Vor- und Nachteile der Öffentlichen Kulturförderung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

15 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Beteiligte an der öffentlichen Kulturförderung
2.1.1. der Förderer „die öffentliche Hand“
2.1.2. Europa und die Kulturförderung
2.2. die Geförderten

3. Formen der öffentlichen Kulturförderung
3.1. Finanzielle Kulturförderung
3.1.1. Institutionelle Kulturförderung
3.1.2. Projektförderung
3.2. Personenbezogene Förderung / Stipendien

4. Finanzierungsarten
4.1. Vollfinanzierung
4.2. Teilfinanzierung
4.3. Fehlbedarfsfinanzierung
4.4. Festbetragsfinanzierung
4.5. Anteilsfinanzierung

5. Zuwendungsverfahren
5.1. Antragsverfahren
5.2. Bewilligungsverfahren
5.3. Auszahlungsverfahren
5.4. Überwachungsverfahren
5.5. Prüfungsverfahren

6. Neue Wege der öffentlichen Kulturförderung
6.1. Kostenrechnungssysteme in öffentlichen Kulturinstitutionen
6.2. Öffentliche Mischfinanzierung
6.3. Öffentliche – private Mischfinanzierung
6.4. Kulturlotterien

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Föderalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern über Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist föderal geprägt. Auf dieser Prägung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38).

Die Förderung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft gehört in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Fördermitteln der öffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Arbeit möchte nicht nur das gesamte Gebiet der öffentlichen Kulturförderung umreißen und das Zuwendungsverfahren erläutern, sondern auch auf die Hürden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen können.

2. Beteiligte an der öffentlichen Kulturförderung

2.1.1. der Förderer „die öffentliche Hand“

Die Kulturausgaben der öffentlichen Hand werden maßgeblich von Ländern und Gemeinden bestritten. In geringerem Maße beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Den größten Anteil (44,6%) an den Kulturausgaben trugen im Jahr 2001 die Gemeinden. Diese gaben für kulturelle Zwecke 3,72 Mrd. Euro aus. Die Kulturausgaben der Länder beliefen sich auf 3,59 Mrd. Euro (43,0 %). Der Bund stellte insgesamt weitere 1,04 Mrd. Euro (12,4 %) zur Verfügung (Kulturfinanzbericht, 2003, S.18).

Das föderale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Händen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundesländern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Länder nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundesländer, wie sich dies bereits schon in sehr unterschiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdrückt, stark von den länderspezifischen Traditionen geprägt (vgl. Klein, 2003, S.122).

Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich darüber, welche Institutionen eingerichtet und aufrechterhalten, welche Projekte unterstützt und gefördert werden können. Die Kulturausgaben des Bundes, der Länder und der einzelnen Gemeinden sind jeweils in sog. Haushaltsplänen für ein Haushaltsjahr oder einen Doppelhaushalt festgelegt. Kulturpolitik setzt finanzielle Rahmenbedingungen durch die Aufstellung und Beschließung entsprechender Haushaltssatzungen. Sie ist hierbei in ihren Entscheidungen allerdings keineswegs frei, sondern durch eine Reihe von Konditionen beschränkt. Dies sind vor Allem (vgl. Klein, 2003, S.82f.) :

- die allgemeinen Regeln des öffentlichen Haushaltsrechtes
- die allgemeine wirtschafts- und finanzpolitische Situation
- das allgemeine politische Klima
- gesetzliche Vorgaben und eingegangene juristische Bestimmungen

2.1.2. Europa und die Kulturförderung

Neben Bund, Länder und Gemeinden spielt die Europäische Union (EU) zunehmend eine Rolle in der Finanzierung von Kulturprojekten, Laut Art. 151 EG-Vertrag kann die EU fördernd, unterstützend und ergänzend zur mitgliedstaatlichen Kulturpolitik tätig werden (Kulturfinanzbericht, 2003, S.96). Es ist leider sehr schwer sich derzeit einen Überblick über die zahlreichen EU-Programme zu verschaffen. Auch ist eine Quantifizierung pro Mitgliedstaat leider noch nicht möglich (ebd., S. 96). Jedoch hat die Europäische Kommission 1998 in allen Mitgliedstaaten Cultural Contact Points eingerichtet, die in der Vermittlung internationaler Kooperationspartner behilflich sind. Diese ist in Deutschland unter anderem bei der Kulturpolitischen Gesellschaft in Bonn beheimatet. Sie arbeiten als europäisches Netzwerk zusammen und sind bei Trägerorganisationen angesiedelt, die auf nationaler Ebene bereits über Kulturförderung beraten und eine ständige Schaltestelle der Europäischen Kommission zu den jeweiligen nationalen Fördereinrichtungen bilden (vgl. Klein, 2003, S.208.).

Das Antrags- und Abrechnungsverfahren von EU-Mitteln ist zwar sehr aufwendig und verlangt große Sorgfalt, doch kann sich der Aufwand angesichts der zur Verfügung gestellten Zuwendung durchaus lohnen (vgl. Heinrichs, 1997, S.99).

2.2. die Geförderten

Von der öffentlichen Kulturförderung profitieren alle Bereiche des kulturellen Lebens.

Der Bereich der Theater und Musik hatte im Jahre 2001 einen Förderanteil von 36,9% am gesamten Kulturetat von Bund, Ländern und Gemeinden erhalten. 16,5 % flossen in die Finanzierung von Museen und 16,4% in die der Bibliotheken. Für die sonstige Kulturpflege wurden 10,8% aufgebracht. Der Ausgabenanteil für Kunsthochschulen und Kulturverwaltung belief sich auf 5,2% bzw. 5,7% (Kulturfinanzbericht, 2003, S. 50).

3. Formen der öffentlichen Kulturförderung

3.1. Finanzielle Kulturförderung

Die öffentliche Hand setzt bei der Kulturförderung darauf, das Engagement Dritter zu unterstützen. Dabei geht es im Wesentlichen darum durch die Unterstützung kultureller Initiativen der Bürgerinnen und Bürger die Bandbreite des Angebots zu erhöhen und gleichzeitig das kulturelle Wirken durch Schaffung einer gewissen Handlungsfreiheit zu fördern. Generell lässt sich differenzieren in die institutionelle Förderung, hierbei werden beispielsweise kulturelle Einrichtungen meist über einen längeren Zeitraum gefördert und in die Projektförderung durch die ein bestimmtes zeitlich begrenztes Projekt gefördert wird. Für Einzelkünstler gibt es schlielich noch eine vielfältige personenbezogenen Fördermöglichkeit (vgl. Klein, 2003, S.198f.).

3.1.1. Institutionelle Kulturförderung

Im Rahmen der institutionelle Förderung werden kulturelle Einrichtungen durch Zuwendungen der öffentlichen Hand gefördert, z.B. kommunale Kunstvereine, ein kommunales Kino in privater Trägerschaft oder soziokulturelle Zentren. Hierzu zählen auch die meist im Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) organisierten über 230 Theatervereine in Baden-Württemberg, die für die Durchführung der jährlich mehr als 30.000 Theateraufführungen über ihren Landesverband erhalten die das Kulturministeriums im Land vergibt. Baden-Württemberg nimmt im Ländervergleich eine Spitzenstellung ein indem es jährlich über 500 tausend Euro zur Förderung der Amateurtheater zur Verfügung stellt (Kunstkonzeption, 1990, S. 31.).

[...]

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Vor- und Nachteile der Öffentlichen Kulturförderung
Université
University of Hagen  (Institut für Kulturmanagement)
Cours
Kulturförderung durch die öffentliche Hand
Note
2,3
Auteur
Année
2004
Pages
15
N° de catalogue
V31968
ISBN (ebook)
9783638328289
ISBN (Livre)
9783638748797
Taille d'un fichier
481 KB
Langue
allemand
Annotations
Der Autor stellt zunächst sehr strukturiert und detailliert die einzelnen Aspekte der öffentlichen Kulturförderung dar.... anschließend stellt er verschiedene neue Konzepte der öffentlichen Kulturförderung dar......
Mots clés
Vor-, Nachteile, Kulturförderung, Hand
Citation du texte
Marc D. Sommer (Auteur), 2004, Vor- und Nachteile der Öffentlichen Kulturförderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31968

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