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Die Verordnung Nr. 1/2003 - Das neue EG- Kartellverfahrensrecht

Ein allgemeiner Überblick

Title: Die Verordnung Nr. 1/2003 - Das neue EG- Kartellverfahrensrecht

Term Paper (Advanced seminar) , 2004 , 20 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Patrick Gageur (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Am 16.12.2002 hat der Rat der Europäischen Union eine neue Durchführungsverordnung1 zu den Artikeln 81 und 82 EGV verabschiedet. Diese neue Verordnung wird am 1.5.2004 die alte Verordnung 17/62 ersetzen und die Anwendung des EG- Kartellrechts wesentlich verändern. Durch die neue Durchführungsverordnung soll das bisher gelte nde zentralisierte Anmeldungs- und Genehmigungssystem durch ein Legalausnahmesystem ersetzt werden. 2 In Zukunft sind somit alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV freigestellt, wenn die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllt sind.3 Dieser Systemwechsel ist nach der Begründung der Kommission4 notwendig, da das bisherige zentralisierte System nicht mehr im Stande ist, eine wirksame Überwachung bei möglichst einfacher Verwaltungskontrolle 5 zu gewährleisten. Eine einfache Verwaltungskontrolle war von Anfang an nicht möglich, da ausschließlich die Kommission für die Einzelfreistellungen zuständig war.6 Neben dem Übergang zu einem System der Legalausnahme erfolgt durch die neue Verordnung eine Dezentralisierung der Rechtsanwendung. Weiterhin wird der Vorrang des europäischen Kartellrechts gestärkt und die Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erweitert.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundsätze

2.1 Übergang zum System der Legalausnahme

2.2 Beweislastverteilung

2.3 Vorrangregelung des EG- Kartellrechts

3. Die Befugnisse der Kommission

3.1 Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen

3.2 Einstweilige Maßnahmen

3.3 Verpflichtungszusagen

3.4 Feststellung der Nichtanwendbarkeit

4. Befugnisse der nationalen Wettbewerbs-

5. Zusammenarbeit der einzelnen Behörden

5.1 Zusammenarbeit zwischen Kommission und den

5.2 Informationsaustausch

5.3 Aussetzung und Einstellung des Verfahrens

5.4 Beratender Ausschuss

5.5 Zusammenarbeit der Kommission mit Gerichten der

5.6 Einheitliche Anwendung des Kartellrechts

6. Ermittlungsbefugnisse und Sanktionen

6.1 Untersuchungen bestimmter Wirtschaftszweige

6.2 Auskunftsverlangen

6.3 Nachprüfungsbefugnisse

6.3.1 Nachprüfungen bei Unternehmen und

6.3.2 Nachprüfungen in anderen Räumlichkeiten

6.3.3 Genehmigung der Nachprüfung durch nationale

6.4 Geldbußen und Zwangsgelder

7. Sonstige Bestimmungen

8. Schlussbemerkung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die zentralen Änderungen durch die Verordnung Nr. 1/2003 im europäischen Kartellrecht, insbesondere den Übergang von einem zentralisierten Genehmigungssystem zu einem Legalausnahmesystem sowie die Dezentralisierung der Rechtsanwendung.

  • Systemwechsel von Anmeldungs- zu Legalausnahmesystem
  • Dezentralisierung der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts
  • Erweiterte Befugnisse der Kommission bei Untersuchungen und Sanktionen
  • Neugestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kommission, nationalen Behörden und Gerichten
  • Verhältnis zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht

Auszug aus dem Buch

2.1 Übergang zum System der Legalausnahme

Nach dem alten Anmeldungs- und Genehmigungssystem sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb und den zwischenstaatlichen Handel spürbar beschränken, nach Art. 81 Abs. 1 EGV verboten und nach Abs. 2 nichtig, wobei das Verbot in Art. 81 Abs. 1 EGV nicht anwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllt sind. Die Kommission kann dann eine Freistellung erlassen, wobei eine solche Freistellungsentscheidung eine Anmeldung der Vereinbarung bei der EU-Kommission voraussetzt, solange keine Gruppenfreistellungsverordnung eingreift.

Die Kernbestimmung des Systemwechsels ist in Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 1/2003 geregelt. Erfüllen demnach wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. Art. 81 Abs. 1 EGV die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV, so sind sie in Zukunft ohne vorherige Entscheidung der Kommission erlaubt. Aufgrund dieser Änderung ist Art. 81 Abs. 3 EGV somit zukünftig unmittelbar anwendbar und ein Freistellungsakt ist nicht mehr erforderlich. Diese Änderung hat insbesondere aus Deutschland heftige Kritik hervorgerufen, da schon der Wortlaut des Art. 81 Abs. 3 EGV nicht self-executing sei, sondern eines gestaltenden Rechtsakts bedürfe. Durch die neue Verordnung sind die Unternehmen, nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte selbst ermächtigt und verpflichtet, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllt sind und die Vereinbarung somit ex tunc rechtmäßig und wirksam ist. Durch den Systemwechsel entfällt das bisherige Freistellungsmonopol der Kommission und die Wettbewerbskontrolle wird stärker auf die nationalen Kartellbehörden und Gerichte verlagert. Eine selbständige Beurteilung, wann die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllt sind, setzt jedoch einen hinreichend klaren und deutlichen Rechtsrahmen voraus. Dieser Rechtsrahmen soll zukünftig durch neue Gruppenfreistellungsverordnungen sowie Bekanntmachungen und Leitlinien konkretisiert werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Beschreibt den Systemwechsel vom zentralen Anmeldungs- zum Legalausnahmesystem ab 2004 und die damit einhergehende Dezentralisierung.

2. Grundsätze: Erläutert die Kernpunkte des Systemwechsels, die neue Beweislastverteilung sowie den Anwendungs- und Durchsetzungsvorrang des EG-Kartellrechts.

3. Die Befugnisse der Kommission: Detaillierte Darstellung der Befugnisse zur Abstellung von Zuwiderhandlungen, einstweiligen Maßnahmen, Verpflichtungszusagen und deklaratorischen Entscheidungen.

4. Befugnisse der nationalen Wettbewerbs- Behörden und Gerichte: Behandelt die neue aktive Rolle nationaler Instanzen bei der direkten Anwendung von Art. 81 und 82 EGV.

5. Zusammenarbeit der einzelnen Behörden durch die Dezentralisierung des Kartellrechts: Analysiert den Aufbau eines europäischen Behördennetzwerks und den Informationsaustausch zwischen den Instanzen.

6. Ermittlungsbefugnisse und Sanktionen: Erörtert die verschärften Untersuchungsinstrumente, Nachprüfungsbefugnisse und die Struktur der Geldbußen und Zwangsgelder.

7. Sonstige Bestimmungen: Beleuchtet Fragen zur Gruppenfreistellung und zur Entziehung von Rechtsvorteilen durch nationale Behörden.

8. Schlussbemerkung: Resümiert die Auswirkungen der Reform hinsichtlich Effizienzgewinnen gegenüber der Gefahr steigender Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Schlüsselwörter

Verordnung 1/2003, Europäisches Kartellrecht, Legalausnahmesystem, Art. 81 EGV, Art. 82 EGV, Wettbewerbsbehörden, Kommission, Dezentralisierung, Nachprüfungsbefugnisse, Geldbußen, Zwangsgelder, Rechtsunsicherheit, Wettbewerbskontrolle, Kartellverbot, EG-Wettbewerbsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit bietet einen Überblick über die Durchführungsverordnung Nr. 1/2003 und die damit verbundene grundlegende Reform des europäischen Kartellrechts.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Die Untersuchung konzentriert sich auf den Systemwechsel bei Freistellungen, die Dezentralisierung der Rechtsanwendung und die erweiterten Ermittlungs- sowie Sanktionsbefugnisse der Kommission.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Auswirkungen der VO 1/2003 auf die Praxis der Kartellrechtsanwendung durch Kommission, nationale Behörden und Gerichte zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse und Auswertung einschlägiger Rechtsquellen, einschließlich der Verordnungstexte und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Welche Inhalte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der neuen Grundsätze, die erweiterten Befugnisse der Kommission, die Rolle nationaler Behörden, Mechanismen der Zusammenarbeit im Behördennetzwerk sowie die verschärften Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "Legalausnahmesystem", "Dezentralisierung", "Europäisches Kartellrecht" und "Kommissionsbefugnisse".

Warum wird der Wegfall des Anmeldesystems kritisiert?

Die Kritik entzündet sich an der potenziell steigenden Rechtsunsicherheit für Unternehmen, da diese künftig selbst beurteilen müssen, ob eine Vereinbarung die Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt.

Welche Rolle spielen die nationalen Gerichte nach der Reform?

Nationale Gerichte sind nun direkt zur Anwendung der Artikel 81 und 82 EGV ermächtigt und verpflichtet, was ihre Rolle in der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erheblich stärkt.

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Details

Title
Die Verordnung Nr. 1/2003 - Das neue EG- Kartellverfahrensrecht
Subtitle
Ein allgemeiner Überblick
College
University of Applied Sciences Trier
Grade
1,3
Author
Patrick Gageur (Author)
Publication Year
2004
Pages
20
Catalog Number
V32167
ISBN (eBook)
9783638329552
ISBN (Book)
9783638862400
Language
German
Tags
Verordnung Kartellverfahrensrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Patrick Gageur (Author), 2004, Die Verordnung Nr. 1/2003 - Das neue EG- Kartellverfahrensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32167
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