der Bundesebene auf die Landesebene.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Auslegung der neu zugewiesenen Länderkompetenzen zu untersuchen und zu klären, welche Bereiche tatsächlich in die Zuständigkeit der Bundesländer gefallen sind und wo der Bund weiterhin konkurrierende Gesetzgebungsbefugnisse behält.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassischen juristischen Auslegungsmethoden (wörtliche, systematische, historische und teleologische Auslegung), um die Reichweite der neuen Kompetenztitel zu bestimmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert detailliert die Abgrenzungsprobleme zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei Spielhallen, Ladenschluss und Gaststätten, einschließlich schwieriger Randbereiche wie etwa Beherbergungsbetriebe oder Arbeitszeitregelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Föderalismusreform, Gesetzgebungskompetenz, Gewerberecht, Art. 74 GG, Regionalprinzip und Kompetenzzuweisung charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Auffassung zur Kompetenz im Spielhallenrecht?
Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Länderkompetenz lediglich die räumliche Ausgestaltung von Spielhallen umfasst (normativ-rezeptives Verständnis) oder auch die technische Regelung der Spielautomaten beinhaltet (sachlich-deskriptives Verständnis).
Ist der Arbeitsschutz bei Ladenöffnungszeiten nun Ländersache?
Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitszeitregelungen zum Arbeitsschutz von der Länderkompetenz für das Ladenschlussrecht nicht umfasst; sie verbleiben als "arbeitsrechtliche Insel" beim Bund.
Welche Relevanz hat das Regionalprinzip für das Gaststättenrecht?
Das Regionalprinzip dient als teleologisches Auslegungskriterium: Da Gaststätten stark von lokalen Bedingungen abhängen, wird ihnen ein starker regionaler Bezug zugeschrieben, was die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder rechtfertigt.
Fallen Beherbergungsbetriebe unter das neue Gaststättenrecht der Länder?
Ja, die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine Einbeziehung der Beherbergungsbetriebe in das Recht der Gaststätten dogmatisch vertretbar ist und durch die Föderalismusreform ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder überführt wurde.
- Citar trabajo
- Florian Klei (Autor), 2015, Gesetzgebungskompetenzen für das Gewerberecht vor und nach der Föderalismusreform 2006. Entwicklung, Probleme und Meinungsstreite, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319322