Wie kann man die Lebenssituation von traumatisierten Sinti- und Roma-Flüchtlingen aus psychosozialer Sicht verbessern?


Dossier / Travail, 2015

12 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der Sinti und Roma

3. Trauma

4. Trauma bei Sinti und Roma

5. Interventionen

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kriege, Menschenrechtsverletzungen, Repression in Diktaturen oder totalitären Staaten, Verfolgung von Minderheiten, Umwelt- und Naturkatastrophen, sozioökonomische Ungleichheit, Massenarmut und Perspektivlosigkeit sind nur einige Gründe für die stetig ansteigende Zahl weltweiter Zwangsmigranten. Eine Gruppe, die von solchen oder ähnlich traumatisierenden Lebensbedingungen und -ereignissen betroffen ist, sind Sinti und Roma. Im Folgenden möchte ich mich mit der Frage auseinander setzen, wie man die Lebenssituation von traumatisierten Sinti- und Roma- Flüchtlingen aus psychosozialer Sicht verbessern kann. Da es die Verantwortung und Funktion der Sozialen Arbeit ist, auf gesellschaftliche Prozesse und Migrationsbewegungen einzugehen, sollte die Herausforderung angenommen und verstärkt auf den diesbezüglichen Handlungsbedarf eingegangen werden. Um die aktuelle Situation der Flüchtlinge zu unterstreichen, besonders im Hinblick auf Traumatisierungsprozesse, schreibe ich diese Seminararbeit.

2. Geschichte der Sinti und Roma

Circa zehn bis zwölf Millionen Sinti und Roma leben auf dem europäischen Kontinent. In Deutschland sind es Schätzungen zufolge 80.000 bis 120.000; hinzu kommen circa 50.000 Flüchtlinge und Arbeitsmigranten (Strauß 2011: 4). Der Name „Sinti und Roma“ hat sich zu einem Sammelbegriff entwickelt, obwohl beide Gruppen sich in ihrer Identität und Geschichte deutlich unterscheiden. Die Vorfahren der Sinti halten sich seit mindestens 600 Jahren im deutschsprachigen Raum auf, Roma hingegen wanderten erst Ende des 19. Jahrhunderts als Arbeitsmigranten oder Flüchtlinge nach Deutschland. Heute leben circa 70.000 Sinti und Roma in Deutschland, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (unicef 2011:4). Die Angehörigen beider Gruppen sind offiziell anerkannte, nationale Minderheiten und erfahren bis heute das Stereotyp der „Zigeuner“. Sinti und Roma waren in ihrer Geschichte lange Zeit behördlicher Verfolgung ausgesetzt, beispielsweise durch die 1899 eingeführte „Zigeunerzentrale“, deren Aufgabe es war, mit dem Aufbau einer Personendatenbank Sinti und Roma zu erfassen. Den Höhepunkt ihrer Verfolgungsgeschichte erlebten sie im nationalsozialistischen Völkermord, der auch an ihnen ausgeübt wurde: aus rassistischer Motivation wurden während der NS-Zeit circa 25.000 Sinti und Roma getötet (Strauß 2011:4). Diese Erfahrungen prägt die Minderheit bis heute, vor allem, weil die Verfolgungsgeschichte, überlagert von der Mehrheit der Opfer, von Deutschland kaum wahrgenommen wurde. Anstatt die zahlreichen Enteignungen, Diskriminierungen, Deportationen und Morde anzuerkennen, wurden sie zusätzlich von öffentlichen Behörden aus „rassistischen“ oder kulturellen Gründen als „unintegrierbar“ (unicef 2013:4) dargestellt, was die traumatische Situation vieler Sinti und Roma zusätzlich belastete. Das Bild von einer gefährlichen und kriminellen Problemgruppe wurde aufrechterhalten. Bis in die siebziger Jahre fand eine Ghettoisierung der Flüchtlinge statt, die nicht zuletzt Grund dafür war, dass der Wohlstand der Sinti und Roma während der Nachkriegszeit nur weit unter dem Bevölkerungsdurchschnitt lag. Die Integration der Kinder in den Schulen wurde verhindert, indem Behörden ihnen mit Ignoranz gegenüber traten. Nicht selten wurden Kinder von Sinti und Roma auf Sonderschulen verwiesen (25-30%), ohne eine Prüfung durchlaufen zu haben. In den siebziger Jahren wurde dann die soziale Arbeit professionalisiert, die Maßnahmen zum Grundniveau gesellschaftlicher Teilhabe ergreifen wollte, was zur Folge hatte, dass Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen in Kinder- und Jugendprogrammen vorgenommen wurden sowie lokale Wohnungsbauprogramme, wodurch allerdings Sinti-Siedlungen entstanden. Die Integration der jüngeren Generation in den Arbeitsmarkt ist währenddessen gänzlich auf der Strecke geblieben. Sinti und Roma wurden 1990 wieder vermehrt von Journalisten als „Zigeuner“ bezeichnet, was eine medial geschürte Angst vor einer unkontrollierten Einwanderung auslöste. Die Politik reagierte darauf mit bilateralen Rücknahmeverträgen zur Eindämmung der Zuwanderungen und Regelung ihrer Rückführungen. Nicht zuletzt führte daraufhin der Bürgerkrieg in Bosnien-Herzegowina 1991-1993 zu einer Massenflucht unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, darunter weitere Sinti und Roma.

Kinder aus Roma- Familien wurden von der Öffentlichkeit als nur „vorübergehend geduldete Minderheit“ (unicef 2013:11) wahrgenommen, ihre Bildungsbeteiligung wurde im Gegensatz zu Migrantenkindern außer Acht gelassen. Es entstand ein verzerrtes Bild vom vorübergehend geduldeten Kind, welches tatsächlich oft mehr als zehn Jahre in Deutschland verbringt. Sinti und Roma bilden eine heterogene Gruppe, weil sie unterschiedliche Herkunftsländer und Fluchtbiographien aufweisen. Trotzdem werden sie alle mit dem „Zigeuner“-Stereotyp konfrontiert, der Antiziganismus trifft sie bis heute in ihrer Wirklichkeit, sie werden immer noch ausgegrenzt, obwohl sie bereits seit Jahrhunderten in Deutschland leben.

3. Trauma

Ein Trauma (griechisch: „Wunde“) kann durch verschiedene Erlebnisse entstehen, beispielsweise durch das Miterleben von Krieg und Naturkatastrophen, durch schwere Unfälle, Krankheiten und nicht zuletzt durch erhebliche psychische oder physische Gewalterfahrungen (Deutsche Gesellschaft für Psychotraumatologie, o. J.). Im Gegensatz zu gewöhnlichen Erlebnissen, die mit Angst und Trauer verbunden sind, wie der Verlust eines Familienmitgliedes oder das Ende einer Ehe, reichen im Falle eines Traumas die natürlichen Schutzmechanismen des Menschen nicht aus, um die Erfahrung zu verarbeiten. Wenn das übliche Verarbeitungsvermögen scheitert, wird durch die Angst und Hilflosigkeit eine unbewusste Überlebensstrategie des Körpers angewandt, die körperliche Prozesse auf das Nötigste reduziert, woraus auf Dauer oft langfristige Störungen resultieren.

Das Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) beschreibt Traumata als „kurz- oder langanhaltende Ereignisse oder Geschehen von außergewöhnlicher Bedrohung mit katastrophalem Ausmaß, die nahezu bei jedem tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde (ICD-10; Weltgesundheitsorganisation 1994: 124, zit. n. Maercker 2013: 14). Der ICD-10 beschreibt die Symptome der Traumatisierung als eigenständige Störungsbilder; die posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Wenn Menschen ihre Erinnerungen an eine traumatische Erfahrung nicht zuordnen können, bilden sich Muster, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen können, da das Trauma und die damit verbundene Verwirrung zum Lebensmittelpunkt des Betroffenen wird. Die persönliche Einschätzung bezüglich der Hilflosigkeit innerhalb des Erlebnisses bestimmt den Grad der Traumatisierung entscheidend. Die vom Traumatisierten selbst zugeschriebene Bedeutung ist folglich genauso bedeutend wie das Trauma an sich. Die Folgestörungen sind der treibende Faktor der Krankheit, nicht das Trauma selbst (Van der Kolk 2000: 30).

Es gibt fünf Hauptkriterien, bei deren Erfüllung man auf eine mögliche PTBS zurückschließen kann:

1. das Erlebnis eines Traumas
2. Intrusionen (unwillkürliche, belastende Erinnerungen an das Trauma)
3. Vermeidungsverhalten und ein allgemeiner emotionaler Taubheitszustand
4. anhaltendes, physiologisches Hyperarousal (Übererregung, z.B. Aufschrecken bei lauten Geräuschen)
5. die Symptome dauern länger als einen Monat (ansonsten eher Verdacht auf akute Belastungsstörung, die meist unmittelbar nach dem Ereignis auf- tritt)

(Maercker 2013: 14)

Das Erscheinungsbild der posttraumatischen Belastungsstörung lässt folglich auf drei Hauptsymptome schließen (es ist zu bedenken, dass die Symptome variieren können):

Die Intrusionen, ein unwillkürliches Wiedererleben des Traumas, kennzeichnen die Gebundenheit des Betroffenen an das traumatische Erlebnis, da ständig lebhafte Erinnerungen in ihm aufkommen. Oftmals wird dies als „Überflutungszustand“ erlebt, der ein großes Belastungsgefühl birgt und sich nicht selten in Albträumen widerspiegelt. Intrusionen werden als zentrales Leitsymptom verstanden.

Durch Vermeidung versuchen die Betroffenen ihre Gedanken an das Erlebnis zu unterdrücken, indem sie Orte oder Aktivitäten meiden, die an ihr Trauma erinnern, was nur in seltenen Fällen gelingt. Ist es doch möglich, so lässt sich ein dissoziativer Zustand als Folge der Vermeidung nicht ausschließen; es kann sogar zu Teilamnesien führen. Damit geht oft das sogenannte numbing einher, ein Gefühl der Vereinheitlichung der eigenen Emotionen, eine Entfremdung von Mitmenschen und allgemeiner sozialer Rückzug.

Beim Hyperarousal handelt es sich um Übererregungssymptome (wie Schlafstörungen, Reizbarkeit, Schreckhaftigkeit) als Folge traumatischer Erfahrungen, die sich dadurch kennzeichnen, dass der Betroffene stets wachsam gegenüber äußeren Reizen ist. Dadurch, dass sich die Erregungsschwelle im autonomen Nervensystem senkt, wirken Belastungen früher und nachhaltiger (Maercker 2013: 17).

Die Verbreitung von Traumata ist abhängig von der Häufigkeit traumatischer Ereignisse. In Regionen, die oftmals von Naturkatastrophen belastet sind, in denen Krieg herrscht oder politische Gewalt ausgeübt wird, sind traumatische Störungsbilder eine offensichtliche Folge. Die pathogensten Traumata, also die, die am häufigsten Folgestörungen auslösen, sind laut Maercker Vergewaltigungen, Misshandlungen und sexueller Missbrauch in der Kindheit sowie die Teilnahme an Kriegsgeschehnissen (Maercker 2013: 29).

4. Trauma bei Sinti und Roma

Auf Sinti und Roma bezogen beginnen traumatische Erfahrungen aufgrund der schweren Lebensbedingungen und extremen Belastungen bereits vor der Flucht, denn sie sind in den vielen Fällen Opfer oder Zeugen direkter Gewalt geworden, jahrzehntelang waren sie behördlicher Verfolgungen und Kriegen ausgesetzt. Die Intrusionen, geprägt vom nationalsozialistischen Völkermord führen vielfach zu schwierigen Traumata innerhalb der Lebenswelt der Sinti und Roma (unicef 2013: 3), was eine traumatische Beeinträchtigung der Kinder bereits durch die Eltern in Form von transgenerationaler Traumata annehmen lässt (Strauß 2011: 104). Doch auch während der Fluchtphase sind Flüchtlinge extremen Belastungen ausgesetzt, da es keine legalen Fluchtwege gibt.

Schätzungen zufolge leiden 30 bis 40% der Flüchtlinge an psychischen Krankheiten, in vielen Fällen sogar unter Kombinationen mehrerer Erkrankungen.

„Familien, die sich in ihrem Dorf integriert glaubten und ihre Nachbarn plötzlich als Todesfeinde erlebten, verloren den Boden des Selbstverständlichen unter ihren Füßen, vorher fraglos vorhandenes Weltvertrauen brach zusammen.“

(Knaus, Widmann et al. 2010:50)

Grund dafür, dass die Traumata in Deutschland aufrechterhalten bleiben oder sich sogar verstärken, sind oft die großen Ängste vor der Abschiebung, die wiederum von der Angst vor existentiellen Gefahren, die im Heimatland existieren, geschürt wird (Knaus, Widmann et al. 2010: 51).

In Deutschland leben zur Zeit circa 50.000 Roma- Flüchtlingen, etwa 20.000 von ihnen sind Kinder (unicef 2013: 34). Diese Kinder sind von traumatisierenden Situationen doppelt betroffen: Neben der eigenen Traumatisierung und des Aufwachsens in einer Atmosphäre voller Angst und mangelnden emotionalen Sicherheit sind sie oft im gleichen Maß vom psychischen Leid der Eltern betroffen; denn in vielen Fällen sind sie psychisch nicht in der Lage dazu, ihre erzieherische Funktion auszuüben. Kinder müssen die überlastende Verantwortung für ihre Familienmitglieder übernehmen. „Parentifizierung“ (Knaus, Widmann et al. 2010: 52) beschreibt den Prozess, indem Kinder ihre Kindheit für die ursprünglich elterliche Verantwortung aufgeben müssen. Diese Situation ist für viele Flüchtlingskinder eine Grunderfahrung. Da Rollenerfahrungen in kindlichen Lernprozessen prägend sind, übernehmen viele Kinder das elterliche Verhalten.

„Manche Kinder, deren Mutter sich nicht mehr allein aus dem Haus wagt, entwickeln selbst Angst davor, sich unabhängig zu bewegen.“

(Knaus, Widmann et al. 2010: 52)

Kinder dienen zusätzlich oft als Sprachmittler zwischen ihren Eltern und Behörden oder Ärzten. Diese Aufgabe stärkt die Kinder einerseits, da durch diese verantwortungsvolle Aufgabe ihr Selbstvertrauen gestärkt wird, andererseits kann diese Aufgabe auch zu großen emotionalen Belastungen führen, da die transportierten Bilder für die Flüchtlingskinder oft angstauslösend wirken. Ihre soziale Isolation wiederum verwehrt eine angebrachte Reflexion der Eindrücke, nicht selten sind sie mit ihren Ängsten auf sich allein gestellt. Die psychischen Auswirkungen dieser Belastungen können ihre Traumatisierungen verstärken.

Von den 50.000 Roma- Flüchtlingen (unicef 2013: 34) in Deutschland besitzt circa ein Drittel der Familien eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Status gilt als inoffizielle Voraussetzung für gesellschaftliche Integration und Partizipation, wodurch beispielsweise eine Arbeitsaufnahme, der Zugang zu Ausbildungen und Mietwohnungen, gesetzlichen Krankenversicherungen und zu Sprachkursen ermöglicht wird. Zwei Drittel der Menschen hingegen haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus, besitzen temporäre Aufenthaltspapiere wie „Aufenthaltsgestattungen“, Duldungen oder „Grenzübertrittbescheinigungen“ (unicef 2013:12), die besondere Auflagen bedingen: Geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Kindergeld oder Erziehungsgeld, noch haben sie eine Berechtigung zur Teilnahme an staatlich geförderten Sprach- und Integrationskursen. Sie unterliegen der Einschränkung oder dem Verbot der Arbeitsaufnahme, auch im Ausbildungs- und Weiterbildungsbereich. Wenn Familien mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus zusätzlich und gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, bietet sich ihnen keine Möglichkeit auf Kindergartenplätze oder Nachmittagsbetreuungen an Ganztagsschulen, die die Eltern wie auch die Kinder entlasten könnten und ihnen ebenso soziale Beziehungen ermöglichen. Ihre soziale Ausgrenzung wird vorangetrieben, die Perspektivlosigkeit verfestigt sich (unicef 2013:15). Anerkannte Flüchtlinge dürfen integrationsbedingt in Mietwohnungen ziehen, Flüchtlinge im Asylverfahren verbringen ihre Zeit hingegen in Flüchtlingsheimen. An dieser Stelle ist offenbar keine Integration vorgesehen, denn schlechte Standorte und mangelnde Grundausstattungen zeichnen diese Heime. Flüchtlinge mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus unterliegen darüber hinaus der sogenannten Residenzpflicht, der eine räumliche Beschränkung obliegt. Es werden Anwesenheitskontrollen von Wohnheimbetreibern durchgeführt, die Familien nach mehrmaligem Nicht-Antreffen abmelden können, was letztlich zur Obdachlosigkeit führt. Die ständige Befürchtung abgeschoben zu werden löst allgemein große Unsicherheit und Unruhe unter den Flüchtlingen aus, besonders bei betroffenen Schuldkindern, die nicht selten der Schule fernbleiben, sobald die Abschiebung in Aussicht ist. Die „Vorladung zur Abschiebung“ (unicef 2013:12) löst oft ein überstürztes Untertauchen der ganzen Familie aus. Auch Psychologen beschreiben als Hauptproblem ihrer Arbeit mit Flüchtlingen den unsicheren Aufenthaltsstatus. Wenn keine existentielle Sicherheit geboten wird, kann der Mensch nicht gesund werden. Die Flüchtlinge müssen sich eine behördliche Genehmigung einholen, damit ärztliche Behandlungskosten übernommen werden (Knaus, Widmann et al. 2010: 8). Um den Gesundheitszustand der Flüchtlinge zu verbessern, müssen sich ihre Lebensumstände dringend ändern (Knaus, Widmann et al. 2010: 52 f.)

„Trotz ihrer schwierigen Ausgangslage haben viele Kinder aus Roma-Familien die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, es geschafft, sich in ihrer Schule, ihrer Stadt, ihrem Freundeskreis zu integrieren. Sie haben den Willen und die Fähigkeiten, etwas aus ihrem Leben zu machen“ (Knaus, Widmann et al. 2010:8).

5. Interventionen

Die offensichtliche Chancenungleichheit führt zu einem erhöhten Risiko der sozialen Ausgrenzung und somit zur psychischen Stagnation oder Verstärkung von Traumatisierungsprozessen. Der unsichere Aufenthaltsstatus ist dabei der zentrale Schlüsselfaktor für die Verfestigung der Traumatisierungen, denn der Zugang zu Bildung, Gesundheit und Unterkünften steht immer in Abhängigkeit zum diesem. Flüchtlingen ohne Sozialleistungsbezug muss dringend eine medizinische Grundversorgung ermöglicht werden, beispielsweise durch offizielle ärztliche Sprechstunden im Stadtgesundheitsamt (unicef 2013: 15). Um ihnen das Gefühl zu geben, dass ihre Symptome eine normale Reaktion auf ihre Belastungen ist, ist es hilfreich, ihnen Raum und Zeit für Gespräche zu bieten, die wertschätzend gestaltet sind, denn Wertschätzung ist das, was ihnen in Deutschland fehlt (Becker 2002: 68). Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist insofern schwierig, als dass diese nur so lange gelten, bis die Krankheit geheilt ist. Auf unbewusster Ebene erschwert das Wissen darüber den Verlauf psychosozialer Therapien. Man sollte Flüchtlingen, die seit sieben Jahren oder länger in Deutschland leben, dringend einen Aufenthaltsstatus geben, um ihnen die Perspektive auf langfristige physische und psychische Gesundheit durch ein geregeltes Leben zu ermöglichen (unicef 2013: 36).

Doch die psychische Gesundheit der Flüchtlinge setzt neben dem Zugang zu medizinischer Versorgung ebenso Integration voraus. Ohne einen sicheren Ort, an dem sie zur Ruhe kommen und sich frei entfalten können, steht oft eine Verstärkung der Traumata bevor. Traumatisierte und verfolgte Menschen brauchen dringend eine Bleibeperspektive. So ist die Unterbringung und Betreuung von Sinti und Roma als Grundvoraussetzung für Integration und Gesundheit ist unabdingbar. Des Weiteren steht eine dringende Verbesserung der Grundversorgung im Bildungsbereich bevor: Kindergärten sollten unabhängig vom Aufenthaltsstatus genutzt werden können. Dort, sowie im Schulbereich, könnte ein Budget für freie Plätze freigeräumt werden, um einkommensschwachen Familien entgegen zu kommen. Es müssen Fördermaßnahmen getroffen werden, die Flüchtlingen und Asylbewerbern eine Chance auf berufliche Bildung ermöglichen, denn nur der Zugang zur Grundversorgung im Bildungsbereich kann ihre Situation nachhaltig verbessern.

Häufige Umzüge und Schulwechsel, die durch Schließungen oder Umstrukturierungen der Heime bedingt sind, können vorhandene Traumatisierungen verstärken. Vielleicht könnte man Zwangsumzüge mehr nach den Kindern richten oder diese zumindest nicht im laufenden Schuljahr vollziehen. Es müssen dringend Nachhilfeangebote für Roma-Kinder bereitgestellt werden, da ihre Eltern meist nur unzureichende Bildung genossen haben, um ihre Kinder unterstützen zu können. Für Flüchtlingskinder gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Regelung der Schulpflicht. Eltern müssen über das Schulbesuchsrecht ihrer Kinder informiert werden und es sollten kostenfreie Sprachkurse angeboten werden, um überhaupt Kontakt mit dem Schulamt oder ihren Mitmenschen aufnehmen zu können (unicef 2013: 21ff.).

Doch auch das immer noch aktuelle, verzerrte Bild des „Zigeuners“ muss dringend durch die Einführung kontinuierlicher Programme zur Überwindung des gesellschaftlichen Antiziganismus überwunden werden, um Antidiskriminierung der Minderheit voranzutreiben.

„Hierbei ist es die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, diese Bildungsreform in die Wege zu leiten und damit die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz und zur Förderung der Angehörigen dieser nationalen Minderheit zu erfüllen.“ (unicef 2013: 3)

6. Fazit

Sozialpolitische Traumatisierungsprozesse sind eng verknüpft mit politischen und gesellschaftlichen Prozessen, wie es offensichtlich auch bei Sinti und Roma der Fall ist. Sie entstehen oder verfestigen sich aus der umgebenden Umwelt, nicht vom Individuum aus. Durch den anhaltenden Antiziganismus und der Zurückhaltung der Gesellschaft gegenüber diesem Thema, wird die Angst der Sinti und Roma vor Diskriminierung und Marginalisierung geschürt. Die Traumatisierung ist im Fall der Sinti und Roma ein Prozess der Interaktion zwischen den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen und den Betroffenen.

[...]

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Wie kann man die Lebenssituation von traumatisierten Sinti- und Roma-Flüchtlingen aus psychosozialer Sicht verbessern?
Université
University of Cologne
Note
1,0
Auteur
Année
2015
Pages
12
N° de catalogue
V320197
ISBN (ebook)
9783668194489
ISBN (Livre)
9783668194496
Taille d'un fichier
504 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sinti, Roma
Citation du texte
Lisa Förster (Auteur), 2015, Wie kann man die Lebenssituation von traumatisierten Sinti- und Roma-Flüchtlingen aus psychosozialer Sicht verbessern?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320197

Commentaires

  • invité le 20/12/2020

    Der Titel ist irreführend und zeugt m.E. von mangelndem Verständnis des Themas: Sinti-Flüchtlinge dürfte die Verfasserin vermutlich nicht gefunden haben.

Lire l'ebook
Titre: Wie kann man die Lebenssituation von traumatisierten Sinti- und Roma-Flüchtlingen aus psychosozialer Sicht verbessern?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur