Die römische Magistratur und Promagistratur. In wie weit haben sie sich in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis Sulla entwickelt?

Eine verfassungsrechtliche Ausführung


Dossier / Travail, 2015

16 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die römische Magistratur – ein Aufriss
2.1 Die Promagistratur

3. Die Entwicklung der römischen Magistratur und Promagistratur in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis zu Sulla
3.1 Die Entwicklung der Quästur
3.2 Die Entwicklung der Prätur
3.3 Sulla
3.4 Die verfassungsrechtliche Entwicklung
3.5 Die Entwicklung der Promagistratur

4. Die Rogatio Pinaria annalis und die Lex Villia annalis

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die römische Magistratur und später auch die Promagistratur waren neben dem Senat und der Volksversammlung einer der Grundpfeiler der römischen Republik. Sie entwickelten sich ab der Vertreibung des letzten römischen Königs Tarquinius Superbus im Jahre 509 / 508 v. Chr. bis in die Kaiserzeit stetig und waren auf Gesetzen und Prinzipien aufgebaut, die sie zumindest die meiste Zeit zu sich selbst kontrollierenden Institutionen machten.[1] Gerade in der Zeit zwischen dem Zweiten Punischen Krieg und Sulla jedoch machten diese beiden Instanzen eine sehr große Entwicklung durch. Das Volk zum Beispiel, das eigentlich eine passive Rolle in der römischen Republik einnahm, ging dazu über, seine Konsuln nicht nur zu wählen, sondern diese auch mit ihren Aufgaben im Krieg zu betrauen.[2] Zudem wählte es Männer zu Konsuln, die nicht nur privati waren, sondern auch den cursus honorum nicht oder zumindest nicht vollständig durchlaufen haben, wie es bis zur Zeit vor dem Zweiten Punischen Krieg üblich war. Das beste Beispiel hierfür sind die beiden Scipiones Africani Maior und Minor[3].

Doch wie kam es zu diesen Entwicklungen? Welche Auswirkungen hatten sie für die römische Republik? Kann man wirklich davon ausgehen, dass das römische Volk „im Vollgefühl seiner Souveränität“[4] gehandelt hat oder wurde hier wieder nur wie in so vielen Volkswahlen auch der Wille des Volkes durch den Wahlleiter und den Senat bestimmt[5] ?

Diese Fragen zu klären, soll Aufgabe der vorliegenden Hausarbeit sein. Dazu wird zuerst in einem Aufriss geklärt, was die römische Magistratur und Promagistratur überhaupt waren. Der Fokus soll hierbei allein auf der ordentlichen Magistratur und der Promagistratur liegen.[6] Meine Aussagen stütze ich hier hauptsächlich auf die Forschungsliteratur von Hans Beck[7], Jochen Bleicken[8], Hans-Joachim Hölkeskamp[9] und Wolfgang Kunkel[10]

In einem weiteren Schritt wird die Entwicklung der römischen Magistratur und Promagistratur in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis Sulla dargelegt. Zudem wird die Entwicklung der römischen Prinzipien ein wichtiges Thema sein. Außerdem werden die Lex Villia annalis[11] und die Rogatio Pinaria annalis[12] vorgestellt. Die wichtigsten Vertreter der modernen Forschung sind hier Hans Beck[13], Marianne Elster[14] und Wolfgang Kunkel[15]. Zudem belege ich meine Aussagen mit Quellen von Cicero und Livius.

In einem abschließenden Fazit werden die wichtigsten Aussagen noch einmal zusammengefasst um die Frage zu beantworten, welche Folgen die Entwicklungen der römischen Promagistratur und Magistratur für Rom hatten.

2. Die römische Magistratur – ein Aufriss

Die Magistratur der römischen Republik war eine ehrenamtliche Ämterlaufbahn, die sich im cursus honorum äußerte. Jeder nobilis, der in ein Amt gewählt wurde, konnte mit dem erfolgreichen Absolvieren seines Amtsjahres honores, dignitas und auctoritas erlangen, um seine politische Karriere voranzutreiben.[16] Um eine Laufbahn in der Magistratur beginnen zu können, musste man mindestens zehn Jahre Militärdienst abgeleistet haben und sowohl in Rhetorik als auch in Politik gebildet sein.[17] Zudem konnte man nicht einfach ein Amt beanspruchen oder belegen, sondern man musste von der Volksversammlung, die bis zum Ende der Republik dafür zuständig blieb, in sein Amt gewählt werden.[18]

Der cursus honorum begann mit der Quästur. Die Quästoren waren als quaestores urbani die Finanzbeamten der römischen Republik, da sie sowohl die zentralen Kassen (aerarium) als auch die Privatkassen hoher Beamter verwalteten. Deren Kollegen wurden mit einem Konsul in den Krieg geschickt und konnten unter deren Leitung militärische Aufgaben übernehmen.[19] Die Quästur war ein Amt ohne imperium und die Quästoren selbst besaßen, da sie allen anderen Magistraten untergeordnet waren, nur die minor potestas. Dem Einzigen, dem die Quästoren mit der par potestas gleichgestellt waren, waren ihre Kollegen.[20] Zudem waren die Quästoren immer einem Konsul oder einem Provinzialprätor unterstellt.[21]

Die Ädile hatten „die Aufsicht über Märkte, Handel und Wandel, Kneipen und Bordelle“[22]. Sie spalteten sich in die aediles plebeii und die aediles curules und besaßen ebenso wie die Quästoren kein imperium.[23] Da sie aber den Quästoren übergeordnet waren, konnten sie ihnen mittels der maior potestas Amtshandlungen verbieten, die sich gegen die res publica und die Gute Ordnung richteten. Auch bei ihnen griff, wie bei allen anderen Magistraten auch, das Prinzip der par potestas.[24] Die Hauptaufgaben der Ädile bezogen sich ausschließlich auf das pomerium, also auf die Stadt Rom selbst. Sie übernahmen polizeiliche Aufgaben, hatten die Aufsicht über die Tempel und sie konnten das Volksgericht einberufen. Außerdem mussten sie die Spiele für das Volk und für die Götter nicht nur ausrichten, sondern im Idealfall auch aus der eigenen Tasche finanzieren.[25]

Die Prätoren waren die ersten Magistrate, die das imperium auspiciumque innehatten. Sie besaßen also sowohl den militärischen Oberbefehl als auch die sakrale Vorherrschaft.[26] Beide zusammen bildeten die Vollgewalt und Macht, welche die Könige in Rom vor ihrer Vertreibung besaßen. Zudem hatten sie auch den ihnen unterstehenden Magistraten die maior potestas inne. Hauptaufgabe der Prätoren war die Ziviljurisdikation. Dabei unterschied man zwischen dem praetor urbanus, der für die Rechtsprechung zwischen römischen Bürgern zuständig war, und dem praetor peregrinus, der sich mit Streitfragen zwischen römischen Bürgern und den peregrini, also den Fremden, beschäftigte.[27] Nachdem sie ihr urbanes Jahr beendet hatten, gingen sie proprätorisch in eine Provinz, wo sie sowohl das imperium innerhalb der militiae, also außerhalb der Bannmeile Roms, als auch die oberste militärische und jurisdiktionelle Gewalt ausübten.[28]

Hatte man die Prätur und Proprätur erfolgreich hinter sich gebracht, konnte man sich ins Konsulat wählen lassen. Die Konsuln waren die oberste Behörde in der römischen Republik und hatten ebenso wie die Prätoren das imperium auspiciumque inne. Sie leiteten nicht nur den Staat, sondern sie hatten ebenso die Aufsicht über die Kultkalender und verhandelten mit dem Senat und dem Volk. Ihre Hauptaufgabe war die Kriegsführung. Sie waren rechtlich nur durch die Prinzipien der Annuität und Kollegialität eingeschränkt.[29] Auch die Konsuln gingen nach dem Ablauf ihres Amtsjahres in eine Provinz, um diese prokonsularisch zu verwalten.

2.1 Die Promagistratur

Die Promagistratur war eine Institution der römischen Republik, die sich erst allmählich zu einem politischen Instrument entwickelte und die sich immer erst an ein Amt mit imperium, also an die Prätur oder das Konsulat anschloss. Sie entstand „zunächst aus rein militärischen Bedürfnissen“[30], da zwar die Amtsgewalt eines Prätors oder Konsuls nach einem Jahr erlosch, seine Aufgaben aber bis dahin oftmals nicht erledigt waren oder der Feldherr das Kommando behielt, bis sein Nachfolger eintraf. Dies erscheint gerade in Zeiten des Krieges sinnvoll, da die die Kriegsschauplätze oftmals weit entfernt von Rom lagen und die neu gewählten Konsuln meist erst spät dort eintrafen. Kunkel legt dar, dass man teilweise sogar dazu überging, die Nachfolger der gewesenen Konsuln gar nicht mehr in diese Gebiete zu schicken, sondern dass man „das prokonsularische oder proprätorische Kommando des gewesenen Magistrats bis zur Beendigung der begonnenen Operationen oder auch bis zum Ende des neuen Amtsjahres fortbestehen ließ.“[31] Bleicken ergänzt, dass sich sowohl der Promagistrat als auch sein Nachfolger gleichzeitig an einem Kriegsschauplatz befinden konnten, dass der Promagistrat dem ordentlichen Magistraten dann allerdings untergeordnet war.[32] Die Entscheidung über die Prolongierung eines Magistrats lag beim Senat. Er allein bestimmte, ob und für wie lange dieser ein promagistratisches Kommando erhielt. Hatte der Promagistrat seine Aufgaben in der ihm zugewiesenen Provinz erfüllt oder erfüllte er diese nicht hinreichend, konnte sich der Senat jederzeit dazu entscheiden, ihn zurück nach Rom zu rufen. Die Provinzen, über die sie herrschen sollten, wurden den potentiellen Konsuln noch vor ihrer Wahl per Los zugeteilt.[33] Auch in der Provinz hatten die Promagistrate das imperium inne, allerdings erlosch dieses, sobald sie die Bannmeile des pomeriums überschritten.[34]

[...]


[1] Vgl. Bleicken, 1995, S. 103.

[2] Engel, 2005, S.

[3] Die beiden glorreichen Feldherren und Sieger im Zweiten und Dritten Punischen Krieg sollten eigentlich ein wichtiger Bestandteil dieser Hausarbeit sein. Da ihre politischen und magistratischen Laufbahnen allerdings so komplex und umfangreich sind, müsste man darüber eine eigene Hausarbeit schreiben. Deswegen wird hier nur an den geeigneten Stellen Bezug auf sie genommen.

[4] Ebd., S. 450.

[5] Bleicken, 1005, S.

[6] Die außerordentlichen Magistrate wie der Diktator, der Interrex, der Zensor und auch der Volkstribun, der später zur ordentlichen Magistratur gehörte, sind zwar nicht unwichtig, allerdings würde die Erläuterung jener Ämter den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

[7] Beck, 2005.

[8] Bleicken, 1995.

[9] Hölkeskamp 2000, S. 11 – 36.

[10] Kunkel, 1995.

[11] Liv. 40.44, 1.

[12] Cic. de or. 2.261

[13] Beck, 2005.

[14] Elster, 2003.

[15] Kunkel, 1995.

[16] Bleicken, 1995, S. 99. Vgl. Hölkeskamp, 2000, S. 21.

[17] Vgl. Beck, 2005, S. 26. Vgl. auch Kunkel, 1995, S. 57.

[18] Vgl. Bleicken, S. 126. Vgl. auch Beck, 2005, S. 41.

[19] Vgl. ebd., S. 108. Zu den quaestores classici vgl. auch ebd.

[20] Vgl. Ebd., S. 103 und 108.

[21] Vgl. Hölkeskam, 2000, S. 21. Zu den Aufgaben der Quästoren, die einem Provinzialprätor oder einem Konsul unterstellt waren, vgl. Bleicken, 1995, S. 108.

[22] Hölkeskamp, 2000, S. 21.

[23] Die aediles plebeii hatten ihren Ursprung in den Ständekämpfen und wurden erst nach deren Ende in die ordentliche Magistratur aufgenommen. Die aediles curules hingegen galten als die vornehmen Ädile, waren also ursprünglich Patrizier. Später konnten sich Patrizier und Plebejer jährlich in diesem Amt abwechseln. Vgl. Beck, 2005, S. 34. Vgl. auch Bleicken, 1995, S. 107.

[24] Vgl. Bleicken, 1995, S. 103.

[25] Die Kosten für die Spiele holten sich die gewesenen Ädile als Promagistrate in den ihnen zugewiesenen Provinzen zurück. Vgl. Bleicken, 1995, S. 108.

[26] Vgl. Hölkeskamp, S. 21.

[27] Vgl. Bleicken, 1995, S. 106. Vgl. auch Beck, 2005, S. 35.

[28] Vgl. Bleicken, 1995, S. 106.

[29] Vgl. ebd., S. 105. Vgl. auch Hölkeskamp, 2000, S. 22.

[30] Kunkel, 1995, S. 15.

[31] Ebd., S. 16.

[32] Bleicken, 1995, S. 117.

[33] Elster, 2003, S. 452.

[34] Vgl. ebd., S. 359.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Die römische Magistratur und Promagistratur. In wie weit haben sie sich in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis Sulla entwickelt?
Sous-titre
Eine verfassungsrechtliche Ausführung
Université
University of Cologne  (Lehrstuhl für Alte Geschichte)
Cours
Senat und Volk von Rom – die Verfassung der römischen Republik
Note
1,0
Auteur
Année
2015
Pages
16
N° de catalogue
V321731
ISBN (ebook)
9783668210738
ISBN (Livre)
9783668210745
Taille d'un fichier
645 KB
Langue
allemand
Mots clés
Magistratur, Promagistratur, Zweiter Punischer Krieg, Sulla, Scipio Africanus maior, Scipio Africanus minor, Lex Villia Annalis
Citation du texte
Tanina Holmok (Auteur), 2015, Die römische Magistratur und Promagistratur. In wie weit haben sie sich in der Zeit vom Zweiten Punischen Krieg bis Sulla entwickelt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321731

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