Verhältniswahlsystem und Mehrheitswahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im Vergleich. Welches Wahlsystem ist "gerechter"?


Hausarbeit, 2015

30 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wahlsysteme
2.1 Verhältniswahlrecht
2.2 Mehrheitswahlrecht
2.3 Bewertungskriterien

3. Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Historische Entwicklung
3.2 Aufbau des Systems
3.3 Parteiensystem und Wählerverhalten
3.4 Reformdebatten

4. Das Wahlsystem Großbritanniens
4.1 Historische Entwicklung
4.2 Aufbau des Systems
4.3 Parteiensystem und Wählerverhalten
4.4 Reformdebatte

5. Bewertung der Wahlsysteme

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Thema dieser Arbeit ist der Vergleich der beiden Grundtypen von Wahlsystemen, Verhältniswahl und Mehrheitswahl, am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens. Untersucht wird, welches System „gerechter“ ist. Mit der Entwicklung der Demokratie im rechtsstaatlichen Sinne und im Sinne effektiver Partizipation nimmt die Bedeutung des Wahlsystems für die Demokratie zu. Das Wahlsystem besitzt in der repräsentativen Demokratie eine hohe Relevanz. Die Bevölkerung entscheidet auf diese Weise über die Zusammensetzung des Parlaments. Deutschland und Großbritannien werden als vergleichende Untersuchungsobjekte dargelegt, da sie zum einen ausgereifte parlamentarische Demokratien sind und zum anderen ihre Wahlsysteme bislang dauerhaft und erfolgreich durchgesetzt haben. Ihre Wahlsysteme haben Vorbildcharakter für viele andere Länder. Zunächst wird der Begriff des Wahlsystems erörtert. Im Anschluss werden Verhältnis- und Mehrheitswahl, sowie deren theoretische Eigenschaften erläutert. Weiterhin wird ein Bewertungskatalog von Eckhard Jesse vorgestellt, der für die Bewertung der beiden Systeme übernommen wird. Anhand dieser Kriterien wird der vage Begriff der „Gerechtigkeit“ festgemacht. Vorerst wird empirisch auf das Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik Deutschland und das Mehrheitswahlrecht Großbritanniens in der Praxis eingegangen. Die Entwicklung der Wahlsysteme im jeweiligen Land wird erläutert und anschließend wird der tatsächliche Aufbau des Systems ausführlich beschrieben. Berücksichtigt wird ebenso das jeweilige Parteiensystem und eventuell herrschende Wechselwirkungen zwischen Wählerverhalten und Wahlsystem. Die Bewertung der Wahlsysteme erfolgt im 5. Kapitel der vorliegenden Arbeit. Ziel dieser Arbeit ist es, die beiden Wahlsysteme miteinander zu vergleichen und abschließend in Anlehnung an Jesse zu bewerten. Im letzten Kapitel wird aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Fazit gezogen.

2. Wahlsysteme

Wahlsysteme sind Verfahren, nach welchen die Wähler ihre Partei- und/ oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken. Im Falle von Parlamentswahlen werden mittels Wahlsystemen Stimmenergebnisse (data of votes) in spezifischer Weise in Mandatsergebnisse (parliamentary seats) übertragen.1

Grundsätzlich lassen sich Wahlsysteme in die Grundtypen Mehrheitswahlsystem und Verhältniswahlsystem klassifikatorisch2 unterscheiden. Diese Grundtypen können nach den Definitionskriterien Entscheidungsprinzip und Repräsentationsprinzip analysiert werden.

2.1 Verhältniswahlrecht

In der Mehrzahl der westlichen Industrieländer (16) gilt heute das Prinzip der Verhältniswahl.3 Dem Verhältnis- oder Proportionalwahlsystem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Anteil der zugeteilten Mandate proportional zum Stimmenanteil einer Partei sein soll. Die Berechnung der Anzahl, der auf die jeweilige Partei entfallenden Mandate, wird mit mathematischen Methoden durchgeführt oder geschieht nach „automatischem“ Verfahren, wobei ein bestimmter Stimmenanteil für die Zuteilung eines Mandats gesetzlich festgelegt wird. Letzteres war in der Weimarer Republik der Fall.4 Bei der Verhältniswahl wird nach Proporz entschieden; das Entscheidungsprinzip bedeutet die Vergabe der Mandate nach dem Verhältnis der Stimmen zueinander. Das Ziel des Repräsentationsprinzips ist die proportionale Vertretung der politischen Parteien im Parlament.5 Somit soll ein (partei-) politisches Abbild des Parlaments getreu der Wählerschaft wiedergegeben werden. Jede Stimme besitzt den gleichen Erfolgswert. Die Hauptfunktion dieses Wahlsystems besteht in einer möglichst getreuen Wiederspieglung der in der Wählerschaft bestehenden gesellschaftlichen Kräfte.6

Der Verhältniswahl werden laut Woyke Wichard folgende Vorteile zugesprochen:

- Gerechtigkeit: Das Verhältniswahlsystem zeichnet sich durch große Gerechtigkeit aus, da

a) jede Stimme den gleichen Erfolgswert aufweist,
b) Minderheitengruppen entsprechend ihrer tatsächlichen Stärke repräsentiert werden und
c) kein Wähler durch einen Abgeordneten repräsentiert wird, den er nicht gewählt hat.

- Spiegelbild der Wählerschaft: Bei einem reinen Verhältniswahlsystem entsteht ein getreues Abbild der in der Wählerschaft bestehenden politischen Präferenzen.

- Keine Wahlkreisgeometrie: Durch die Verrechnung auf Wahlgebietsbasis besteht keine Möglichkeit der Manipulation von Wahlergebnissen durch Wahlkreiseinteilung im Interesse bestimmter Gruppen.

- Erforderliche Experten: Die für jedes Parlament notwendigen Experten können über Landeslisten besser abgesichert werden.

- Bessere Möglichkeiten für neue Parteien: Die Verhältniswahl ermöglicht neuen Parteien eher den parlamentarischen Zugang und verhindert ein Kartell der bestehenden Parteien.

- Verhinderung extremer politischer Umschwünge: In Verhältniswahlen ist es außerordentlich selten, dass sich extreme Veränderungen im Parteiensystem sehr schnell niederschlagen.7

2.2 Mehrheitswahlrecht

In sechs von 25 der westlichen Industrieländer wird derzeitig das Prinzip der Mehrheitswahl angewandt. Die Mehrheitswahl steht für ein Entscheidungsprinzip, welches unter Berufung des Prinzips der Einstimmigkeit die Mehrheit der abgegeben Stimmen entscheiden soll.8 Gemäß diesem Grundprinzip ist der Abgeordnete im Wahlkreis gewählt, der eine bestimmte Mehrheit auf sich vereinigt. Ein wesentliches Merkmal ist auch, dass die abgegebenen Stimmen für den oder die unterlegenen Kandidaten unberücksichtigt bleiben.

Im Gegensatz zur Verhältniswahl liegt ihr die Zielvorstellung zugrunde, bei Wahlen eine Mehrheitsbildung und eine Entscheidung über die politische Führung hervorzubringen und so eine Partei mittels parlamentarischer Mehrheitsbildung für die Regierung zu befähigen. Folglich besteht das angestrebte Ziel in der Etablierung einer Ein-Partei-Regierung. Die Hauptfunktion liegt daher in der Fähigkeit, eine regierungsfähige Mehrheit zu schaffen.

Es gibt verschiedene Formen der Mehrheitswahl: Qualifizierte Mehrheitswahl (spezifische Anzahl von Stimmen, zumeist 2/3 der abgegebenen Stimmen), absolute Mehrheitswahl (mehr als die Hälfte abgegebener Stimmen) und relative Mehrheitswahl (Kandidat mit höchster Stimmenanzahl gilt als gewählt).

Woyke Wichard hat sich hinsichtlich der Vorzüge und Auswirkungen des Mehrheitswahlrechts wie folgt geäußert:

- Verhütung der Parteienzersplitterung: Das System der relativen Mehrheit enthält eine versteckte „Sperrklausel“: Parteien, die die relative Mehrheit der Wählerstimmen nicht auf sich vereinigen können, scheiden automatisch aus. Minderheitenparteien haben daher nur durch mögliche Hochburgen die Chance, ein Mandat zu erlangen.
- Stabile Regierungen: Ein Mehrheitswahlsystem führt tendenziell zu Zweiparteiensystemen und somit zur Bildung stabiler Regierungen.
- Förderung politischer Mäßigung: Da die Wähler der Mitte eine Wahl entscheiden, sind die konkurrierenden Parteien gezwungen, sich in ihrer Programmatik an der gemäßigten Wählerschaft der Mitte zu orientieren.
- Förderung des Wechsels in der Regierungsausübung: Bereits kleine Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen können durch den Disproportionseffekt (nicht unbeachtliche Disproportion zwischen Stimmen und Mandaten, die die größere Partei bevorteilt) große Veränderungen an Mandaten auslösen.
- Personenwahl: Aufgrund der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise entsteht eine enge Verbindung zwischen Wähler und Kandidat. Der Wähler entscheidet bei seiner Stimmabgabe eher über Personen als über Parteien.
- Direkte Wahl der Regierung: Der Wähler entscheidet bei der Wahl unmittelbar über Regierung und Opposition, sodass nicht die Parteien in Koalitionsverhandlungen die Regierungsführung aushandeln.
- Unabhängigkeit des Abgeordneten gegenüber seiner Partei: Durch die direkte Wahl im Wahlkreis wahrt der Abgeordnete eine unmittelbare Verbindung zum Wähler.9

2.3 Bewertungskriterien

Im Folgenden werden Bewertungskriterien für Wahlsysteme vorgestellt. Diese basieren auf dem Bewertungskatalog von Eckhard Jesse von 1985. Ziel seines Katalogs ist es, Wahlsysteme im Allgemeinen zu bewerten. Zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl wird nicht näher unterschieden. Dies eignet sich für die vorliegende Arbeit, da die beiden Wahlsysteme grundlegend verglichen werden sollen. Weiterhin haben demokratische Wahlen, bzw. Wahlsysteme das Ziel der sinnvollen Umsetzung von Stimmenverteilung in Mandatssitze gemein, womit eine nähere Differenzierung der Wahltypen in diesem Fall für nicht notwendig erachtet wird.

Verständlichkeit und Einfachheit des Wahlverfahrens steigert die legitimierende Wirkung der Wahl. Das Wahlsystem soll für den Wähler einfach zu verstehen und zu handhaben sein.

Die Sinnvolle Zuordnung von Stimmen und Mandaten bedeutet, dass die Übertragung von Stimmen in Mandate dem Wähler einleuchtet, das Wahlergebnis nicht verfälscht und den Wählereinfluss sichert. Verfälschung bedeutet nicht, dass Stimmen- und Mandatsanteile voneinander abweichen, sondern dass ein unzureichend einleuchtender Zusammenhang zwischen der Mandatsverteilung und den Stimmen, die eine Partei errungen hat, besteht.

Ein weiteres Kriterium ist die Chance des Regierungswechsels. Das Wahlsystem sollte nicht so gestaltet sein, dass die Herrschaft einer Partei zementiert ist.

Die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten sollte gewährleistet sein, indem die Regierung handlungsfähig ist und eine schwache und zerstrittene Herrschaft ausbleibt. Das Kriterium der Repräsentation der politischen Richtungen sollte erfüllt sein, um der Integrations- und Legitimationsfunktion einer repräsentativen demokratischen Wahl nachzukommen.

Die Traditionelle Verankerung stellt dar wie stark das Wahlverfahren als solches im Bewusstsein der Bürger gefestigt ist. Die Bürger sollten dem Wahlsystem Vertrauen und Zufriedenheit entgegenbringen.10

Diese Kriterien dienen ebenso der Präzisierung des Begriffs „Gerechtigkeit“ anhand derer ich meine Fragestellung beantworte. Keinem Kriterium kommt eine gesonderte Bedeutung zu.

3. Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland

Im Folgenden wird das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Hierbei werden Kriterien wie die Historische Entwicklung, der Aufbau des Wahlsystems, das Parteiensystem und Wählerverhalten und die Reformdebatten in sowohl politischen und gesellschaftlichen Diskursen erörtert.

3.1 Historische Entwicklung

Revolutionäre Ereignisse in Frankreich 1848 weiteten sich schnell auf Deutschland aus, nachdem sich vorher in nur wenigen süddeutschen Ländern des Deutschen Bundes ein schwach ausgebildeter Konstitutionalismus ausgebildet hatte. In Deutschland galt zum Reichstag vor 1918 ein Mehrheitswahlrecht mit zweitem Wahlgang, falls im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit errungen hatte. Der Reichstag konnte den Reichskanzler nicht stürzen und der Reichskanzler war diesem gegenüber auch nicht verantwortlich. Korrekturen der Wahlkreiseinteilung unterblieben bis 1918, sodass die Wahlkreise unterschiedlich groß wurden. Von dem System dieser passiven Wahlkreisgeometrie profitierten die Konservativen sehr, währenddessen es der Sozialdemokratie schadete. Erst im August 1918 wurde für einen Teil städtisch geprägter Wahlkreise entschieden, die Mandate nach Proporz zu berechnen. Die SPD propagierte schon seit langem ein Verhältniswahlsystem, um zum einen ihre Benachteiligung zu mindern und zum anderen das Prinzip eines Gleichheitsgebots zu verwirklichen.11 Nach dem 1. Weltkrieg wurde sodann die Verhältniswahl eingeführt. So forderten in der Weimarer Republik die Verfassungsartikel 17 und 22 sowohl für die Reichstags- als auch für die Landes- und Kommunalwahlen12 die Verhältniswahl. Die Mandatsverteilung erfolgte in drei Schritten: Im ersten Zuteilungsverfahren wurden den Parteien für je 60 000 Stimmen in einem der 35 Wahlkreise ein Mandat zugesprochen; in einem zweiten Verfahren auf der Ebene der 17 Wahlkreisverbände führten überschüssige Stimmen zu weiteren Mandaten; in einem dritten Verfahren auf der Reichsliste bekamen die Parteien pro 60 000 Stimmen und für einen Rest von über 30 000 Stimmen erneut ein Mandat.

Es existierte keine Sperrklausel. Die reine Verhältniswahl führte zu einer Zersplitterung des Parteiensystems. 1920 betrug die Anzahl der Parteien noch 23, 1932 waren es bereits 42.13 Unter Anderem erschwerte die große Anzahl an Parteien im Parlament die Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit. Das Wahlsystem ist jedoch nur als ein Faktor, der zum Scheitern der Weimarer Republik beigetragen hat, anzusehen. Nach 1945 entbrannte ein heftiger Streit, ob und inwiefern das reine Verhältniswahlsystem den Untergang der Weimarer Republik antrieb.14 Das Grundgesetz hat unzählige Ableitungen aus der leidvollen historischen Erfahrung15 gezogen. Das Wahlrecht fand dort die geringfügigste Folgerung, obgleich es nicht wieder in der Verfassung verankert wurde, um Änderungen zukünftig zu erleichtern.

Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland konnten sich die Parteien im Parlamentarischen Rat über eine verfassungsmäßige Verankerung des Wahlsystems nicht einigen. Die CDU, CSU und DP (Deutsche Partei) setzten sich allein für ein mehrheitsbildendes Wahlsystem ein, während andere Parteien, insbesondere die SPD, für ein Verhältniswahlsystem eintraten.16 Anderen, kleineren Parteien drohte hinsichtlich des Mehrheitswahlsystems der parlamentarische Ausschluss. Die Reformversuche der CDU ein mehrheitsbildendes, die kleinen Parteien chancenlos machendes17 Wahlrecht einzuführen, scheiterten zum einen am Widerstand der öffentlichen Meinung und zum anderen an der SPD und FDP. Schließlich kam es zur Umsetzung des Kompromisses der SPD, nach welchem ein Teil der Abgeordneten nach relativer Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen gewählt wurde, der Mandatsteil jedoch nach dem Prinzip der Verhältniswahl berechnet werden sollte. Bis 1949 hatte jeder Wähler nur eine Stimme; reformiert wurde dies 1953. Fortan hatte jeder Wähler zwei Stimmen.

3.2 Aufbau des Systems

Nach Art. 38 GG werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das System der „personalisierten“ Verhältniswahl, welches in der Bundesrepublik Deutschland angewandt wird, versucht die Entscheidungsregel der Mehrheitswahl und das Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl zu kombinieren.18

Die eine Hälfte der Abgeordneten wird in 299 Einzelwahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, die andere Hälfte über Landeslisten der Parteien19.

Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Mit seiner Erststimme oder Personalstimme entscheidet er über den Wahlkreisabgeordneten. Die Wahl der Direktkandidaten ermöglicht dem Bürger einen Kandidaten zu wählen, zu dem er einen persönlichen Bezug hat. Die Wahlkreise werden gesetzlich festgelegt. Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen muss.20 Diese Bestimmung dient neben der allgemeinen Gleichheit der Wahl ebenso der Vermeidung von Überhangmandaten, die unter anderem von einer zu hohen Zahl an Wahlkreisen in einem Land verursacht werden können. Zur Wahlkreiseinteilung spricht die Wahlkommission dem Gesetzgeber Empfehlungen aus.

[...]


1 Vgl. Nohlen, Dieter (2014): „Wahlrecht und Parteiensystem. Zur Theorie und Empirie der Wahlsysteme.“, S. 67.

2 ebd., S. 67.

3 Vgl. ebd., S. 235

4 Vgl. Bredthauer, Rüdiger(1973): „Das Wahlsystem als Objekt von Politik und Wissenschaft. Die Wahlsystemdiskussion in der BRD 1967/68 als politische und wissenschaftliche Auseinandersetzung.“, S. 21

5 Vgl. a.a.O., Nohlen, S. 155

6 Vgl. Wichard, Woyke (1994): „Stichwort: Wahlen.“, S. 31.

7 Vgl. ebd., S. 37.

8 Vgl. ebd., S. 28.

9 Vgl. ebd., S. 36f.

10 Vgl. Jesse, Eckhard (1985): „Wahlrecht zwischen Kontinuität und Reform.“, S. 45

11 Vgl. Jesse, Eckhard (1988): „Wahlen. Bundesrepublik Deutschland im Vergleich.“, S. 48ff.

12 Vgl. Wichard, Woyke (1994): „Stichwort: Wahlen.“, S. 45.

13 Vgl. ebd., S. 45f.

14 Vgl. a.a.O., Jesse, S.52.

15 ebd., S. 53.

16 Vgl. Wichard, Woyke (1994): „Stichwort: Wahlen.“, S. 46.

17 ebd., S. 49.

18 Nohlen, Dieter (2014): „Wahlrecht und Parteiensystem“, S. 368.

19 Rudzio, Wolfgang (2015): „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland.“, S. 176.

20 Vgl. Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag. Der Bundeswahlleiter. http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/index.html (2015).

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Verhältniswahlsystem und Mehrheitswahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im Vergleich. Welches Wahlsystem ist "gerechter"?
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)
Note
1,7
Jahr
2015
Seiten
30
Katalognummer
V320847
ISBN (eBook)
9783668200661
ISBN (Buch)
9783668200678
Dateigröße
1006 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wahl, Politik, Wahlsystem, Demokratie, Deutschland, Großbritannien, Verhältniswahlrecht, Mehrheitswahlrecht
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Verhältniswahlsystem und Mehrheitswahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im Vergleich. Welches Wahlsystem ist "gerechter"?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320847

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Verhältniswahlsystem und Mehrheitswahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im Vergleich. Welches Wahlsystem ist "gerechter"?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden