Konfliktfeld Naturschutz am Beispiel der Wattenmeer-Nationalparks


Trabajo, 2004

27 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Naturraum: Die drei Wattenmeer-Nationalparks
2.1. Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
2.2. Niedersächsisches Wattenmeer
2.3. Hamburgisches Wattenmeer

3. Akteure, Interessen und Konflikte
3.1. Landwirtschaft, Jagd und Fischerei
3.1.1. Landwirtschaft
3.1.2. Jagd
3.1.3. Fischerei
3.2. Industrie und Verkehr
3.3. Tourismus
3.4. Nationalparkverwaltung und Naturschutzverbände

4. Fazit

Literatur

1. Einleitung

Naturschutz hat in der breiten Öffentlichkeit einen guten Stand, wird in der Mehrzahl als notwendig anerkannt und akzeptiert. Bei den direkt „Betroffenen ‚vor Ort‘“ jedoch treten häufig Akzeptanzprobleme auf (Bundestag 2002: Drucksache 14/9852: 45). Besonders in Großschutzgebieten kommen Naturschutzkonflikte häufig vor und „treten Akzeptanzdefizite in besonders ausgeprägter Form auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Naturschutz insbesondere in Nationalparken sowie z.T. auch in Biosphärenreservaten absoluten Vorrang genießt und menschliche Nutzungen nur insofern erlaubt sind, als sie mit dem gesetzlich verankerten Schutzzweck vereinbar sind“ (Bundestag 2002: Drucksache 14/9852: 49). Hinzu kommt, daß in solchen großflächigen Schutzgebieten auch der Betroffenenkreis entsprechend größer ist als bei kleineren Naturschutzgebieten, die meist eher Akzeptanz erfahren (vgl. ebd.).

Konflikte drehen sich zumeist um den (scheinbaren) Gegensatz zwischen Naturschutz und Naturnutzung. Dabei haben Naturschutzgebiete - besonders Nationalparke - nicht nur die Aufgabe, die Natur auf großer Fläche möglichst unbeeinflußt von menschlichem Einfluß zu erhalten, sondern eben diese Natur und deren Schutz den Menschen auch näherzubringen, die Besucher und Anwohner also zu informieren, für Naturschutzbelange zu sensibilisieren und zu bilden. Insofern ist ein ausschließlicher und ausschließender Schutz kaum möglich, ohne einer Akzeptanz des Schutzes zwangsläufig entgegenzuwirken.

Die vorliegende Arbeit versucht, Naturschutzkonflikte, die in Nationalparks auftreten können, am Beispiel der drei Wattenmeer-Nationalparks zu untersuchen. Neben der Darstellung von Akteuren und der jeweiligen Interessen vor Ort, soll besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ob und inwieweit sich Nutzung und Schutz im Rahmen des Nationalparkgedankens vereinbaren lassen.

2. Der Naturraum: Die drei Wattenmeer-Nationalparks

„Das Wattenmeer der südöstlichen Nordsee ist in vielfacher Hinsicht ein Lebensraum von herausragender Bedeutung. Dieses weltweit bezüglich seiner Ausdehnung und ökologischen Wertigkeit einzigartige Gezeitengebiet gehört zu den letzten weitgehend natürlich erhaltenen Großlebensräumen Europas“ (Meyerdirks 2003: 63). Diese einzigartige Naturlandschaft erstreckt sich von Blavand an der dänischen Küste über eine Länge von 450 km bis Den Helder in den Niederlanden. Zweimal täglich wird bei Ebbe der Meeresboden auf einer Breite von bis zu 20 km freigelegt und mit der Flut wieder überschwemmt.

Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten besitzt das Wattenmeer eine herausragende Bedeutung: Es bieten Lebensraum für Meeressäuger wie Seehunde und Schweinswale, dient als Brut-, Rast[1] - und Mausergebiet für Wat- und Wasservögel, es ist die Kinderstube zahlreicher Nordseefischarten, die „Speisekammer“ der Nordsee, in welcher die sich von den eingetragenen Nährstoffen der Flüsse ernährenden Kleinstlebewesen wiederum höherentwickelten Tieren als Nahrung dienen, und es ist nicht zuletzt ein Lebensraum für spezialisierte Pflanzen, die sich an ein Leben zwischen Salz, Wind, Ebbe und Flut angepaßt haben, wie etwa Strandhafer, Queller, Strandaster oder Seegras. Darüber hinaus dient es als Filter für das Nordseewasser (durch die Ablagerung von Schweb- und Sinkstoffe auf dem Wattboden) und dem Küstenschutz: Der flache Wattsockel und die dem Festland vorgelagerten Inseln dienen als Wellenbrecher.

2.1 Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Der 1985 gegründete[2], 441.500 Hektar große Nationalpark liegt zwischen Dänemark im Norden und der Elbmündung im Süden. Er umfaßt die Halligen Habel, Norderoog, Süderoog, Südfall, Helmsand und die Hamburger Hallig, die vom Watt umgebenen Außensände Japsand, Norderoogsand, Süderoogsand und Blauort, die Insel Trischen, sonstige entstandene und entstehende kleine Inseln in der Nordsee bis zur westlichen Nationalparksgrenze. Der Nationalpark ist in zwei Schutzzonen[3] aufgeteilt: Schutzzone I umfaßt ca. 40% der Gesamtfläche, zur Zone II zählt seit 1999 auch ein Walschutzgebiet, das 28% der Nationalparkfläche ausmacht.

Sein Naturraum besteht aus Wattflächen, Salzwiesen, Dünen, Sandbänken, Prielen und Strandwällen. Neben Krabben, Einsiedlerkrebsen, Wattwürmern und Herzmuscheln bevölkern auch Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale den Nationalpark. Die Kegelrobben haben deutschlandweit ausschließlich in diesem Park ihre Wurfplätze, und die wichtigsten Aufzuchtgebiete der seltenen Wale liegen vor Sylt und Amrum, wo auch das Walschutzgebiet ausgewiesen ist.

2.2 Niedersächsisches Wattenmeer

1986 wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gegründet[4]. Er umfaßt seit 2001 280.000 Hektar Watt- und Wasserflächen, Salzwiesen, Strände und Dünen zwischen der Elb- und der Emsmündung und schließt die Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge ein. 60,7% der Nationalparksfläche entfallen auf die Schutzzone I, 38,7% auf Schutzzone II und 0,6% auf Zone III.

Der Park weist neben für die Wattregion charakteristischer Flora und Fauna bedeutende Brut-, Rast-, Mauser- und Nahrungsgebiete für See-, Wat- und Wiesenvögel (z.B. Brandseeschwalben, Seetaucher, Trauerenten) sowie bedeutende Seehund- und Kegelrobbenteillebensräume auf. Auch Schweinswale und Meerneunaugen sind anzutreffen. Salzwiesen, Sümpfe, Moore und Heidegebiete bilden neben den Wattflächen und Sandbänken ökologisch wertvolle Lebensräume für Sumpfglanzkraut, Sandkoralle und Seegras.

2.3 Hamburgisches Wattenmeer

Der jüngste Wattenmeer-Nationalpark wurde 1990 gegründet[5] und umfaßt seit 2001 13.750 Hektar. Mehr als 90% dieser Fläche entfallen auf die Schutzzone I, der Rest auf Zone II.

Zum Park gehören auch die Inseln Neuwerk, Scharhörn (eine Düneninsel, die sich infolge von Sandabtragungen durch Brandung und Flut auf der Seeseite sowie Sandanlagerungen durch Wind an der Rückseite jährlich um bis zu vier Meter in südöstlicher Richtung bewegt) und Nigehörn (eine erst 1989 durch menschliche Hilfe entstandene Insel, die zur Sicherung von Brut- und Rastplätzen der Seevögel der Elbmündung dient). Freifallende Wattflächen und Sandbänke, Priele und Dauerflutzonen, Düneninseln mit natürlicher Dynamik, Salzwiesen und Binnengroden kennzeichnen den Lebensraum.

Neben dem Maskottchen des Nationalparks, dem Austernfischer, findet man im Hamburgischen Wattenmeer zahlreiche andere Wat- und Seevögel: Scharhörn gilt seit Anfang des 20. Jahrhunderts als wichtiger Rast- und Brutplatz für seltene Seeschwalben, Nigehörn beherbergt unter anderem eine Kolonie bodenbrütender Kormorane. Die Brandente hat ihre Mauserplätze im Park. Auch verschiedene Fischarten haben ihre Laich- und Aufzuchtgebiete im Bereich des Hamburgischen Wattenmeers, und die Robbenplate, der Wittsand und das Bakenloch dienen den Seehunden als Liege- und Aufzuchtplätze.

Auch die Flora des Nationalparkes birgt für das Wattenmeer Typisches genauso wie Seltenheiten, die nur in ökologisch intakten Gebieten überleben können: Strandmelden, Meersenf, Kali-Salzkraut, Strandhafer, Strandroggen, Strand-Platterbse und die seltene Stranddistel findet man dort.

3. Akteure, Interessen und Konflikte

Nur aus einer Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Natur, des Einflusses des Menschen auf das Ökosystem Wattenmeer und die Auswirkungen der Nationalparkgesetze auf die (soziale und wirtschaftliche Lage der) einheimische Bevölkerung und die Gäste läßt sich ein Gesamtbild zeichnen, aus dem bestenfalls Rückschlüsse auf notwendige weitere Entwicklungen in diesem Gebiet gezogen werden können, die dazu angehalten sind, die Bedürfnisse der Menschen, die im Nationalpark leben, arbeiten oder dort Erholung suchen, mit denen des Naturschutzes abzustimmen.

Hierzu werden im Folgenden vor allem die wichtigsten Wirtschaftssektoren (Fischerei, Landwirtschaft, Industrie, Tourismus) untersucht und in Beziehung zu den geltenden Nationalparkgesetzen gesetzt. Welche Interessen vertreten die einzelnen Gruppen und welche möglichen Konflikte ergeben sich daraus in Bezug auf den Naturschutzgedanken der Nationalparks? Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Konflikten entgegenzutreten und sie zu beheben?

Das sensible Ökosystem Wattenmeer ist durch verschiedenste Arten der (Über-)Nutzung durch den Menschen gefährdet. Dazu zählen die Fischerei, die Schiffahrt, der Tourismus, die Landwirtschaft, die Industrie, aber auch die militärische Nutzung des Gebietes und der Küstenschutz. Auf der einen Seite soll in den Nationalparks „Natur, Landschaft und die biologische Vielfalt erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden“, andererseits ist die Nordseeküste ein „bedeutende[r] Wirtschafts- und Erholungsraum[...]“ (http://www.bezirksregierung-weser-ems.de/master/C494186_N1708_L20_D0_I807.html). Dem Naturschutz steht also der Anspruch der Menschen auf Naturnutzung entgegen. „Um so wichtiger ist es, die Ansprüche von Natur und Landschaft und die der Nutzer soweit wie möglich in Einklang zu bringen und das Miteinander aller Ansprüche zu koordinieren“ (ebd.).

3.1. Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Zu den Berufsgruppen, die mit der direkten Nutzung von Natur zu tun haben, gehören im Wattenmeerraum vor allem Landwirte, Jäger und Fischer. Solange sie ihr Gewerbe im Nationalpark selbst ausüben, gelten für sie entsprechende Regelungen der jeweiligen Nationalparkgesetze. Doch auch außerhalb der Parks - etwa bei Landwirtschaft auf den nicht zugehörigen Inseln oder Fischerei im offenen Meer - kann ihr Verhalten Einfluß auf das Wohlergehen des Wattenmeeres haben.

3.1.1. Landwirtschaft

Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer leben insgesamt nicht einmal 40 Menschen, die meisten davon auf Neuwerk, einer als Vogelwart auf Scharhörn. Demzufolge ist auch die landwirtschaftlich genutzte Fläche überschaubar und betrifft nur Neuwerk: Die Gesamtfläche beträgt 231 Hektar, davon entfallen auf den Binnengroden 83 Hektar, auf das Nördliche Vorland 95 Hektar und auf das Östliches Vorland 53 Hektar. Das Nationalparkgesetz sieht für die „ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf dem eingedeichten Inselkern Neuwerks“ und die „ordnungsgemäße Weidenutzung des in der Zone II belegenen Teils des nördlichen Vorlandes“ sowie „des östlichen Vorlandes außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli eines jeden Jahres“ (NPG Ha § 5, Abs. 3) weitreichende Ausnahmen von den strengen Schutzbestimmungen (vgl. NPG Ha § 5, Abs. 1 und 2) vor.

[...]


[1] Vor allem für den nordatlantischen Vogelzug hat das Wattenmeer eine besondere Bedeutung: Nur hier finden Zugvögel für den Flug über Tausende von Kilometern zwischen ihren Brutplätzen im Norden und den südlichen Winterquartieren ausreichend Nahrung, um für den Weg genug Energiereserven aufzubauen. Die nordischen Wildgänse hingegen nutzen das Wattenmeer direkt als Winterquartier.

[2] Die gesetzliche Grundlage bildet vor allem das Gesetz zum Schutz des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres vom 22.07.1985, zuletzt geändert durch Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 17.12.1999 (im Folgenden NPG SchH genannt).

[3] Die Unterteilung eines Nationalparks erfolgt nach den Regelungen der Naturschutzgesetzegebung zumeist in drei Schutzzonen mit unterschiedlicher Schutzausprägung: In der Ruhezone (Zone I), sind alle Handlungen verboten, die den Park bzw. einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. In diesem Gebiet soll die Natur nach Möglichkeit sich selbst überlassen werden, das Betreten dieser Zone ist daher (mit wenigen Ausnahmen, darunter z.B. zum geführten Wattwandern, Reiten auf ausgewiesenen Wegen, Freizeitfischen, Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, des Küstenschutzes oder der Instandhaltung von Häfen, Straßen, Versorgungsleitungen etc.) untersagt. In der Zwischenzone (Zone II) sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Nationalparks, sein Landschaftsbild und den Naturgenuß verändern bzw. beeinträchtigen. Sie darf unter Beachtung der Vorschriften betreten werden. Auch bestimmte Nutzungen wie Landwirtschaft, Fischerei und Segeln sind unter bestimmten Aspekten erlaubt. In der Erholungszone (Zone III) sind menschliche Aktivitäten erlaubt, die dem Erholungszweck dienen (Baden, Kuren etc.); motorgetriebene Geräte (Autos, Strandbuggies) sind verboten; Gebäude dürfen nur mit Genehmigung errichtet werden. Landwirtschaft, Jagd und Fischerei sind in der Ruhezone unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Hier gibt es zwar kaum Einschränkungen gegenüber der herkömmlichen Nutzung, Landwirte, Fischer und Jäger hätten dennoch gern eine Lockerung dieser Regeln. Naturschützer fordern hingegen noch schärfere Regelungen.

[4] Die gesetzliche Grundlage bildet vor allem das Gesetz uber den Nationalpark Niedersächsiches Wattenmeer vom , zuletzt geändert durch Beschluß des Niedersächsischen Landtages vom 11.07.2001 (im Folgenden NPG NieS genannt).

[5] Die gesetzliche Grundlage bilden vor allem das Gesetz zur Einführung eines Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer vom 09. April 1990, zuletzt geändert durch Beschluß der Bürgerschaft vom 5. April 2001 und das Hamburgische Naturschutzgesetz § 22a vom 2. Juli 1981, zuletzt geändert durch Beschluß der Bürgerschaft vom 5. April 2001 (im Folgenden NPG Ha genannt).

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Konfliktfeld Naturschutz am Beispiel der Wattenmeer-Nationalparks
Universidad
Free University of Berlin
Curso
HS Biodiversität, Naturschutz und gesellschaftliches Handeln
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
27
No. de catálogo
V32012
ISBN (Ebook)
9783638328548
ISBN (Libro)
9783638651677
Tamaño de fichero
544 KB
Idioma
Alemán
Notas
Akzeptanzprobleme im Konfliktfeld Naturschutz vs. Naturnutzung: Die vorliegende Arbeit versucht, Naturschutzkonflikte, die in Nationalparks auftreten können, am Beispiel der drei Wattenmeer-Nationalparks zu untersuchen. Neben der Darstellung von Akteuren und der jeweiligen Interessen vor Ort, soll besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ob und inwieweit sich Nutzung und Schutz im Rahmen des Nationalparkgedankens vereinbaren lassen.
Palabras clave
Konfliktfeld, Naturschutz, Beispiel, Wattenmeer-Nationalparks, Biodiversität, Naturschutz, Handeln
Citar trabajo
Anna Fehmel (Autor), 2004, Konfliktfeld Naturschutz am Beispiel der Wattenmeer-Nationalparks, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32012

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