Der privat Krankenversicherte hat gem. § 192 I VVG einen Anspruch darauf, dass ihm der Versicherer die Kosten einer ärztlich verordneten Heilbehandlung erstattet. Sofern der Versicherer eine ärztlich verordnete Heilbehandlung für medizinisch nicht notwendig hält, hat er dies zu beweisen. Diese Umkehr der Beweislast beruht auf der besonderen Schutzbedürftigkeit des Krankenversicherten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Beweislast bei § 192 I VVG
- Die bei § 192 I VVG gebotene Beweiserleichterung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text behandelt die Frage der Beweislast im Zusammenhang mit der Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlungen durch private Krankenversicherer. Er analysiert die Rechtslage, die sich aus dem § 192 I VVG ergibt, und beleuchtet die Problematik der Beweispflicht des Versicherten.
- Rechtliche Grundlage des § 192 I VVG
- Die Beweislastverteilung im Rahmen des § 192 I VVG
- Die Beweiserleichterung für den Versicherten
- Schutzbedürftigkeit des Versicherten
- Interessenabwägung zwischen Versicherer und Versichertem
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Problematik der Beweislast bei der Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlungen durch private Krankenversicherer dar. Sie verweist auf die Werbung der Versicherer, die einen hochwertigen Schutz verspricht, und stellt die Frage, wie der Versicherte vorgehen soll, wenn der Versicherer die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung bestreitet.
Die Beweislast bei § 192 I VVG
Dieser Abschnitt untersucht die Beweislastverteilung im Rahmen des § 192 I VVG. Er zeigt, dass der Versicherte die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung beweisen muss, wenn der Versicherer diese bestreitet. Der Text verweist auf die Rechtsprechung des BGH, die eine Beweislast des Versicherten bejaht.
Die bei § 192 I VVG gebotene Beweiserleichterung
Dieser Abschnitt argumentiert für eine Beweiserleichterung für den Versicherten. Er verweist auf die großzügige Auslegung des § 192 I VVG durch den BGH und das BSG, die die Interessen des Versicherten schützen sollen. Der Text kritisiert die Praxis einiger Versicherer, die Erstattungen ablehnen, ohne dass der Versicherte ein Gutachten eines Sachverständigen einholt.
Schlüsselwörter
Private Krankenversicherung, § 192 I VVG, Beweislast, medizinische Notwendigkeit, Heilbehandlung, Beweiserleichterung, Interessenabwägung, Schutzbedürftigkeit, Rechtsprechung, BGH, BSG, Sachverständigengutachten.
- Arbeit zitieren
- Dr. Wigo Müller (Autor:in), 2016, Private Krankenversicherung. Die Frage der Beweislast nach §192 I VVG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321890