Die politischen Stiftungen - Wertvolle Institutionen oder nur teure Parteienwerkzeuge?


Seminar Paper, 2004

30 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Politische Stiftungen – Nützliche Institutionen oder nur teure und undurchsichtige Mogelpackungen?

B. Die parteinahen Stiftungen
I. Die Stiftungen
1. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)
2. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)
3. Hans-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)
4. Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS)
5. Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (HBS)
6. Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (RLS)
II. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
III. Abgrenzung

C. Ziele und Aufgaben der parteinahen Stiftungen
1. Politische Bildungsarbeit
2. Studienförderung
3. Forschung
4. Internationale Arbeit

D. Finanzierung der parteinahem Stiftungen
I. Öffentliche Finanzierung
II. Private Finanzierung
1. Fonds und Spenden
2. Teilnahmegebühren
3. Sonstige Einnahmen
III. Öffentliche Kontrolle

E. Fazit

Literatur-, Internetverzeichnis und Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Politische Stiftungen – Nützliche Institutionen oder nur teure und undurchsichtige Mogelpackungen?

Wenn es um die wissenschaftliche Beratung der Politik geht, kann man auf Anhieb sehr viele interne und externe Anbieter dieser Dienstleistungen benennen, aber keiner dieser Beratungsdienstleister steht so unter Beobachtung der Öffentlichkeit und staatlicher Kontrollinstitutionen, wie die parteinahen Stiftungen.

In der Vergangenheit gab es viele Probleme durch die eng vernetzten Strukturen zwischen Parteien und ihren Stiftungen, welche aber durch Gesetzesänderungen, z.B. im Parteiengesetz (PartG) und auch durch Selbstverpflichtungen der parteinahen Stiftungen weitestgehend behoben werden sollten. Ist aber nicht die Mitwirkung vieler gedienter Parteimitglieder in den Entscheidungsgremien der Stiftungen, welche maßgeblichen Einfluss auf die politische und gesellschaftliche Arbeit der Stiftungen nehmen, und dadurch das Bild der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Stiftungen verzerren, ein Indiz für eine Abhängigkeit der Stiftungen von ihrer Partei und umgekehrt?

Fördern diese und andere Voraussetzungen nicht die Verkrustung des Parteiensystems insgesamt, und sind daher eine Gefahr für den Pluralismus?

Gibt es nicht Anzeichen einer Bevorteilung der politischen Stiftungen durch politische Eingriffe, besonders in finanzieller Hinsicht? Nutzen die Parteien „ihre Stiftungen“ nicht als „Außenstellen“, um für ihre Politik zu werben und eigene Kader zu rekrutieren und auszubilden?

Die Stiftungen erhalten aufgrund vieler für die Gesellschaft „wertvoller Aufgaben“ finanzielle Mittel aus den öffentlichen Kassen, doch sind diese überhaupt legitim aufgrund der Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern? Könnten diese Mittel nicht doch unbemerkt für den Wettbewerb der Parteien untereinander zweckentfremdet werden, und können diese durch die Stiftung übernommenen Aufgaben nicht auch von anderen Trägern ausgeführt werden?

Werden nicht nur die von der finanziellen Förderung begünstigten Parteien, besser gesagt ihre Stiftungen, durch das System gestärkt? Ist es in Zeiten knapper Kassen nicht angesagt, diese indirekten Subventionen abzubauen und auf andere bestehende Träger zu verteilen, die diese vielleicht nötiger hätten und trotzdem die Aufgaben besser erledigen könnten?

Auf diese und weitere Fragen werde ich in dieser Hausarbeit eingehen und versuchen sie zu beantworten. Ich möchte aber gleichzeitig auch in aller Kürze die sechs großen parteinahen Stiftungen vorstellen und ihre Arbeit im System der Bildungs- und Forschungsträger unserer Republik hervorheben.

B. Die parteinahen Stiftungen

I. Die Stiftungen

1. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert war 1. demokratisch gewählter deutscher Reichspräsident 1919-1925.

Die FES ist die parteinahe Stiftung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Sie wurde 1925 nach Eberts Tod gegründet, 1933 von den Nationalsozialisten verboten und 1947 wiederbegründet. Ihr Sitz ist in Bonn.[1]

2. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)

Konrad Adenauer (1876-1967) war der 1. Bundeskanzler der BRD und Mitbegründer der CDU.

Die KAS ist eine politische Stiftung, die bundesweit in zwei Bildungszentren und 21 Bildungswerken aktiv ist. Sie ging 1964 aus der 1956 gegründeten „Gesellschaft für christlich-demokratische Bildungsarbeit hervor. Sie steht der Christlich Demokratischen Union (CDU) nahe. Ihr Hauptsitz befindet sich Sankt Augustin.[2]

3. Hans-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)

Hans Seidel (1901-1961) war ehemaliger Ministerpräsident im Bundesland Bayern.

Die Hans Seidel Stiftung wurde kurz nach dem Tod des Namensgebers 1966 in München gegründet. Sie steht der Christlich Sozialen Union (CSU) nahe. Ehr Hauptsitz befindet sich in München.[3]

4. Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS)

Friedrich Naumann (1860-1919) war Mitglied des Reichstages im Deutschen Reich von 1871 und Mitglied in der Nationalversammlung von 1919. Naumann war 1. Vorsitzender der neu gegründeten Deutschen Demokratischen Partei (DDP).

Die Friedrich-Naumann-Stiftung ist eine Stiftung privaten Rechts, welche der Freien Demokratischen Partei (FDP) als Stiftung nahe steht. Sie wurde 1958 gegründet. Ihr Sitz ist in Potsdam.[4]

5. Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (HBS)

Heinrich Böll (1917-1985) gehört zu den bedeutendsten deutschen Schriftstellern des 20. Jahrhunderts und arbeitete auch ah linksdemokratischer Journalist. Er erhielt 1972 den Literaturnobelpreis.

Die Gründung Heinrich-Böll-Stiftung wurde 1996 auf dem Bundesparteitag von Bündnis90/Die Grünen in Mainz durch die Planung einer Fusion mehrerer Einzelstiftungen aus dem Umfeld der Partei in die Wege geleitet Am 01.07.1997 nahm sie dann als parteinahe Stiftung der Partei ihre Arbeit auf. Ihr Sitz sind die Hackeschen Höfe im Herzen Berlins.[5]

6. Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (RLS)

Rosa Luxemburg (1871-1919) war eine leidenschaftliche und überzeugende Kritikerin des Kapitalismus und Mitbegründerin der KPD.

Die RLS ist aus dem 1990 in Berlin gegründeten Verein „Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V." entstanden. 1996 wurde sie unter ihrem jetzigen Namen von der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) als bundesweit tätige parteinahe Stiftung anerkannt. Ihr Sitz ist in Berlin.[6]

II. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Die gemeinnützigen parteinahen Stiftungen sind aus juristischer Sicht, mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung, gar keine Stiftungen, sondern eingetragene Vereine. Mit den Vorschriften des Vereinsrechts (BGB) werden bei ihnen Stiftungsstrukturen simuliert. Als eingetragene Vereine müssen die Mitglieder, meist zwischen 40 und 100 satzungsgemäß festgelegte Mitglieder, in der Mitgliederversammlung einen Vorstand wählen.[7] Der Vorstand ist das höchste Gremium der Stiftung. Die Mitglieder vertreten aber nicht wie bei einer Privatstiftung ihre eigenen Interessen, sondern agieren als Treuhänder des Stifterwillens. Sie müssen die Dauerhaftigkeit der Vermögensbindung an den Stifterwillen garantieren. Diese Dauerhaftigkeit ist in ihren Satzungsvorschriften festgelegt, die nur schwerlich geändert werden können.[8]

Die FNS ist nach ihrer Rechtsform eine Stiftung privaten Rechts.[9]

Bei ihr ist das höchste Organ das auf 6 Jahre gewählte, aus 29 Mitgliedern bestehende Kuratorium, welches die Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes überwachen und ihn beraten soll. Außerdem hat es die vom Vorstand vorgeschlagene mittel- und langfristige Planung der Stiftungsarbeit und deren Finanzierung zu genehmigen. Die FNS unterliegt als Stiftung des privaten Rechts der Stiftungsaufsicht.

Wenn man einen Blick in die Mitgliederlisten (Verein, Vorstände, Kuratorium) der parteinahen Stiftungen wirft, wird man unweigerlich feststellen, dass diese überwiegend durch Mitglieder, besonders die „verdienter" Mitglieder, der der jeweiligen Stiftung nahe stehenden Partei geprägt sind. Abgeordnete, amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder und Parteifunktionäre dominieren in allen Organen der Stiftungen, z.B, Prof. Dr. Roman Herzog, Bundespräsident a.D., Vorsitzender des Kuratoriums der KAS oder Dr. Gregor Gysi und Dr. Lothar Bisky (MdL), ehemalige Parteivorsitzende der PDS, jetzt Mitglieder im Kuratorium der RLS. Trotzdem haben die Stiftungen den Anspruch an sich selbst ihre Aufsichts- und Vertretungsorgane, sowie Geschäftsführer, etc. in eigener Verantwortung unabhängig von der Partei zu bestimmen. Hervorgehobene amtierende Parteimitglieder, wie Mitglieder der geschäftsführenden Bundes- und Landesverbände oder Fraktionsfunktionäre der Parteien dürfen innerhalb der Stiftung keine vergleichbaren Funktionen innehaben, um eine unbeabsichtigte Verletzung der Unabhängigkeit der Stiftung nie zu riskieren.[10]

Die Vorstände und Kuratorien bestehen aber nicht nur aus Politikern der nahe stehenden Partei, sondern auch aus Vertretern der Wirtschaft, Kunst und Kultur, Angehörigen von nahe stehenden Organisationen, Journalisten, Wissenschaftler, etc, die aber nur einen kleinen Anteil der Mitglieder und Verantwortlichen innerhalb der Stiftungen ausmachen.

III. Abgrenzung

Die parteinahen Stiftungen haben in ihren Satzungen die Unabhängigkeit von den ihren nahe stehenden Parteien festgeschrieben. Trotzdem orientieren sie sich bei ihren Aufgaben und ihrer Arbeit insgesamt an den Grundwerten dieser ihnen nahe stehenden Partei, z.B. die RLS den Grundwerten des demokratischen Sozialismus der PDS. Diese Stiftungen dürfen aber niemals direkt für die jeweilige Partei tätig werden, sondern müssen ein Angebot an alle Bürger in unserer Gesellschaft erstellen. Dadurch kann es zum Konflikt kommen, denn teilweise stehen die Organisationen sich sehr nahe, müssen aber trotzdem ihre Unabhängigkeit voneinander in der Öffentlichkeit beweisen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Problematik in seinem Urteil über die öffentliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen von 1986 erkannt, diese Art der Zusammenarbeit zwischen Partei und ihrer" Stiftung aber legitimiert.[11] Es ist also legitim, dass die Parteien den ihren nahestehenden Stiftungen ihre inhaltlichen Schwerpunkte vorgeben können und damit zu ihrem Vorteil arbeiten können. Diese Zusammenarbeit darf aber nicht so weit gehen, dass die Stiftungen ihren Parteien Geld- und Sachleistungen erbringen, indem sie z.B. im Auftrag der Partei Tätigkeiten durchführen, die an sich die Partei selbst wahrnehmen müsste. Solche Tätigkeiten würden auch gegen die Satzungsvorschriften der Stiftungen im Hinblick auf die Verwendung öffentlicher und privater Zuwendungen und Spenden verstoßen, was in der Vergangenheit öfters der Fall war.[12] Da die Stiftungen sich heute aber zu mehr Transparenz verpflichtet haben, z.B. in Cadenabbia 1999, und auch die Prüfungen der Mittelverwendung durch die zuständigen Ministerien und der Rechnungshöfe verbessert wurden, werden die Stiftungen und ihre Parteien ein ureigenes Interesse haben, sich an die Vorschriften und Satzungen zu halten.

[...]


[1] Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung, Über die Friedrich-Ebert-Stiftung, http://www.fes.de/indexnav.html

[2] Vgl. Konrad-Adenauer-Stiftung, Stiftung, Wir über uns,

http://www.kas.de/stiftung/wir_ueber_uns/6_webseite.html

[3] Vgl. Hans-Seidel-Stiftung, Geschichte, http://www.hss.de/1658.shtml

[4] Vgl. Friedrich-Naumann-Stiftung, Stiftung, Fakten

http://vww.fnst.de/webcom/show_article.php/_c-688/_nr-1/_lkm-647/i.html

[5] Vgl. Heinrich-Böll-Stiftung, Stiftung, Geschichte, http://www.boell.de/

[6] Vgl. Rosa-Luxemburg-Stiftung, Stiftung, http://www.rosalux.de/cms/index.php?stiftung

[7] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung - Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik

Norbert Lepszy - Politische Stiftungen (4. Aufgaben und Arbeit der politischen Stiftungen)

http://www.bpb.de/wissen/00535353734752910608864644565424,4,0,Politische_Stiftungen. html#art4

[8] Vgl. Wikepedia – Die freie Enzyklopädie – Stiftungen (Deutschland) (siehe Anlage 1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_%28Deutschland%29

[9] Vgl. Henning von Vieregge, S.31 „Parteistiftungen", Baden-Baden 1977, Nomos Verlagsgesellschaft

[10] Vgl. Gemeinsame Erklärung der KAS, FES, FNS, HSS und HBS, Zweiter Abschnitt Punkt 3,

Cadenabbia, 1999

[11] Vgl. Bundesverfassungsgericht 2 BvG 5/83

[12] Vgl. „Bericht zur Neuordnung der Parteienfinanzierung – Vorschläge der vom Bundespräsidenten berufenen Sachverständigen-Kommission“, Bundesanzeiger 1983

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Die politischen Stiftungen - Wertvolle Institutionen oder nur teure Parteienwerkzeuge?
College
University of Lüneburg  (Institut für Sozialwissenschaften)
Course
Seminar
Grade
1,7
Author
Year
2004
Pages
30
Catalog Number
V32100
ISBN (eBook)
9783638329057
File size
585 KB
Language
German
Keywords
Stiftungen, Wertvolle, Institutionen, Parteienwerkzeuge, Seminar
Quote paper
Thomas Heldberg (Author), 2004, Die politischen Stiftungen - Wertvolle Institutionen oder nur teure Parteienwerkzeuge?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32100

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die politischen Stiftungen - Wertvolle Institutionen oder nur teure Parteienwerkzeuge?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free