Robert Nozick und Arthur Schopenhauer. Zwei „Ultraminimalstaatler“ im Vergleich


Trabajo Escrito, 2011

24 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung/Abstract

1. Einleitung

2. Robert Nozicks „Anarchie, Staat, Utopia“
2.1 „Anarchie, Staat, Utopia“
2.2 Naturzustand nach Locke und Nozicks Menschenbild
2.3 Nozicks Staatsableitung- Vom Naturzustand zum Minimalstaat

3. Arthur Schopenhauers „Parerga und Paralipomena“
3.1 „Parerga und Paralipomena“
3.2 Schopenhauers Menschenbild – Naturzustand nach Hobbes
3.3 Staatsauffassung Schopenhauers

4. Berührungspunkte zwischen Nozick und Schopenhauer

Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung/Abstract

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die beiden Philosophen Robert Nozick und Arthur Schopenhauer Berührungspunkte in ihren Ansichten aufweisen, wie ein Staat beschaffen sein sollte. Den Ausgangspunkt für die Untersuchung liefert hier das Schlüsselzitat von Gérard Bökenkamp, dass beide als Ultraminimalstaatler anzusehen sind. Bezug nehmend auf die Werke Anarchie, Staat, Utopia (1974) von Nozick und Parerga und Paralipomena (1851) von Schopenhauer wird diese Behauptung untersucht und die Ergebnisse in einem Vergleich dargestellt. Mit der Feststellung, dass sie durchaus als Ultraminimalstaatler anzusehen sind, sie aber verschiedene Ansichten über die Herleitung eines solchen vertreten enden die Ausführungen.

The seminar paper at hand: “Robert Nozick and Arthur Schopenhauer – Comparing two ultra minimal nationals” deals with the question if there are coincidences between the opinions of both philosophers concerning the constitution of a State. In addition Nozicks and Schopenhauers individual view of the appropriate criteria responsible for the formation and growth of a State will be highlighted. By the help of Gérard Bökenkamp’s quotation that both are ultra minimal nationals, the answer will be given. The book from Nozick “Anarchy, State and Utopia” and the book of Schopenhauer “Parerga und Paralipomena” are the main sources used to answer the question. The conclusion is, that both philosophers are ultra minimal nationals but with different opinions regarding the special type of such an ultra minimal state.

1. Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit den beiden Philosophen Robert Nozick (1939-2002) und Arthur Schopenhauer (1789-1860). Während der Erstgenannte amerikanische Referenztheoretiker des Libertarismus seine politischen Theorien gegen Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts formulierte, verfasste der Zweitgenannte, deutsche Philosoph, seine großen philosophischen und literarischen Werke im 19. Jahrhundert und läutete mit ihnen das Ende der romantischen Aufklärung ein. Zwischen ihrem Wirken liegt nicht nur ein Jahrhundert, auch ihre philosophischen Verfahrensweisen sind sehr unterschiedlich. Nozick ist Empiriker und Rationalist und ist in erster Linie für seine politische Philosophie bekannt. Schopenhauer hingegen ist im subjektiven Idealismus verhaftet, einer Erkenntnistheorie, die im Gegensatz zum Realismus steht. Er ist vor allem für seine philosophischen Schriften über Ethik, Metaphysik und Ästhetik bekannt, weniger für eine praktische Philosophie, die Politik oder Staatlichkeit behandelt.

Gibt es in ihren, auf den ersten Blick so konträren Ansichten Gemeinsamkeiten oder Berührungspunkte? Wenn ja, wo sind diese zu verorten? Mit der Lösung dieser Fragen beschäftigt sich diese Arbeit und versucht beide Philosophen miteinander zu vergleichen. Als Schlüsselzitat zum Vergleich gilt die vom deutschen Politologen Gérard Bökenkamp aufgestellte These:

„Nach heutigen Kategorien war Schopenhauer Ultraminimalstaatler im Sinne von Robert Nozick („Anarchie, Staat, Utopia“). Hegels Staatsverehrung war ihm suspekt. Er war allerdings davon überzeugt, dass die Monarchie dem Menschen die einzig angemessene Staatsform biete. Der Staat war jedoch für Schopenhauer „bloße Schutzanstalt“ gegen äußere und innere Angriffe: […].“ [1]

Anhand dieses Zitats sollen die Ähnlichkeiten der beiden Autoren aufgezeigt werden und in einen Vergleich, der von der These aufgestellten Behauptung (beide seien Ultraminimalstaatler), münden. Für den Vergleich sollen allerdings nur Nozicks Werk Anarchie, Staat, Utopia und Schopenhauers Buch Parerga und Paralipomena eine Rolle spielen.

In ihnen ist am deutlichsten die jeweilige Staatsauffassung nachzulesen und so eignen sie sich am besten zur Lösung der Fragestellung. Des Weiteren wird auch Sekundärliteratur zur Beantwortung herangezogen. Zur Beschäftigung mit Nozick kommen hier die Bücher von Kersting, Koller, Kley, Knoll und der Aufsatz von Niesen in Frage und für Schopenhauer, da seine Ausführungen zum Staatsbegriff sehr knapp gefasst sind, unter anderem die Bücher von Korfmacher, Spierling und Zimmer.

Die methodische Herangehensweise, um zu befriedigenden Antworten auf die Fragen zu gelangen, leitet sich aus dem Inhaltsverzeichnis ab. Zuerst werden die beiden, oben genannten Hauptwerke (Kap.2 & 3) näher erläutert und der Standpunkt, welchen Nozick bzw. Schopenhauer in ihnen vertreten, kurz erklärt. Danach werden in den Unterkapiteln die Herausbildung des Staates (bei Nozick Kap.2.2 & 2.3) und bei Schopenhauer die Staatsauffassung (Kap. 3.2) dargestellt. Unabdingbar, um beide Schriftsteller miteinander vergleichen zu können, ist die unterschiedliche Denkweise über das Menschenbild. Hierfür stehen die beiden Kapitel 2.1 und 3.1. Während für Nozicks durchaus positives (im Sinne von Vernunft) Menschenbild Locke eine zentrale Position einnimmt, ist es für das pessimistische Menschenbild Schopenhauers Hobbes, der hier Pate steht. In Kapitel 4 wird nun die Analyse durchgeführt, d.h. beide Staatsansichten werden miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede herausgestellt. Dies ist der wichtigste Schritt, um die These von Bökenkamp auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen und sie als das Schlüsselzitat zum Vergleich beider Philosophen stehen zu lassen. Im Fazit werden schlussendlich die Resultate zusammengefasst und ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen gegeben.

Diese Arbeit soll dabei keine Kritik an Nozicks bzw. Schopenhauers Ansichten üben, sie beschäftigt sich ausschließlich mit dem Vergleich und der Prüfung der These Bökenkamps.

2. Robert Nozicks „Anarchie, Staat, Utopia“

2.1 „Anarchie, Staat, Utopia“

Robert Nozick, der von 1965-1967 und von 1969-2002 an der Harvard University lehrte, formuliert 1974 in seinem Buch Anarchie, Staat, Utopia die bis heute noch maßgebliche Version des Libertarismus für die politische Philosophie. Abgesehen von einigen begleitenden Aufsätzen und anekdotischen Rückblicken, in denen er sich unter anderem auch von der früheren Position distanziert, besteht sein Beitrag zur politischen Theorie des 20. Jahrhunderts in diesem einen Buch. Danach wendet er sich vor allem Fragen der theoretischen Philosophie und der persönlichen Ethik zu (Niesen 2009: 75).

Nozicks Untersuchung in seinem Hauptwerk liegt die Frage nach der Rechtfertigung des Staates zugrunde. Diese Apologetik beinhaltet zum einen, weshalb ein Staat überhaupt legitim ist, zum anderen in welchem Ausmaß staatliche Macht akzeptiert werden kann. Seine Vorgehensweise wird verständlich, wenn man zu Grunde legt, dass er verschiedene Gesellschaftsformen anhand eines eindimensionalen Kriteriums für vergleichbar hält. Den Extremfall bildet die Anarchie, also das Fehlen einer staatlichen Ordnung. Auf der anderen Seite steht ein totalitärer Staat, der generell jeden Aspekt des Lebens seiner Bürger bestimmen kann. Dazwischen lassen sich z.B. der Ultraminimalstaat, der Minimalstaat, der Wohlfahrtsstaat und der sozialistische Staat einordnen. Die zentrale These in Anarchie, Staat, Utopia lautet, dass ein Minimalstaat die einzige legitime Staatsform darstellt (Knoll 2008: 49). Der Beleg für die These wird erbracht, indem Nozick das Buch in drei Teile gliedert. Diese entsprechen in etwa den drei Titelstichwörtern des Buches Anarchie, Staat und Utopia. Während der erste Teil das Ziel hat dem Anarchisten (Adressat) einen Staat auf der Basis von rationalitätstheoretischen, moralischen und empirischen Argumenten als moralisch zulässig zu erklären, verfolgt der zweite Teil das Beweisziel, dass ein solcher Staat nur als „Minimalstaat“ (Nachtwächterstaat) rechtmäßig sein kann. Er darf also seine staatlichen Zwangsmittel nicht für darüber hinausgehende Aufgaben einsetzen (Niesen 2009: 78). So ist z.B. für Nozick jede Umverteilungspolitik seitens des Staates ein Rechtsbruch und jede Besteuerung, die über das Maß des für die Finanzierung der staatlichen Schutzleistungen Erforderlichen hinausgeht, blanker Diebstahl (Kersting 1994: 393). Im dritten Teil skizziert er nicht eine bestimmte inhaltliche Utopie des Zusammenlebens, sondern untersucht, wie der Minimalstaat als ein Rahmen dienen kann, in dem sich verschiedene Gesellschaftsordnungen verwirklichen lassen (Niesen 2009: 78).

Nozick argumentiert weiterhin, dass es drei zentrale Grundrechte jedes Menschen gibt, welche vom Naturzustand an jedem menschlichen Individuum zustehen und die ein Staat auf keinen Fall in irgendeiner Form beschneiden darf, ohne ihn dafür zu entschädigen. Diese Anspruchstheorie der Gerechtigkeit, verpflichtet den Staat und jeden anderen Menschen das Leben, die Freiheit und das Eigentum anderer zu respektieren. Ein Staat der sich darauf beschränkt Leben, Freiheit und Eigentum der Bürger zu schützen, Verträge einhält und die Einwohner vor Bedrohungen von außen schützt, ist ein legitimer Staat und somit für Nozick moralisch gerechtfertigt. Dagegen lasse sich jeder weitergehende Staat, der die Rechte der Menschen notwendig verletzt, nicht rechtfertigen (Koller 1987: 136). Diese Grundrechte bilden sozusagen den moralischen Unterbau für Nozicks Staatskonzept.

Die zwei philosophischen Meinungsführer in dieser Auseinandersetzung, um die Grenzen der Wirksamkeit des Staates, sind John Rawls und Robert Nozick. Die Theorie von Rawls argumentiert, dass neben dem Rechtsstaatsprinzip auch noch ein Prinzip der sozialen Gerechtigkeit in einem Staat existieren muss. Er beruft sich also auf einen Wohlfahrtsstaat, welchen Nozick ablehnt, da er jegliche Umverteilung zu Lasten seiner Bürger als Eingriff in die natürlichen Rechte derer ansieht. Somit steht Nozick für eine vehemente Kritik an einem Sozialstaat und sein Buch Anarchie, Staat, Utopia ist die Antwort auf Rawls` drei Jahre früher (1971) erschienenen Werkes Theorie der Gerechtigkeit, in welchem er für den Sozialstaat argumentiert. Nozicks Ausführungen sind somit eine Reaktion und Kritik an Rawls` Ansichten zur Beschaffenheit von Staatlichkeit (Kersting 1994: 393). Zusammenfassend ist zu sagen, dass Nozick, mit seinem hier zu behandelnden Buch, den Minimalstaat nicht nur als ein dürftiges Konstrukt darstellt, sondern ihn im Gegenteil als Grundlage für ein gesellschaftliches System sieht, „welche die utopieorientierte politische Ideengeschichte den besten denkbaren staatlichen Ordnungen auferlegt wissen sollte“ (Kley 1989: 82).

2.2 Naturzustand nach Locke und Nozicks Menschenbild

Ausgangspunkt von Nozicks Überlegungen ist die Frage, ob ein Staat, wenn es ihn nicht gäbe, überhaupt notwendig sei oder ob nicht der Zustand der Anarchie (Abwesenheit von Herrschaft) vorzuziehen sei. Er bedient sich hierbei der Idee des Naturzustandes, wie er von John Locke (1632- 1704), dem englischen Philosophen und Aufklärer, formuliert worden ist und übernimmt einen Großteil seiner Überlegungen.

In Lockes politisches Denken wirkt, wie in dem seines Antipoden Thomas Hobbes die Erfahrung des englischen Bürgerkrieges. Zwei Begründungen waren damals vordergründig. Die erste lautete, die Staatsgewalt, vor allem das Recht der Könige, ließen sich aus der göttlichen Ordnung ableiten, während die zweite besagte, dass Herrschaft nur legitim sei, wenn sie den Herrschern auf Grund eines Vertrages zwischen den späteren Bürgern übertragen worden sei. Hierbei handelt es sich um die so genannte „Sozialvertragslehre“, die in dieser Zeit heftig diskutiert wurde. Locke beschäftigte sich deshalb mit dem Naturrecht. Diese Lehre galt zu seinen Zeiten als das wichtigste Instrument der Erkenntnis und befasst sich damit, wie eine gute und vernünftige Ordnung unter den Menschen aussehen müsse. Die Naturrechtslehre besagt, dass Menschen im Naturzustand eine, von Gott gegebene Richtschnur zum gerechten Umgang miteinander besaßen. Sie sind völlig frei und nur an das Naturrecht gebunden. Dieser Freiheit sind nur durch das Naturrecht Grenzen gesetzt. (Euchner 2007: 17/20).

Im Mittelpunkt von Lockes Beschreibung stehen bestimmte Individualrechte, um deretwillen die Menschen sich nichts antun dürfen. Kein Mensch hat die Befugnis, in Leben, Freiheit und Eigentum anderer einzugreifen (Kley 1989: 85). Diese Rechte eines Jeden bezeichnet Locke als Rechte erster Ordnung. Daneben existieren auch Rechte zweiter Ordnung, die der Durchsetzung der Rechte erster Ordnung dienen. Sie legen fest, welche Maßnahmen ohne vorherige Einwilligung der Mitmenschen berechtigt getroffen werden müssen, um sich vor drohenden Rechtsverletzungen zu schützen bzw. nach eingetretenen Rechtsverletzungen schadlos zu halten (Knoll 2008: 57). Diese Lockeanischen Rechte zweiter Ordnung begründen also ein Recht auf Privatjustiz. Danach darf jedes Individuum selbst naturrechtswidriges Verhalten bestrafen, Entschädigungen verlangen und eintreiben, wenn seine negativen Freiheitsrechte erster Ordnung verletzt wurden (Kersting 1994: 296).

Die private und persönliche Durchsetzung der Rechte im Naturzustand können jedoch zu endlosen Fehden führen, da es keine gängigen Verfahrensregelungen gibt, Streitigkeiten zu schlichten und zu beenden (Nozick 2006: 32/33).

Locke nimmt nun an, dass sich die Menschen angesichts dieser Unzulänglichkeiten des Naturzustandes einmütig einem Sozialvertrag unter der Ägide einer staatlichen Autorität fügen, welche die Rechte der Menschen schützt und sozialen Frieden herstellt (Koller 1987: 137). Nozick geht jedoch einen anderen Weg. Sein Staat ist unintendiert, d.h. niemand will ihn, da sein Naturzustand mit höchst staatsablehnenden Anarchisten bevölkert ist, denen er eine Staatsherausbildung vollkommen ohne Zwang zu erklären versucht. Ein Vertrag taucht in seiner Argumentation somit nicht auf, aber beide benutzen den Naturzustand als Hilfsmittel, um einen Staat zu legitimieren (Kersting 1994: 296/297).

Neben diesen Freiheitsrechten, den Rechten auf privaten Rechtschutz und einem Entschädigungsgrundsatz bei risikoreichen Tätigkeiten, ist es für Nozicks Argumentation unentbehrlich den Menschen eine bestimmte Motivation zu unterstellen. Dabei handeln die Menschen aus rationalem Selbstinteresse. Jeder strebt danach, seine Rechte möglichst ökonomisch zu schützen oder schützen zu lassen, d.h. das einzige Kriterium ist für ihn die ökonomische Rationalität, das Verhältnis von eigenem Aufwand und daraus resultierendem Schutz. Besondere Beweggründe, z.B. religiöser Art (wie bei Locke) klammert Nozick aus (Kley 1989: 93).

Mit dieser Motivationsannahme und der Vermutung Nozicks, die Bewohner würden sich in der Regel an das Naturrecht halten, ist seine Beschreibung des Naturzustandes vollständig und es ist nun möglich etwas über das Menschenbild Nozicks zu sagen. Nach den oben ausgeführten Erläuterungen kann man davon ausgehen, dass Nozick ein materialistisch- utilitaristisches Menschenbild vertritt. Das Streben der Menschen gilt der Mehrung seines Nutzens und seiner Lust. Zum anderen stellt das Individuum im Naturzustand seine größte Gefährdung dar und schränkt sich selbst am meisten ein. Wenn man davon ausgehen würde, dass alle Menschen die natürlichen Grundrechte der Anderen achten würden, wäre die Welt eine durchaus positivere. Aber dies tun sie nicht und Nozick sieht die Möglichkeit von Übergriffen und Konflikten (Nozick 2006: 33). Daraus lässt sich durchaus ein negatives Menschenbild erahnen. Doch da sich die Menschen vernünftigerweise an die moralischen Einschränkungen halten und im Allgemeinen so handeln, wie sie sollen, wird diese Behauptung abgeschwächt. Sie wollen miteinander auskommen, allein schon aus rationalistischen Gesichtspunkten und sich von Vernunft beseelt einigen. Dies stellt für Nozick den besten denkbaren anarchistischen Naturzustand dar, dessen Annahme für ihn nicht hoffnungslos optimistisch ist (Nozick 2006: 25). Der Mensch ist für ihn nicht von Grund auf schlecht und somit kann hier durchaus von einem positiven Menschenbild, mit einigen Abstrichen, gesprochen werden.

[...]


[1] zitiert nach: http://ef-magazin.de/2010/09/23/2563-hegels-grosser-antipode-arthur-schopenhauer--der-duestere-liberale, (Abfrage am: 04.02.2011).

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Robert Nozick und Arthur Schopenhauer. Zwei „Ultraminimalstaatler“ im Vergleich
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald
Calificación
1,3
Año
2011
Páginas
24
No. de catálogo
V321718
ISBN (Ebook)
9783668210691
ISBN (Libro)
9783668210707
Tamaño de fichero
719 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Robert Nozick, Schopenhauer, Ultraminimalstaat, Minimalstaat, Nachtwächterstaat, Libertär
Citar trabajo
Anónimo, 2011, Robert Nozick und Arthur Schopenhauer. Zwei „Ultraminimalstaatler“ im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321718

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