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Der "mündige" Bürger

Das Menschenbild des Grundgesetzes

Title: Der "mündige" Bürger

Seminar Paper , 2004 , 28 Pages , Grade: 16 Punkte

Autor:in: Ramona Hellwig (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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DIE GRUNDLEGENDE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT - DER STATUS NEGATIVUS UND DER STATUS POSITIVUS
Eine der wichtigsten Ausgangspunkte für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen ist der Art. 2 I des Grundgesetzes. Er schlägt die Brücke von den überpositiven Fundamenten der Verfassung hin zu der positiven Freiheitsgewährung: von der schon vorrechtlich jedem zukommende Würde (Art. 1 GG) und dem Bekenntnis zu den überstaatlichen Menschenrechten hin zu der Idee einer von der staatlichen Rechtsordnung anerkannten und dieser Ordnung zu Grunde liegenden Freiheit des Menschen. Die freie Selbstbestimmung des Art. 2 I GG beinhaltet das Recht des Einzelnen und der von ihm gebildeten Gruppen auf freigewählte und eigenverantwortliche Gestaltung der eigenen Angelegenheiten. Er ist die erste und allgemeinste Freiheitsgewährleistung des Grundgesetzes und steht damit in Tradition der Menschenrechtserklärungen des ausgehenden 18. Jahrhunderts, die sich vor allem auf das Naturrecht der Aufklärung gründeten. Entsprechend ist jedes Individuum vernunftbegabt und hat die Fähigkeit, diese Vernunft auch selbständig und ohne Leitung des anderen zu gebrauchen. Dem deutschen Bürger als Mensch wird auf diese Weise aufgrund seiner Vernunft eine Freiheit für individuelle und gesellschaftliche Entscheidungen unabhängig vom Staat verfassungsrechtlich eingeräumt. Kraft seiner Autonomie kann der Einzelne deshalb prinzipiell frei darüber entscheiden, was er tut und was er lässt. Das Grundgesetz beinhaltet daher den Glauben an die „Mündigkeit" seiner Bürger, ob im Rechtssystem (Zurechenbarkeit - Verträge), im Persönlichen (niemand muss Prüfungen ablegen, ob er Kinder erziehen kann) oder eben Wirtschaftlichen (Freiheit sich zu verschulden und sein Geld anzulegen). Art. 2 I ivm Art. 1 des Grundgesetzes legt somit die öffentliche Gewalt und die von ihm hervorgebrachte Rechtsordnung auf eine prinzipielle Freiheitsvermutung fest.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. DIE GRUNDLEGENDE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT

I. DER URSPRUNG

II. DER STATUS

B. DIE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT IM HINBLICK AUF DIE »MÜNDIGKEIT" SEINER BÜRGER

I. DER STATUS NEGATIVUS UND DER STATUS POSITIVUS

II. DER STATUS ACTIVUS

1. Grundlage

2. Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte

a) Weimarer Verfassung

b) Nationalsozialismus

3. Schlussfolgerung

C. DIE ANALYSE DES STATUS ACTIVUS

I. DAS PLÄDOYER FÜR DIE BEIBEHALTUNG DES STATUS QUO

1. Fehlendes Verantwortungsgefühl

2. keine sachliche Entscheidungsfähigkeit

3. kein Veränderungswille

4. Parteiendemokratie

5. Entfremdungsprozess

6. Zusammenfassung

II. THESE: DER BEGRENZTE STATUS ACTIVUS DES BÜRGERS IST NICHT (MEHR) SACHGERECHT

1. Die„ mündige" Parlamentswahl

2. Die Bildung zum politischen Bürger

3. Das Parlament als Spiegelbild des Volkes = „Mündigkeit" der Abgeordneten

4. Schutz der demokratischen Verfassungsordnung

5. Höheres Risiko der Beibehaltung der repräsentativen Demokratie

6. historische Fehlinterpretation

7. positive Erfahrungen im Ausland

8. Schlussfolgerung

D. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE ERWEITERUNG DES STATUS ACTIVUS

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem repräsentativen System der Bundesrepublik Deutschland und dem Ideal des "mündigen Bürgers", wobei sie die Berechtigung der bisherigen Begrenzung plebiszitärer Mitbestimmungselemente im Lichte des Grundgesetzes kritisch hinterfragt.

  • Historische Analyse der plebiszitären Elemente in der Weimarer Verfassung und deren Auswirkungen auf die Stabilität des parlamentarischen Systems.
  • Untersuchung der Bedeutung des "Status activus" und des "Status negativus" im verfassungsrechtlichen Kontext.
  • Argumentation für und gegen die Beibehaltung der repräsentativen Demokratie als exklusives politisches Entscheidungsmodell.
  • Bewertung der politischen Bildung als Voraussetzung für die Ausweitung direktdemokratischer Teilhaberechte.

Auszug aus dem Buch

2. Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte

Zu erfragen ist, warum sich die 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates als Verfasser des Grundgesetzes bei der Teilnahme des Bürgers an der staatlichen Willensbildung nicht die gleiche prinzipielle vernunftbezogene Freiheitsvermutung festgelegt haben, wie bei der Freiheit zur individuellen und gesellschaftlichen Selbstbestimmung.

Auf der Grundlage des von den Ministerpräsidenten der damals elf westlichen Bundesländern einberufenen „Sachverständigen-Ausschusses für Verfassungsfragen", der vom 10. bis 23 August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee tagte, begann der Parlamentarische Rat mit seinen Verhandlungen. Dabei gab zwei wesentliche Argumente weshalb er bewusst auf die Einführung wesentlicher plebiszitärer Elemente verzichtet hat.

1. Im Blick auf die schlechten Erfahrungen der plebiszitären Elemente in der Weimarer Verfassung

2. Nach Ende des Nationalsozialismus: Bedenken über die vernunftbegabte Reife des Bürgers mitverantwortlich staatlich Entscheidungen zu treffen

Zusammenfassung der Kapitel

A. DIE GRUNDLEGENDE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT: Erläutert die staatsrechtlichen Grundlagen des Bürgers als Staatsbürger und die Bedeutung des Grundgesetzes für die Bindung zwischen Staat und Individuum.

B. DIE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT IM HINBLICK AUF DIE »MÜNDIGKEIT" SEINER BÜRGER: Analysiert den Freiheitsstatus des Einzelnen und die historische Zurückhaltung des Parlamentarischen Rates bei plebiszitären Elementen.

C. DIE ANALYSE DES STATUS ACTIVUS: Untersucht kritisch die Argumente für die Beibehaltung des rein repräsentativen Systems und entwirft eine These zur notwendigen Erweiterung der Bürgerbeteiligung.

D. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE ERWEITERUNG DES STATUS ACTIVUS: Diskutiert die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Einführung verbindlicher Volksabstimmungen innerhalb des bestehenden Systems.

Schlüsselwörter

Mündiger Bürger, Grundgesetz, Status activus, repräsentative Demokratie, plebiszitäre Elemente, Volksentscheid, Staatsgewalt, politische Partizipation, parlamentarisches System, Weimarer Verfassung, politische Bildung, Volksbegehren, Staatsbürgerrechte, demokratische Grundordnung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Rolle des Bürgers in der Bundesrepublik Deutschland und der Frage, ob das derzeitige repräsentative System die Teilhabemöglichkeiten der Bürger zu stark einschränkt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, die historische Ablehnung direktdemokratischer Elemente durch den Parlamentarischen Rat und die Notwendigkeit politischer Mündigkeit für moderne Mitbestimmungsformen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es zu belegen, dass die Einschränkung direkter Bürgerbeteiligung mit dem Argument der "Unmündigkeit" in der heutigen Zeit nicht mehr sachgerecht ist und eine verfassungsrechtliche Erweiterung des "Status activus" geboten erscheint.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die Analyse verfassungsrechtlicher Leitprinzipien sowie die historische Auswertung der Erfahrungen mit der Weimarer Republik und der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Begründung für den "Status quo" (Schutz vor Instabilität) und die Gegenposition, die eine Stärkung der Bürgerrechte durch mehr Transparenz und Partizipation fordert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Mündiger Bürger", "repräsentative Demokratie", "plebiszitäre Elemente" und "politische Partizipation" definiert.

Warum lehnte der Parlamentarische Rat plebiszitäre Elemente ab?

Hauptgründe waren die negativen Erfahrungen mit Volksabstimmungen in der Weimarer Republik, die zur Instabilität beitrugen, sowie die Sorge vor der Instrumentalisierung des Bürgers durch Demagogen nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur.

Könnte das Grundgesetz heute Volksabstimmungen zulassen?

Die Autorin argumentiert, dass eine verfassungsrechtliche Ergänzung des Grundgesetzes zulässig wäre, sofern sie die demokratische Grundordnung wahrt und durch bestimmte Quoren die Ernsthaftigkeit der Volksbegehren sicherstellt.

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Details

Title
Der "mündige" Bürger
Subtitle
Das Menschenbild des Grundgesetzes
College
Martin Luther University
Grade
16 Punkte
Author
Ramona Hellwig (Author)
Publication Year
2004
Pages
28
Catalog Number
V32036
ISBN (eBook)
9783638328753
ISBN (Book)
9783638641357
Language
German
Tags
Bürger
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ramona Hellwig (Author), 2004, Der "mündige" Bürger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32036
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