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Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB (BilMoG) und IFRS

Titel: Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB (BilMoG) und IFRS

Bachelorarbeit , 2010 , 76 Seiten , Note: 2,7

Autor:in: Annina Grau (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Verlauf dieser Arbeit soll die Problematik der immateriellen Vermögenswerte diskutiert werden. Dabei wird sowohl auf die Regelungen des deutschen Handelsrechts als auch auf die der internationalen Rechnungslegung eingegangen.

Zunächst wird allerdings nur auf die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht eingegangen. Wichtig ist hierbei, dass als erstes die Funktionen des Jahresabschlusses nach deutschem Handelsrecht festgehalten werden. Des Weiteren werden die immateriellen Vermögensgegenstände wie sie nach § 266 Abs. 2 A I HGB gegliedert sind definiert. Im nächsten Schritt wird auf die Besonderheiten der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände eingegangen. Hierbei wird die Problematik der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten tiefgründiger erläutert, da dies eines der Hauptprobleme ist, das bei der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen auftritt.

Als nächstes folgt eine Erläuterung zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangsangaben der immateriellen Vermögensgegenstände. Dabei wird hauptsächlich auf die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände, sowie auf den Geschäfts- oder Firmenwert eingegangen, da diese beiden Posten die meisten Probleme in Bezug auf ihre Bilanzierung bergen.

Im Rahmen der IFRS werden zunächst die Funktionen eines Jahresabschlusses nach IFRS dargestellt. Dann werden die Begriffe der Immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts erläutert. Dazu ist erforderlich, dass zunächst geklärt werden muss, was nach IFRS einen Vermögenswert generell ausmacht.

Im Rahmen der Erläuterungen zum Ansatz der immateriellen Vermögenswerte wird wiederum auf die Forschungs- und Entwicklungskosten eingegangen. In diesem Abschnitt wird der Problematik jedoch kein separater Unterpunkt gewidmet, da die Hauptprobleme bereits bei der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht diskutiert wurden. Es wird lediglich auf die abweichenden Regelungen eingegangen.

Unter dem Punkt 4 „Kritische Würdigung“ sollen dann die in der Arbeit erlangten Erkenntnisse mit kritischem Hintergedanken zusammengefasst werden. Dabei soll vor allem auch auf die Unterschiede zwischen deutschem Handelsrecht und internationalem Recht eingegangen werden und diskutiert werden, ob die Informationsfunktion tatsächlich durch die Änderungen im deutschen Handelsrecht gestärkt wurde.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 PROBLEMSTELLUNG

2 RECHNUNGSLEGUNG NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT

2.1 FUNKTIONEN DES JAHRESABSCHLUSSES NACH HGB

2.2 DEFINITION IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

2.2.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

2.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

2.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert

2.2.4 Geleistete Anzahlungen

2.3 BESONDERHEITEN BEI SELBST GESCHAFFENEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN

2.3.1 Grundsätzliches

2.3.2 Begriff und Abgrenzung von Forschung und Entwicklung

2.4 ANSATZ

2.4.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

2.5 BEWERTUNG

2.5.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.5.1.1 Zugangsbewertung

2.5.1.2 Folgebewertung

2.5.2 Geschäfts- oder Firmenwert

2.5.2.1 Zugangsbewertung

2.5.2.2 Folgebewertung

2.6 AUSWEIS / ANGABEN IM ANHANG

2.6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.6.2 Geschäfts- oder Firmenwert

2.7 LATENTE STEUERN

2.7.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

3 RECHNUNGSLEGUNG NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)

3.1 FUNKTION DES JAHRESABSCHLUSSES NACH IFRS

3.2 BEGRIFF DES VERMÖGENSWERTES

3.3 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

3.4 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

3.5 ANSATZ

3.5.1 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

3.5.2 Geschäfts- oder Firmenwert

3.6 BEWERTUNG

3.6.1 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

3.6.1.1 Erstbewertung

3.6.1.2 Folgebewertung

3.6.2 Geschäfts- oder Firmenwert

3.6.2.1 Erstbewertung

3.6.2.2 Folgebewertung

3.7 AUSWEIS/ANGABEN IM ANHANG

3.7.1 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

3.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

3.8 LATENTE STEUERN

3.8.1 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

3.8.2 Geschäfts- oder Firmenwert

4 KRITISCHE WÜRDIGUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände unter dem Einfluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Vergleich zu den International Financial Reporting Standards (IFRS), mit dem Ziel, die Auswirkungen auf die Informationsfunktion und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu analysieren.

  • Regelungen des deutschen Handelsrechts nach dem BilMoG
  • Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Bewertung und Ausweis von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
  • Behandlung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts

Auszug aus dem Buch

2.3.2 Begriff und Abgrenzung von Forschung und Entwicklung

Forschung wird in § 255 Abs. 2a Satz 3 HGB definiert als die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können.

Entwicklung hingegen ist gemäß § 255 Abs. 2a Satz 2 HGB die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Unter dem Begriff „Güter“ kann man Materialien, Produkte, geschützte Rechte oder auch ungeschütztes Know-how oder Dienstleistungen verstehen, während unter den Begriff „Verfahren“ neben den typischen Produktions- und Herstellungsverfahren auch entwickelte Systeme fallen.11

Die Entwicklungskosten zählen nach § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB zu den Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes, mit denen der immaterielle Vermögensgegenstand in der Bilanz angesetzt werden darf. Forschungskosten hingegen dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB nicht aktiviert werden. Sie sind als Aufwand in der Periode zu erfassen in der sie angefallen sind. Das kommt daher, dass die Vermögensgegenstandseigenschaft des Forschungsergebnisses regelmäßig sehr unsicher ist.12

Zusammenfassung der Kapitel

1 PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte als Werttreiber und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Bilanzierung sowie die Zielsetzung der Arbeit.

2 RECHNUNGSLEGUNG NACH DEUTSCHEM HANDELSRECHT: Detaillierte Darstellung der handelsrechtlichen Vorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere der Aktivierung selbst geschaffener Werte und der Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung nach BilMoG.

3 RECHNUNGSLEGUNG NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS): Analyse der internationalen Rechnungslegungsvorschriften, Definitionen von Vermögenswerten und deren Ansatz- sowie Bewertungskriterien im Vergleich zum HGB.

4 KRITISCHE WÜRDIGUNG: Zusammenfassende kritische Betrachtung, ob die durch das BilMoG eingeführten Änderungen die Informationsfunktion und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen tatsächlich verbessert haben.

Schlüsselwörter

Immaterielle Vermögensgegenstände, BilMoG, IFRS, Aktivierungswahlrecht, Entwicklungskosten, Forschungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert, Handelsbilanz, Zugangsbewertung, Folgebewertung, Impairment Test, Informationsfunktion, Gläubigerschutz, Stetigkeitsgebot, Latente Steuern

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach dem deutschen Handelsrecht (in der Fassung des BilMoG) und stellt diese den internationalen Regelungen nach den IFRS gegenüber.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die zentralen Felder umfassen den Ansatz und die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Werte, die schwierige Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen sowie die spezifische Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?

Ziel ist es zu untersuchen, ob die Modernisierung des deutschen Bilanzrechts (BilMoG) durch die Angleichung an internationale Standards tatsächlich die Informationsfunktion des Jahresabschlusses für externe Adressaten gestärkt hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die auf der Auswertung aktueller Gesetzestexte (§§ 246 ff. HGB), Rechnungslegungsstandards (IAS 38, IFRS 3) und der einschlägigen Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Blöcke: Erstens die detaillierte Darstellung der handelsrechtlichen Vorgaben und zweitens die Diskussion der IFRS-Regelungen, wobei jeweils Ansatz, Bewertung, Ausweis und latente Steuern für die betrachteten Posten erläutert werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind: Immaterielle Vermögenswerte, BilMoG, IFRS, Aktivierungswahlrecht, Entwicklungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert und Informationsfunktion.

Warum ist die Trennung von Forschung und Entwicklung so bedeutend?

Die Trennung ist entscheidend, da nach deutschem Recht und IFRS nur Entwicklungskosten unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden dürfen, während Forschungskosten zwingend als Aufwand in der Periode erfasst werden müssen.

Wie unterscheidet sich die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts zwischen HGB und IFRS?

Während der Geschäfts- oder Firmenwert nach HGB planmäßig über eine betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird, ist er nach IFRS ausschließlich einem jährlichen Impairment Test (Werthaltigkeitstest) zu unterziehen.

Welche Rolle spielt die Ausschüttungssperre bei immateriellen Werten?

Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB dient dem Gläubigerschutz; sie verhindert, dass unsichere Vermögensvorteile aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Werte als Dividende ausgeschüttet werden.

Was ist das Ergebnis der kritischen Würdigung?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Vergleichbarkeit und Informationsfunktion zwar theoretisch steigen sollten, dies in der Praxis jedoch durch bilanzpolitische Gestaltungsspielräume bei der Schätzung von Nutzungsdauern und der Aktivierung von Entwicklungskosten eingeschränkt bleibt.

Ende der Leseprobe aus 76 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB (BilMoG) und IFRS
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Veranstaltung
Prüfungswesen
Note
2,7
Autor
Annina Grau (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
76
Katalognummer
V321238
ISBN (eBook)
9783668209596
ISBN (Buch)
9783668209602
Sprache
Deutsch
Schlagworte
immaterielle vermögensgegenstände bilmog ifrs
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Annina Grau (Autor:in), 2010, Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB (BilMoG) und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321238
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  76  Seiten
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