Die Hausarbeit behandelt ein immer wieder auftretendes Problem der öffentlichen Haushalte, nämlich ob es möglich ist, die Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten der hierfür entstehenden zu beteiligen. Im Rahmen dieser Fragestellung werden verschiedentliche Ansätze verfolgt und dabei auch polizeirechtliche Probleme, wie bspw. der Zweckveranslasser, ins Auge gefasst. Daneben wird das Institut der öffentlich-rechtlichen GoA kurz beleuchtet. Gleichzeitig wird ein Gesetzesvorschlag anhand des Bremer Modells erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Frage 1
A. Polizeirechtlicher Ansatz
I. Unmittelbare Ausführung
1. Veranstalter als Störer
2. Veranstalter als Zweckveranlasser
II. Zwischenergebnis
B. Vollstreckungsrechtlicher Ansatz
I. Vertretbare Handlung
II. Zwischenergebnis
C. Gebührenrechtlicher Ansatz
I. Veranstalter als Veranlasser
II. Veranstalter als Begünstigte
III. Endergebnis
D. Verwaltungsrechtlicher Ansatz
I. Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag
1. privatrechtliche GoA
2. öffentlich-rechtliche GoA
II. Ergebnis
E. Endergebnis
Frage 2
A. Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung
I. Aufwendungsersatz
II. Gebühr
B. Änderung des Gebührenverzeichnisses
I. Ermächtigungsnorm
1. Formelle Verfassungsmäßigkeit
a) Zuständigkeit
b) Verfahren und Form
c) Ermächtigungsadressat
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit
a) Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 110 I S. 2 LV
b) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
II. Zwischenergebnis
III. Besonderes Gebührenverzeichnis
1. Ermächtigungsgrundlage
2. Zuständigkeit
3. Verfahren
4. Form
5. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Ermächtigungsrahmen
b). Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
aa) Artikel 12 IGG – Berufsfreiheit
(1) Schutzbereich
(2) Eingriff
(3) Verfassungsmäßige Rechtfertigung
bb) Art. 14 GG – Eigentum
cc) Art. 8 I GG – Versammlungsfreiheit
(1) Schutzbereich
(2) Eingriff
dd) Art. 2 I – Allgemeine Handlungsfreiheit
ee) Art. 3 I GG – Allgemeiner Gleichheitssatz
(1) persönlicher Schutzbereich
(2) Ungleichbehandlung
(3) Rechtfertigung
c) Zwischenergebnis
6. Ergebnis
IV. Endergebnis
Frage 3
A. Entwurf einer Gebührenerhebungsgrundlage
B. Erläuterungen
I. kommerzielle Großveranstaltungen
1. Großveranstaltung
2. kommerziell
II. Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip
III. Vorteil der Änderung der AllgVwGebVO
IV. Weitere Vorteile
Gesamtschau
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten polizeilicher Einsätze beteiligt werden können, um öffentliche Haushalte zu entlasten. Dabei wird geprüft, inwieweit bestehende Instrumente ausreichen und wie ein entsprechender Gesetzesvorschlag rechtskonform ausgestaltet sein müsste.
- Polizeirechtliche Verantwortlichkeit von Veranstaltern (Störer/Zweckveranlasser).
- Möglichkeiten der Kostenerstattung über gebührenrechtliche und verwaltungsrechtliche Ansätze.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer neuen Gebührengrundlage (Grundrechte).
- Erarbeitung eines konkreten Entwurfs für eine Gebührenerhebungsgrundlage nach dem Bremer Modell.
- Analyse der Vereinbarkeit mit Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.
Auszug aus dem Buch
2. Veranstalter als Zweckveranlasser
Eine weitere Möglichkeit, die Veranstalter als Polizeipflichtige einzuordnen ist die Konstruktion des Zweckveranlassers. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass auch die Störereigenschaft desjenigen bejaht werden kann, der sich zwar polizeirechtlich neutral verhält, dadurch jedoch ein in eine Gefahr mündendes Verhalten einer anderen Person verursacht.
Umstritten ist hierbei allerdings, ob der sich polizeirechtlich neutral verhaltende Hintermann mit der Intention gehandelt haben muss, einen anderen unmittelbar zu einem gefahrverursachenden Verhalten zu veranlassen, so die subjektive Theorie. Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, in Form der objektiven Theorie, dass zwischen dem Verhalten des Hintermannes und dem Verhalten, das tatsächlich die Gefahrenlage schafft, ein so enger Zusammenhang besteht, dass Veranlassung und Erfolg eine typische Einheit bilden.
Hinsichtlich der Verkehrslage am Veranstaltungsort und im Umfeld desselben kommt man nicht umhin, den Veranstalter nach subjektiver und objektiver Theorie als Zweckveranlasser einzustufen. Dies rührt aus der Tatsache, dass durch die große Teilnehmerzahl, die üblicherweise das Ziel einer jeden Großveranstaltung ist, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen hervor tritt, das seinerseits erhöhten Regelungs- und Umleitungsaufwand kulminiert.
Zusammenfassung der Kapitel
Frage 1: Untersucht die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung von Veranstaltern an Polizeikosten auf Basis des geltenden Polizeirechts, vollstreckungsrechtlicher Regeln, Gebührenrecht sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Frage 2: Analysiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer neuen Ermächtigungsgrundlage zur Gebührenerhebung, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten wie Berufsfreiheit und Eigentum.
Frage 3: Präsentiert einen konkreten Entwurf für eine Gebührenerhebungsgrundlage und erläutert die dogmatischen Hintergründe sowie die Vorteile dieses Modells im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
Gesamtschau: Fasst die Ergebnisse zusammen, wonach eine direkte Beteiligung nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist, jedoch eine Neuregelung durch den Landesgesetzgeber unter Wahrung verfassungsrechtlicher Anforderungen erfolgen kann.
Schlüsselwörter
Großveranstaltungen, Polizeikosten, Kostenerstattung, Zweckveranlasser, Polizeirecht, Gebührenrecht, Kostendeckungsprinzip, Äquivalenzprinzip, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichheitssatz, AllgVwGebVO, Verhältnismäßigkeit, Gesetzesentwurf.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob und wie Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten polizeilicher Einsätze finanziell beteiligt werden können, um öffentliche Haushalte zu entlasten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die polizeirechtliche Störerhaftung, die Anwendung des Gebührenrechts, die verwaltungsrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag sowie die verfassungsrechtliche Prüfung von Gebührengrundlagen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, zu prüfen, ob die derzeitige Rechtslage eine Kostenbeteiligung zulässt und falls nicht, wie ein rechtskonformer Gesetzesvorschlag für eine solche Beteiligung gestaltet werden müsste.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die geltende Normen analysiert, herrschende Lehrmeinungen und Rechtsprechung gegenüberstellt und auf dieser Basis einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeitet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der aktuellen Rechtslage, die verfassungsrechtliche Analyse einer potenziellen Neuregelung sowie die Ausarbeitung eines konkreten Entwurfs für eine Gebührenerhebungsgrundlage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Großveranstaltungen, Polizeikosten, Zweckveranlasser, Kostendeckungsprinzip, Verhältnismäßigkeit und Berufsfreiheit.
Warum scheitert eine Kostenerstattung nach bisherigem Polizeirecht?
Nach Ansicht der Arbeit scheitert dies daran, dass der Veranstalter von Großveranstaltungen bei polizeilichen Einsätzen aufgrund ihrer Art meist nicht als polizeirechtlicher Störer oder Zweckveranlasser im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne eingestuft werden kann.
Was besagt das Äquivalenzprinzip in diesem Kontext?
Das Äquivalenzprinzip verlangt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der erhobenen Gebühr und dem Wert der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner bestehen muss.
Inwiefern ist die Versammlungsfreiheit betroffen?
Die Arbeit untersucht, ob eine Gebührenerhebung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und kommt zu dem Schluss, dass bloße wirtschaftliche Erwägungen für den Veranstaltungsort keinen Eingriff begründen.
Warum wird das "Bremer Modell" in der Arbeit aufgegriffen?
Das Bremer Modell dient als Vorbild für die Erarbeitung eines konkreten, rechtlich belastbaren Gebührenentwurfs, der die finanzielle Beteiligung an Sicherheitskosten für kommerzielle Großveranstaltungen regelt.
- Citation du texte
- Fernando Koch (Auteur), 2015, Beteiligung der Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Polizeikosten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320658