Haben Kinder das Recht auf religiöse Erziehung?

Geschichte, rechtlicher Rahmen, Inhalte und Formen


Trabajo Escrito, 2016

17 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Religionsbegriff

3 Geschichtlicher Hintergrund religiöser Erziehung
3.1 Altes Testament
3.2 Neues Testament

4 Rechtliche Rahmen für religiöse Erziehung

5 Persönlichkeitsentwicklung nach Erikson und religiöses Verständnis von Kindern im Vorschulalter
5.1 Negative Gottesbilder und Gottesvorstellungen

6 Inhalte und Formen religiöser Erziehung
6.1 Lernort Familie
6.2 Lernort Kindertagesstätte
6.3 Lernorte Schule und Kirchengemeinde

7 Das Ziel religiöser Erziehung

8 Wie die Kinder von religiöser Erziehung profitieren können

9 Fazit

10 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Von Kindheit an sind junge Menschen auf ihre Eltern oder Bezugspersonen angewiesen, da sie ausreichende Zuwendung, Wärme, Schutz und eine notwendige Grundversorgung benötigen. In unserer säkularisierten Gesellschaft werden sie oft mit vielen Ideologien konfrontiert und nehmen tendenziell unreflektiert vieles an, was ihnen von Erwachsenen beigebracht wird. Viele Eltern fühlen sich unsicher, was religiöse Erziehung ihrer Kinder angeht. Obwohl einige Eltern sich eine weltanschaulich neutrale Erziehung wünschen, da sie in der Religion oder religiöser Erziehung ihrer Kinder eine unzulässige Bevormundung sehen, sind andere Erziehungsberechtigte mit ihrem religiösen Hintergrund davon überzeugt, dass ihre Kinder auch ein Recht auf religiöse Erziehung haben sollten. Diese Überlegung leitet die vorliegende Arbeit zum Thema „Haben Kinder das Recht auf religiöse Erziehung?“

Dabei liegt der Fokus dieser Hausarbeit darauf, anhand einschlägiger Literaturrecherche den LeserInnen einen Einblick in die religiöse Kindererziehung aus der Sicht einiger Religionspädagogen aus dem deutschsprachigen Raum zu verschaffen. Zuerst werde ich den Religionsbegriff aus christlicher Sicht erklären. Danach wird ein kurzer Blick auf den historischen Hintergrund religiöser Erziehung geworfen. Im folgenden Kapitel werde ich den rechtlichen Rahmen für religiöse Erziehung darstellen, welcher bei diesem Thema ebenso ins Gewicht fällt.

Anschließend werde ich die Persönlichkeitsentwicklung nach Erikson sowie religiöses Verständnis von Kindern im Vorschulalter aufzeigen. Im Weiteren möchte ich Inhalte und Formen religiöser Erziehung schildern (ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben), die an vier bekannten Lernorten praktiziert werden. Außerdem ist kurz auf die Hilfestellungen einzugehen, die Kinder bei ihren Lebens- und Glaubensfragen benötigen.

Zuletzt möchte ich das Ziel der religiösen Erziehung anhand der Aussagen der Religionspädagogen formulieren und dazu sieben Perspektiven nach Friedrich Schweitzer zeigen, wie Kinder von religiöser Erziehung profitieren können. Schließlich werde ich im Fazit meine persönliche Stellung zu diesem Thema beziehen.

2 Religionsbegriff

In diesem Kapitel möchte ich die Begriffe „Religion“ „Religiosität“ und „religiöse Erziehung“ definieren und mich hierbei besonders auf den letztgenannten fokussieren, der den Schwerpunkt meiner Arbeit bildet.

Es ist bekannt, dass es für den Begriff „Religion“ keine allgemein gültige Definition gibt. Jeder Mensch versteht für sich darunter etwas anderes – zum Beispiel das Führen eines spirituellen Lebens, das Einhalten religiöser Rituale/Regeln oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft.

Vom lateinischen religari (zurückbinden) kann es Rückbindung an Transzendenz bedeuten (transcendere: überschreiten), also an das, was die Erfahrungswelt übersteigt. Als Phänomen ist die Religion der sichtbare Ausdruck religiöser Handlungen des Menschen und steht demnach für die objektiven Gegebenheiten. Dazu gehören Orte und Kirchen, an denen man sich zum Gebet oder zum Gottesdienst versammelt, religiös gestaltete Zeiten (Feste und Gebetszeiten), Rituale, heilige Bücher, Religionsvertreter und vieles mehr.1

„Religiosität ist demgegenüber die subjektive, die individuelle Seite von Religion, das was der und die Einzelne als seine und ihre Religion lebt, wie er oder sie religiös denkt, sich verhält, fühlt, handelt.“2 Für die Kinder bedeutet dies, dass sie eigene Erfahrungen in ihrem Glaubensleben machen und sich damit intensiv und reflektiert auseinandersetzen können. Deshalb sollten Eltern und Religionspädagogen die jeweilige Religiosität des Kindes beachten und dem Kind helfen, diese selbstständig weiter zu entwickeln.3

Laut Biesinger ist Religiosität das Ergebnis von Fremdeinflüssen und Selbsterfahrung. Sie kann zum einen unreflektiert übernommen werden, indem der Glaube des Kindes zur Familientradition wird, und zum anderen reflektiert gelebt werden, indem das Kind eine persönliche Beziehung zu Gott entwickelt.4

„Religiöse Erziehung“ und „Religiöses Lehren“ fokussieren dagegen auf den äußeren Vorgang, auf die Erziehenden und Lehrenden, auf deren Handeln und Intentionen. „Erziehen“ wird vor allem für die Lernorte Familie und Kindergarten verwendet, „Lehren“ für den Unterricht in Schule und Kirchengemeinde. Religiöse Erziehung nimmt die Fragen der Kinder nach Gott, nach dem Sinn im Leben, Leid und Tod ernst, greift sie auf und versucht gemeinsam mit den Kindern Antworten zu finden.5

Im sechsten Kapitel meiner Ausführung werden diese vier ausschlaggebende Lernorte für religiöse Erziehung ausreichend erörtert. Jetzt möchte ich nur kurz den geschichtlichen Hintergrund religiöser Erziehung anschneiden.

3 Geschichtlicher Hintergrund religiöser Erziehung

Meines Erachtens geht die heutige religiöse Erziehung auf jüdische und christliche Tradition zurück, von der man jeweils im Alten und Neuen Testament der Bibel erfahren kann.

3.1 Altes Testament

Im Deuteronomium erinnert der Prophet Mose sein Volk an ein wichtiges Gebot Gottes, in dem es sich um die Unterweisung der Kinder handelt:

„Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du auf dem Herzen tragen, und du sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Haus sitzt oder auf dem Weg gehst, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst... so sollst du deinem Sohn sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der Herr führte uns mit starker Hand aus Ägypten... Und der Herr hat uns geboten, alle diese Satzungen zu halten, dass wir den Herrn, unseren Gott, fürchten und es uns gut geht alle Tage und er uns am Leben erhält, wie es heute der Fall ist. Und es wird uns zur Gerechtigkeit dienen, wenn wir darauf achten, alle diese Gebote vor dem Herrn, unserem Gott, zu tun, wie er es uns geboten hat“ (5.Mo 6,6-7.21.24-25).

Als höchste Priorität des jüdischen Volkes stand unbegrenzte Hingabe mit ganzem Herzen an Gott. Diese liebevolle Beziehung zu Gott musste im täglichen Leben durch den Gehorsam gegenüber Gottes Gesetzen ausgedrückt und gelebt werden. Die Kinder sollten sich ihren Eltern unterordnen und später gleichwohl den nachfolgenden Generationen erzählen, was sie selbst mit Gott erlebten und wie dieser Schöpfergott ihr ganzes Volk aus der ägyptischen Sklaverei befreite.

Die (soziale) Identität der neuen Generation bildete sich vor allem durch Entdecken, Erlernen und Übernehmen der Identität der Vorfahren sowie durch die mündliche und persönliche Überlieferung der Thora (wörtlich Weisung). Hieraus entstand die jüdische Pädagogik, die das gesamte menschliche Leben durchdringen und Herzenstief verinnerlicht werden sollte. Das Judentum hat seine Tradition bis in die Gegenwart bewahrt, so dass auch heute kein jüdischer Gottesdienst und kein privates Gebet ohne dieses Sch'ma Jisrael, das „Höre Israel“ denkbar wäre.6

3.2 Neues Testament

In den Schriften des Neuen Testaments ist zwar nur gelegentlich von Kindern die Rede. Sie begegnen uns vor allem in der Kindersegnung Jesu (Mk 10,13-16), in den Wundergeschichten (Mt 8,5-13; Mt 15,21-28; Mk 9,14-29; Mk 5,21-43), darüber hinaus noch in manchen Gleichnissen und Erzählungen von Jesus Christus.7

In diesem Zusammenhang bringt Jesus seinen ZuhörerInnen jedoch bei, dass gerade den Kindern seine Hochschätzung, Anerkennung, sein Lob und das Reich Gottes gehört. Von dieser Gesellschaft sollen sie nicht ausgeschlossen sein, was damals eigentlich nicht selbstverständlich war, weil Kinder von vielen Erwachsenen als „minderwertig“ betrachtet wurden und beispielsweise die körperliche Züchtigung als das übliche Mittel der Erziehung galt.8

Anstatt in die Kirche zu gehen, wie man es heute gebräuchlich tut, haben sich Menschen damals zum Gottesdienst im Tempel oder den Häusern versammelt. Die Weitergabe der Botschaft Jesu, die Verkündigung des Gekreuzigten und Auferstandenen sowie die Sendung zur Verbreitung der frohen Botschaft (Evangelium), nach dem Willen Jesu gleichwohl auch an die Kinder, sind bis heute zentrale Anliegen des Neuen Testaments.9

Die Grundbotschaft des Neuen Testament, die Botschaft vom Kreuz und der Auferstehung Jesu, in der die Hoffnung auf ewiges Leben zu finden ist, war nicht nur damals ein Ärgernis für viele Menschen, sondern erscheint auch heute den meisten Zeitgenossen fremd und unattraktiv.

4 Rechtliche Rahmen für religiöse Erziehung

In Deutschland gelten zu Fragen der Religion, Bekenntnis oder Weltanschauung des Kindes im Verhältnis der Eltern untereinander sowie im Eltern-Kind-Verhältnis die Regeln des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung (RKEG), welches bereits am 15.07.1921 in Kraft getreten ist und durch §31 des Betreuungsgesetzes vom 12.09.1990 geändert wurde.10

Es ist bekannt, dass der Staat in allen Glaubensfragen neutral bleibt, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, und den Eltern die Hauptverantwortung für die religiöse Erziehung ihres Kindes überlässt. In § 5 RKEG wird die Religionsmündigkeit des Kindes definiert und seine Religionsfreiheit betont:

„Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahres steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“11

Letztendlich gehört die Religionsfreiheit des Kindes zu den wichtigsten Anliegen der Kinderrechte und wird in Art.14 der Kinderrechtskonvention einem jeden Kind gewährleistet. Inhaltlich besagt jener Artikel 14,1 „Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“12

Daraus lässt sich schließen, dass jedes Kind vom deutschen Staat ein Recht auf religiöse Erziehung haben darf und bei all seinen Glaubensfragen nicht behindert, sondern eher unterstützt werden soll.

In der Praxis kann es jedoch zu Schwierigkeiten kommen, den Kindern und ihren Eltern, welche die eigentlichen Rechte beziehungsweise Aufgaben im Hinblick auf religiöse Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen und für sie unvermeidlich Entscheidungen treffen müssen, gerecht zu werden. Dazu kann beispielsweise die Auswahl der Muttersprache oder der Nationalität gehören, aber auch sehr komplizierte Fragen Befürwortung oder Ablehnung der Beschneidung der Jungen (bei jüdischen und muslimischen Kindern).13

Bei manchen religiösen Gemeinschaften wird auf die Bluttransfusion sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern verzichtet, was diese in Lebensgefahr bringen kann.

Hieraus ergibt sich, dass Traditionen und religiöse Überzeugungen nicht dazu führen dürfen, dass Kindern eine bestimmte medizinische Behandlung vorenthalten wird. Deshalb soll und muss religiöse Erziehung gerade auch im Namen des Kindeswohls praktiziert werden.14

5 Persönlichkeitsentwicklung nach Erikson und religiöses Verständnis von Kindern im Vorschulalter

Die jeweilige Kultur mit oder ohne religiösen Hintergrund, in die das Kind hineingeboren wird, nimmt einen maßgeblichen Einfluss auf seine Persönlichkeitsentwicklung und nicht zuletzt auf erzieherisches Verhalten der Eltern.15 Das heißt, die Kinder werden nicht nur durch das häusliche Umfeld erzogen und geprägt, sondern sind ebenso fremden Einflüssen von außen ausgesetzt.

Der Psychoanalytiker und Religionspsychologe E.H. Erikson ging davon aus, dass die Entwicklung des Menschen nach einem bestimmten biologischen Grundplan geschieht, der im Embryo angelegt ist. Von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule sind drei Grundkonflikte für die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit charakteristisch, die jeweils drei Altersphasen der Kinder repräsentieren16:

1. Grundvertrauen gegen Grundmisstrauen (0 bis 1 Jahr).
2. Autonomie gegen Scham und Zweifel (2 bis 3 Jahre).
3. Initiative gegen Schuld (4 bis 7 Jahre).

1) Im Laufe der ersten Lebensmonate entdeckt das Kind mit allen Sinnesorganen seine Umgebung, Eltern und naheliegende Gegenstände. In dieser Zeit geht es nicht ausdrücklich um religiöse Vorstellungen oder Gottesbilder, sondern um Verlässlichkeit und Grundvertrauen,17 die sich aus dem wechselseitigen Austausch zwischen Mutter/Vater und Kind ergeben und eine solide Grundlage für persönliche Beziehung zu Gott bilden können.

Störungen des Grundvertrauens treten in der ersten Phase dann auf, wenn insbesondere die Mutter nicht mehr in der Lage ist, sich komplett auf das Kind einzustellen, dem Kind ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken, eine gesunde Balance zwischen den alltäglichen Beschäftigungen und der Betreuung ihres Kindes zu haben.18 In der ersten Altersphase können sich die Kinder Gott nur als „Gott-Vater“ oder als „Gottes-Mutter“ vorstellen.19

2) Grundlegend für die Entwicklung einer autonomen Persönlichkeit ist es nach Erikson, dem Kind die Möglichkeit zu geben, die Selbstkontrolle über seine Ausscheidungsorgane zu entwickeln. Die Eltern sollen sich den Kindern gegenüber geduldig, verbindlich und tolerant verhalten und von ihnen noch nicht zu viel erwarten, damit die Kinder nicht überfordert werden. Denn wenn Scham und Zweifel das kindliche Leben beherrschen, können dadurch sein Gottesbild und seine Gottesbeziehung erheblich belastet werden.20

[...]


1 Boschki 2008, S. 12f

2 Angel 2006 in: Boschki 2008, S. 13

3 Peterseil/Stadlbauer/Habringer-Hagleitner 2006, S. 9

4 Biesinger 2005, S. 51

5 Boschki 2008, S. 13f; Peterseil/Stadlbauer/Habringer-Hagleitner 2006, S. 10

6 Boschki 2008, S. 18f

7 Franke/ Hanisch 2000, S. 19f

8 Franke/ Hanisch 2000, S. 18

9 Boschki 2008, S. 21

10 Raack W./ Doffing/Raack M. 2003, S. 164

11 Raack W./ Doffing/Raack M. 2003, S. 221

12 Schweitzer 2013, S. 33

13 ebd., S. 33

14 ebd., S. 34

15 Franke/ Hanisch 2000, S. 104

16 ebd., S. 104f

17 Schweitzer 2013, S. 85

18 Franke/ Hanisch 2000, S. 106

19 Biesinger/ Kerner/ Klosinski/ Schweitzer 2005, S. 23

20 Franke/ Hanisch 2000, S. 110f

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Haben Kinder das Recht auf religiöse Erziehung?
Subtítulo
Geschichte, rechtlicher Rahmen, Inhalte und Formen
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Dresden
Autor
Año
2016
Páginas
17
No. de catálogo
V322445
ISBN (Ebook)
9783668212176
ISBN (Libro)
9783668212183
Tamaño de fichero
416 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Religion, Erziehung, Erikson, Gottesbilder, Persönlichkeitsentwicklung, Vorschulalter, Familie, Schule, Kita, Kirchengemeinde, Recht
Citar trabajo
Dimitri Minakov (Autor), 2016, Haben Kinder das Recht auf religiöse Erziehung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322445

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Título: Haben Kinder das Recht auf religiöse Erziehung?



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