Jede Art von wirtschaftlichem Handeln birgt das Risiko des Scheiterns. Im vergangenen Jahr 2012 wurden infolge dessen insgesamt 28.297 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Durch die Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein einheitliches Recht für alle Bundesländer geschaffen. Dies war aufgrund der Missstände der früheren Konkursordnung erforderlich.
Die Insolvenzordnung sieht seither die Möglichkeit der Erstellung eines Insolvenzplans vor. Er stellt ein Instrumentarium dar, welches den Sanierungsprozess von Unternehmen festschreibt. Allerdings erfüllt er keineswegs die in ihn gesetzten Erwartungen, denn die Zahl der Insolvenzplanverfahren war und ist auch heute noch, gemessen an allen eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren, verschwindend gering.
Grund dafür ist der unvorhersehbare Ausgang des Insolvenzplanverfahrens und die fehlende Einflussnahme durch u.a. die Einsetzung eines vorher meist unbekannten Insolvenzverwalters.
Dies führte zu mangelndem Vertrauen der Gläubiger und Schuldner in die Insolvenzordnung und deren Eignung für eine Sanierung.
Die Insolvenzordnung des Jahres 1999 wurde daher im Jahr 2012 reformiert, sodass durch das neu entstandene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wesentliche Missstände behoben werden konnten. Zudem war es zwingend notwendig, neben der Liquidation, welche den Gläubigern meist als beste Lösung erscheint, die Rahmenbedingungen der Sanierung, Restrukturierung und übertragenden Sanierung deutlich zu verbessern. Dies ist, vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren beobachtbaren Großinsolvenzen, besonders relevant, da selbst eine einzelne Insolvenz eines bedeutenden Unternehmens eine Kettenreaktion auslösen kann. Einen zentralen Grund für diesen Prozess stellt die Globalisierung und die damit einhergehende starke nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen dar.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
2 GRUNDLAGEN
2.1 Voraussetzungen einer Insolvenz
2.1.1 Die drohende Zahlungsunfähigkeit
2.1.2 Die Überschuldung
2.1.2.1 Die Überschuldung nach Liquidationswerten
2.1.2.2 Die Überschuldung nach Fortführungswerten
2.1.2.3 Konsequenzen der positiven und negativen Fortführungsprognose
2.1.3 Die Zahlungsunfähigkeit
2.2 Das Regelinsolvenzverfahren als Folge der Zahlungsunfähigkeit
3 INSOLVENZPLANVERFAHREN UND EIGENVERWALTUNG
3.1 Zielsetzungen des Insolvenzplanverfahrens nach dem ESUG
3.1.1 Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger
3.1.2 Debt- Equity Swap (§225a InsO)
3.1.3 Die Förderung der Eigenverwaltung (§270a InsO)
3.1.4 Das Schutzschirmverfahren (§270b InsO)
3.1.4.1 Voraussetzungen
3.1.4.2 Bedeutung und Ablauf
3.1.4.3 Die Bescheinigung nach §270b Abs.1 Nr.3 InsO
3.1.4.4 Kompetenz zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
3.1.4.5 Beendigung/ Aufhebung des Schutzschirmverfahrens
3.2 Fallbeispiel IVG
4 FAZIT UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Restrukturierung von Krisenunternehmen durch Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung optimiert. Das primäre Ziel ist es, die verbesserte Sanierungsfähigkeit von Unternehmen unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und die Rolle des Schutzschirmverfahrens als Instrument zur Krisenbewältigung zu analysieren.
- Analyse der gesetzlichen Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung).
- Bewertung der neuen Gläubigerautonomie durch den vorläufigen Gläubigerausschuss.
- Untersuchung des Debt-Equity-Swap als Instrument zur Kapitalrestrukturierung.
- Evaluierung der erweiterten Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO.
- Anwendung der theoretischen Erkenntnisse auf das Fallbeispiel der IVG Immobilien AG.
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Debt- Equity Swap (§225a InsO)
Der Debt- Equity Swap ist einer der Kernbestandteile der Novellierung durch das ESUG. Er ist bereits durch das US-amerikanische Chapter-11-Verfahren bekannt. Durch einen Debt- Equity Swap gem. §225a Abs. 2 InsO wird Gläubigern die Möglichkeit geboten, ihre Forderungen in Eigenkapital, also in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte, am Schuldnerunternehmen umzuwandeln. Die folgende Abbildung 5 veranschaulicht eine solche Umwandlung.
Ein Debt-Equity Swap kann für ein Krisenunternehmen von hoher Bedeutung sein, da nicht nur die Überschuldung reduziert oder beseitiert werden, sondern ebenfalls durch das Wegfallen von Zins- und Tilgungspflichten die Liquiditätssituation des Krisenunternehmens deutlich verbessert werden kann. Durch diese zwei Faktoren und die damit einhergehende Tatsache, dass sich die Eigenkapitalquote erhöht, entwickeln sich die Kennzahlen des Ratings positiv, was zu einer verbesserten Kreditwürdigkeit führt.
Aufgrund der Wirtschaftskrise hat der Debt- Equity Swap in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Verstärkt wurde dies weiter durch die ESUG Reform, denn so ist es heute sogar ohne das Einverständnis der Altgesellschafter möglich, die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital am Schuldnerunternehmen durchzuführen.
Durch die Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen entfällt bei den Gläubigern die Befürchtung, durch Verzichte die größten Sanierungsbeiträge zu leisten, da sie nun als Gesellschafter chancengleich zu den anderen Gesellschaftern sind. So können sie Einfluss auf die Unternehmenssteuerung nehmen und werden ebenfalls in Zukunft an der Unternehmenswertsteigerung beteiligt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Relevanz von Unternehmensinsolvenzen und identifiziert die unzureichende Eignung der alten Insolvenzordnung zur Sanierung als Problemstellung, was zur Einführung des ESUG führte.
2 GRUNDLAGEN: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, insbesondere die Abgrenzung von drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
3 INSOLVENZPLANVERFAHREN UND EIGENVERWALTUNG: Hier werden die zentralen Instrumente der ESUG-Reform, wie die Stärkung der Gläubigerrechte, der Debt-Equity-Swap sowie die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren, detailliert beschrieben und anhand der IVG Immobilien AG angewendet.
4 FAZIT UND AUSBLICK: Das Fazit stellt fest, dass das ESUG die Sanierungskultur in Deutschland gestärkt hat, mahnt jedoch eine professionelle Vorbereitung durch die Unternehmen an, um die hohen Anforderungen der neuen Verfahren erfolgreich zu erfüllen.
Schlüsselwörter
ESUG, Insolvenzordnung, Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gläubigerautonomie, Debt-Equity-Swap, Restrukturierung, Unternehmensinsolvenz, Liquidität, Sanierungschancen, IVG Immobilien AG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Restrukturierung von Unternehmen in der Krise und analysiert, wie die Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) neue Wege zur Sanierung statt zur bloßen Liquidation eröffnet.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den Schwerpunkten zählen die Voraussetzungen für Insolvenzanträge, die Rolle der Gläubiger bei der Mitbestimmung, Instrumente wie der Debt-Equity-Swap sowie die praktische Ausgestaltung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen durch das ESUG gezielter saniert werden können und welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür von Schuldnern und Gläubigern erfüllt werden müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse der Insolvenzordnung, der Erläuterung der Gesetzesneuerungen durch das ESUG und der praxisnahen Veranschaulichung der theoretischen Konzepte anhand eines konkreten Fallbeispiels.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der insolvenzrechtlichen Grundlagen sowie eine detaillierte Analyse der ESUG-Instrumente, ergänzt um die Anwendung dieser Konzepte am Fallbeispiel der IVG Immobilien AG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie ESUG, Sanierung, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan und Debt-Equity-Swap geprägt.
Wie unterscheidet sich das Schutzschirmverfahren von der regulären Eigenverwaltung?
Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) ist ein vorinsolvenzliches Instrument, das bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einsetzbar ist, um unter einem Schutzschirm in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erarbeiten, wobei das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungen geschützt wird.
Welche Bedeutung hat der Debt-Equity-Swap im ESUG?
Der Debt-Equity-Swap ermöglicht es Gläubigern, ihre Forderungen gegen das Unternehmen in Anteilsrechte (Eigenkapital) umzuwandeln, was die Eigenkapitalbasis stärkt und die Liquidität durch den Wegfall von Zins- und Tilgungslasten verbessert.
Warum ist eine professionelle Vorbereitung laut Arbeit so entscheidend?
Da die Anforderungen für neue Verfahren wie das Schutzschirmverfahren hoch sind und viele Anträge aufgrund mangelnder Vorbereitung unzulässig sind, ist eine professionelle externe Unterstützung essenziell, um die Sanierungschancen zu wahren.
Welche Rolle spielt das Fallbeispiel der IVG Immobilien AG?
Die IVG Immobilien AG dient als reale Illustration für die praktische Anwendung des Schutzschirmverfahrens und verdeutlicht, wie durch einen Debt-Equity-Swap und einen Insolvenzplan eine Sanierung trotz hoher Verschuldung angestrebt wird.
- Quote paper
- Nicole Lehnen (Author), 2014, Restrukturierung von Krisenunternehmen durch einen Insolvenzplan, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321921