Alte und erwerbsgeminderte Menschen sind im besonderen Maße auf eine soziale Absicherung angewiesen, die es ihnen erlaubt, ihren Lebensstandard zu halten bzw. ein Leben mit einem Mindestmaß an Würde zu führen. Aus diesem Grunde schuf der Gesetzgeber eine eigenständige soziale Leistung für diesen Personenkreis: die Grundsicherung für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Doch welche Intentionen verfolgte der Gesetzgeber konkret mit deren Einführung und wie wurde dieses Vorhaben umgesetzt bzw. welche weiteren Veränderungen müssten an diesem speziellen Sicherungssystem vorgenommen werden? Im Folgenden stehen die Absichten des Gesetzgebers im Mittelpunkt der Betrachtung.
Das Kernstück des deutschen Sozialstaates bildet die soziale Sicherung. Durch sie sollen die Bürger vor existentiellen Notlagen geschützt werden. Dabei stellt die Bekämpfung der Altersarmut auch am Anfang des 21. Jahrhunderts eine große Herausforderung für das deutsche soziale Sicherungssystem dar.
Der demografische Wandel, die Globalisierung und die Staatsverschuldung fordern von staatlicher Seite eine engagierte Sozialpolitik. Allerdings müssen die Bürger auch auf der individuellen Ebene neuen sozialen Risiken entgegentreten, die z.B. durch prekäre Erwerbsbiografien und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Karriere geprägt ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DIE INTENTION DES GESETZGEBERS
I. Die Einführung des Grundsicherungsrechts und dessen Zweck
II. Die Zuständigkeit bzw. Kooperation der verschiedenen Träger
C. DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG DES GESETZESVORHABENS
I. Die Kritik an der Umsetzung
II. Der kontinuierliche Anstieg der Zahl von Leistungsbeziehern
D. FAZIT
Zielsetzung und Themenfelder
Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzgeberische Intention bei der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie deren praktische Verwirklichung unter Berücksichtigung der Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Analyse der Intentionen des Gesetzgebers bei der Einführung des Grundsicherungsrechts
- Untersuchung der Zuständigkeiten und der Kooperation zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern
- Kritische Bewertung der praktischen Umsetzung und der inkorporierten Strukturen
- Statistische Auswertung der Entwicklung der Leistungsbezieherzahlen
- Diskussion über Reformbedarfe im bestehenden Sicherungssystem
Auszug aus dem Buch
I. Die Einführung des Grundsicherungsrechts und dessen Zweck
Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung des GSiG 2003 die Intention „für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Diese Leistung [sollte] bedarfsorientiert [sein], […] also nur dann [greifen], wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht, um den Grundbedarf abzudecken. Durch diese Leistung [sollte] im Regelfall die Notwendigkeit für die Gewährung von Sozialhilfe vermieden werden.“4
Alten und erwerbsgeminderten Personen sollte also geholfen werden, wenn sie keine ausreichenden Rentenansprüche besaßen und über keine sonstigen Mittel zum Lebensunterhalt verfügten. Der vorherige Verweis dieser Menschen auf die Sozialhilfe sollte unterbunden werden, da diese für eine vorübergehende und keine dauerhafte Notlagenüberwindung konzipiert war. Die Furcht vieler älterer Bürger vor Unterhaltsrückgriffen auf ihre Kinder hielt sie von der Beantragung ihnen zustehender Sozialleistungen ab. Deshalb griff das GSiG auch nur auf das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten sowie auf das seines nicht von ihm getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners zurück. Zudem wurde die Leistung auf Antrag und für eine bestimmte Zeit bewilligt, wobei die Finanzierung über Steuermittel erfolgte und die Leistungen ortsnah, teilweise pauschalisiert und u.U. unbürokratisch geleistet werden sollten. Dies diente der Sicherung einer würdigen und unabhängigen Existenz des Anspruchsberechtigten.5
Die Bekämpfung verschämter Altersarmut war der Hauptzweck des GSiG. Es sollte den Anstieg der Armut bei älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen verhindern und Älteren die Angst vor Behördengängen und sozialer Kontrolle nehmen. Die Intention war also, die Erleichterung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, wobei insbesondere die Serviceleistungen der gRV erweitert wurden.6
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Es wird die Bedeutung der sozialen Sicherung im deutschen Sozialstaat erläutert und die Problemstellung der Altersarmut sowie der Grundsicherung eingeleitet.
B. DIE INTENTION DES GESETZGEBERS: Dieses Kapitel behandelt die ursprünglichen Ziele des Grundsicherungsgesetzes und die Rolle der Rentenversicherungsträger bei der Beratung und Unterstützung.
C. DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG DES GESETZESVORHABENS: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Integration in das SGB XII sowie die Analyse der statistischen Zunahme an Leistungsbeziehern.
D. FAZIT: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung, inwieweit das System seine Ziele erreicht hat und wo weiterhin Reformbedarf besteht.
Schlüsselwörter
Grundsicherung, Altersarmut, Erwerbsminderung, Sozialhilfe, SGB XII, Gesetzgeber, Rentenversicherung, Sozialpolitik, Existenzsicherung, Leistungsbezieher, Bedarfsorientierung, Sozialstaat, Beratungspflicht, Altersvorsorge, Leistungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Entstehungsgeschichte und die praktische Umsetzung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den Kernbereichen gehören die Intentionen des Gesetzgebers, das Zusammenwirken der beteiligten Träger sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den umgesetzten Strukturen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es wird untersucht, welche Absichten der Gesetzgeber bei der Einführung verfolgte und ob das Sicherungssystem heute seinen ursprünglichen Zweck zur Bekämpfung von Altersarmut effektiv erfüllt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, der Auswertung von Gesetzestexten und der Interpretation aktueller statistischer Daten des Statistischen Bundesamtes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden das Grundsicherungsrecht, die Zuständigkeiten der Träger, die Kooperation mit der Rentenversicherung sowie die Kritik an der Umsetzung und der Anstieg der Leistungsbezieherzahlen diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe umfassen Grundsicherung, Altersarmut, Erwerbsminderung, SGB XII und Sozialhilfe.
Warum wurde die Grundsicherung ursprünglich in das SGB XII integriert?
Die Integration sollte die parallele Existenz zweier aus Steuern finanzierter Leistungsgesetze beenden und eine einheitlichere Struktur im Sozialhilferecht schaffen.
Welche Rolle spielt die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) bei der Grundsicherung?
Die gRV-Träger haben eine gesetzliche Beratungs- und Informationspflicht, um Anspruchsberechtigte frühzeitig auf die Leistungen hinzuweisen und den Antragsprozess zu unterstützen.
Warum steigen laut der Analyse die Zahlen der Leistungsbezieher kontinuierlich an?
Der Anstieg wird durch ein verbessertes Informationsangebot der Rentenversicherungsträger, eine erhöhte gesellschaftliche Akzeptanz sowie die generelle Zunahme von Altersarmut und prekären Erwerbsbiografien erklärt.
Welcher Reformbedarf wird im Fazit hinsichtlich der Grundsicherung identifiziert?
Der Autor weist darauf hin, dass das System aufgrund seiner Komplexität und der unzureichenden Berücksichtigung stationärer Pflegeeinrichtungen einer weiteren Straffung bedarf, um ein einheitlicheres Leistungssystem zu schaffen.
- Citar trabajo
- Stefan Rudolf (Autor), 2014, Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Absicht des Gesetzgebers, Umsetzung und mögliche Verbesserungen der gesetzlichen Rentenversicherung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320192