Die Hausarbeit behandelt ein immer wieder auftretendes Problem der öffentlichen Haushalte, nämlich ob es möglich ist, die Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten der hierfür entstehenden zu beteiligen. Im Rahmen dieser Fragestellung werden verschiedentliche Ansätze verfolgt und dabei auch polizeirechtliche Probleme, wie bspw. der Zweckveranslasser, ins Auge gefasst. Daneben wird das Institut der öffentlich-rechtlichen GoA kurz beleuchtet. Gleichzeitig wird ein Gesetzesvorschlag anhand des Bremer Modells erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Polizeirechtlicher Ansatz..
- I. Unmittelbare Ausführung...
- 1. Veranstalter als Störer..
- 2. Veranstalter als Zweckveranlasser...
- II. Zwischenergebnis.……………………………..
- I. Unmittelbare Ausführung...
- B. Vollstreckungsrechtlicher Ansatz..
- I. Vertretbare Handlung......
- II. Zwischenergebnis.….……….…………….
- C. Gebührenrechtlicher Ansatz..
- I. Veranstalter als Veranlasser...
- II. Veranstalter als Begünstigte..
- III. Endergebnis.........
- D. Verwaltungsrechtlicher Ansatz...
- I. Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag...
- 1. privatrechtliche GoA..
- 2. öffentlich-rechtliche GoA..
- II. Ergebnis........
- I. Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag...
- E. Endergebnis........
- Frage 2............
- A. Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung..
- I. Aufwendungsersatz..
- II. Gebühr
- B. Änderung des Gebührenverzeichnisses..
- I. Ermächtigungsnorm…..
- 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- a) Zuständigkeit...
- b) Verfahren und Form...
- c) Ermächtigungsadressat..
- 2. Materielle Verfassungsmäßigkeit..
- a) Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 110 I S. 2 LV.
- b) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- 1. Formelle Verfassungsmäßigkeit
- II. Zwischenergebnis.…….....
- IIIII. Besonderes Gebührenverzeichnis....
- 1. Ermächtigungsgrundlage..
- 2. Zuständigkeit....
- 3. Verfahren....
- 4. Form
- 5. Materielle Rechtmäßigkeit...
- a) Ermächtigungsrahmen…….....
- b). Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht...
- aa) Artikel 12 IGG – Berufsfreiheit...
- (1) Schutzbereich...
- (2) Eingriff
- (3) Verfassungsmäßige Rechtfertigung.
- bb) Art. 14 GG - Eigentum
- cc) Art. 8 I GG - Versammlungsfreiheit.......
- (1) Schutzbereich..
- (2) Eingriff
- dd) Art. 21 - Allgemeine Handlungsfreiheit.………………………………..
- ee) Art. 3 I GG - Allgemeiner Gleichheitssatz
- (1) persönlicher Schutzbereich.....
- (2) Ungleichbehandlung..
- (3) Rechtfertigung.…………………..
- aa) Artikel 12 IGG – Berufsfreiheit...
- c) Zwischenergebnis.…….......
- 6. Ergebnis
- IV. Endergebnis.......
- Frage 3
- A. Entwurf einer Gebührenerhebungsgrundlage...
- B. Erläuterungen.....
- I. kommerzielle Großveranstaltungen..........\
- 1. Großveranstaltung...
- 2. kommerziell..
- II. Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.….………………….....
- III. Vorteil der Änderung der AllgVwGebVO..
- IV. Weitere Vorteile.......
- I. kommerzielle Großveranstaltungen..........\
- Gesamtschau………………………….
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten der hierfür entstehenden Polizeieinsätze beteiligt werden können. Dabei werden verschiedene rechtliche Ansätze beleuchtet, darunter polizeirechtliche Aspekte, das Institut der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) sowie gebührenrechtliche Erwägungen.
- Rechtliche Möglichkeiten der Kostenteilung zwischen Veranstaltern und öffentlichen Haushalten
- Polizieirechtliche Aspekte, insbesondere die Rolle des Veranstalters als Störer oder Zweckveranlasser
- Das Institut der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und seine Anwendung im Kontext von Großveranstaltungen
- Gebührenrechtliche Ansätze zur Kostenerhebung von Veranstaltern
- Verfassungsrechtliche Aspekte der Gebührenerhebung, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht und die Versammlungsfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Hausarbeit ist in drei Hauptfragen gegliedert, die verschiedene Aspekte der Kostenteilung bei Großveranstaltungen beleuchten. Frage 1 analysiert verschiedene rechtliche Ansätze, wie z.B. den polizeirechtlichen, vollstreckungsrechtlichen, gebührenrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Ansatz. Frage 2 befasst sich mit der Ausgestaltung einer finanziellen Beteiligung des Veranstalters, insbesondere mit der Frage, ob ein Aufwendungsersatz oder eine Gebühr erhoben werden kann. Dabei wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Gebührenerhebung im Detail untersucht. Frage 3 beschäftigt sich mit der konkreten Gestaltung einer Gebührenerhebungsgrundlage und den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Aspekten.
Schlüsselwörter
Kommerzielle Großveranstaltungen, Polizeieinsatzkosten, Kostenteilung, Veranstalterhaftung, öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, GoA, Gebührenrecht, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, Eigentumsrecht, Versammlungsfreiheit.
- I. Ermächtigungsnorm…..
- A. Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung..
- Quote paper
- Fernando Koch (Author), 2015, Beteiligung der Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Polizeikosten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320658