Gewalt gegen Kinder in der Familie


Mémoire (de fin d'études), 2004

65 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

Vorwort

1. Einleitung

2. Historische Aspekte
2.1 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung in der Familie
2.2 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Gewalt gegen Kinder

3. Gesellschaft und Familie
3.1. Die Familie als analytische Kategorie
3.2. Die Familie als Institution
3.3. Rechtliche Standpunkte der Familie
3.4. Rechtliche Lage des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe

4. Zum Problem elterlicher Gewalt und Aggressionen
4.1. Definition von Aggressionen
4.2. Definition von Gewalt
4.3. Zusammenfassung der Begriffe Aggressionen und Gewalt
4.4. Misshandlung und Familie

5. Formen der Gewalt gegen Kinder
5.1 Körperliche (Physische) Misshandlung
5.2 Vernachlässigung
5.3 Seelische (Psychische) Gewalt
5.4 Sexueller Missbrauch

6. Misshandlung und die Familienstruktur

7. Zusammenhang von Familie und Gewalt

8. Symptome und Folgen gewaltsamer Handlungen an Kindern
8.1 Faktoren die Einfluss auf das Ausmaß der Folgen nehmen
8.2 Folgen von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt
8.2.1 Körperliche und kognitive Beeinträchtigungen
8.2.2 Soziale- emotionale Störungen
8.2.3 Altersabhängige Folgen

9. Erklärungsansätze zur Gewalt gegen Kinder
9.1 Das psychopathologische Erklärungsmodell
9.2 Das sozial – situative Erklärungsmodell
9.3 Das soziologische Erklärungsmodell

10. Hilfen für betroffene Kinder

11. Prävention und Intervention
11.1 Prävention
11.2 Intervention
11.3 Ziele von Prävention und Intervention
11.4 Grundlagen von Prävention und Intervention bei Gewalt
11.4.1 Gesellschaft
11.4.2 Bezugspersonen
11.4.3 Kinder
11.4.4 Potenzielle TäterInnen

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Vorwort

Diesen Text von Astrid Lindgren habe ich durch Zufall im Internet entdeckt. Die Aussage des Textes hat mich zum Nachdenken gebracht, und ich fing an mich mit dem Thema zu beschäftigen.

„ Jenen, die jetzt so vornehmlich nach

härterer Zucht und strafferen Zügeln rufen,

möchte ich das erzählen, was mir einmal

eine alte Dame berichtet hat. Sie war eine

junge Mutter, als ihr kleiner Sohn etwas getan

hatte, wofür er ihrer Meinung nach eine

Tracht Prügel verdiente, die erste in seinem Leben

Sie trug ihm auf, in den Garten zu gehen

und selber nach einem Stock zu suchen,

den er ihr dann bringen sollte. Der kleine

Junge ging und blieb lange fort. Schließlich

kam er weinend zurück und sagte: „Ich

habe keinen Stock finden können, aber hier

hast du einen Stein, den kannst du ja nach

mir werfen.“ Da aber fing auch die Mutter

an zu weinen, denn plötzlich sah sie alles

mit den Augen des Kindes. Das Kind musste

gedacht haben, „ meine Mutter will mir

wirklich weh tun, und das kann sie auch

mit einem Stein“. Sie nahm ihren kleinen

Sohn in die Arme. Dann legte sie den Stein

auf ein Bord in der Küche, und dort blieb

er liegen als ständige Mahnung an das

Versprechen, das sie sich in dieser Stunde

selber gegeben hatte:

„NIEMALS GEWALT!“[1]

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit thematisiert einen Teilbereich aus dem Komplex Gewalt und Familie. Insbesondere soll das Augenmerk auf Gewalt gegen Kinder gerichtet werden.

In dieser Arbeit wird darlegt, wie es zu Aggression und Gewalt gegen Kinder kommen kann, und wie man sie verhindern bzw. wie man den Betroffenen helfen kann.

Familie ist eine Institution in der Menschen einen wesentlichen Teil ihrer Sozialisation erfahren, nicht aber nur in der Familie in die sie geboren wurden. Kinder lernen auch in anderen Formen von Familie soziale Kommpetzen, wie z.B. der Stieffamilie , der Adoptionsfamilie oder der Pflegefamilie.

Die Familie ist kein feststehendes Gebilde, sondern sie unterliegt einem stetigen Wandel. So ist es angemessener von familiären Lebensformen zu sprechen, die eine differenziertere Umschreibung der Sozialisationsinstitution Familie unter heutigen Bedingungen ermöglicht. Da sich in der Entwicklung der Familie im Laufe der Jahre viel verändert hat, wird die Arbeit in zwei Punkten auf einen kleinen historischen Abriss und auf grundsätzliche Wandlungen der Familie eingehen.

Das Kind, dass geschlagen wird, entwickelt Ängste vor Bestrafung durch die Eltern, wenn sie beispielsweise "ungehorsam" waren oder den Erwartungshaltung der Eltern nicht entsprochen haben. Um etwas gegen die Gewalt gegen Kinder tun zu können, muss man die Struktur und Wirkungsmechanismen kennen. Verurteilungen und Skandalisierung helfen oft nicht, sondern verstärken eher die Aggressions- und Versagensgefühle der Eltern. In vielen Einzelfällen, bei denen psychologisch sozialarbeiterisch/ sozialpädagogisch interveniert wird, spielen Aggressionen und Gewalt eine wesentliche Rolle. Sozialarbeiterische Intervention, also Hilfe, kann nur dann wirksam sein, wenn sie nicht nur an den Symptomen ansetzt, sondern auch die gesellschaftlichen Zusammenhänge zwischen Gewalt und individuellen Notlagen ins Blickfeld rückt.

Insbesondere der Frauenbewegung und des Kinderschutzes ist es zu danken, dass Gewalt in der Familie enttabuisiert und in die öffentliche Diskussion gebracht wurde. Familie und Gewalt ist vor dem Hintergrund des Funktionierens einer modernen Gesellschaft, die eine Risikogesellschaft ist und in der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik einen ihr zugewiesenen Platz hat, auch ein wichtiger Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung.

Bei diesem Thema handelt es sich zweifellos um einen komplexen Bereich der soziologische, psychologische und pädagogische Komponenten beinhaltet. In Anbetracht der beschränkten Möglichkeiten, die eine Belegarbeit eröffnet, geht es an dieser Stelle hauptsächlich um die Darstellung theoretischer Sichtweisen. Eine Verknüpfung mit praktischen Beispielen kann daher nur punktuell erfolgen.

2. Historische Aspekte

In diesem Abschnitt werden die historischen Aspekte von der Entwicklung der Familie und der Entwicklung der Gewalt gegen Kinder kurz dargestellt, da die Geschichte beider Punkte, ausführlich beschrieben, schon einer eigenen Arbeit bedarf. Daher wird das Thema Geschichte in diesem Abschnitt nur angeschnitten und nicht ausgiebig bearbeitet.

2.1 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Familie

In der Fachliteratur geht man davon aus, dass es „die Familie“ ,weder in der frühen Neuzeit noch in der Gegenwart, gab oder noch gibt. Vielmehr ist ein Nebeneinander typischer Familienkonstellationen zu verzeichnen, wobei eine Form mehr oder weniger dominant ausgeprägt ist. Um zu klassifizieren, spricht man von der traditionellen und der modernen Familie.

Mit Beginn der Industrialisierung, mit der damit verbundenen gesellschaftlichen Umschichtung, haben sich typische Merkmale der modernen Familie gezeigt und nach und nach durchgesetzt. Im Unterschied zur modernen Familie zeichneten sich die Familienformen der traditionellen Gesellschaft durch vielfältige unterschiedliche Familientypen aus. Im Hochmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhundert herrschte in West- und Mitteleuropa eine bäuerliche Lebensform vor (ca. 80% der Bevölkerung waren in der Landwirtschaft beschäftigt). Den Bauernhaushalten in der traditionellen Gesellschaft kam eine hohe soziale Relevanz zu. Das "ganze Haus" als Sozialform war charakteristisch. Der Personenverbund, d.h. alle Mitglieder der bäuerlichen Wirtschaft, bildeten eine soziale Einheit. Im "ganzen Haus" arbeiteten, lebten und wohnten Menschen verschiedenster Beziehungen zusammen. Blutsverwandtschaft war nachgeordnet. So zählte auch das Gesinde zum "ganzen Haus".

Handwerker, Kaufleute und der Adel lebten ebenfalls in der Form des "ganzen Hauses". Bemerkenswert ist auch, dass in der bäuerlichen Hausgemeinschaft vorwiegend zwei Generationen lebten. Die Anzahl der Dreigenerationenfamilien nahm erst im 19. Jahrhundert zu. Die bäuerliche Hausgemeinschaft wurde als Subsistenzwirtschaft bis ins 19. Jahrhundert geführt. Das bedeutete, dass die Mehrzahl der Höfe für den Eigenbedarf produzierten. Im "ganzen Haus" war Produktion, Konsumtion und Gemeinschaftsleben vereint. Unter Anleitung des Hausherren waren Männer, Frauen und Kinder in den Arbeitsprozess mit eingebunden. Die Bäuerin war nicht nur auf den Haushalt beschränkt, sondern immer auch mit in die Produktion integriert. Frauen wurden ebenso zu "Männertätigkeiten" hinzugezogen, zur Ernte, zu Stallarbeiten oder zu Gartenarbeiten. Partnerwahl war keine ausschließlich persönliche Angelegenheit, ausschlaggebend war vielmehr meist Besitz, Mitgift, Arbeitsfähigkeit und Gesundheit. Das Gefühl des Paares füreinander war dadurch untergeordneter Natur. Die gemeinsamen Kinder wurden innerhalb der Arbeits- und Lebensgemeinschaft aufgezogen und betreut. Dabei waren insbesondere ältere Schwestern und Mägde mit in die Erziehung der Kinder einbezogen und die Mutter dafür nicht allein zuständig. Die Kinder lernten am Beispiel der Eltern, der älteren Geschwister und des Gesindes, durch Miterleben und Mitarbeiten, soziale Kompetenzen. Wenn die eigene Kinderzahl das erforderliche Maß an Arbeitskräften überstieg, schickte man die Kinder, z.T. noch sehr jung, in fremde Dienste.[2]

Im späten 18. Jahrhundert entstand das Familienbild der "modernen Familie". Diese Familienform war Wesenszug bürgerlichen Wandels. Grundlegende Bedeutung hatte dabei die Trennung von Produktion und Reproduktion, von Arbeit und Leben. Die Familie wurde damit zum Inbegriff des Privaten und beschränkte sich zunehmend auf die "Kernfamilie". Dienstboten galten nunmehr als familienfremd.

Produktion und Reproduktion zerfielen in getrennte Lebensbereiche. Die Zuständigkeit wird geschlechtsspezifisch zugeordnet. Der Mann ging einer Erwerbsarbeit nach und sorgte für den Familienunterhalt. Für die Frau bedeutete das eine Entbindung von produktiver Arbeit. Sie konnte oder musste sich voll und ganz dem häuslichen und familiären Bereich widmen.

Neben der Haushaltsorganisation übernahm sie immer mehr emotionalpsychische

Aufgaben innerhalb der Familie. Sie hatte u.a. dafür zu sorgen, dass der Mann sich von der anstrengenden Berufstätigkeit erholen konnte und die Kinder zu "tugendhaften" Menschen erzogen wurden. Damit verlagerte sich die Aufgabe der Frau, im Vergleich zur täglichen Existenzsicherung des Mannes, auf eine unsichtbare Ebene.[3]

Mit der Entwicklung des neuen Familienmodells kam es zu einer Emotionalisierung der Gattenbeziehung. Zentrales ehestiftendes Motiv wurde die "Liebe". Persönliche Eigenschaften und nicht positionaler Status gaben mehr den Ausschlag in der Partnerwahl. Die Ehe entwickelte sich zunehmend zur Gefühls- und geistigen Gemeinschaft, die ein hohes Maß an Individualisierung voraussetzte und auch förderte. Die Eheleute waren nicht mehr bloße Rollenträger, sondern Individuen und als solche unersetzbar.[4]

Das Verhältnis zu den Kindern hatte sich in der modernen Familie stark verändert. Zweck der Heirat wurde die Familiengründung und die Elternschaft, somit stellte sie die Vollendung der Ehe dar. Kinder wurden zum Liebespfand und zugleich zum Sinn der Ehe. Rosenbaum spricht davon, dass die Emotionalisierung der Ehebeziehung in die Emotionalisierung der Eltern-Kind-Beziehung nahtlos übergeht. Die distanzierte Einstellung der Eltern zu den Kindern wird durch intensive Hinwendung zu ihnen, vor allem durch die Mutter, abgelöst. Damit avancierte die Erziehung auch zur Hauptaufgabe der Mutter, die ihre Kinder liebt und sich dafür aufopfert.

Männer erschienen zunehmend als "Berufsmenschen" und schieden aus der unmittelbaren täglichen Erziehung aus. Die Frauen definierten sich zunehmend über die Mutterschaft.

Dieses Modell das scheinbar Komplimentarität zeigt, umfasst die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung mit ihrem männlichen Dominanzanspruch. Aus der Ernährer- und Familienoberhauptposition erwuchs der Führungsanspruch des Mannes innerhalb der Familie.

Angemerkt sei an der Stelle, dass mit der Herausbildung der bürgerlichen Familie auch die Arbeiterfamilie entstand. Im 19. Jahrhundert verließen massenhaft Menschen die dörfliche Gemeinschaft, bzw. ländliche Regionen, und damit auch die dort tragenden Unterstützungssysteme. Normen, Gewohnheiten und Schutz dörflicher Kontrolle wirkten damit nicht mehr. Es kam auch hier zu einer Trennung zwischen Wohnen und Arbeiten durch die Industrialisierung.[5]

Die heutige Familie bzw. die verschiedenen familiären Lebensformen stehen in der Tradition dieser bürgerlichen Familienentwicklung. In der Moderne gerieten traditionelle Familienauffassungen erneut in eine Krise (Scheidung, Getrenntleben).

Mit dem Bestreben von Frauen, nicht mehr die Rolle aus Mutter und Hausfrau übernehmen zu wollen, sich über den Arbeitsmarkt und eigene Erwerbstätigkeit zu emanzipieren, wird das bürgerliche Familienmodell in Frage gestellt. Ihre Lebenslagen verändern sich. Auch Männer müssen in diesem Prozess ihre Positionen verändern. Ihre Dominanz über die Ernährerrolle der Familie wird zunehmend hinterfragt. Dabei stellt sich auch die Rolle des Ernährers, in die Männer historisch hinein gewachsen sind, eine Last dar, da sie die Verantwortung für die Existenzgrundlage, des materiellen Wohlstandes haben und dies in ihrem Selbstverständnis durchaus als Druck bzw. Bürde empfinden.

2.2 Ein kurzer historischer Überblick zur Entwicklung der Gewalt gegen Kinder

Bereits vor Jahrhunderten waren Bestrafung, Züchtigung, Drohung mit Liebesentzug, Demüti­gung, Spott und Verachtung geläufige Praktiken im Umgang mit Kindern. Diese Me­thoden waren gesellschaftlich akzeptiert, weil man davon überzeugt war, auf diese Art und Weise Ordnung und Disziplin anerziehen zu können.

Vor etwa 5000 Jahren verwiesen bereits Klagelieder und Heldenerzählungen auf Kindesmisshandlung und Kindstötung. Kindstötung war damals zur Bevölkerungskontrolle, rituellen Opferung, aus Geldgier, aus Machtgier, auf Grund unzureichender Ernährung und auf Grund von Kannibalismus verbreitet. Demnach wird angenommen , dass in der Antike und im frühen Mittelalter zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Neugeborenen getötet wurden.[6]

Als sich der christliche Glaube zunehmen aus­breitete, wurde zwar dem Kindermord Einhalt geboten, jedoch blieb die Gewaltanwendung gegen Kinder nach wie vor bestehen. Die Vermittlung von Gehorsam gegenüber den Eltern, Autoritätsglauben und Besitzdenken zählte zu den obersten Prämissen der christlich- patriarchalischen Erziehung.

Im Christentum fand aber auch sexuelle Gewalt gegen Kinder weite Verbreitung. Kleine Mädchen wurden für Geld und Macht als Ehefrauen eingetauscht. Zwar beschloss die katholische Kirche im Mittelalter ein Ehegesetz, in dem die weibliche Mündig­keit auf 12 Jahre festgelegt wurde, aber daran hielt man sich nicht.[7]

In der Neuzeit und im Ba­rock fand zu Zeiten der Hexenverfolgung auch die Inquisition von Kindern statt. Sie wurden zumeist der Kopulation mit den Teufel beschuldigt. Diese Kopulation war stets das Ergebnis einer zuvor vollzogenen Vergewaltigung durch einen Priester oder Adligen. Damit diese nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, hat man die Kinder bestraft.

In der Zeit des Barocks häuf­ten sich Kinderbordelle, -handel und -pornografie. Die Jungen wurden bevor sie ins Bordell kamen kastriert. Sexueller Kontakt zu Kindern war zu dieser Zeit sehr beliebt.[8]

Die erste Kampagnen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern entstanden in der Renaissance, es gelang allerdings bis ins 19. JH keine breite öffentliche Sensibilisierung des Problems. Erst zu Beginn des 20. JH wandelte sich das gesellschaftliche Bild vom Kind, als Gegenstand und Eigentum der Eltern, zu jenem eines eigenständigen, einmaligen Lebewesens. Das öffentliche Züchtigungsrecht wurde im 19. JH abgeschafft. In den Familien blieb es jedoch den Kindern gegenüber bis in das 20. JH nach wie vor aufrecht.

Als Rechtssubjekt sind Kinder letztlich seit Mitte des 20. JH anerkannt, als Kindes­interessen auch tatsächlich in der Judikatur verankert wurden. Es entstanden Kinderschutzbe­wegungen und allmählich wurden Kinderschutzgesetze geschaffen.

Führt man sich die historische Entwicklungen bezüglich Gewalt gegen Kinder vor Augen, könnte man meinen, dass in Anbetracht der mittlerweile bestehenden gesetzlichen Vormer­kungen, des gestiegenen Status der Kinder, der sinkenden Geburtenrate und des vergleichsweise hohen Wohlstandes westlicher Industriestaaten etc., kaum noch Gewalt gegen Kinder be­stünde, diese Erkenntnis ist jedoch falsch.

Das Schlagen der eigenen Kinder ist gesellschaftlich immer noch akzeptiert, nur härtere Formen der Gewalt werden bestraft. Doch wo macht man die Unterscheidung zwischen leichter und harter Form von Gewalt ?

In den westlichen Industrieländern sind die härteren Fälle vorwiegend schwere Kindesmisshandlung oder sexuelle Gewalt.

Die Missbilligung von Gewalt gegen Kinder hat sich, trotz internationaler Konventionen, eher in den industrialisierten westlichen Ländern durchgesetzt. Insofern gehören Gewalterfahrungen in vielen Nationen nach wie vor zur alltäglichen Realität von Kindern.

3. Gesellschaft und Familie

An diesem Punkt spielt die Gesellschaft unmittelbar in die Familie hinein, in das Familienklima, die Kommunikationsstruktur usw. Deshalb sollen im Folgenden die verschiedenen Ebenen der Familie beschrieben werden.

3.1 Die Familie aus analytischer Sicht

Eine Familie ist durch die Zusammengehörigkeit von zwei (oder mehreren) aufeinander bezogenen Generationen gekennzeichnet. Die Beziehung ist eine Eltern-Kind-Beziehung, d.h. aus Sicht des Kindes ist es die Herkunftsfamilie und aus Sicht der Eltern ist es die Eigenfamilie. Das Aufeinanderbezogensein begründet eine besondere Generationsbeziehung. Die Ausgestaltungspalette ist dabei groß. Als Kernfamilie wird ein Ehepaar mit einem oder mehreren Kindern bezeichnet.

Diese Familienform dominiert kulturell im 20. Jahrhundert und entspricht der "Normalfamilie".

Demnach konstituiert sich die Familie als Gruppe aus zusammengehörigen Personen, wobei die Generationsbeziehung eine entscheidende Rolle spielt. Familien entsprechen dem Strukturtypus der persönlichen Beziehung.

Zum Verhältnis von Ehe und Familie sei kurz angemerkt, dass diese nicht identisch sind. Die Ehe kann früher als die Familie da sein, oder später hinzukommen. Die Ehe begründet keine Familienzugehörigkeit. Für Familie ist die Übernahme oder Anerkennung der Eltern-Position gegenüber einem oder mehreren Angehörigen einer früheren Generation ausschlaggebend.[9]

Vater- und Mutterschaft lassen sich nach biologischen und sozialen Faktoren unterscheiden. Die Zeugung begründet die biologische Vaterschaft. Die biologische Mutterschaft wird mit Konzeption, Schwangerschaft und Geburt des Kindes begründet.

In der modernen Gesellschaft wird die biologische Vater- bzw. Mutterschaft durch Übernahme von Vater- und Mutterposition anerkannt. Eine Vater oder Mutterposition kann auch übernommen werden, ohne dass sie biologisch begründet ist. Dies trifft für Stief- und Adoptionsfamilien und bei heterogen Inseminationen (Ei- oder Samenspende einer dritten Person) zu.

Eine Adoption untermauert die soziale Elternschaft. Bei Adoptionsfamilien wird zwischen Fremd- und Verwandtenadoption unterschieden. In den meisten Fällen muss anfangs eine Fremdheit zum Kind überwunden werden, bis es wie ein eigenes Kind gesehen werden kann. Im Gegensatz dazu schafft Schwangerschaft und Geburt eine engere Bindung an das Kind und zugleich Zeit, sich auf das Kind einzustellen und elterliche Zuständigkeit und Verantwortung zu übernehmen.

Die Stieffamilie kann als ein verbreiterter Typus einer Fragmentierung von Elternschaft angesehen werden. Wenn nach der Trennung oder durch Tod eines Elternteils der andere eine neue Beziehung eingeht, übernimmt eine Person im Nachhinein in einer bereits bestehenden Familie eine Elternposition. Dies kann durch Heirat (eheliche Stieffamilie) oder eine gemeinsame Haushaltsführung (nichteheliche Stieffamilie) entstehen. Die Stieffamilie ist meist dadurch gekennzeichnet, dass die Übernahme der Elternschaft durch die Kinder als solche anerkannt wird. Hier treten nicht selten erhebliche Konflikte auf. Besonders bei älteren Kindern, bei denen der "biologische" Elternteil außerhalb der Familie lebt und Kontakt zu seinen Kindern hält, kann das dazu führen, dass der Stiefelternteil nicht zum "sozialen" Elternteil, sondern zu einer mehr oder weniger bedeutsamen Nebenrolle in der Haushaltsgemeinschaft wird. Oft kommt es zu doppelter Stiefelternschaft oder zum Beziehungsgeflecht der zwei Kernfamilien. In der primären Stieffamilie lebt das Kind überwiegend, in der anderen Stieffamilie ist das Kind zeitweise.[10]

3.2 Die Familie als Institution

Im folgenden Abschnitt soll Familie als Institution betrachtet werden.

Verallgemeinernd kann man sagen, dass Institutionen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie Verhalten bündeln, ausrichten und besondere Aufgaben zuordnen. Sie schaffen dadurch beständige und wiederkehrende Handlungsabläufe, indem sie Regeln und Wertvorgaben geben. Es werden habitualisierte Handlungsmuster entwickelt, gespeichert und tradiert, die

somit als Orientierung und Entlastung für den Einzelnen gelten. Die institutionelle Seite von Familie umfasst Vorstellungen, die verbindlich bestimmen, wodurch sich eine Familie auszeichnet und welche Forderungen an die Mitglieder bestehen. Die gegenwärtig dominierenden Leitbilder beziehen sich sehr stark auf bürgerliche Familienleitbilder. An die Familie als Institution werden hohe Erwartungen geknüpft. So wird Liebe, unbedingte Zuneigung, Erwartung einer engen Bindung und vor allem die der persönlichen Erfüllung und des persönlichen Glücks favorisiert.[11]

Klaus Wahl bezeichnet die Verheißung von Liebe, individueller Anerkennung, Geborgenheit und Harmonie als "Modernisierungsfalle", d.h. realistisch betrachtet werden Idealvorstellungen zum Verhängnis, wenn sie Hoffnungen generieren, die angesichts fehlender sozio-emotionaler Kompetenzen nicht realisierbar sind. Durch die Intimisierung und Emotionalisierung kommt es zur Aufwertung der familialen Binnenbeziehungen. Familienmitglieder erwarten und fordern Hilfsbereitschaft, Fürsorge und Anteilnahme in vielen Lebenssituationen.[12]

Bezüglich der Elternschaft hat sich im 20. Jahrhundert mit Einsetzen der Geburtenkontrolle eine Verschiebung in Richtung "verantworteter Elternschaft" vollzogen. Das bedeutet, dass es erst in den letzten Jahrzehnten möglich geworden ist, über Kinder (ja/nein), die Anzahl der Kinder und den zeitlichen Abstand der Geburten zu entscheiden. Damit wurde die Schwangerschaft ein persönlich planbares, bzw. entscheidbares Ereignis.

Familie ist gekennzeichnet durch ein langfristiges Zusammenleben, durch eine besondere Nähe der Familienmitglieder zueinander und ein breites Wissen der Familienmitglieder voneinander. Sexualität ist in der Elternbeziehung legitimiert und "normal".[13]

3.3 Rechtliche Standpunkte der Familie

Bestandteil der Familie als Institution sind auch die rechtlichen Vorgaben für das Familienleben. Hier hat es historische Veränderungen gegeben. Die Vormachtstellung des Vaters wurde durch die verstärkte Anerkennung der Frauen und auch der Kinder als autonome Rechtspersonen zurückgedrängt. Elternrecht wird als "Schutzverhältnis" im Interesse des Kindes und als "Pflichtrecht" gegenüber dem Kind betrachtet. Maßstab ist dabei immer das Kindeswohl. Bei Gefährdung des Kindeswohles § 1666 BGB ist die Eingriffsberechtigung durch den Staat gegeben.[14]

In der Sorgerechtsreform hat die "väterliche Gewalt" in den 50er Jahren die "elterliche Gewalt", die nunmehr rechtlich verbindliche "elterliche Sorge", 1980 abgelöst. Auch die Rechtsprechung tendiert hin zu verantwortlicher Elternschaft. Beispiel ist das jüngste Familienreformgesetz von 1998, nach dem u.a. die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung im Regelfall gemeinsam fortgesetzt werden soll / kann, bzw. die Möglichkeit besteht, elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern durch Sorgeerklärung gemeinsam auszuüben.

Diese rechtliche Gleichstellung von nicht miteinander verheirateten ,bzw. miteinander verheirateten Eltern, in Bezug auf ihre Rechtsstellung im Sorgerecht, stärkt die Position "verantworteter Elternschaft". Sie folgt damit der Realität, dass es mittlerweile in großer Breite familiale Formen des Zusammenlebens ohne Trauschein gibt.

Nach dem Gesetz (Grundgesetz, BGB) sind Eltern aufgefordert, die elterliche Sorge in gegenseitiger Übereinstimmung und zum Wohle des Kindes wahrzunehmen. Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind dabei unzulässig. Wenn sie dennoch praktiziert werden, ist das Eingreifen staatlicher Stellen gefordert und gerechtfertigt (Art. 6 Grundgesetz).[15]

Der § 1631 Abs.2 beinhaltet, dass entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen unzulässig sind. Hier ist die Grenze elterlicher Sorgerechtsausübung fixiert. Dies ist wichtig, da es die Kinder als Rechtsperson stärkt und, im Zusammenhang mit der Gewaltproblematik in Familien, Möglichkeiten des Eingreifens schafft. Problematisch dabei ist natürlich, dass das Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff definiert werden muss. Im Einzelfall bleibt es Sache der Gerichte, Verstöße gegen das Kindeswohl zu ahnden. Dies ist Grundlage und ein wesentlicher Fortschritt, dem Problem Gewalt gegen Kinder mit rechtlichen Mitteln beizukommen. Grundsätzlich steht aber in diesem Zusammenhang auch immer die Frage, wo die Grenze von Gewaltanwendung zu fixieren ist, wenn eine Gesellschaft als strukturelles Element Gewalt beinhaltet. Dieser Grundgedanke wird im Punkt 4 näher untersucht.

Die Tendenz einer Verrechtlichung der Familie in der Gegenwart wächst. Pätzold spricht von einer "Ambivalenz" im Modernisierungsprozess der Familie, davon dass die Auflösung autoritärer Herrschaftsgefüge erfolgt, indem die Interessendivergenzen und der Aushandlungsbedarf anerkannt werden. Andererseits entstehen Abhängigkeiten, wenn Familienmitglieder auf die Inanspruchnahme staatlicher Interventionsangebote verwiesen werden. Die Familien avancieren damit immer stärker zu "Objekten" staatlicher und anderer öffentlicher Stellen.[16]

In Abbildung 1 kann man gut erkennen, dass sich die Eltern auch immer mehr mit dem Gesetz beschäftigen und auseinandersetzen. Hier wird deutlich, dass es wichtig ist auch die Eltern aufzuklären und über die Gesetze zu informieren. Somit wird auch die Gewalt gegen Kinder verringert; nicht viel, aber mit kleinen Schritten muss man beginnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

3.4 Rechtliche Lage des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche haben auf der Basis des § 1 KJHG ein Recht auf Erziehung:

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung

seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

Persönlichkeit.[17]

Dieses Recht auf Erziehung ist einfach gesetzlich normiert und daher auf die in Art.6 und 7 GG bestimmten Erziehungsträger auszurichten. Damit teilt sich das Recht des Kindes auf Erziehung in folgende drei Teilaspekte auf:

- Das Recht auf Pflege und Erziehung aus Art.6 II GG und die daraus fließende Personensorge der Eltern nach den Bestimmungen des BGB,
- Das Recht des Kindes auf Erziehung in der Schule aufgrund des Art. 7 GG,
- Das Recht des Kindes auf staatlichen Schutz mittels des Wächteramtes gegen den Missbrauch der elterlichen Erziehungsverantwortung nach Art. 6 II 2 GG.

Da nach diesen Ausführungen kein eigenständiger Erziehungsauftrag der Jugendhilfe existiert, folgt aus dem Recht der Erziehung kein Rechtsanspruch des Kindes auf staatliche Erziehungsmaßnahmen.

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gewaltfreie Erziehung S.22

[2] Vgl. Böhnisch, Lothar; Lenz, Karl (Hrsg.): Zugänge zu Familien – ein Grundlagentext. In: Einführung in die Familienpolitik. Weinheim, S. 12ff

[3] Vgl. ebenda, S. 16ff.

[4] Vgl. Lenz, Böhnisch: Zugänge, S.18.

[5] Vgl. ebenda, S. 19.

[6] Vgl. Amann, G. & Wipplinger, R.: Sexueller Missbrauch S. 39

[7] Vgl. ebenda S. 39

[8] Vgl. ebenda S. 52

[9] Vgl. Böhnisch, Lenz: Zugänge zu Familien, S.28ff

[10] Vgl. ebenda, S. 32ff

[11] Vgl. ebenda, S. 34.

[12] vgl. ebenda, S. 29.

[13] vgl. ebenda, S. 35f.

[14] vgl. Gastiger, BGB S. 236

[15] Vgl. ebenda, S. 38.

[16] Vgl. ebenda, S. 39.

[17] vgl. Gastiger , KJHG, S.9

Fin de l'extrait de 65 pages

Résumé des informations

Titre
Gewalt gegen Kinder in der Familie
Université
University of Applied Sciences Bielefeld
Note
2,0
Auteur
Année
2004
Pages
65
N° de catalogue
V32047
ISBN (ebook)
9783638328814
Taille d'un fichier
844 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gewalt, Kinder, Familie
Citation du texte
Rebecca Diezmann (Auteur), 2004, Gewalt gegen Kinder in der Familie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32047

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