Die Kennzeichen der Kirche. Analyse auf Grundlage des Nicäno-Constantinopolitanums, der Confessio Augustana und ausgewählter Schriften Martin Luthers


Trabajo Escrito, 2011

31 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Kennzeichen der Kirche nach dem Nicäno-Constantinopolitanum
2.1 Die Darstellung der notae ecclesiae
2.2 Die unterschiedlichen Bewertungen der notae ecclesiae

3. Die Kennzeichen der Kirche nach dem 7. Artikel der Confessio Augustana
3.1 Die Darstellung des 7. Artikels der Confessio Augustana
3.2 Die unterschiedlichen Bewertungen der Confessio Augustana

4. Die Kennzeichen der Kirche nach den Schriften Luthers
4.1 Luthers Einstellung zu den notae ecclesiae
4.2 Luthers Einstellung zu dem 7. Artikel der Confessio Augustana
4.3 Luthers eigene Lehre von den Kennzeichen der Kirche

5. Schlussbetrachtung

6. Bibliographie

7. Anhang

1. Einleitung

Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist das Nicäno-Constantinopolitanum, der 7. Artikel der Confessio Augustana und einige Schriften Martin Luthers. Diese sollen auf ihre jeweilige Bestimmung der Kennzeichen für die Präsenz der wahren Kirche untersucht werden. Ziel ist es dabei, die jeweiligen Kennzeichen darzustellen, zu erläutern und zu bewerten. Dabei sollen die unterschiedlichen Auffassungen über die Kennzeichen der Kirche in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden und die Funktionalität der genannten Kennzeichen bewertet werden.

Dazu sollen in einem ersten Schritt die notae ecclesiae, dargestellt in dem Nicäno-Constantinopolitanum, beschrieben und erläutert werden. In einem zweiten Schritt soll der 7. Artikel der Confessio Augustana und die darin dargelegten sichtbaren Zeichen der Kirche aufgeführt und näher beleuchtet werden. In einem dritten und letzten Schritt, auf welchem der Schwerpunkt dieser Hausarbeit liegt, soll sich eine Untersuchung über Luthers Auffassung von den Kennzeichen der Kirche anschließen. Hierbei bieten sowohl die Schriften „Vom Papsttum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig“ (1520), „Von den Konziliis und Kirchen“ (1539) als auch „Wider Hans Worst“(1541) wichtige Untersuchungspunkte. Ausgehend von diesen Schriften dreiteilt sich der dritte Schritt in eine kurze Darlegung von Luthers Haltung zu den notae ecclesiae und zu den Ausführungen der Confessio Augustana sowie in die Darlegung der eigenen Lehre Luthers von den Kennzeichen der Kirche, welche hierbei im Vordergrund stehen soll. Beachtet werden sollte bei dem letztgenannten Schritt auch die Unterscheidung Luthers von der sichtbaren und unsichtbaren Kirche.

Um die Bedeutung und Funktion der im Folgenden beleuchteten Schriften über die Kennzeichen der Kirche gänzlich erschließen zu können, ist es unabdingbar, zuallererst zu klären, was „Kennzeichen“ hier meint. Wenn im Folgenden von den Kennzeichen der Kirche gesprochen wird, ist damit jeweils ein Kriterium gemeint, das die Präsenz der wahren Kirche anzeigen soll und für den Gläubigen als Unterscheidungsmerkmal und Abgrenzungsmerkmal von Kirche und Nicht-Kirche dienen soll. Überdies hinaus besteht jedoch bezüglich der Bestimmung der Kennzeichen sowohl auf diachroner als auch auf synchroner Ebene Uneinigkeit. So wurde bis heute in den christlichen Kirchen kein Konsens über die Kennzeichen selbst, die Anzahl der Kennzeichen sowie über das Verhältnis von Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Kennzeichen gefunden. Diesen Sachverhalt erklärt Peter Steinacker, wenn er sagt:

Anzahl und Inhalt sind an die geschichtliche Bewegung des Glaubens und seine zentralen Inhalte und deren Explikation gebunden. Ebenso ist keine Definition der Kirche für alle Zeit hinreichend und unveränderlich.1

Dies macht deutlich, dass die Kennzeichen der Kirche keine feststehende Größe darstellen, sondern, gebunden an ihre geschichtliche Entwicklung, je nach Kirchen- und Glaubensverständnis variieren.

Anhand dreier Beispiele sollen nun nach chronologischen Gesichtspunkten verschiedene Definitionen der Kennzeichen sowie deren Bedeutung und Funktion dargelegt werden.

Dazu ist es notwendig, die Motive und Hintergründe für die Entstehungen der Bekenntnisse zu betrachten. Diese sollen im Folgenden in aller Kürze den jeweiligen Analysen vorangestellt werden.

2. Die Kennzeichen der Kirche nach dem Nicäno-Constantinopolitanum

Als Vorform des Bekenntnisses von 381 n.Chr. gilt neben dem apostolischen Glaubensbekenntnis das Urnizänum vom Jahre 325 n.Chr. Dieses ging aus dem Konzil von Nicäa hervor, welches von Kaiser Konstantin zur Klärung der Frage, ob Jesus Christus Gott oder nur gottähnlich sei, einberufen wurde. Es gilt als wichtigste Grundlage für das Nicäno-Constantinopolitanum und unterscheidet sich von dessen endgültiger Form lediglich durch „Abweichungen im Wortbestand ohne inhaltliches Gewicht und durch theologische Zusätze […] vom Standpunt des späten vierten Jahrhunderts2.

Diese endgültige Fassung des Nicäno-Constantinopolitanums wurde auf dem 1. Konzil von Konstantinopel im Jahre 381 n.Chr. beschlossen. Dieses wurde von Kaiser Theodosius einberufen, um die allgemeine Abwertung des Heiligen Geistes aufzuheben und den Glauben an die Trinität voranzutreiben3.

Bis heute hat es seine bedeutende Funktion nicht verloren und gilt als ein „allen christlichen Großkirchen gemeinsames Bekenntnis und daher auch [als] eine Grundurkunde für das Ökumenische Gespräch zwischen den getrennten Konfessionen [und als] eine allen gemeinsame theologische Basis“4.

2.1 Die Darstellung der notae ecclesiae

Die Definition des Nicäno-Constantinopolitanums als „Grundurkunde für das ökumenische Gespräch“ beruht zu großen Teilen auf seiner 9. Klausel, welche im Folgenden als Untersuchungspunkt fungiert:

Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der Himmel und Erde gemacht hat, alles was sichtbar ist und unsichtbar.

Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater erzeugt vor aller Zeit, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen.

Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, ist Fleisch geworden aus heiligem Geist und der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.

Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden.

Ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift.

Und aufgefahren in den Himmel: Er sitzt zur Rechten des Vaters.

Und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten: seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Und an den Heiligen Geist, der herrscht und lebendig macht, der aus dem Vater hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten.

Und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.

Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.

Wir erwarten die Auferstehung der Toten.

Und das Leben der kommenden Welt. Amen.5

In dieser 9. Klausel werden der Kirche folglich vier Begriffe zugeschrieben, die sogenannten notae ecclesiae: Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität. Im weiteren Verlauf soll nun geklärt werden, was diese Begriffe meinen und worin ihre Funktionalität besteht.

Um sich dem Begriff der Einheit zu nähern, sollte man sich bewusst machen, dass, obgleich die Kirchenspaltung erst Jahrhunderte später stattfinden sollte, beispielsweise schon Lukas und Paulus6 die Notwendigkeit der Einheit der Kirche thematisieren und betonen. Einheit ist dementsprechend ein Begriff, der schon zu Jesu Zeiten geläufig war. Was aber meint dieser Begriff?

Zuallererst meint Einheit lediglich die Angabe einer Menge und bezeichnet die Einzahl der Kirche. In dieser formalen Einzahl transportiert der Begriff aber gleichfall eine inhaltlich tiefgreifende Zusammengehörigkeit und untrennbare Verbundenheit zwischen den Gliedern dieser Kirche.

Diese begründet sich vorrangig in der Trinitätslehre, also der Einheit von Gott, Jesus Christus und dem Heiligen Geist wie es auch Jesus sagt: „Heiliger Vater, erhalte sie in deinem Namen, den du mir gegeben hast, dass sie eins seien wie wir.“7 Die Einheit der Kirche ist demnach gottgegeben und sollte dem Wesen Gottes folgen, der sich in drei Gestalten und vielfältigen Formen offenbart, und dennoch eine Einheit bildet. Hier stellt sich Einheit nun als Problembegriff heraus. Die Problematik besteht in der Frage, wie Einheit in einer Vielfalt von christlichen Grundverständnissen nach dem Vorbild der Einheit Gottes realisiert werden kann.

Da es bei dieser Arbeit aber nicht um die Möglichkeiten der Realisierung von Einheit gehen soll, soll als Verweis und Denkanstoß nur die These aufgestellt werden, dass sich Kirche dann als Einheit präsentieren kann, wenn sie Raum für eine Vielfalt „der gemeinsamen und individuellen Erfahrungen der Christen im Geist“8 lässt und sich immer wieder auf die gemeinsame Basis ihres Glaubens besinnt. Hier stellt Jesus Christus den wichtigsten einenden Faktor dar, wenn beispielweise Peter Steinacker sagt, dass in diesem Bewusstsein der Christen, daß sie als in Christus Gerettete gleichwohl ihn immer wieder verleugnen und ihnen dies dennoch vergeben wird, […] die schon gegenwärtige, immer wieder sichtbare und sich ereignende Einheit der Kirche [liegt].9

Der zweite Begriff der 9. Klausel ist ein die ganze Bibel durchziehender Begriff: die Heiligkeit. Der Begriff wird erstrangig immer Gott zugesprochen, so auch in Jesaja 6, 3: „Und einer rief dem anderen zu und sprach: Heilig, heilig, heilig ist der HERR Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre voll!10 Heiligkeit ist also laut der Bibel vorrangig eine Wesenseigenschaft Gottes, die oft im Zusammenhang mit Reinheit und Vollkommenheit steht. Ausgehend von Gott kann die Heiligkeit aber auch übertragen werden, wenn beispielsweise Paulus zu den Korinthern sagt: „Wenn jemand den Tempel Gottes verdirbt, den wird Gott verderben, denn der Tempel Gottes ist heilig; der seid ihr.“11 Während er im Alten Testament diesbezüglich vor allem einen stark kultisch geprägten Begriff darstellt, der neben Gott vor allem Orten und Gegenständen zugesprochen wird12, wird er im Neuen Testament immer mehr personalisiert und einzelnen Menschen zugesprochen13.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei laut Jesus Christus die Zugänglichkeit der Heiligkeit Gottes für alle Menschen, welche bei der Heiligung eine passive Rolle einnehmen, denn das Heil und die Heiligkeit sind durch das Christusgeschehen allen Menschen schon vorgegeben, wenn Paulus an die Kolosser schreibt:

Auch euch, die ihr einst fremd und feindlich gesinnt wart in bösen Werken, hat er nun versöhnt durch den Tod seines sterblichen Leibes, damit er euch heilig und untadelig und makellos vor sein Angesicht stelle. 14

Die Gläubigen werden also durch den Tod Jesu mit Gott versöhnt und geheiligt und im Zuge dessen wirkt der Heilige Gott in der Kirche der wahrhaft Gläubigen und durch sie.

Um sich dem dritten Begriff des Glaubensbekenntnisses von 381 n.Chr. zu nähern, ist es zuallererst unerlässlich, den Begriff der Katholizität wie er hier gebraucht wurde von jeglicher konfessioneller Bindung zu lösen, mit welcher er erst später belegt wurde. Zur Bestimmung des Begriffs der Katholizität bietet sich so die im 4. Jahrhundert n.Chr. von Cyrill von Jerusalem verfasste Definition an, wenn er die Katholizität der Kirche damit begründet, dass sie über den ganzen Erdkreis besteht, vom einen Ende zum anderen, und [dass] sie umfassend und vollständig alle Glaubenssätze über die sichtbaren und unsichtbaren Geschehnisse im Himmel und auf Erden lehrt, die die Menschen kennen müssen, und [dass] sie das ganze Menschengeschlecht der Gottesfurcht unterwirft […], und [dass] sie jeder Erscheinungsform der Sünden, die durch Seele und Körper vollbracht werden, umfassend behandelt und heilt und in sich selbst alle Arten besitzt von dem, was man Tugend nennt in Werken, Worten und allerlei geistlichen Gaben.15

Hieraus ergibt sich deutlich, dass „katholisch“ ein geographischer und sozialer Begriff darstellt, der gleichzusetzten ist mit den Begriffen „allgemein“ oder „umfassend“. Er impliziert einerseits, dass die Zugehörigkeit zu Gottes Volk keine sozialen, geographischen oder nationalen Schranken und Grenzen kennt, andererseits stellt er aber auch einen dogmatischen Begriff dar im Sinne von „rechtgläubig“. Dieser Bedeutung kam vor allem im 3.Jhd. mehr und mehr Zuspruch entgegen und wurde vor allem von orthodoxer Seite her benutzt, um ihre Überzeugung, die volle Wahrheit zu besitzen, auszudrücken16.

Eine überaus wichtige Ergänzung machte Vincent von Lerin dann im 5. Jahrhundert17, als er die zeitliche Bestimmung und damit den Glauben an eine alle Zeiten überdauernde Kirche zu der Definition von „katholisch“ hinzufügte, welche weitestgehend in dieser Form bis heute Bestand hat.

Somit umfasst der Begriff der Katholizität laut Peter Steinacker sowohl „quantitative (geographisch, numerisch, rassisch-kulturell-sozial)“ als auch „qualitative (Kontinuität, Identität, Fülle der Wahrheit)“ Aspekte18.

Der vierte, im Nicäno-Constantinopolitanum genannte Begriff, die Apostolizität, stellt aufgrund seiner Nichterwähnung in der Bibel eine Besonderheit dar. Er ist eine christliche Bildung 19 und bedeutet ursprünglich „nach Art der Apostel“. Im Zusammenhang mit der Kirche wird der Begriff meist als Ausdruck der fundamentalen Bindung der Kirche an die Apostel benutzt, welche Menschen waren, die Jesus gesehen hatten und von ihm persönlich berufen worden waren, wie beispielsweise „Paulus, ein Knecht Christi Jesu, berufen zum Apostel, ausgesondert zu predigen das Evangelium Gottes, das er zuvor verheißen hat durch seine Propheten in der Heiligen Schrift, von seinem Sohn Jesus Christus, unserm Herrn, der geboren ist aus dem Geschlecht Davids nach dem Fleisch, und nach dem Geist, der heiligt, eingesetzt ist als Sohn Gottes in Kraft durch die Auferstehung von den Toten.“20

Diese starke Bindung an die Apostel meint präzise, dass die Kirche und ihr Glaube sich auf die apostolische Art der Evangeliumsverkündung und deren kirchlichen Lehre und Praxis stütz. Wie stark Glaube und Apostolizität zusammenhängen, zeigt Peter Steinacker, wenn er auf Lukas verweist, dessen „Glaube an das apostolisch legitimierte Wort und die apostolisch vollzogene Geistübergabe gebunden“21 ist. Dies zeigt sich besonders deutlich in Apg. 8, 14-17 als es der Apostel bedarf, damit die bereits Getauften den Heiligen Geist empfangen können:

Als aber die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, sandten sie zu ihnen Petrus und Johannes. Die kamen hinab und beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die Hände auf sie und sie empfingen den Heiligen Geist.22

Da die Apostel selbst sich jedoch gleichfalls wieder sich auf die Lehre und die Worte von Jesus Christus stützen, impliziert der Begriff der Apostolizität der Kirche im Umkehrschluss immer auch das Gegründet-Sein der Kirche auf Jesus Christus und ist somit zweifach belegt.

2.2 Die unterschiedlichen Bewertungen der notae ecclesiae

Die Begriffe Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität setzten sich sehr schnell als die sogenannten notae ecclesiae, das heißt als die Kennzeichen der Kirche, durch. Bis heute hält die römisch-katholische und die altkatholische Kirche an dieser Vierzahl der notae 23 fest, achtet sie hoch und räumt ihnen einen festen Platz in der Messe ein. In der Liturgie der protestantischen und reformierten Kirchen hingegen kam und kommt ihnen keine größere Bedeutung zu, vielmehr wehrten diese sich gegen eine Anerkennung der notae als Kennzeichen der Kirche. Dies soll aber keinesfalls bedeuten, dass die Reformatoren das Glaubensbekenntnis von 381 n.Chr. in seiner Ganzheit nicht anerkannten. Vielmehr wurde es vor allem von den lutherischen Kirchen, speziell von Melanchthon und Luther selbst, hoch geschätzt, da sie stets versuchten, die reformatorische Theologie auch auf den frühchristlichen Bekenntnissen zu begründen. So beispielsweise auch wenn Melanchthon in dem ersten Artikel der Confessio Augustana schreibt, dass die evangelische Christen nicht ausscheren wollen aus dem großen Konsens der Weltchristenheit, welcher besagt, dass das Dekret der Synode von Nizää ohne jeden Zweifel anzuerkennen ist24.

Durch die eben beschriebene Nichtanerkennung der 9. Klausel des Nicäno-Constantinopolitanums einerseits und der Hochachtung dieser andererseits entsteht ein augenscheinlicher Widerspruch. Dieser jedoch löst sich auf, wenn man die Begrifflichkeiten näher bestimmt: So lehnten die Lutheraner die sogenannten notae ecclesiae als Kennzeichen für die Präsenz der wahren Kirche zwar ab, anerkannten sie aber als Wesenseigenschaften und Wesensbeschreibungen der Kirche. Um die reformatorische Ablehnung der notae als Kennzeichen der Kirche verstehen zu können, ist es unbedingt notwendig, sich eine Grundunterscheidung von katholischer und reformatorischer Kirche bewusst zu machen: aus katholischer Sicht besitzt die wahre Kirche die notae oder trägt sie in sich, wobei die katholische Kirche eben diesen Anspruch für sich erhebt. Aus reformatorischer Sicht dagegen sind die Kennzeichen der Kirche nichts, was die Kirche allezeit wie durch einen Automatismus in sich trägt. Die Kennzeichen erst machen die Kirche zur wahren Kirche, was bedeutet, dass dort, wo diese Kennzeichen sichtbar werden, in diesem Moment Kirche ist. Kennzeichen müssen demnach sichtbar für den Gläubigen sichtbar sein und fungieren als sichtbare Indikatoren für die Präsenz der wahren Kirche. Das Verständnis von den Kennzeichen der Kirche ist also prinzipiell von dem Kirchenverständnis abhängig.

Auf der Basis dieser Argumentationsstruktur konnte die reformatorische Kirche die vier genannten notae nicht als solche anerkennen, da sie vielmehr Wesensbeschreibungen und keine für den Menschen sichtbare Merkmale sind.25

Wenn nun aber die Reformatoren nicht die notae ecclesiae als die Merkmale und Kennzeichen für die Präsenz der wahren Kirche bestimmten, welche bestimmten sie denn dann?

3. Die Kennzeichen der Kirche nach dem 7. Artikel der Confessio Augustana

Auch hier sollte vor der Erläuterung der in der Confessio Augustana dargelegten Kennzeichen der Kirche ein kurzer Blick auf ihre Entstehungsgeschichte geworfen werden.

So wurde die Confessio Augustana auf dem Reichstag in Augsburg am 25. Juni 1530 mit dem Ziel der Stärkung beziehungsweise der Wiederherstellung der Einheit von Lutheranern und Katholiken verfasst. Dazu sollte bewiesen werden, dass die Reformatoren sich grundlegend auf den altkirchlichen Glauben stützten und erstrangig gar keine Neuerung, sondern vielmehr die Wiederherstellung des Ursprünglichen vorantrieben.26

Als konkrete Ursache für die Verfassung der Confessio Augustana kann darüber hinaus außerdem die Veröffentlichung des sogenannten „Häresienkatalogs“27 durch Johann Eck gesehen werden, welcher in 404 Artikeln die reformatorischen Glaubensinhalte und Einstellungen in einer sehr aggressiven Art und Weise angriff und ablehnte. Für die Gegendarstellung stützte sich Melanchthon auf die sogenannten „Schwabacher Artikel“ von 1529 und die „Torgauer Artikel“ von 153028 und entwickelte die sogenannte Invariata von 1530, welche nach mehrmaligem Umschreiben von Seiten Melanchthons 1540 als Variata ihre endgültige Form erhielt.29

[...]


1 Peter Steinacker: Die Kennzeichen der Kirche. Eine Studie zu ihrer Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität. Berlin [u.a.]: de Gruyter 1981 (Theologische Bibliothek Töpelmann 38), S. 145. Im Folgenden wird nach der Sigle KK zitiert.

2 Reinhart Staats: Das Glaubensbekenntnis von Nizää-Konstantinopel. Historische und theologische Grundlagen. 2., durchgesehene Auflage. Darmstadt: Wissenschaftliche Gesellschaft 1999, S. 1. Im Folgenden wird nach der Sigle NK zitiert.

3 NK, S. 1.

4 NK, S. 1.

5 NK, S. 2181ff.

6 Vgl. KK, S. 64. Passende Bibelstellen hierfür sind beispielsweise 1.Kor. 10, 17: „Denn ein Brot ist’s: So sind wir viele ein Leib, weil wir alle an einem Leib teilhaben.“ oder 1. Kor. 12, 13f: „Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft, wir seien Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie, und sind alle mit einem Geist getränkt. Denn auch der Leib ist nicht ein Glied, sondern viele.“ In: Die Bibel. Nach der Übersetzung Martin Luthers. Mit Apokryphen. Durchgesehene Auflage. Stuttgart: Deutsche Bibelgesellschaft 1999.

7 Die Bibel, Joh. 17, 11.

8 KK, S. 241.

9 KK, S. 242.

10 Die Bibel, Jes. 6, 3.

11 Die Bibel, 1.Kor 3, 17.

12 Vgl. KK, S. 245. Beispielsweise überträgt sich Gottes Heiligkeit auf die Tempel: „Der Herr ist in seinem heiligen Tempel, des Herrn Thron ist im Himmel.“ In: Die Bibel, Ps. 11, 4.

13 Vgl. KK, S. 245.

14 Die Bibel, Kol. 1, 21.

15 KK, S. 262.

16 Vgl. KK, S. 261.

17 Vgl. KK, S. 263.

18 KK, S. 265.

19 Vgl. KK, S. 283.

20 Die Bibel, Röm. 1, 1.

21 KK, S. 79.

22 Die Bibel, Apg. 8, 14-17.

23 Siehe hierzu: Um als nota anerkannt zu werden, müssen die Kennzeichen laut der katholischen Kirche folgende vier Kriterien erfüllen: „Sie müssen bekannter sein als die Kirche selbst, sie müssen allen Menschen zugänglich sein, für die wahre Kirche eigentümlich und mit dieser unzertrennlich verbunden sein.“ In: KK, S. 22.

24 Leif Grane: Die Confessio Augustana. Einführung in die Hauptgedanken der lutherischen Reformation. 6. Auflage. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2006, S. 25.

25 Weitere Ausführungen zur Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit folgen in Kapitel 4.3.

26 Vgl. Erwin Iserloh: Kirche, Kirchengemeinschaft und Kircheneinheit nach der Confessio Augustana. In: Karl Lehmann; Edmund Schlink (Hgg.): Evangelium – Sakramente – Amt und die Einheit der Kirche. Die ökumenische Tragweite der Confessio Augustana. Freiburg [u.a.]: Herder Vandenhoeck & Ruprecht 1982 (Dialog der Kirchen 2), S. 33. Im Folgenden wird nach der Sigle ESA zitiert.

27 Dittrich, Bernhard: Das Traditionsverständnis in der Confessio Augustana und in der Confutatio. Leipzig: St. Benno-Verlag 1983 ( Erfurter theologische Studien 51), S. 6.

28 Vgl. Lohse, Bernhard: Die Einheit der Kirche nach der Confessio Augustana. In: ESA, S. 58-79, hier S. 65.

29 Vgl. Hauschild, Wolf-Dieter: Die Geltung der Confessio Augustana im deutschen Protestantismus zwischen 1530 und 1980 (aus lutherischer Sicht). In: Zeitschrift für Theologie und Kirche 104 (2007), S.172-206, hier S. 177.

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Título
Die Kennzeichen der Kirche. Analyse auf Grundlage des Nicäno-Constantinopolitanums, der Confessio Augustana und ausgewählter Schriften Martin Luthers
Universidad
University of Tubingen  (Evangelische Fakultät)
Curso
Proseminar Systematik
Calificación
1,3
Año
2011
Páginas
31
No. de catálogo
V319367
ISBN (Ebook)
9783668191747
ISBN (Libro)
9783668191754
Tamaño de fichero
519 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kirchengeschichte, kennzeichen, Kirchenverständnis, Luther, Confessio Augustana
Citar trabajo
Anónimo, 2011, Die Kennzeichen der Kirche. Analyse auf Grundlage des Nicäno-Constantinopolitanums, der Confessio Augustana und ausgewählter Schriften Martin Luthers, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319367

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